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Durch Krankheitsvertretung mehr als 538 Euro verdienen – Ist es dann noch ein Minijob?

Thomas hat einen Minijob, in dem er monatlich 538 Euro verdient. Ein Kollege fällt in der nächsten Zeit aus und Thomas soll die Krankheitsvertretung übernehmen. Er verdient dann 900 Euro im Monat; dadurch überschreitet er die jährliche Höchstverdienstgrenze von 6.456 Euro. Ist Thomas jetzt kein Minijobber mehr?

zuletzt aktualisiert am 4. Januar 2024

Beantwortet von Michaela aus dem Service-Center:

Hallo Thomas,

ob Sie weiterhin ein Minijobber sind, hängt davon ab, ob Sie die Verdienstgrenze nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschreiten.

Als Minijobber dürfen Sie grundsätzlich 538 Euro durchschnittlich pro Monat verdienen. Im Jahr ergibt das eine Höchstverdienstgrenze von 6.456 Euro. Wird dieser Jahresverdienst überschritten, weil Sie in einzelnen Monaten mehr verdienen als ursprünglich mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart, kommt es auf den Grund für diese höhere Zahlung an.

Wird die Verdienstgrenze gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten, bleibt die Tätigkeit ein Minijob.

Als gelegentlich gilt die Zahlung eines höheren Verdienstes für maximal 2 Kalendermonate in einem 12-Monats-Zeitraum maximal bist zum Doppelten der monatlichen Verdienstgrenze. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch mehr als 6.456 Euro betragen, bei einem zweimaligen Überschreiten somit maximal 7.532 Euro. Dabei spielt es keine Rolle, ob der höhere Verdienst 2 Monate hintereinander oder in 2 einzelnen Monaten verteilt über den 12-Monats-Zeitraum erzielt wird.

Da Sie die jährliche Verdienstgrenze von 6.456 Euro wegen einer Krankheitsvertretung überschreiten, war dies auch nicht vorhersehbar.

Fazit: Selbst wenn Sie in 2 Kalendermonaten unvorhersehbar mehr als vereinbart verdienen und deshalb die jährliche Verdienstgrenze von 6.456 Euro überschreiten, bleiben Sie ein Minijobber. Sollten Sie die Krankheitsvertretung in mehr als 2 Kalendermonaten übernehmen, wäre ihre Beschäftigung kein Minijob mehr.

Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie hier: Schwankender Verdienst im Minijob – Worauf Arbeitgeber achten müssen!

Verdienstgrenze Minijob: Ist das Überschreiten erlaubt?

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Gabi
GA
Gabi

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe einen Vertrag als Minijober seit 2019. Der Arbeitgeber hat das Jahr 2023 überprüft und festgestellt, dass die Grenze von 520 EUR in insgesamt 6 Kalendermonaten überschritten wurde. 
Und zwar in den Monaten:

Januar 0.83 Euro mehr
März 50,83 Euro 
Mai 50 Euro
Juli 38,33 Euro 
August 21,13 Euro 
Oktober 18.01 Euro 

Ich habe im Jahr 2023, 6260,84 Euro statt 6240 Euro verdient. 
Das sind 20,84 Euro mehr als die jährliche Minijobgrenze.

Die Grenze wurde gelegentlich und unvorhersehbar durch die Vertretung von kranken Kollegen überschritten!!!!

Fragen: 
1.Ab welchem Monat sollte mein Arbeitgeber meine Einstufung von Minijob auf mehr als Minijob ändern???

2. Hat der Arbeitgeber das Recht, rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zu berichtigen und abzuziehen, ohne mich darüber zu informieren?

Mit freundlichen Grüßen 

C F
CF
C F

Unvorhersehbare, längere Krankheit in der Kinderbetreuung. Kann dafür bis zu den Weihnachtsferien (3 Wochen) eine Aushilfe im Minijob angestellt werden mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 18,5 Std.?
Oder gilt die Überschreitung der Minijobgrenze im Zusammenhang mit Unvorhersehbarkeit nur für bereits bestehende Minijobverhältnisse? Die Möglichkeit einer kurzfristigen Beschäftigung konnte mangels ausreichender Angaben noch nicht geklärt werden.

C P
CP
C P

Sehr geehrte Damen und Herren,

muss bei einer gelegentlichen Überschreitung das Entgelt im gleichen Monat ausbezahlt werden,
oder darf es auch z.B. 2 Monate später ausbezahlt werden?
Wenn ja, ab wann läuft dann das Lohnjahr?
Ab dem Zeitpunkt der Überstunden, oder der Auszahlung?

