2 min Lesezeit
76 Kommentare

Arbeit an Feiertagen – was gilt für Minijobber?

An vielen gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen ruht in Deutschland in der Regel die Arbeit. Das gilt natürlich auch für Minijobs. Aber was passiert mit der ausgefallenen Arbeitszeit? Müssen Arbeitgeber diese bezahlen? Was gilt, wenn Minijobber in Branchen arbeiten, in denen die Arbeit an Feiertagen nicht stillstehen kann? Wir zeigen, welche Regelungen für Minijobber gelten.

Minijobber haben die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte

Für Minijobber gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Demnach dürfen Minijobber nicht schlechter behandelt werden als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Das ist im Arbeitszeitgesetz geregelt. Bedeutet: Fällt ein Arbeitstag auf einen Feiertag, müssen Minijobber wie alle anderen Beschäftigten auch, nicht zur Arbeit gehen. Ihr Verdienst wird weiter gezahlt. Wichtig: Arbeitgeber dürfen die Fortzahlung des Verdienstes an Feiertagen nicht dadurch umgehen, indem sie Minijobber die ausgefallene Arbeitszeit an einem sonst arbeitsfreien Tag vor- oder nacharbeiten lassen.

Beispiel

Minijobberin Julia arbeitet donnerstag- und freitagnachmittags in einem Supermarkt in Dortmund an der Kasse. An Fronleichnam, der in Nordrhein-Westfalen ein kirchlicher Feiertag ist und immer auf einen Donnerstag fällt, bleibt der Supermarkt geschlossen und Julia hat, wie alle anderen Beschäftigten auch, frei. Ihr Lohn muss für diesen Tag vom Supermarkt weitergezahlt werden.

So muss Arbeit an Feiertagen bezahlt werden

Nicht alle Betriebe haben an Feiertagen geschlossen. Gerade im Gaststättenbereich sind an Sonn- und Feiertagen viele Beschäftigte im Einsatz – darunter auch Minijobber -.

An einem Feiertag zu arbeiten, bedeutet oft mehr Geld im Portemonnaie. Viele Arbeitgeber zahlen an diesen Tagen sogar einen Feiertagszuschlag. Einen Anspruch auf einen Zuschlag für Feiertagsarbeit gibt es dann, wenn dieser vorher vertraglich vereinbart wurde – zum Beispiel in einem Tarifvertrag, durch eine Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag.

Werden Minijobbern Feiertagszuschläge gezahlt, sind diese steuer- und beitragsfrei. Dies gilt jedoch nur, wenn der Stundenlohn auf dem die zusätzlichen Zuschläge berechnet werden nicht mehr als 25 Euro beträgt. Arbeitgeber müssen in diesem Fall von den Feiertagszuschlägen keine Abgaben an die Minijob-Zentrale zahlen.

Feiertagszuschläge können bis zu folgenden Höchstgrenzen steuer- und beitragsfrei gezahlt werden:

  • Feiertagsarbeit: 125 % des Stundenlohns
  • Arbeit an Heiligabend ab 14 Uhr sowie am 25., 26. Dezember und am 1. Mai: 150 % des Stundenlohns
  • Arbeit an Silvester ab 14 Uhr: 125 % des Stundenlohns

Beispiel

Minijobber Kurt arbeitet an einer Autobahnraststätte und verdient 14 Euro pro Stunde. Am Tag der Deutschen Einheit, ein gesetzlicher Feiertag, ist er von 2:00 Uhr bis 10:00 Uhr eingeteilt. Im Rahmen der Feiertagsarbeit erhält er einen Zuschlag von 125 Prozent, also 17,50 Euro pro Stunde mehr. Da sich der Zuschlag im Rahmen der Höchstgrenze befindet, ist er steuer- und beitragsfrei. Das bedeutet für den Arbeitgeber, dass vom Feiertagszuschuss keine Abgaben an die Minijob-Zentrale zu zahlen sind.

