2 min Lesezeit

122 Kommentare

Arbeit auf Abruf – Worauf Minijob-Arbeitgeber seit 2019 achten müssen!

Als Aushilfe in der Gastronomie oder bei großem Besucheraufkommen im Freizeitpark – nicht selten werden Minijobs auf Abruf ausgeübt und sind nicht an feste Arbeitszeiten gebunden. Für diese Beschäftigungen gelten besondere arbeitsrechtliche Regeln, die sich seit Beginn des Jahres verschärft haben. Wir zeigen, was sich bei „Arbeit auf Abruf“ geändert hat, worauf Arbeitgeber sowie Minijobber jetzt achten müssen und wo es weitere Infos gibt.

zuletzt aktualisiert am 4. Januar 2024

Was ist „Arbeit auf Abruf“?

Man spricht von „Arbeit auf Abruf“  wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart haben, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung je nach Arbeitsanfall zu erbringen hat. Diese Definition von „Arbeit auf Abruf“ findet sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Da Minijobber arbeitsrechtlich als Teilzeitbeschäftigte gelten, haben sie grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie Vollzeitbeschäftigte. Dies gilt somit auch für „Arbeit auf Abruf“.

Was ist neu bei der wöchentlichen Arbeitszeit?

Wenn Arbeitgeber und Minijobber eine Vereinbarung für „Arbeit auf Abruf“ geschlossen haben, müssen gesetzlich festgelegte Vorgaben zur Dauer der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit beachtet werden.

Wird die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt, gilt zum Schutz der Arbeitnehmer eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche als vereinbart. Diese Regelung ist nicht neu. Die Grenze wurde aber zum 1. Januar 2019 durch den Gesetzgeber angehoben. Sie lag zuvor bei 10 Stunden.

Welche Auswirkungen auf Minijobs haben die neuen Regeln?

Vereinbaren Arbeitgeber und Minijobber keine konkrete Arbeitszeit, hat dies Auswirkungen auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung. Da in diesen Fällen eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche gilt, ergibt sich schnell ein durchschnittlicher Monatsverdienst von mehr als 538 Euro. Es liegt somit kein Minijob mit Verdienstgrenze mehr vor. Dies gilt selbst dann, wenn nur der Mindestlohn in Höhe von 12,41 Euro pro Stunde gezahlt wird.

Worauf sollten Arbeitgeber achten?

Wenn die „Arbeit auf Abruf“ ein Minijob bleiben soll, müssen Arbeitgeber mit dem Minijobber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit festlegen. Wie eine rechtssichere Abruf-Vereinbarung aussehen muss, erfahren Sie zum Beispiel bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

Weitere Informationen zur „Arbeit auf Abruf“ erteilt auch das Bürgertelefon des Bundesministeri­ums für Arbeit und Soziales . Das Bürgertelefon zum Thema Arbeitsrecht erreichen Sie montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr unter der Rufnummer 030 221 911 004.

Allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht bei Minijobs erhalten Sie auf unserer Website.

War der Artikel hilfreich für Sie?

Hilfe und Kontakt

Sie konnten bei uns bisher keine passende Antwort finden und haben weiterhin Fragen? Dann schreiben Sie uns diese in den Kommentarbereich.

Das könnte Sie auch interessieren

122 Kommentare

guest
Inline Feedbacks
View all comments
Familie Becker
FB
Familie Becker

Hallo! Darf ich trotz vereinbarter Arbeitszeit im minijob bei wenig Arbeit frühzeitig nach Hause geschickt werden?

Nenzi Witte
NW
Nenzi Witte

Hallo,ich habe mal da was auf dem Herzen und hoffe, daß Sie mir da weiterhelfen können. Ich bin Taxifahrerin auf 520 Euro Basis da ich Rentnerin bin. Für den Monat Juli 2022 und Oktober 2022 habe ich keine Arbeit von mein Chef bekommen, so auch keine Stunden und deswegen auch kein Geld. Nun die Frage, muss mein Chef die Monate trotzdem zahlen, obwohl er mich ja wegen (keine Aufträge) nicht beschäftigt hat? Weil er hat mich ja auf Minijob Basis eingestellt und die Monate habe ich auch kein Urlaub oder Krank .
Ich würde mich sehr über Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen Nenzi Witte

Heike
HE
Heike

Hallo Minijob-Zentrale, ich bin im Sicherheitsgewerbe tätig und werde so eingesetzt wie sie mich brauchen. Ich habe eine Festvertrag.
wenn mein Arbeitgeber mich nicht so oft einsetzt oder garnicht im Monat, ist er dann verpflichtet mir die 520€ trotzdem zu zahlen? Denn ich will ja bis zu 520€ arbeiten. Kann ich da auf eine Aufstockung bestehen?
VG H.I.

