2 min Lesezeit
19 Kommentare

Arbeitslosengeld und Minijob: Geht das?

Bist du arbeitsuchend und beziehst Arbeitslosengeld? Dann kann ein Minijob der Einstieg ins Berufsleben sein. Gleichzeitig kannst du dir mit dem Minijob dein Arbeitslosengeld aufbessern. Wie sich der Verdienst auf dein Arbeitslosengeld auswirkt, hängt davon ab, ob du Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld erhältst.

Minijob neben Arbeitslosengeld I

Das Arbeitslosengeld I (kurz: ALG I) zahlt dir die Agentur für Arbeit.
Wenn du in deinem Minijob nicht mehr als den Freibetrag von 165 Euro verdienst, erhältst du weiterhin das Arbeitslosengeld I in voller Höhe. Sollte dein Nebenjob den Freibetrag von 165 Euro übersteigen, wird dein Arbeitslosengeld gekürzt.

Bezieher von Arbeitslosengeld I dürfen regelmäßig nur weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten. Solltest du mehr Stunden in der Woche arbeiten, giltst du nicht mehr als arbeitslos. Dann erhältst du auch kein Arbeitslosengeld mehr.

Denk daran, dass du deinen Nebenjob bei der Agentur für Arbeit melden musst, wenn du arbeitslos bist. Am besten du informierst dich bei deiner zuständigen Arbeitsagentur.

Minijob neben Bürgergeld

Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung, die du vom Jobcenter erhältst. Wenn du Bürgergeld beziehst, kannst du zusätzlich einen Minijob ausüben. Die wöchentliche Arbeitszeit ist dabei nicht begrenzt. Der Freibetrag beim Bezug von Bürgergeld liegt bei monatlich 100 Euro. Du darfst daher maximal 100 Euro anrechnungsfrei im Monat neben dem Bürgergeld hinzuverdienen. Solltest du im Minijob mehr verdienen, wird dein Einkommen anteilig auf dein Bürgergeld angerechnet. Es gibt jedoch auch Einzelfälle, bei denen der Freibetrag von 100 Euro überschritten werden kann. Auch hier empfehlen wir dir, dass du dich vor Aufnahme eines Minijobs bei deinem zuständigen Jobcenter erkundigst.

Minijob im Privathaushalt

Neben einer Arbeitslosigkeit sind Minijobs im Privathaushalt besonders interessant. Jobs als Haushaltshilfe oder Gartenhilfe bei einem privaten Arbeitgeber werden häufig nur wenige Stunde pro Woche ausgeübt. Das Einkommen übersteigt damit meistens nicht bzw. nur gering die Freibeträge für das  Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld.

Wenn du dich für einen Minijob im Privathaushalt interessierst, schau doch mal auf der Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale nach.

War der Artikel hilfreich für Sie?

Hilfe und Kontakt

Sie konnten bei uns bisher keine passende Antwort finden und haben weiterhin Fragen? Dann schreiben Sie uns diese in den Kommentarbereich.

Das könnte Sie auch interessieren

19 Kommentare

Älteste zuerst
Neueste zuerst Am beliebtesten
guest
Inline Feedbacks
View all comments
Ellen Dossenbach
ED
Ellen Dossenbach

Die Info Arbeitslosengeld 1 und Minijob ist unvollständig!!!!
Wenn du vor Arbeitslosigkeit schon 18 Monate im Minijob bist, darf mann meines Wissens, den Durchschnittlichen Monatsverdienst der letzten 12 Monate ohne Abzug dazuverdienen, muss allerdings beachten das man nicht über die 15Std. Woche kommt.
So habe ich das in einem Flyer der ARGE gelesen.
Hätte gerne Info ob das stimmt!!!!

Lothar Wendler
LW
Lothar Wendler

Ich bin jetzt arbeitslos. Vor der Arbeitslosigkeit hatte ich seit 13 Monaten einen Minijob. Im durchschnitt habe ich 453,67 im Monat verdient. Ein Monat ist dabei in dem ich 224 Euro verdient habe, einen Monat hatte ich 745 Euro und 11 Monate 448 Euro. Einen Monat lag ich also über 450 Euro, somit in der Quersume Monatsdurchschnitt 453 Euro. Ist das ein Grund, das mir der Minijob nicht als über 12 Monate innehabend anerkannt wird und ich daher lediglich 165 Euro Freibetrag bekomme?

Ingrid Bös
IB
Ingrid Bös

Hallo, Ich habe bei einer Zeitarbeitsfirma eine Urlaubsvertretung für 3 Wochen gefunden. Jetzt soll ich in diesem Monat 1 Tag eingearbeitet werden(4-8 Std je nach Bedarf). Und im August soll aber dann die Tätigkeit erst beginnen für 3 Wochen. Mir ist nicht klar, ob ich den Tag Einarbeitung beim Arbeitsamt melden muss, weil ich den Lohn für den 1 Tag erst im August bekomme. Und ich auch nicht weiss wieviel ich da verdiene. Ich habe die Zeitarbeitsfirma gefragt, wie ich das machen soll. Und die sagten mir, dass sie mich für den 1 Tag anmelden werden. Ich bekomme Arbeitslosengeld I, was muss ich jetzt gegenüber dem Arbeitsamt beachten?
danke

Otto Schüler
OS
Otto Schüler

Lächerliche Regelung. Ich habe als Rentner 46 Jahre voll und durfte in Rente gehen. Dazuverdienen darf ich aber max. 450€.
Erst bei erreichen der Regelaltersgrenze darf ich unbegrenzt dazuverdienen.
Das ist genau so ungerecht wie bei Beziehern von ALG1.
Rente und ALG1 sind Versicherungs und keine Sozialleistungen wie ALG2.

Christine
CH
Christine

Ich bin seit Februar arbeitslos und mir werden von meinem Minijob (5 Stunden pro Woche), den ich seit 3 Jahren mache (!!!) 285 Euro vom ALG 1 abgezogen…Info stimmt also leider nicht 😞

Michael Herr
MH
Michael Herr

Das ist der größte Schwachsinn nur 100 dazu Verdienen.
Wo alles Teurer wird, und nicht nur Lebensmittel auch Strom und Benzin.
Wie soll man mit Harz IV da über die Runde kommen.

Latendorf Erwin
LE
Latendorf Erwin

Wie sieht es denn aus ich bekomme witwenrente darf ich was dazu verdienen

Lea
LE
Lea

Wie ist das wenn man auf 450 Euro arbeitet und dann Grundsicherung beantragen will wird da irgendwas gekürzt ? Oder kann man das besprechen ?

Carmen Starke
CS
Carmen Starke

Ich habe auch einen Minijob und verdiene sehr unterschiedlich, mal 280€,mal 430€ u.sw. Das Jobcenter macht die Abrechnung aller halben Jahre und treibt mich damit immer mehr in die Schulden. Darf er das machen?