Gut zu wissen:

Steuer- und beitragsfreie Feiertagszuschläge sind für die Beurteilung der Einhaltung der monatlichen 520-Euro-Verdienstgrenze im Minijob nicht zu berücksichtigen.

War der Artikel hilfreich für Sie?

Hilfe und Kontakt

Sie konnten bei uns bisher keine passende Antwort finden und haben weiterhin Fragen? Dann schreiben Sie uns diese in den Kommentarbereich.

Das könnte Sie auch interessieren

76 Kommentare

Älteste zuerst
Neueste zuerst Am beliebtesten
guest
Inline Feedbacks
View all comments
Ines
IN
Ines

Was ich jetzt in diesem Beitrag nicht verstanden habe ist :
Wenn ich sonntags und/oder Feiertags arbeite,bekomme ich dann einen Zuschlag auf den Stundenlohn oder nicht ?
Habe ich ,auch ohne einen Arbeitsvertrag ,rechtlich einen Anspruch drauf ?

Anonymous
AN
Anonymous

Wenn ein/e Minijobber/in imHaushalt nicht immer am gleichen Tag arbeitet – gilt dann auch das Feiertagsrecht – wenn sie gerade in dieser Woche auf diesen fällt

Anonymous
AN
Anonymous

Hallo, ich arbeite als Küchenhilfe und muss somit auch an dem ein oder anderen Feiertag arbeiten, bekomme dafür dann auch einen kleinen Feiertagszuschlag was soweit alles Ok ist nur wie sieht das mit dem Ersatzruhetag aus? Gibt es den für jeden gearbeiteten Feiertag oder nur für bestimmt und wird oder sollte dieser Ersatzruhetag dann bezahlt werden?
Freu mich auf Antwort!

Günter W. Albrech...
GA
Günter W. Albrech...

Leider lassen sich die evtl. für einzelne Mandanten wichtigen Artikel nicht drucken;
nicht jeder Kleinbetrieb ist am Internet oder Frake von diesem.

Uwe
UW
Uwe

Guten Tag,
meine Ehefrau arbeitet im Gesundheitswesen (Krankenhaus/Ambulatorium). Sie arbeitet in der Regel nur an einem Tag der Woche. Und zu 98% arbeitet sie an einem Montag. Sie wird über Ihren Dienstplan aber nie an einem Ostermontag und Pfingstmontag eingeplant und macht daher an solchen Tagen Minusstunden. Das Ambulatorium arbeite an solchen Tagen grundsätzlich nicht. Ihre Vollzeitkollegen erhalten vollen Lohnausgleich; meine Frau erhält für diesen Tag nur rd. 2 Stunden gutgeschrieben.
Das kann doch nicht richtig sein, oder?
Viele Grüße

Cinda
CI
Cinda

Ich arbeite nun schon seid 12 Jahren auf 450 € in einem Betrieb und habe in den 12 Jahren keinen Urlaub, Feiertag oder Krankentag bezahlt bekommen. Habe mehrfach versucht die Chefin von meinen Rechten zu überzeugen, sie hat es aber immer ignoriert. Dieses Jahr habe ich dann einen Beitrag von der Minijob-Zentrale ausgedruckt und auf meine Rechte bestanden. Sie können sich vorstellen, das ich nicht der Mitarbeiter des Monats war. Danach hatte ich einiges auszuhalten, meine Tage in dem Betrieb sind wohl auch gezählt. Ich habe Glück das so schnell kein Ersatz für mich zu finden ist. Ich muss jedoch jede Lohnabrechnung reklamieren und regelrecht um mein Geld betteln. Warum gibt es keine Kontrolle in Betrieben mit Minijobber?

Anke
AN
Anke

Ich möchte einen Studenten für die Nachhilfe von Schülern als Minijobber einstellen. Natürlich bezahle ich ihn an gesetzlichen Feiertagen. Was aber mache ich in den Schulferien, wenn für ihn keine Arbeit vorhanden ist? Kann ich seine regelmäßigen Arbeitszeiten vertraglich auf die Schulzeit einschränken?