Tim
TI
Tim

Hallo, ich möchte gerne einen ehemaligen Mitarbeiter der jetzt Rentner ist, fest einstellen als Minijobler, der für 3 x im Monat für je 8 Stunden eine Schicht als Telefonist übernimmt. Diese Schichten kann er sich jeweils im vorherigen Monat aussuchen. Ich denke das sollte kein Problem sein ,oder? Wie aber definiere ich die wöchentliche Arbeitszeit, da er ja nicht jede Woche arbeitet.
Reicht also eine monatliche Arbeitszeit im Arbeitsvertrag?

R. Th
RT
R. Th

Ein Hausmeister wird mit 8 Wochenstuden als 2. Hausmeister beschäftigt, soll und möchte diese aber auf Abruf erfüllen (wenn der Haup-Hausmeister krank ist oder wenn besonders viele Arbeiten anfallen). Er arbeitet an 5 Monaten (nicht aufeinanderfolgend) über sein Soll von 34 Stunden und an 6 Monaten weniger, in einem Monat arbeitet er gar nicht. In der Gesamtsumme kommt er nicht über 417 Stunden (8*4,35*12). Könnte das als Minijob akzeptiert werden? AN und AG sind einverstanden.

Frau Unbekannt
FU
Frau Unbekannt

Liebe Zentrale,

helft mir mal kurz weiter. Wir sind ein Zeitarbeitsunternehmen mit Rettungskräften. Wir stellen auch einige ein und einige arbeiten aber andere haben wir eingestellt aber sie haben noch keinen Einsatz. Aber einen Vertrag mit uns. Verdienen halt noch nichts. Ist das alles so rechtssicher? Geht das alles so?

Elfi
EL
Elfi

Hallo, ich vermiete eine Ferienwohnung und möchte da für ab und zu eine Putzhilfe einstellen, die auch einspringt wenn ich in Urlaub fahre oder krank bin. Das wäre natürlich ganz unregelmäßig, manchmal auch einen ganzen Monat gar nicht. Wie melde ich diese denn an. Dankeschön für die Antwort.

Hain,Torsten
HT
Hain,Torsten

Hallo Zusammen.
Ich bin 450 Euro Jobber und habe eine wöchentliche Arbeitszeit in meinem Arbeitsvertrag von 11,25 h stehen. Jetzt ist es aber so, das mein Arbeitgeber für mich in den letzten zwei Wochen keine Arbeit hatte und ich zwangsläufig nichts zu tun hatte.
Ist es nicht so, das mir der Arbeitgeber nicht trotzdem etwas bezahlen muss?
Ich sehe das so, das ich mich ja zu seiner Verfügung halte und wenn er mich nicht beschäftigen kann, mir trotzdem eine Vergütung zusteht.
Meine Frage nun ob jemand dazu ähnliche Erfahrungen hatte. Oder vielleicht weiß jemand wo man so etwas nachlesen könnte.
Besten Dank Torsten

Josefine
JO
Josefine

Hallo,
ich arbeite als Minijobberin neben dem Studium im Einzelhandel und bin aktuell schwanger.
Ich habe einen Vertrag, in dem nicht fest vereinbart ist, wie viel ich im Monat verdiene bzw. wie viele Stunden ich arbeite.
Bisher war es immer so, dass ich ein Mal pro Woche 8 Stunden gearbeitet habe und so auf knapp 350 € im Monat kam. Auf dieses Geld bin ich auch sehr angewiesen.
Zu Beginn der Schwangerschaft war ich einige Wochen krankgeschrieben auf Grund starker Übelkeit. Danach habe ich wieder normal jede Woche gearbeitet. Nach 6 Wochen Arbeit musste ich mich wegen Schwsagerschsftsmigräne noch einmal krank schreiben (einmalig). Daraufhin wurde ich eine Woche später einfach nicht im Dienstplan berücksichtigt und erhielt keine Schicht mit der Begründung von Seiten meiner Filialleitung, dass sie aktuell zu viele Leute habe. Auch in der darauf folgenden Woche wurde ich wieder nicht eingeplant.
Jetzt bin ich etwas verunsichert. Ich habe zwar keinen Vertrag, in dem ein fester monatlicher Lohn geregelt ist. Dennoch kann ich mir auch nicht vorstellen, dass ich einfach gar nicht geplant werden kann. Ist das so richtig und muss ich in Zukunft damit rechnen, dass das öfter passieren kann? Ich kann mir im 5. Schwangerschaftsmonat jetzt keinen neuen Job suchen, da mich niemand einstellen würde, ich bin aber wirklich angewiesen auf das Geld Bis zur Geburt.
Auch habe ich mich gefragt, als es bei einer Freundin zu Komplikationen in der Schwsagerschaft kam, was im Falle eines medizinisch notwendigen Beschäftigungsverbotes zum Ende der Schwangerschaft wäre. Würde ich auf Grund keiner festen Gehaltsregelung dann überhaupt nicht weiter bezahlt werden, wie es normalerweise der Fall ist? Ich mache mir ziemliche Sorgen im Augenblick.
Ich hoffe sehr, Sie können mir helfen.
Danke schonmal im Voraus!

