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Welche Arbeitsrechte hast du als Minijobber?

Als Minijobber hast du im Arbeitsrecht die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmer auch. Das gilt auch während der Corona-Krise. Du hast in deinem Minijob zum Beispiel Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, bezahlten Erholungsurlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. In unserem Beitrag erklären wir dir, was das für deinen Minijob bedeutet. Auch zeigen wir, warum ein Arbeitsvertrag für Minijobber wichtig ist.

Mindestlohn für Minijobber 

Arbeitgeber müssen allen Arbeitnehmern, und somit auch dir als Minijobber, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen. Selbstverständlich kann dir dein Arbeitgeber auch mehr als den Mindestlohn zahlen.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt für alle Arbeitnehmer aktuell noch 9,35 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2021 wird der Mindestlohn zunächst auf 9,50 Euro und danach stufenweise weiter angehoben.  Mehr dazu findest du in unserem Magazin 2022: Mindestlohn für Minijobber 2022

Gilt für die Beschäftigungen bei deinem Arbeitgeber ein Tarifvertrag, kann der mindestens zu zahlende Verdienst auch über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Bezahlter Erholungsurlaub im Minijob

Als Minijobber steht dir bezahlter Erholungsurlaub zu. Das ist im Arbeitsrecht eindeutig geregelt. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt auch für Minijobber jährlich mindestens vier Wochen.

Für deinen persönlichen Urlaubsanspruch ist entscheidend, an wie vielen Tagen in der Woche du arbeitest. Arbeitest du an fünf Tagen in der Woche, dann hast du in deinem Minijob einen jährlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen. Arbeitest du beispielsweise an drei Tagen in der Woche, reduziert sich dieser auf 12 Tage. Die Arbeitszeit an den einzelnen Tagen ist hierbei egal.

Wie hoch dein gesetzlicher Urlaubsanspruch als Minijobber ist, kannst du auch ganz einfach mit unserem Urlaubsrechner berechnen oder dir unseren Artikel Wie du als Minijobber deinen Urlaubsanspruch berechnest ansehen.

Sollte dein Arbeitgeber seinen Vollzeitbeschäftigten mehr Urlaub gewähren, dann hast du als Minijobber ebenfalls einen Anspruch auf mehr Urlaubstage.

Gut zu wissen: Während deines bezahlten Urlaubs erhältst du für jeden Tag deinen Verdienst, an dem du sonst in deinem Minijob gearbeitet hättest. Du musst deine ausgefallene Arbeitszeit also nicht vor- oder nacharbeiten.

Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Wenn du krank bist und in deinem Minijob nicht arbeiten kannst, muss dir dein Arbeitgeber deinen Verdienst bis zu sechs Wochen lang weiterzahlen. Hier spricht man im Arbeitsrecht vom Recht auf Entgeltfortzahlung oder auch Lohnfortzahlung bei Krankheit.

Dein Arbeitgeber zahlt dir den Verdienst für die Tage weiter, an denen du ohne Erkrankung normalerweise in deinem Minijob gearbeitet hättest. Arbeitest du beispielsweise in deinem Minijob montags und dienstags und bist 2 Wochen krank, dann zahlt dir dein Arbeitgeber für die ausgefallenen 4 Arbeitstage deinen Verdienst weiter.

Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfall an gesetzlichen Feiertagen

Wenn einer deiner sonst üblichen Arbeitstage im Minijob auf einen Feiertag fällt und dieser deshalb ausfällt, muss dir dein Arbeitgeber für diesen Tag trotzdem den Verdienst bezahlen.

Dein Arbeitgeber darf auch in diesem Fall nicht von dir verlangen, dass du die ausgefallene Arbeitszeit an einem anderen Tag vor- oder nacharbeitest.

Kündigungsschutz im Minijob

In jedem Arbeitsverhältnis sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor ungerechtfertigter Kündigung geschützt.

In deinem Minijob hast du somit den gleichen Kündigungsschutz wie Vollzeitbeschäftigte. Auch während der Corona-Pandemie bist du in deinem Minijob vor einer ungerechtfertigten Kündigung arbeitsrechtlich abgesichert.

Die gesetzliche Kündigungsfrist ist von dir als Minijobber und deinem Arbeitgeber einzuhalten. Sie beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Monats. Solange musst du auch weiter zur Arbeit gehen.

Wichtig zu Wissen: Wenn du vorübergehend als Aushilfe, z. B. in einem kurzfristigen Minijob arbeitest, kann eine kürzere Frist zur Kündigung im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Dauert dein Minijob bereits zwei Jahre oder länger an, müssen längere Kündigungsfristen eingehalten werden.

In Tarifverträgen können längere oder kürzere Fristen für die Kündigung vereinbart sein. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind daran gebunden. Auch das ist im Arbeitsrecht so geregelt.

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag schützt Minijobber und Arbeitgeber 

In jedem Arbeitsverhältnis sind die wesentlichen Bedingungen der Beschäftigung schriftlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festzuhalten.

Ein Arbeitsvertrag enthält die Rechte und Pflichten für dich als Arbeitnehmer und für deinen Arbeitgeber. So wird auch für dich als Minijobber in deinem Arbeitsvertrag unter anderem der Verdienst, die wöchentliche Arbeitszeit, der Urlaubsanspruch oder deine Rechte bei Kündigung geregelt.