Lisa
LI
Lisa

Hallo,
ich habe neben meinem Hauptjob noch einen 450€ Job bei einer Bürofirma, die es mir auch ermöglicht an Feiertagen, Sonntags und auch Nachts zu arbeiten.
Dazu gesagt sein sollte, dass ich dies auch bevorzuge und wenn möglich gerne mache, da ich durch die Zuschläge sehr viel mehr Geld erhalte.
Es werden stetig die Regeln des Arbeitszeitgesetzes beachtet und ich muss erwähnen, dass ich dazu nicht verdonnert werde oder sonstiges.
Sondern eher mehr möchte als man dürfte, da ich auf meine Weltreise hin spare.
Jetzt ist die Frage ob ich proaktiv auf meinen Chef zu gehen könnte und Ihm vorzuschlage, dass ich bei jeder Gelegenheit, die es mir zeitlich möglich ist.
Also alle Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge mitnehmen könnte, sodass meine Arbeit keine zusätzlichen Kosten für meinen Chef bedeuten. ( solange ich stetig im Bereich der steuerfreien Zuschläge bleibe).
Wäre ja somit eine Win-Win-Win Situation, ich bekäme mehr Geld bleibe beim Höchstverdienst von max.450 € monatlich und mein Chef hat keine zusätzlichen Kosten und trotzdem kann wöchentlich viel mehr geschafft werden, weil sich keiner für die Zeiten der Arbeit freiwillig meldet außer ich.
Ich hoffe das war alles Verständlich
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
L.G
Lisa

Max
MA
Max

Hallo,
ich arbeite 2 Tage in einer Woche bei einer Firma und kann mir die 2 tage flexible einteilen . Ich bestimme selbst wann ich also zur Arbeit komme.Kann ich mir meine 2 Arbetstage auf gestzeliche Feiertage legen,so dass ich nicht arbeiten muss und trotzdem bezahlt werde ? :))
Danke für eure Antwort
Lg, Max

Anonymous
AN
Anonymous

Hallo,
ich arbeite als Minnijobberin immer Montags 2 1/2 Stunden in einem Haushalt, allerdings ohne schriftlichen Vertag. Steht mir trotzdem die Bezahlung zu, wenn Montags ein Feiertag ist? Und wie ist es mit Urlaubsanspruch?
mit freundlichen Grüßen
Conny

Anonymous
AN
Anonymous

Alles klar das macht Sinn ! Und was ist mit dem 2. Teil meiner Frage ? Was wäre wenn die verinbarten Wochenstunden bereits vor dem Feiertag in der Woche voll geleistet wurden ???

Birgit Vieth
BV
Birgit Vieth

Hallo,
Ich arbeite in einem 450€ Job und habe einen Vertrag. In diesem steht… Einsatz nach Bedarf…im Vertrag steht also kein genauer Tag, wann ich arbeiten muss. Es ist aber mit mir mündlich vereinbart worden, das ich Dienstags und Donnerstags kommen soll. Wie ist das nun mit der Bezahlung am Feiertag ? Steht mir das Geld zu oder kann sich der Arbeitgeber so rausreden, das er z. B. sagt diesen Donnerstag brauche ich Sie nicht, kommen Sie bitte Mittwoch.
Viele Feiertage sind ja gerade zur Zeit Donnerstags.. Bisher habe ich nie den ausgefallenen Tag vergütet bekommen.

Christopher Seidel
CS
Christopher Seidel

Super geschriebener und informativer Artikel :-). Eine sehr gute Aufstellung. In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen ?

Rosi
RO
Rosi

Hallo, ich arbeite in einem Minijob. Immer Montag, Dienstag und Donnerstag Nachmittag. Was ist wenn der Heiligabend so wie dieses Jahr auf einen Donnerstag fällt, ebenso Silvester. Wie bekomme ich das vergütet. An diesem Tag wird dort in der Firma nicht gearbeitet. Die Mitarbeiter müssen alle einen halben Tag Urlaub nehmen. Was wird mit mir? Vormittag arbeiten kann ich nicht, da ich da in meinem Hauptjob tätig bin.