Matthias
MA
Matthias

Hallo. Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.
Ich habe seid 2015 einen versicherungspflichtigen Job ( Midijob) und weil ich dort nicht So sehr viel verdiene noch einen Minijob ( auf 450 Euro Basis) .
Arbeitsvertrag über geringfügige Beschäftigung
Der AN wird ab … als Servicemitarbeiter eingestellt.
Ersten 6 Monate Probezeit
Vergütung ( damals 8.50 Euro ) aber nichts über wöchentliche Arbeitsstunden. Nur das die monatliche Verdienstgrenze zu beachten sei.
Es waren Monate dabei , da habe ich ( wir ) knapp 400 Euro verdient, es gab aber auch Monate da waren es über 700,- Euro
( immer die Grenze 5400 Euro im Jahr im Hinterkopf.
Seid dieser Woche haben wir kaum noch Arbeit. Wir haben z. Bsp 10 Stunden die sich 5 Mitarbeiter teilen können.
Ich bin auch auf das Geld angewiesen. Ich sitze zu Hause und warte und an Stunden ist nichts da. Davon kann ich auch keine Rechnungen bezahlen. Was soll ich tun

Jan
JA
Jan

Hallo, ich übe einen Minijob aus und erhalte 10€ pro Stunde. Im Arbeitsvertrag steht, dass ich wöchentlich 7-12 Stunden arbeiten muss. Ich arbeite immer 12 Stunden in der Woche. Mein Arbeitgeber verlangt nun eine Rufbereitschaft, so dass man in der Woche einspringt, wenn jemand ausfällt. Bedeutet, ich muss meine 12 Stunden leisten und dazu noch einspringen, wenn jemand ausfällt. Lt. Aussage meines Arbeitgebers muss ich immer in Bereitschaft sein und flexibel auf Notstände reagieren. Ist dies so erlaubt? Muss ich wirklich 24/7 bereit stehen und einspringen, wenn jemand ausfällt? Ich kann dann privat gar nichts mehr planen und es handelt sich ja njur um einen 450€ job und keine Vollzeittätigkeit.
Gruß

Hill
HI
Hill

Ich habe eine Minijobs(39Std) über eine Zeitarbeits Firma .Ich hatte viele Überstunden,(100)die eigentlich auf ein Stundenkonto sollten, da ich nächsten Monat in Urlaub wollte.
Nun habe ich mein Geld bekommen und musste es voll versteuern.
Unten auf der Abrechnung steht nun : Veränderung des Arbeitzeit Kontos auf 100 Std. . Darf er das ?
Ich möchte sowie so aus dem Vertrag raus und zu meinem Hauptarbeit Geber wechseln. Dann darf ich aber nicht bei der Zeitarbeits Firma kündigen, sondern muss bei meiner Zeitarbeits Firma gekündigt werden.
Kann ich der Zeitarbeits Firma sagen : das dieses vertragswidrig ist .
Ich würde gerne direkt bei der Haupt Firma arbeiten.
Viele Grüße

Anonymous
AN
Anonymous

Hallo Liebes Team Mini Jobzentrale,
wir beabsichtigen für Arbeiten im Bereich des Winterdiensts einige Mitarbeiter auf Abruf zu beschäftigen. Da überhaupt nicht klar ist, wann und ob die Arbeiten erledigt werden müssen, wollte ich gerne weissen, ob die wöchentliche Mindestarbeitszeit vertraglich auch auf null reduziert werden kann und ob dies überhaupt gesetzlich zulässig ist. Es kann durchaus sein, dass wochenlang gar keine Arbeiten im Winterdienst abgerufen werden, daher meine Frage.
Vielen Lieben Dank im Voraus für Eure Antwort.
Liebe Grüße, Paul

Nikola
NI
Nikola

Hallo liebes Minijob Zentrale Team,
ich habe den ganzen Blog nun gelesen und keine Antwort auf die Frage gefunden, ob nun Arbeitsverträge aufgrund des neuen Gesetzes geändert werden müssen, bei welchen ausschließlich eine monatliche Arbeitszeit angegeben ist?
Arbeit auf Abruf kann hier doch nicht unterstellt werden, da ja eine monatl. Stundenzahl (450€/37,50Std. monatl. = 12€ Std.) geregelt ist?
Ich bedanke mich vielmals im Voraus für Ihre Antwort.

