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Betriebliche Altersvorsorge – Im Minijob mehr verdienen

Altersvorsorge ist auch für Minijobberinnen und Minijobber ein wichtiges Thema. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für die Beschäftigten eine zusätzliche Möglichkeit für den Ruhestand vorzusorgen und den Lebensstandard auch im Alter zu sichern. In unserem Magazin klären wir, wie die betriebliche Altersvorsorge funktioniert, welche Möglichkeiten es gibt und wie sich betriebliche Altersvorsorge auf einen Minijob auswirken kann.

zuletzt aktualisiert am 4. Januar 2024

Was versteht man unter einer betrieblichen Altersversorgung?

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Zusatzrente über den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin.

Bei der klassischen betrieblichen Altersversorgung übernimmt die Finanzierung dieser Zusatzrente komplett der Arbeitgeber. Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit, die insbesondere für Minijobberinnen und Minijobber interessant ist: Beschäftigte haben auch die Möglichkeit, Teile ihres Bruttoverdienstes in Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Das nennt man Entgeltumwandlung.

Auch Minijobberinnen und Minijobber haben die Möglichkeit dieser Entgeltumwandlung. Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben nur rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Minijobber, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, haben also keinen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Dies bedeutet aber nicht, dass diese ausgeschlossen ist. Mit der Zustimmung des Arbeitgebers können auch Minijobberinnen und Minijobber, die keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, von der betrieblichen Vorsorge profitieren.

Welche Arten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

Es gibt 5 verschiedene Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge:

  • Pensionskasse,
  • Pensionsfonds,
  • Direktversicherung,
  • Direktzusage und
  • Unterstützungskasse.

Informationen zu den verschiedenen Durchführungswegen gibt es bei den jeweiligen Versorgungseinrichtungen oder den privaten Versicherungsunternehmen. Den Durchführungsweg wählt grundsätzlich der Arbeitgeber aus. Die häufigste Form der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktversicherung. Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die meist mit einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen wird.

Wie profitiert der Minijobber von der betrieblichen Altersvorsorge?

Hat sich eine Minijobberin oder ein Minijobber für die betriebliche Altersvorsorge entschieden, reduziert sich der beitragspflichtige Verdienst um den Betrag der Entgeltumwandlung.

Das gilt auch für die Prüfung, ob die monatliche Verdienstgrenze im Minijob eingehalten wird. Der Betrag der Entgeltumwandlung ist dann nicht zu berücksichtigen. Solange der durchschnittliche monatliche Verdienst nach der Entgeltumwandlung 538 Euro nicht überschreitet, liegt weiterhin ein Minijob vor.

Wie unterstützt der Arbeitgeber?

Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unterstützen bei der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeberzuschuss liegt aktuell bei 15% des Umwandlungsbetrages und darf die gesparten Sozialabgaben nicht überschreiten. Den Zuschuss leiten die Arbeitgeber zugunsten der Beschäftigten an die jeweilige Versorgungseinrichtung weiter.

Bereits seit 2019 ist der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge grundsätzlich verpflichtend. Seit dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sogar Zuschüsse zu bereits bestehenden Verträgen leisten. Dabei handelt es sich um alle älteren Verträge, die bereits vor dem Jahr 2019 geschlossen wurden. Dies gilt ausschließlich für die Direktversicherung, Pensionskasse oder den Pensionsfonds.

Wie wird die betriebliche Altersvorsorge gefördert?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge ist der Arbeitgeberzuschuss unter Umständen beitragsfrei zur Sozialversicherung. Wenn die Entgeltumwandlung 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigt, müssen von dem umgewandelten Verdienst keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden. Es gilt unabhängig von dem Ort der Betriebsstätte des Arbeitgebers immer die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung West. Im Jahr 2024 sind das 3.624 Euro jährlich, also 302 Euro im Monat.

Wird dieser Freibetrag durch den Arbeitgeberzuschuss für die Entgeltumwandlung überschritten, ist der den Freibetrag übersteigende Teil dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen.

