Arbeitgeber in Privathaushalten, die ihre Haushaltshilfe nicht bei der Minijob-Zentrale anmelden, gehen ein hohes Risiko ein: Passiert ein Unfall, bleibt der Arbeitgeber auf allen Kosten sitzen.
Aus dem Artikel: „Auf der sicheren Seite – auch Haushaltshilfen sind unfallversichert“
Ein Minijobber erhält einen monatlichen Verdienst von 450 Euro. Als Anerkennung für seine besondere Leistung in der Corona Krise zahlt ihm der Arbeitgeber im Mai 2020 zusätzlich zum vereinbarten Verdienst eine Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro aus. Die Beschäftigung bleibt weiterhin ein 450-Euro-Minijob, da es sich bei der Sonderzahlung um eine steuerfreie und sozialversicherungsfreie Leistung handelt.
Ein Minijobber erhält einen monatlichen Verdienst von 450 Euro. Als Anerkennung für seine besondere Leistung in der Corona Krise zahlt ihm der Arbeitgeber im Mai 2020 zusätzlich zum vereinbarten Verdienst eine Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro aus. Die Beschäftigung bleibt weiterhin ein 450-Euro-Minijob, da es sich bei der Sonderzahlung um eine steuerfreie und sozialversicherungsfreie Leistung handelt.