Vielen Dank

Liane Gamer
LG
Liane Gamer

Wie verhält es sich mit einem 2. Arbeitgeber, bei schwankenden Gehältern und einer Überschreitung?

Dominik
DO
Dominik

Ich habe im September einen Minijob im Gastgewerbe begonnen, habe im September 216 € verdient und darf ich zum Beispiel im Weihnachtsgeschäft 1040€ verdienen und jetzt im Oktober 824€ und ist es relevant dass ich eine VZ Beschäftigung ausübe?

Wolfgang Uhl
WU
Wolfgang Uhl

Ein benachbarter Kindergarten hateine Hauswirtschaftshilfe eingestellt. Fällt diese aus, so übernimmt eine mir nahestehende Person, die nicht dort angestellt ist deren Vertretung. Bei „geplanten“, längeren Ausfällen (wie Jahresurlaub) oder auch Langzeiterkrankungen hat sie bislang immer einen befristeten Dienstvertrag erhalten (Vorraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung war erfüllt). Bei kurzfristigen Ausfällen (z.B. kurzzeitige AU, tageweise Vertretungen wg. einzelner Urlaubstage), hat sie die Aufgaben von sich aus ehrenamtlich (auch ohne Erstattung von Auslagen wie z.B. Fahrtkosten) übernommen. Dies möchte sie künftig nicht mehr tun und entsprechend bezahlt werden (was übrigens auch im Interesse des Kindergartens ist).
Lt. Träger des Kindergartens sei diese Art der Anstellung (für Arbeit auf Abruf zu wenig Wochenstunden) nicht möglich. Entweder sie arbeitet weiterhin ehrenamtlich, oder sie lässt es halt sein. Damit ist aber niemanden geholfen, weder dem Kindergarten noch meiner Bekannten, die diese Aufgabe gerne, aber halt nicht mehr unentgeltlich ausüben möchte. Gibt es hier eine Möglichkeit der Anstellung?
Im Jahresdurchschnitt wären das vielleicht 1 – 1,5 h/Wo, wobei es Monate gibt in der sie gar nicht einspringt, in anderen dafür gleich mehrmals pro Woche.

Alfons
AL
Alfons

Ist bei plötzlicher Kündigung eines Arbeitnehmers ein unvorhersehbares Ereignis?

Alfons
AL
Alfons

Die Jahresverdienstgrenze ist 6240 Euro, also 520 Euro im Mittel pro Monat. Nimmt man an, dass man einen Monat weniger, einen anderen Monat mehr als 520 Euro verdient hat, im Mittel aber die 520Euro nicht überschritten hat, gilt dann immer noch die Regel bzgl. unvorhersehbares Überschreiten?

Alfons
AL
Alfons

Ein Mitarbeiter macht Urlaub. Handelt es sich um ein unvorhersehbares Überschreiten, wenn man dessen Arbeit zusätzlich übernimmt?

Alfons
AL
Alfons

Ab dem 1. Oktober 2022 dürfen Minijobberinnen und Minijobber im Kalendermonat des unvorhersehbaren Überschreitens maximal das Doppelte der Minijob-Grenze (1.040 Euro) verdienen. Im gesamten Kalenderjahr kann eine Minijobberin oder ein Minijobber damit zukünftig im Normalfall 6.240 Euro und im Ausnahmefall höchstens 7.280 Euro verdienen. Wie hoch ist der maximale Verdienst, wenn das Beschäftigungsverhältnis erst am 15. April des Jahres beginnt?

Alfons Spiegelhaue...
AS
Alfons Spiegelhaue...

Bezieht sich die Berechnung der Verdienstgrenze auf ein Kalenderjahr oder auf die letzten 12 Monate?

Thomas Damm
TD
Thomas Damm

Wie ist das bei Empfängern von Erwerbsunfähigkeitrente? Wird der Mehrbetrag (über 520€) bei nachweislicher krankheitsvertretung von der Rente abgezogen?

Manuela Ziri
MZ
Manuela Ziri

Guten Tag, wenn ein Mitarbeiter 2 Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern ausübt ( zusammen max € 520,-) darf er dann trotzdem 2 x jährlich eine nicht geplante und vorhersehbare Krankheitsvertretung übernehmen? Es besteht keine Hauptbeschäftigung, über eine Rückmeldung bedanke ich mich im Voraus,
mit freundlichen Grüßen
Manuela Ziri

Mara Bäcker
MB
Mara Bäcker

Was zählt noch zu unvorhersehbaren Ereignissen?