Uli
UL
Uli

Hallo,
Sie schreiben:
„Steuer- und beitragsfreie Feiertagszuschläge sind für die Beurteilung der Einhaltung der monatlichen 450-Euro-Verdienstgrenze im Minijob nicht zu berücksichtigen.“
Gilt dies nur für Feiertagszuschläge? Oder auch für Sonntags- und Nachtzuschläge?
Danke für Ihre Antwort.

Anonymous
AN
Anonymous

Hallo,
ich haben einen Minijob bei einem Arzt und einen Vertrag, dass ich an 3 festgelegten Tagen in der Woche arbeite.
Habe ich auch Anspruch auf die vereinbarten 450 €, wenn an einen oder 2 Tagen in der Woche wegen Kurzarbeit meine Tätigkeit ausfällt?
Wie ist die Situation weiter, wenn der Chef über meinen bestehenden Urlaubsanspruch noch zusätzlich Urlaub nimmt und die Praxis geschlossen wird.
Vielen Dank für die Bemühungen.
Herzlichen Dank
Anonymous

Abels
AB
Abels

Hallo,
ich arbeite in einer Arztpraxis in einem Minijob und Vertrag über 450 €.
Wie ist die Regelung, wenn wegen Kurzarbeit in der Woche an einem Tag keine Arbeit anfällt und ich nicht erscheinen muss?
Darüberhinaus die Frage, wenn der Chef über meinen geltenden Urlaubsanspruch in Urlaub geht und ich ebenfalls nicht Arbeiten gehen kann.
Bleibt in beiden der geschilderten Fälle mein Anspruch auf 450 € bestehen oder kann dieser reduziert werden ?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Anonymous

niki
NI
niki

Ich habe eine minijob basis 450 in reinigung, und am ferien habe ich nicht gearbeitet weil kindergarteb wo arbeite ich war geschlossen.
Meine frage ist ob Zahlung fur diese tage berechnet wird oder nicht ? 

Maria
MA
Maria

Hallo,
ich bin hauptberuflich gerade in Kurzarbeit. Seit einpaar Wochen habe ich zusätzlich einen Minijob.
Wenn ich es richtig verstanden habe, zählt dort nur der „Grundlohn“ von 15€ zum 450€ Limit eines Minijobs, nicht aber die Sonn- und Feiertagszuschläge (diese liegen bei 25% bzw. 50% Aufschlag des Grundlohns), oder? Inklusive diesen kann ich auch die 450€ überschreiten, Hauptsache der „Grundlohn“ bleibt darunter,oder?
Wie verhält es sich nun zum Kurzarbeitergeld meines Hauptarbeitgebers? Ein 450€ Job bleibt ja anrechnungsfrei, aber was ist wenn ich durch die Zuschläge über 450€ komme? Wird mir dann da etwas vom Kurzarbeitergeld abgezogen oder falle ich dann in eine steuerpflichtige Beschäftigung, weil es dann nicht mehr als Minijob gilt?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Gruß
Maria

Nina
NI
Nina

Hallo,
Ich bin Studentin und arbeite nebenbei in der Pflege. Zurzeit bin ich noch familienversichtert über die GKV.
Nun verdiene ich ca. 480€, davon sind 410€ der Lohn für die Arbeitsstunden und der Rest Zuschläge für Sonntage und Nachtdienste.
Erfüllt das noch die Kriterien der Familienversicherung, oder muss ich mich dann selber versichern?
Danke im voraus.