Werden bestimmte Themen, wie z. B. die Kündigungsfristen, nicht gesondert geregelt, gelten mindestens die gesetzlichen Bestimmungen. Mehr zum Arbeitsvertrag findest du in unserem Beitrag Arbeitsvertrag – Wichtig für Minijobber und Arbeitgeber.

Weitere Informationen zum Arbeitsrecht gibt es unter anderem beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Service-Hotline zum Arbeitsrecht ist montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr unter der Rufnummer 030 221 911 004 erreichbar.

Auch auf der Website der Minijob-Zentrale kannst du dich über das Arbeitsrecht für Minijobber informieren. Hier geht es zur Minijob-Zentrale.

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Maren
MA
Maren

Hallo an die minijob Zentrale,

ich habe gerade etwas „Ärger“ mit meinem Arbeitgeber bezüglich meines Urlaubsanspruch. Es ist schon einiges in Klärung, bin aber gerade auf eurer Seite auf diese Info gestoßen:

Gewährt eine Arbeitgeberin ihren Vollzeitbeschäftigten mehr Urlaubstage als rechtlich vorgeschrieben, muss sie auch ihren Minijobbern mehr Urlaubstage geben. Denn letztere dürfen hier ohne sachlichen Grund nicht benachteiligt werden.

Die Frage stellst sich hier aus dem letzten Satz, was ist ein sachlicher Grund? Ich konnte im Netz nichts spezielles finden.

Ich bin in der Datenerfassung tätig, heiß als Hauptaufgabe Daten scannen. Ist dieses schon ein sachlicher Grund, da ich keinen „Verantwortungsvollen“ Job gegenüber den Kolleginnen und Kollegen ausüben?

Viele Grüße
Maren

Wolfgang Stedtnitz
WS
Wolfgang Stedtnitz

Hallo, ich bin Minijobber in Berlin und arbeite für einen Verlag in NRW. Was gilt für die Berechnung der Feiertage, NRW (etwas mehr) oder Berlin? Danke und alles Gute für 2023

Helga Nickel
HN
Helga Nickel

Ich bin Rentnerin und habe einen Minijob. Wegen einer Fuß Op war ich 10 Wochen krank. In dieser Zeit hatte mein Arbeitgeber 1 Woche Urlaub (für ALLE Mitarbeiterinnen). Steht mir der Urlaub nachträglich zu?

Gaby
GA
Gaby

Ich hoffe, meine Frage ist hier richtig aufgehoben.

Wie sieht es denn mit Bonuszahlungen für Minijobber aus? Wir überlegen uns, einen geringeren Stundensatz zu bezahlen und monatlich eine Art Bonus für zB. alles korrekt in der Datenbank erfasst, pünktlich erschienen, Firmenfahrzeug ordentlich und sauber zurück gegeben. Geht das? Worauf müssen wir achten?

Außerdem wurde von unseren Jungs, die Ausliefern das Thema Verpflegungspauschale für längere Touren angesprochen. Wie sind denn hier die Regelungen?

Viele Grüße
Gaby

Greg Kaspers
GK
Greg Kaspers

Erstaunlich finde ich, dass die Rechte des Minijobbers und die Pflichten des Arbeitgebers immer wieder besonders betont werden. Wer aber erklärt einem Minijobber mal, dass er nicht einfach ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes per WhatsApp fristlos kündigen kann, dass eine vom Kunden vorgebrachte Reklamation – die zudem berechtigt ist – definitiv KEIN Grund für eine fristlose Kündigung ist… und wann endlich gehen Arbeitsgerichte mal mit der gleichen Härte gegen so ein Verhalten vor wie sie Arbeitgeber in die Pfanne hauen, die bei einem völlig chaotischen Stundenzettel mal irgendwo eine Stunde vergessen abzurechnen???

Rike
RI
Rike

Was ist, wenn ich als Minijobber an einem Feiertag arbeiten soll (Landwirtschaft) ? Habe ich dafür Anspruch auf einen freien Arbeitstag ?

kos-herzog Zlatka
KZ
kos-herzog Zlatka

ich war von 2010 -2020 als mini job in einem Alten Heim beschäftigt Zweimal in ganzen 10 Jahren war ich krank, zuletzt im Dezember 2020, da ich 72 Jahre alt bin , haben die Vorgesetzten mir erläutert, das ich gesetzlich zu alt bin ,und das sie mich nicht mehr ab Januar 2021 neu einstellen werden. Ich war ab 2014 unbefristet eingestellt. bis 2020, ab 2020 in März neu Einstellung für 1 Jahr. Auf das Geld ca. 400 euro war ich angewiesen, bin allein stehend, die Rente reicht mir nicht zum leben. Ohne schriftliche Kündigung, haben sie mir am Telefon ,am 30.12.2020 gesagt das ich nicht mehr kommen darf. Bin durch diesen Verhalten deprimiert und darf jetzt Antidepresova einnehmen.

Karl Hupp
KH
Karl Hupp

Wie lange muss der Arbeitgeber einem Minijobber Lohn bezahlen, wenn das Geschäft wegen Corona auf Veranlassung der Regierung geschlossen werden muss?