Jakob Müller
JM
Jakob Müller

Liebes Team der Minijob-Zentrale,
ist es ein für die Überschreitung der 520€-Grenze unvorhersehbares Ereignis, wenn eine Kollegin Urlaub gebucht hat, und die Kollegin, die für den Zeitraum des Urlaubs eingeplant war, jedoch noch in der Probezeit war, die kurzen Fristen dieser nutzt und kündigt? Oder bleibt dies ein vorhersehbares Ereignis, da der Urlaub geplant war und die Kündigungsfristen eingehalten wurden?
Liebe Grüße

Thilo
TH
Thilo

Hallo,
ich habe eine Frage zum gelegentlich und nicht vorhersehbaren überschreiten der Verdienstgrenze bei einem Minijob.
Eine Krankheitsvertretung fällt darunter. Aber wie sieht es aus, wenn jemand die Vertretung für einen plötzlich verstorbenen Mitarbeitenden übernehmen soll? Auch wenn es makaber klingt: Das Ableben war nicht geplant.
Vielen Dank im Voraus

Stephanie Penner
SP
Stephanie Penner

Hallo,
ich habe auch eine Frage:
Wie sieht es aus, wenn eine Kollegin schwanger wird?
Die Kollegin war erst krankgeschrieben und hat jetzt ein Beschäftigungsverbot.
Gilt die Schwangerschaft als nicht vorhersehbar?
Und wenn ja, wie lange?
Danke schon mal im Voraus für die Antwort.
Gerne auch per Mail.
LG

Lukas
LU
Lukas

Hallo,
ich habe Mitte des Jahres aus meinem Minijob in der Pflege in einen anderen Minijob zurückgewechselt. Die Übergangsphase hat sich etwas gezogen und auch auf Wunsch der Klinik hin haben wir in Abstimmung mit dem neuen Arbeitgeber den alten Vertrag auslaufen lassen; zudem habe ich in 2 Monaten noch etwa ~100€ Urlaubsgehalt erhalten (in den ersten 2 Monaten des neuen Jobs: August/September). In diesen beiden Monaten habe ich nur für etwa 300€ im neuen Job gearbeitet. Seitdem (ab Oktober) arbeite ich für die vollen 400-450€ beim neuen Arbeitgeber. (Jahresmaximum ist auch so kein Problem.)
Nun habe ich festgestellt, dass obwohl beide Arbeitgeber den Lohn im gleichen Monat auszahlen (der neue Mitte, der andere Richtung Ende des Monats) bzw. die Abrechnung im gleichen Monat absenden, die Gehälter für die entsprechende Arbeit für verschiedene Monate „abgerechnet“ werden. So steht beispielsweise auf der „Gehaltsabrechnung Januar“ des alten AGs die Arbeitszeit/der Lohn aus Dezember des vorherigen Jahres (inkl. Datumsangabe). Beim neuen AG würde ich die „Abrechnung Januar“ erst Mitte Februar erhalten.
Somit ergibt sich allerdings möglicherweise ein Problem für die Überschneidungsmonate Juli/August/September/Oktober: Sollten wirklich rein nach Abrechnungsmonaten die 450€ berechnet werden (und nicht auf Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten) ergeben sich für August (400€ Juligehalt alter AG+ 300€ Gehalt neuer AG) sowie Oktober (100€ Urlaub alter AG sowie 400€ neuer AG) durch die Verschiebung der Monate Überschreitungen der 450€. Könnte dies für mich problematisch werden oder zählt (sinnvollerweise) der Monat der tatsächlich geleisteten Arbeit? (Eventuell kommen noch weitere Überschreitungen der 450€ hinzu; durch notwendige spontane Einsätze/Krankheitsvertretung)
Ich freue mich auf eine Antwort, gerne auch per Mail.
LG

Hanna
HA
Hanna

Hallo,
wie sieht das denn mit Steuern aus? wenn ich es richtig verstehe, sind die 5400€ im Jahr Steuerfrei. Sollte durch Krankheitsvertretung in 1-3 Monaten im Jahr mehr Geld zusammen kommen u der Jahresverdienst z. B. 6000€ sein, sind dann plötzlich Steuern zu zahlen?
Gibt es auch Sonderregeln z.B beim Weihnachtsgeld? Also wenn das Geld nicht im Arbeitsvertrag steht, aber spontan etwas dazu gezahlt wird, also nur 1 Monat im Jahr und insg über 5400€ im Jahr? Oder ist das trotz fehlender vertraglicher Verpflichtung zu geplant?
Danke!