Wann liegt Steuerfreiheit vor?

Eine Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung aus dem sogenannten ersten Dienstverhältnis entrichtet werden.

Unter dem Begriff „erstes Dienstverhältnis“ sind alle Beschäftigungen zu verstehen, in denen der Arbeitslohn nicht nach dem Lohnsteuerabzugsmerkmal der Steuerklasse VI versteuert wird. Hierbei kann es sich auch um einen pauschal besteuerten Minijob handeln. Der Arbeitgeber sollte sich dann schriftlich bestätigen lassen, dass die Minijobberin oder der Minijobber bei ihm im ersten Dienstverhältnis steht.

Das Praxisbeispiel:

Eine Bürohilfe verdient im Jahr 2024 monatlich 600 Euro brutto. Sie vereinbart mit ihrem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung in Höhe von 290 Euro zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen einer Direktversicherung. Sie ist in der Rentenversicherung versicherungspflichtig.

Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst von 600 Euro
Entgeltumwandlung von monatlich 290 Euro
Arbeitgeberzuschuss von 15% der Entgeltumwandlung 43,50 Euro

Lösung:

laufender Verdienst nach Entgeltumwandlung (600 Euro – 290 Euro) 310 Euro
monatlicher Freibetrag 302 Euro
beitragspflichtiger Betrag der Entgeltumwandlung (290 Euro – 302 Euro) 0 Euro

 

beitragspflichtiger Arbeitgeberzuschuss (290 Euro + 43,50 Euro – 302 Euro) 31,50 Euro
Beitragspflichtiger Verdienst 341,50 Euro

Die Beschäftigung ist ein Minijob, weil der verbleibende Verdienst nach der Entgeltumwandlung die Grenze von 538 Euro nicht übersteigt.

Wie muss die Minijobberin angemeldet werden?

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss die Bürohilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden. Der zu verbeitragende monatliche Verdienst beträgt 341,50 Euro. Die Bürohilfe ist versicherungsfrei bzw. nicht versicherungspflichtig in der Kranken- Pflege und Arbeitslosenversicherung. In der Rentenversicherung liegt Versicherungspflicht vor.

Folgende Personengruppenschlüssel gibt der Arbeitgeber bei der Meldung an:

Personengruppenschlüssel: 109
Beitragsgruppenschlüssel: 6 1 0 0

 

Weitere Informationen zu dem Melde- und Beitragsverfahren gibt es hier.

Weitere Informationen und eine ausführliche Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge erhalten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Rentenversicherung und auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.

 

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Silvana Andryszak
SA
Silvana Andryszak

Der Arbeitgeber zahlt für seine Beschäftigte einen Altersvorsorgebeitrag in Höhe von 146 €/ Monat in einen Direktversicherungsvertrag. Da die Versicherung seit 03/2002 wird sie durch den Arbeitgeber pauschal besteuert (heute wäre sie steuerfrei). Auf die Steuerfreiheit wurde verzichtet.
Wird dieser Beitrag in Höhe von 146 € auf die Entgeltgrenze angerechnet?
Oder kann die Aushilfe 538 €, zu ihrer Erwerbsunfähigkeitsrente, hinzuverdienen?

Silvana Andryszak
SA
Silvana Andryszak

Ein Arbeitnehmer scheidet wegen EU-Rentenbezug aus und bleibt als Minijobber. Der DV-Altvertrag wird durch den Arbeitgeber pauschal versteuert. Bleibt dieser AV- Beitrag anrechnungsfrei auf die Geringfügigkeitsgrenze? Kann die Aushilfe 538 € Entgelt erhalten?