Uli
UL
Uli

Bin gerade dabei einen neuen MA als kurzfristig Beschäftigt (KFB) einzustellen. Im Moment steht im Arbeitsvertrag zu den Arbeitszeiten:“Die Arbeitszeit richtet sich nach den anfallenden Arbeiten, nach den gesetzlichen Richtlinien“.
Ist dies bei KFB ausreichend, da der Job auf 70 (bzw115 Tage -CORONA-Ausnahme Landwirtschaft) angelegt ist und Arbeiten nicht planbar, nur nach Bedarf anfallen?

Christian
CH
Christian

Liebes Blockteam,
ich habe bis vor kurzem noch regelmäßig einen monatlichen Dienstplan mit meinen Arbeitszeiten bekommen. Mein Betrieb ist durch die „Corona-Krise“ bis auf Weiteres geschlossen. Dadurch gibt es auch erstmal keine Dienstpläne. Ich bin jetzt durch den Artikel etwas verwirrt und weiß nicht wie viele Stunden mir in den nächsten Monaten zustehen, weil in meinem Arbeitsvertrag keine festgelegten Stunden stehen. Könnt ihr mir weiterhelfen? Habe ich einen Anspruch auf meine Stunden ohne Dienstplan?
Danke schon Mal!
Viele Grüße,
Christian

trackback
RM
Rund um Minijobs: ...

[…] Minijobs, die nicht an feste Arbeitszeiten gebunden sind, sind sogenannte Minijobs auf Abruf. Arbeit auf Abruf bedeutet, dass die Arbeitsleistung je nach Arbeitsanfall vereinbart wird. Hierfür gelten besondere arbeitsrechtliche Regelungen. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer seit 2019 beachten müssen und wie sich die wöchentliche Arbeitszeit auf den Minijob auswirkt, lesen Sie in unserem Beitrag „Arbeit auf Abruf – Worauf Minijob-Arbeitgeber seit 2019 achten müssen“. […]

Uwe Einhaus
UE
Uwe Einhaus

Sehr geehrte Damen und Herren,
stimmt es das der Gesetzgeber, mit Erhöhung des Mindestlohn zum 01.01.2020, die wöchentliche Arbeitszeit auf 12 Std. festgelegt hat???
Die Buchhaltung meines Arbeitgebers möchte uns Minijobbern das aber in neue Arbeitsverträge schreiben, ich habe allerdings nichts der gleichen gefunden…
Vorher haben wir im 2 Schichtbetrieb gearbeitet, mit unterschiedlichen Stunden ( 4 bzw 5 Std.)…
Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antwort…
MfG

Michaela Knutzen
MK
Michaela Knutzen

Wir haben zwei Aushilfen im Rahmen eines Minijobs beschäftigt. Nun ist es so, dass eine der beiden ein Studium begonnen hat und oft zeitlich nicht kann. Wir würden jetzt einen Arbeitsvertrag aufsetzen, in dem wir eine tägliche/wöchentliche Grundstundenzahl vereinbaren mit den Zusätzen, dass 1. Stunden für Mehrarbeit immer sofort abgerechnet werden und 2. Stunden die ausfallen auf Grund von persönlicher Verhinderung des Arbeitnehmers als Fehlstunden vom Lohn abgezogen werden. Die jährliche Entgeltgrenze von 5.400€ und damit verbundene Jahresstundengrenze wird selbstverständlich nicht überschritten.
Wäre das so machbar um nicht durch die neue „20-Stunden-Regelung“ in die Sozialversicherungspflicht zu fallen?

S.W.
SW
S.W.