Julia
JU
Julia

Hallo,
Ich arbeite auf 450€ Basis in der Gastronomie und habe während der Schließung aufgrund von Corona trotzdem noch einen Teil meines Gehaltes von meinem Chef bekommen.
Während der Schließung habe ich jedoch einen Ferienjob über 2 Monate absolviert bei dem ich etwa 1000€ im Monat erhalten habe. Da ich jetzt wieder in der Gastronomie arbeite und Personalmangel herrscht komme ich zum Ende des Jahres auf ca. 6.500€ Verdienst und wäre ja somit deutlicher über der Grenze. Durch den Ferienjob lag ich 2 Monate über 450€ und in meinem Minijob komme ich 3 Monate über die Grenze. Somit wären es bei mir 5 Monate und das wäre ja nicht erlaubt oder?

Steffi
ST
Steffi

Hallo,
ich bin Studentin und hab gerade eben en dreimonatiges Pflichtpraktikum (in dem ich 750 Euro pro Monat ohne Abzüge) verdient habe. jetzt ist es so, dass ich eine Werkstudenten Stelle für drei Monate von Juli bis September 2021 annehmen würde, hier würde ich allerdings in 2 Monaten mehr als 450 Euro verdienen. Insgesamt auf das Jahr betrachtet komme ich aber nicht über die 5400 EUR. Ich bin 23 und familienversichert, gäbe es da iwelche Probleme?

Kola
KO
Kola

Hallo zusammen. Meine Kollegin ist schon länger krank . Sie ist eine Teilzeit Kraft. Sie wird auch noch länger ausfallen. Mein Chef fragt mich nun , ob ich zwei Monate doppelt so viel Stunden machen kann. Geht das noch als Aushilfe?

Ulrich
UL
Ulrich

Hallo, wie ist das in dem Fall, wenn unvorhergesehen eine Mitarbeiterin kündigt und ich einspringen muss? Dies ist ja auch nicht vorhersehbar.

Diana Albert
DA
Diana Albert

Wenn ich normalerweise 2 Tage die Woche arbeite steht mir pro Monat ja 1 Urlaubstag zu. Wie ist das nun wenn ich zb durch eine Krankheitsvertretung zb in 1 bzw 3 Monat/en 3 mal die Woche arbeite ? Erhöhen sich dann auch die Urlaubstage ?
Lg

Dieter Fuerst
DF
Dieter Fuerst

Guten Tag ich arbeite in einer Lackierung auf 450 euro jetzt ist diese Firma über Nacht abgebrant.Ich arbeite dort seit 9,5 Jahre jetzt kam es zur Kündigung was auch zu verstehen ist,die Firma hat eine Versicherung die die kündigungszeit zahlt mir wurde jetzt gesagt bei mir wäre es 1 Monat bei den anderen zählen die Jahre bei mir ist es anders weil ich minnijobber bin.

Pitschi
PI
Pitschi

Gibt es Bestrebungen in den Zeiten von Corona die 3-Monatsregelung zu verändern? Ich kann mir vorstellen, das meine Firma in diesem Jahr öfters gerne bei Ausfällen auf mich als eingearbeiteten Minijobber zurückgreifen wollen würde.

Anonymous
AN
Anonymous

Hallo,
Eine Frage: Ich habe eine Angestellte in 450 € Basis, diese ist aber durch ein unvorhersehbares Ereignis ausgefallen und jetzt beschäftige ich einen Ersatz.
Wie sieht es bei dem Ersatz mit der Bezahlung aus? Darf sie nur die 450 € pro Monat verdienen oder auch mehr? Und wenn Sie mehr verdienen darf, wie viel wäre das höchstens (im Monat gesehen) und für welchen Zeitraum kann Sie diese Vertretung machen (oder wäre hier einfach nur wichtig das sie die 5.400 € nicht übersteigt, egal ob sie 3 Monate oder eine 9 monatige Vertretung macht)?