Theresa Müller
TM
Theresa Müller

Sie schreiben, dass selbst Minijobber die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, mit dem Einverständnis vom Arbeitgeber trotzdem von der baV profitieren können. Wie ist das gemeint? Kann die Entgeltumwandlung trotzdem stattfinden. Bleibt das umgewandelte Entgelt auch Beitragsfrei, und muss auch in diesem Fall der Arbeitgeber den 15% Zuschuss zahlen?
Mit freundlichen Grüßen

Petra Lange
PL
Petra Lange

Hallo,
kann der Arbeitgeber bei einem Minijob € 100,00 (1.Dienstverhältnis) einen Arbeitgeberzuschuss in die Unterstützungskasse in unbegrenzter Höhe
(z.B. auch € 1000,00) zahlen? Oder gibt es hier eine Höchstbetrag für die Beiträge?
Der AG-Zuschuss für eine Unterstützungskasse zählt ja nicht zum Arbeitsentgelt.

Herzliche Grüße

Fritz-G. Helf-Bayh...
FB
Fritz-G. Helf-Bayh...

Sehr geehrter Damen und Herren,

danke zuerst für diese verständliche Darstellung.
Über einen Punkt bin ich allerdings gestolpert: Seit wann ist für die Steuerfreiheit einer Entgeltumwandlung in einen nicht-versicherungsförmigen Durchführungsweg (z. B. U-Kasse) ein erstes Dienstverhältnis die Voraussetzung? Oder gibt es hierfür im Mini-Job-Bereich eine besondere Vorschrift?
Vielen Dank für eine kurze Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz-G. Helf-Bayhurst

Ayten Köksal
AK
Ayten Köksal

Ich habe eine Frage zum Arbeitgeberzuschuss im öffentlichen Dienst. Zählt der Zuschuss vom Arbeitgeber zur Minijobgrenze? Das ist eine Zusatzversorgung wo man tariflich verpflichtet ist dort sich anzumelden.

Johannes Eißing
JE
Johannes Eißing

Guten Tag!
Ich bin Angestellter im ersten Dienstverhältnis mit 900 Euro Gehalt . also sv-pflichtig im Gleitzonenbereich und habe eine Direktversicherung mit 200 Euro Monatsbeitrag.
Ich will jetzt hier meine Arbeitszeit weiter verringern, so dass nur noch 700 Euro Gehalt gezahlt wird – werde ich unter Berücksichtigung der Direktversicherung jetzt automatisch Minijobber oder bleibe ich SV-pflichtig- in eine KV-Familienversicherung würde ich kommen können. Dass ich im Minijob dann RV-Beiträge zahlen muss ist mir klar.
Danke für Ihre Miteilung!

Anja Loosen
AL
Anja Loosen

Guten Tag,
wenn ich 810 € brutto verdiene und 290 € davon als Entgeltumwandlung abgezogen werden, bleibe ich dann mit den verbleibenden 520 € monatlich Minijobber?

Daniela Ghiassi
DG
Daniela Ghiassi

Guten Morgen,
bleibt der Minijob auch steuer- und sozialversicherungsfrei wenn der Arbeitgeber 520,00 Euro Minijobgehallt und eine rein arbeitgeberfinanzierte BAV von zusätzlich 150,00 Euro zahlt ?

Jonas Fitz
JF
Jonas Fitz

Guten Tag,

ich habe Verständnisschwierigkeiten, was genau unter erstem Dienstverhältnis zu verstehen ist. Ich möchte meine Situation kurz schildern:

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung übe ich eine Beschäftigung auf Minijobbasis aus.

Ich möchte gerne eine betriebliche Altersvorsorge abschließen. Der Arbeitgeber in der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung scheidet für mich aus, da die angebotenen bAV-Produkte (Entgeltumwandlung) teuer (Bruttopolicen mit hohen Kosten) und intransparent sind.

Besteht für mich die Möglichkeit, die Entgeltumwandlung in der bAV über meinen Minijob laufen zu lassen? Dort könnte ich nämlich den Versicherer frei wählen, und z.B. eine günstige Nettopolice (fondsgebundene Rentenversicherung) abschließen.

Anmerkung: es geht mir nicht darum, ob ich in diesem Fall auch ein Anrecht auf Zuschuss des Minijob-Arbeitgebers habe etc., sondern nur, ob diese Konstellation möglich ist, falls der Minijob-Arbeitgeber zustimmt.