Wir möchten eine Haushalts- und Gartenhilfe beschäftigen. Sie soll an 15-20 Tagen im Jahr für jeweils 2h arbeiten und soll für die geleistete Arbeit auf Stundenbasis(!) einen vereinbarten Stundenlohn von ca. EUR 12,50h erhalten. Es handelt sich um saisonabhängige Arbeiten, die naturgemäß nicht stetig über das Jahr verteilt auftreten, somit auch nicht gewaltsam zu einer stetigen, wöchentlichen Arbeit umfunktioniert werden können.
Frage 1: wie um alles in der Welt sollen wir 40 Jahrestunden auf Wochenstunden umrechnen, um dem Gesetz Genüge zu tun? 40/52 = 0,77h/Woche – ist das die gewünschte Methode?
Frage 2: welche Folgen ergeben sich daraus für den Urlaubsanspruch? 20 Tage / Jahr ergeben zunächst einen Anspruch auf 2 Tage. Aber wie genau „entnimmt“ der AN diesen Urlaub, wo er doch ohnehin nur dann kommt, wenn es mit ihm vereinbart ist. Sollen wir mit ihm dann einen Termin vereinbaren, an dem er gezielt nicht kommt?!? Was sieht das Minijob Gesetz in diesem Fall vor (bitte wenn möglich mit Quellenangabe)?
Frage 3: welche Folgen hat dies für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Wenn der AN krank ist, wird er ganz einfach nicht kommen und wir müssen mit ihm einen neuen Termin vereinbaren. Sollen wir dann gezielt einen Termin vereinbaren, zu dem er nicht kommen kann, aber dafür den Lohn bezahlen? Oder den Lohn für 6(Wochen) x 0,77h(pro Woche) x 12,50 zahlen?
Falls das Minijob-Gesetz für die geschilderte Beschäftigungssituation nicht geeignet sein sollte – welche andere Möglichkeit bietet das Gesetz, um diese Arbeit zu legalisieren?
mit freundlichen Grüßen

Anonymous
AN
Anonymous

Guten Tag,
ich habe seit August dieses Jahres einen Minijobvertrag. Im Vertrag ist nichts geschrieben zur Arbeitszeit; weder zur minimalen Arbeitszeit noch zur regelmäßigen wöchentlichen / täglichen Arbeitszeit. Der Arbeitgeber ruft mich sporadisch, meist einen Tag vorher ab und hält die Arbeitszeiten schriftlich fest.
Ich verstehe, dass er möglichst flexibel sein will, aber ich komme mit der Stundenzahl nicht auf die 450€.
Ist so ein Vertrag rechtens? Kann ich laut Teilzeit- und Befristungsgesetz meinen Stundenlohn für 20 Stunden in der Woche einklagen? Sollte ich den Vertrag erstmal laufen lassen und mein Geld für 3 Jahre rückwirkend verlangen?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung

Mel
ME
Mel

Hallo, liebes Team der Minijob -Zentrale:-)! Ich arbeite schon seit 15 Jahren in der gleichen Firma und immer auf minijob Basis. Da es einen neuen Chef gab, haben sich die Verträge geän?ert. Zum 1.Juni ( Vertrag ist noch nicht unterschrieben) bekam ich eine Lohnerhöhung und sollte gewisse Stunden in der Woche und Maximale Stunden im Monat arbeiten. Das habe ich mündlich bestätigt. Jetzt im September sollte ich endlich den Arbeitsvertrag unterschreiben können und da meinte er plötzlich, nach Nachfrage von mir, das es nur eine monatliche Arbeitszeit gilt und keine wöchentliche mehr. Die wöchentliche Arbeitszeit gilt bei minijob nicht und außerdem kann er mich dann flexibler einsetzten und ich könnte ja angeblich auch nicht immer! Ich finde es doof,denn sollte ich oder meine Tochter mal krank sein,müsste ich die fehlenden Stunden trotz Krankmeldung nachholen . Ist das so rechtens oder ist es richtig das ich meine wöchentlichen Arbeitsstunden im Vertrag vermerkt haben möchte ? Über eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr Dankbar. LG

Henry
HE
Henry

Liebes Team der MJ-Zentrale
Fragen zum Abrufarbeitsverhältnis werden standardmäßig über „frag einen Anwalt“ oder „frag das Bürgertelefon“ beantwortet. Am Bürgertelfon sitzt eine Anwaltskanzlei als „beliehenes Unternehmen“ – keine Ministerialbeamte. Das Bürgertelefon erteilt ebensowenig Rechtsauskünfte über § 12 TzBfG wie die MJ-Zenztrale und versucht sich genauso, immer herauszureden. RA und StB bin ich selbst – und komme trotz tagelanger Recherchen und Seminarbesuchen nur teilweise mit der Thematik klar. Z.B. Stichwort – nur die monatliche Arbeitszeit bestimmt und die tägliche Arbeitszeit lässt sich definieren – reicht das? Muss oder darf ich hier 4,33 Std. monatlich auf eine Stunde wöchentlich herunterbrechen, wenn nur einmal im Monat gearbeitet wird? Was ist, wenn ich freiwillig die fest vereinbarte Arbeitszeit auf eine Stunde wöchentlich bei einer Tagesarbeitszeit von einer Stunde definiere – und freiwillig hinterher Mehrarbeit leiste? Kurzfristig geht nicht, da strukturbedingt von Poolarbeitsverhältnissen gesprochen werden könnte.
Ich weiß, dass Sie diese Fragen mit entsprechendem Hinweis auf „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ nicht beantworten werden – aber wer gibt mir hier überhaupt rechtssichere Auskünfte? Gibt es eine Verwaltungsanweisung zur Handhabe des 12 TzBfG der DRV? Aber Verwaltung ist „Exekutive“ und nicht Gesetzgeber. Ich habe zu diesem Themenkomplex im Juni über das Bürgertelefon eine Frage an ein Fachreferat des BMAS gerichtet. Selbst da erhalte ich keine Antwort. Sind es wohl nur die Gerichte, die Antworten geben können? Haben Sie eine Idee? Mit Verlaub – stellt sich da nicht auch die Frage der Sinnhaftigkeit Ihrer Arbeit?