Mathias
MA
Mathias

Hallo zusammen, unsere Tochter ist im Supermarkt vor Ort über eine geringfügige Beschäftigung Laut Arbeitsvertrag für 6 Stunden die Woche beschäftigt. Nicht im Arbeitsvertrag geregelt, aber von Anfang abgesprochen und so gehandhabt findet diese Beschäftigung nur samstags statt.
die Entlohnung dieser Arbeit wird durch einen monatlichen Pauschalbetrag (4,25 Arbeitstage mal 6 Stunden mal Stundenlohn) geleistet.
Kommendes Wochenende fällt nun der 1. Mai auf einen Samstag und es wird seitens des Arbeitgebers nun gefordert, dass die ausfallenden Stunden an einem anderen Wochentag vor beziehungsweise nachgeholt werden müssen.
wie sind die gesetzlichen Regelungen hierzu? Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

Birgit Arndt
BA
Birgit Arndt

Hallo,
wie sieht es denn mit der Steuer- und Beitragsfreiheit im Minijob aus, wenn Samstagszuschläge gezahlt werden? Konkret 0,64Cent pro Stunde?

Klaudia Hünnerkop...
KH
Klaudia Hünnerkop...

Ich arbeite tägl. 1,8 Std. in einer Schule . AG ist eine Reinigungsfirma . Vom 1.4.21 – 11.4.21 mußte ich unbezahlter Urlaub nehmen , da in der Schule wenig Unterricht war . Die Feiertage ( Karfreitag u. Ostermontag ) bekam ich nicht bezahlt . Der AG redet sich raus und sagt , das muss die Objektleitung klären , die sagt der AG ist dafür zuständig . Müssen mir die 2 Feiertage bezahlt werden .

Norbert
NO
Norbert

Ich arbeite seit September 2020 jeden Dienstag und Donnerstag als Minijobber auf 450-Euro-Basis als Packer in einem Lager. Im Mai und Juni hatten wir zwei Feiertage, die auf einen Donnerstag fielen. Diese beiden Tage wurden mir nicht vergütet. Begründung: „Wir sind rechtlich nicht dazu verpflichtet, da in deinem Arbeitsvertrag keine festen Arbeitszeiten bzw. Wochentage festgelegt sind.“ Ist das rechtlich richtig? Meine beiden Arbeitstage in der Woche wurden an meinem ersten Arbeitstag im September mündlich mit meinem Vorgesetzten vereinbart – sie stehen leider nicht im Arbeitsvertrag. Was kann ich tun?

Patrick
PA
Patrick

Moin,
ich habe einen Minijob. Stundenlohn 25,40€ Würde gerne an Feiertagen arbeiten, nun hat mir meine Personalabteilung mitgeteilt, dass es ein neues Gesetz gibt das besagt, wenn man mehr als 25,05€/h verdient, die Feiertagszuschläge SV-Pflichtig werden und somit der Vertrag beendet wäre.
Haben Sie dazu nähere Infos? Im www find ich leider nichts.
Die Angelegenheit wäre für mich in Ordnung, nur wurde ich stutzig, da ein Kollege das selbe verdient wie ich und Feiertags gearbeitet hat und auch die Zuschläge erhalten hat, nur die Kündigung blieb aus.
Möchte den Kollegen ungern in die s*****e reiten 🙂
Liebe Grüße

Helmut
HE
Helmut

Liebes Minijob-Team,
meine Frau arbeitet regelmäßig an festgelegten Werktagen (Montag und Donnerstag) und verdient pro Stunde 14,53 €.
Sie hat an zwei Feiertagen welche auf diese Wochentage fallen voll wie an einem Werktag gearbeitet und meines Erachtens müsste der Arbeitgeber diesen Tag mit 200% des Stundensatzes vergüten.
Es wurde aber nur der normale Stundensatz abgerechnet, der ihr meines Erachtens auch zustehen würde wenn sie nicht gearbeitet hätte.
Da sie aber trotz Feiertag gearbeitet hat müsste sie die tatsächlich geleisteten Stunden zusätzlich vergütet bekommen (ansonsten hätte sie ja praktisch ohne Lohn gearbeitet).
Der Arbeitgeber lehnt dies mit folgender Begründung ab: „Da im Dienstvertrag Ihrer Ehefrau festgelegt wurde, dass die Zeitzuschläge gemäß der Anlage 6a zu den AVR in einer pauschalen Zulage gewährt werden, kann zu den geleisteten Arbeitstagen kein Sonderurlaub oder eine zusätzliche Vergütung erfolgen. Die pauschalen Zeitzuschläge erhält Ihre Ehefrau auch an normalen Arbeitstagen.“
Ist das so richtig und was empfehlen Sie für künftige Feiertage?
Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen

Jessi
JE
Jessi

Hallo Liebes Minijob Team.,
Mein Chef ist der Meinung das Kirchliche Feiertage Weihnachten, Ostern ect. nicht bezahlt werden müssen !?

Geoff Briggs
GB
Geoff Briggs

Darf man ab 2023 als minijober mehr als 520Euro verdienen?

Anne
AN
Anne

Ich arbeite immer den selben einen Tag pro Woche (Donnerstags) in einem Fitness Studio auf Minijob Basis. Dieses hat unabhängig von gesetzlichen Feiertagen geöffnet. Muss ich nun an einem Feiertag, der auf meinen regulären Donnerstags-Dienst fällt, einen meiner 6 Urlaubstage pro Jahr opfern oder habe ich dann generell frei?

Renate Buschold
RB
Renate Buschold

Hallo liebes Minijobteam,
ich arbeite in einem Callcenter. Meine festangestellten Kollegen bekommen Sonn- und Feiertagszuschläge. Mir wurden diese verwehrt.
In meinem Arbeitsvertrag wurde gar nichts über Zuschläge vereinbart, weder dass ich welche bekomme noch, dass ich keine bekommen.

Verena Hamann
VH
Verena Hamann

Ich bin seit kurzem auf 520-Euro-Basis in einem Museum tätig. Meinem Arbeitsverhältnis liegen die Tarifverträge der DiVo und des TV-L zugrunde. Ich bin nach E7 eingestuft. Meine Wochenarbeitszeit beträgt 6,5 Stunden bzw. 28 Stunden im Monat. Leider habe ich keine festen Arbeitstage, sondern werde nach Bedarf eingesetzt. Der Bedarf besteht anscheinend hauptsächlich an Wochenenden und Feiertagen. Jedenfalls wurde ich, seit ich dort arbeite, häufig an Wochenenden sowie an jedem Feiertag zum Dienst eingeteilt. Jedoch erhalte ich weder Zuschläge noch Ausgleichstage. Montags ist das Museum normalerweise geschlossen. Am Ostermontag und am 01. Mai wird aber geöffnet und natürlich soll ich auch da wieder arbeiten und zwar ohne Ausgleich. Das sehe ich langsam nicht mehr ein. Wie ist hier die Rechtslage? Wer kann mir weiterhelfen?

Kornelia Frau Lind...
KL
Kornelia Frau Lind...

Bei einem Minijob im Haushalt, 3 Arbeitstage in der Woche, Arbeitsstunden pro Arbeitstag flexibel, also nach Bedarf. Wie muss ich als Arbeitgeber den Arbeitstag vergüten, wenn dieser ein Feiertag ist?

Rolf Wenzler
RW
Rolf Wenzler

Ich arbeite ca. 26 Stunden im Monat in einem Mini-Job bei einer Firma die ältere Menschen betreut. Augfabengebiete sind Reinigung,Einkaufen uns z.B. Arztbesuche. Ich vereinbare mit den Kunden selbständig die Termine, die aber grundsätzlich immer Montags und Dienstags stattfinden. Mein Arbeitgeber ist der Ansicht das er, wenn ein Feiertag auf den Montag ( Ostermontag oder Pfingsten) oder auf einen Dienstag fällt, ich dann die Termine auf einen Nichtfeiertag verschieben könne und er somit auch nicht den arbeitsfreien Feiertag bezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Wenzler