Claudia Gerlach
CG
Claudia Gerlach

Hallo, ich habe einen Minijober angestellt, der 2-3 Tage im Monat arbeitet, auf Abruf. damit kommen wir auf maximal 24h. Er hat neben dem Minijob noch einen Teilzeitjob mit ca. 30h und erhält auch dort seinen Urlaub. Wir haben uns darauf verständigt, dass er den Urlaub nur von seinem Hauptarbeitgeber bekommt. Muss ich jetzt trotzdem Urlaubstage anrechnen?

Anonymous
AN
Anonymous

Wie sieht es bei Schülern aus die noch keine 18 sind? Muss man bei denen auch vertraglich vereinbaren wie viele Stunden sie arbeiten sollen/wollen? Bei den Schülern ist es meistens so, dass sie selber regeln wann sie arbeiten können, wollen, mal müssen sie Fußball spielen, oder mehr lernen, oder zum Sommerfest. Sie entscheiden selber wieviel sie arbeiten. Wie kann man das vertraglich regeln? Jeden Monat einen neuen Vertrag schreiben? Danke für eure Zeit!

Quai
QU
Quai

Gilt die neue Regelung auch für Minijobs in Haushalten?

Michaela
MI
Michaela

Hallo, ich habe eine kurze Frage zu der Festlegung der Arbeitszeit bei Minijobbern. Ist es richtig, dass eine Festlegung der Arbeitszeit über einen Dienstplan ausreicht?
Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.
Danke!

MB
MB
MB

Gelten die Regelung der Arbeit auf Abruf auch für kurzfristig Beschäftigte?

C.K.
CK
C.K.

Hallo liebe Minijob-Zentrale, wir sind ein Betrieb mit 450,- Euro Kräften, die meisten sind Schüler wie auch Arbeiter, die hauptberuflich im Schichtbetrieb tätig sind. Bei beiden Gruppen kann nie lange im Voraus geplant werden wann Sie zu uns zum arbeiten kommen, da sie sich unsere Arbeit frei einteilen können. Wie sollen wir da eine wöchentlich Arbeitszeit festlegen??? Reicht das nicht wenn ich vertraglich eine monatliche Höchststundenanzahl angebe? Mit freundlichen Grüssen

Fritz
FR
Fritz

Hallo liebes Blockteam, ich arbeite eine Woche 2Tage, die zweite Woche 3Tag immer im Wechsel. Auch habe ich ca. 2 Tage im Monat Bereitschft.
Kann ich die Bereitschaftstage und auch die Urlaubstage zu meiner Jahresurlaubsberechnung dazufügen.
Ich bitte um eine Berechnung für meinen Jahresurlaub. Ich bekomme bis jetzt 8 Tage im Jahr.
Liebe Grüße Fritz

Gast
GA
Gast

Hallo zusammen, ich hätte zu dem Thema ein paar Fragen:
– Es ist bislang noch nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Arbeitsvertrag schriftlich zu erfolgen hat. Es wird lediglich mit dem Nachweisgesetz festgelegt, dass die wesentlichen Punkte des Arbeitsverhältnisses schriftlich festgehalten werden müssen. Würde es dann nicht ausreichen, wenn vom Arbeitgeber schriftlich aufgeführt wird was vereinbart wurde? Wenn der Arbeitgeber dann festhält, dass x Wochenstunden vereinbart wurden müsste das doch eigentliche in Ordnung sein. Zwar darf er nur 25 % der Stunden als Mehrarbeit abrufen, wenn der Arbeitnehmer jedoch freiwillig mehr Stunden leistet, dürfte dieses doch kein Problem sein. Und bei einer Prüfung durch die DRV kann der Prüfer sich ja nur auf die x Stunden in der Woche berufen, die schriftlich vereinbart wurden, und somit den Minijob nicht zerstören.

Kaiser Heike
KH
Kaiser Heike

Hallo ,
ich hätte da auch mal eine Frage. Ich arbeite siet 4 Jahren in einem Minijob mit zwei festen Tagen.Immer Montags und Mittwochs für 6,5 Stunden. Jetzt wurden zwei neue Mitarbeiterinnen für 25 Stunden in der Woche eingestellt und ich soll meine Stunden jetzt reduzieren, warscheinlich werden auch die Tage geändert. Ich möchte das aber nicht. Ich möchte vorallem nicht weniger Stunden arbeiten, sonder so das ich weiter auf meine 450 € komme. Sonst rechnet es sich für mich auch nicht mehr. Auch möcht ich feste Tage behalten ,damit ich auch weis wann ich arbeiten soll.
Hade ich da irgenwelche Rechte meinerseits, oder muss ich das dann so hinnehmen. Über eine Antwort wäre ich dankbar.
Mit Freundlichen Grüssen
Heike

trackback
MF
Minijob - ohne fes...

[…] Einen entsprechenden Blogbeitrag hat die Minijob-Zentrale veröffentlicht: Arbeit auf Abruf […]

Thomas
TH
Thomas

Wenn mit dem AN 10 Stunden die Woche vereinbart wurde, der AN aber nur 8 Stunden nachweißt, kann dann die Dt. Rentenversicherung bei einer Prüfung sagen, es waren 10 Stunden vereinbart, also müssen auch 10 Stunden berechnet werden?

Martina
MA
Martina

Hallo,
mein Arbeitgeber hat im Vertrag (von mir mit ordentlicher Kündigung bis 15.3.19 gültig) keine wöchentliche Zeit angegeben. Es ist nur vereinbart, dass der Lohn maximal (!) 405€ beträgt und 50h/ bei Gleitzeitkonto nicht überschritten werden dürfen und auf Stundenbasis gezahlt wird (Mindestlohn). Seit meiner Kündigung wurde ich nicht mehr abberufen und habe aus Sicht des AG daher nur Lohnanspruch auf geleistete Stunden. In den Wochen davor (seit Oktober 2018) wurde ich im Schnitt nur für 4h/Woche abberufen, so dass die letzte Lohnauszahlung nicht einmal 165€ betrug. Für März würde mir aus Sicht des AG kein Lohn zustehen, da ich nicht abberufen wurde.
Zudem wurde mir (und sämtlichen Aushilfen des Betriebes) das Recht auf Erholungsurlaub verweigert und erst auf meine jetzige Anfrage mit Hinweis auf das BUrlG wurde einer Abgeltung zugestimmt, deren Höhe mir noch unbekannt ist.
Liegt hier (insbesondere bezüglich der Berechnung meiner Monatslöhne) ein Verstoß gegen das Teilzeitgesetz vor, mit anderen Worten: raten Sie hier, einen Anwalt zu konsultieren, um Lohnnachforderungen geltend zu machen?
Danke! Mit freundlichen Grüßen Martina J.

Jörg
Jörg

Guten Tag, ich arbeite über das Jahr verteilt an ca 4 Monaten neben meiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung in einem 450€ Minijob. Dazu wird für jeden betreffenden Monat ein neuer Vertrag befristet vereinbart.
Darf ich in den restlichen Monaten gelegentlich einen weiteren Minijob mit ebenfalls monatlichen Arbeitsverträgen annehmen?
Freundliche Grüße
Jörg

Johann-Anton Jobst
JJ
Johann-Anton Jobst

Diese Neuerungen gelten aber nicht „nur“ für Minijobs – sondern auch für alle Beschäftigungsverhältnisse – hierunter fallen insbesondere ja auch die Beschäftigungen in der Gleitzone. So wurde es mir jedenfalls auf einem Seminar bestätigt.

Birgit
BI
Birgit

Hallo,
in den Arbeitsverträgen unserer 450 Euro-Kräften schreiben wir stets 5-15 Stunden pro Woche rein. Die Arbeitseinsätze variieren dann, je nach Arbeitsaufwand, also jede Woche anders, aber unter 450 Euro. Sind wir bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung so auf der sicheren Seite oder müssen wir das in den Verträgen anders formulieren?
Danke + Grüße
Birgit

Dieter Baumann
DB
Dieter Baumann

Ich kann leider die Blog-Beiträge nicht ausdrucken, auch wenn ich auf den Druckbotton klicke. Woran kann das liegen?

Achim Smolan
AS
Achim Smolan

Sehr geehrte Damen und Herren,
liegt im folgenden Fall Arbeit auf Abruf vor?
*Arbeitsvertrag über 14 Stunden / Monat;
*Arbeitnehmer gibt dem Arbeitgeber monatlich (unterschiedlich) 4 Tage zur Auswahl vor;
*Arbeitergeber weisst nach eigenem Ermessen an 2 der 4 vorgegebenen Tagen Arbeit an.

Wolfgang
WO
Wolfgang

Hallo liebes Team, wie ist die Sachlage, wenn ein monatliche Zeit von z.B. insgesamt 16 Stunden vereinbart ist?

Maria Elisabeth
ME
Maria Elisabeth

Wie berechne ich den Urlaubsanspruch eines Minijobbers bei „Arbeit auf Abruf“? Die vertraglich geregelte wöchentliche Arbeitszeit beträgt max. 9 Stunden.

Ines
IN
Ines

Hallo, ich habe auf Anraten einer sehr netten Mitarbeiterin der Minijob-Zentrale beim Bürgertelefon angerufen. Dort wurde ich von einer Mitarbeiterin relativ pampig abgefertigt mit dem Hinweis: „wir sind nur dazu da, Ihnen den Gesetzestext vorzulesen und in Ausnahmefällen kurz zu erläutern. Arbeitsrechtlichen Fragen beantworten wir nicht.“ Den Anruf dort hätte ich mir auch schenken können.

Marcus Wolschon
MW
Marcus Wolschon

Die korrekte Quelle wäre
(Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG)
§12 „Arbeit auf Abruf“

Marcus Wolschon
MW
Marcus Wolschon

Sie schreiben über eine Gesetzesänderung, verlinken aber nicht auf den (alten und neuen) Gesetzestext als Quelle. So kann sich der Leser nicht selber über die Feinheiten (z.B. wie genau „Arbeit auf Abruf“ definiert wird) informieren.

K.G.
KG
K.G.

Egal was § geändert wurde, meistens/immer zum Nachteil des Arbeitnehmers.
Hatte mich an die 6300€ Grenze gehalten, immer noch werden 25€ vom Netto Rentenbetrag einbehalten. Angeblich die Jahre davor zuviel verdient, hab mir Rechtsbeistand/Anwalt genommen, es landet jetzt irgenndwann vorm Sozialgericht.
Die alten/neuen Regelungen sind undurchsichtig, reine Auslegungssache, so wie jeder es § sehen möchte.Kann nur jeden Raten, sich vorher beim Rentenversicherungsträger/Krankenkasse sich das schriftlich bestätigen zu lassen, sonst ist immer der Arbeitgeber fein raus aus der Nachzahlungssumme! MfG.

Bernd
BE
Bernd

Hallo liebe Mini Jobzentrale ich würde mich sehr freuen wenn ich bei euch Antworten bekommen könnte – werden Zuschläge für den Feiertag z.B. ( 25. und 26.12. ) bezahlt, pauschal – als 450 € Jobber ? Und wie ?
Ich habe 58 Tage 2018 im 450 € Job gearbeitet in 7 Monaten 2018 an unregelmäßigen Tagen im Monat. ( In 7 Monaten rund 3900 € Lohn. Mal 2 oder auch bis 4 Tagen oder auch mal keinen Tag in der Woche. Im Durchschnitt lag ich dann bei 40 bis 60 gearbeitete Stunden im Monat. Wie viel Urlaub stand mir 2018 zu ? Im AV steht 12 Tage / Jahr – aber mein AV galt vom 1.6. bis 31.2018 und dann unbefristet weiter ( beim gesetzlichen Urlaub von 24 Tagen ) und 2019 arbeite ich auch so. Der Lohn wurde ja so festgelegt das ich im Kalender Jahr nun 6300 € verdienen darf. Ich werde voraussichtlich ca. 100 Tage ( wieder unregelmäßige Tage in der Woche ) mit minijob 450 € Vertrag und festgelegten Stundenlohn von 10 € – arbeiten. Ist es egal ob ich dann in einem Monat 300€ und in einem anderen Monst 500 € und in weiteren Monaten 480€ oder – 100 € verdiene ? ( je nach gearbeiteten h mit festgelegten Stundenlohn ) und ich dann in 12 Monaten in 2019 -maximal 6300 € verdient habe ? Oder muss ich mich daran halten und darf nur 12×450 € + 2x 450€ ( (auch 6300€) verdienen ? Danke für Eure Antworten – Mit freundlichen Grüßen