Claus
CL
Claus

Guten Tag,
ich habe eine Minijoberin, die krankheitsbeding im vergangenen Jahr vom 18.03.19 bis 22.03.19 und am 17.09.19 zusätzlich gearbeitet hat und damit auf ein Jahrsbrutto von 5660,00 € gekommen ist.
Nur ist leider erneut ein Krankheitsfall seit dem 06.01.2020 für mindestens 10 Wochen aufgetreten. Wie lange darf ich die Minijoberin weiter vertreten lassen?
Ab wann liegt Versicherungspflicht vor?
Zählt der eine Tag im September für den ganzen Monat?
Wo und wie kann bzw. muß ich die Mitarbeiterin anmelden?
Vielen Dank
Beste Grüße
Claus

Mi Casa
MC
Mi Casa

Guten Tag,
ich hätte auch eine Frage zur Überschreitung der 5400€ Jahresgrenze:
Wie verhält es sich, wenn ein Minijobber das ganze Jahr über schwankende Bezüge hat also z.b. zwischen 300 und 600 € im Monat und im Normalfall unter 5400 € bleibt, darf er dann trotzdem auch für unvorhergesehene Ereignisse also z.b. für Krankheitsvertretung zusätzlich für drei Monate überschreiten wodurch dann aber auch die 5400 € Grenze überschritten würde?
Vorab schon vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße.

Anonymous
AN
Anonymous

Hallo,
Ich hätte eine Frage bzgl dem Überschreiten:
Was passiert bei folgender Fallkonstellation?
-Geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor
In den Monaten Januar – Mai wird 450 € Grenze aufgrund Krankheitsvertretung überschritten.
Jan. 2019 es verbleibt bei der geringfügigen Beschäftigung
Feb. 2019 siehe Januar
März 2019 siehe Januar
April 2019 SV-Pflicht tritt ein
Mai 2019 SV-Pflicht
Ab Juni endet Krankheitsvertretung. Somit ab Juni wieder Geringfügig entlohnt Beschäftigt.
Aufgrund Erkrankung ist im Februar 2020 wieder eine Krankheitsvertretung erforderlich (Jahreszeitraum 1. März 2019 – 29.02.2020).
Nun meine Frage: Was passiert im Februar 2020?
Überschreitung im maßgebenden Jahreszeitraum: März 2019
In den Monaten April und Mai 2019 liegt ja ohnehin eine Pflichtige Beschäftigung aufgrund mehrmaligem Überschreiten vor.
Werden die Monate April u. Mai 2019 trotzdem auf die 3 Monatsgrenze angerechnet? Liegt ab Februar 2020 somit gleich wieder eine SV-Pflichtige Beschäftigung vor? Oder werden diese „pflichtigen“ Monate hierbei nicht angerechnet.

Frank
FR
Frank

Hallo und guten Tag an das Team,
es geht um Bezahlung von Überstunden bei einer Minijob-Beschäftigung.
Bei mir wurden Überstunden, die wegen Krankheit von Kollegen im April Mai und Juni 2019 angefallen sind, auf ein Überstundenkonto gebucht .
Diese wurden je nach Möglichkeit im Laufe des Jahres „abgebummelt“ so dass das Gehalt immer gleichbleibend bei 450€ blieb.
Soweit so gut.
Jetzt wird das Arbeitsverhältnis zum Jahresende beendet und meine restlichen auf dem Überstundenkonto befindlichen Stunden möchte ich mir auszahlen lassen, da es keine Möglichkeit gibt weiter abzubummeln..
Obwohl damit dann einmalig die 450€ Grenze überschritten wird ist das meines Wissens zulässig wenn diese Grenze gelegentlich und unvorhergesehen (wegen Krankheit anderer Mitarbeiter) überschritten wird.
ABER gilt das auch wenn die Ereignisse die zu der Überschreitung führen bereits im April, Mai und Juni 2019 eingetreten sind, also zu der Überstunden-Auszahlung zu Ende November in keinem zeitlichen Zusammenhang stehen?
Schon mal vielen Dank für die Antwort und freundliche Grüße

Thorsten G.
TG
Thorsten G.

Hallo,
wie verhält es sich, wenn ich nur knapp 10 Monate Minijobber bin (z.B. während meiner Elternzeit)? Darf ich dann trotzdem in 3 Monaten durch Krankheitsvertretung mehr als 450€ verdienen, auch wenn der Minijob keine 12 Monate besteht?

Anika
AN
Anika

Hallo,
bleibt es auch ein Minijob, wenn der Minijober bereits den 5. Monat in Folge knapp über 450,00 € liegt (456,00 €). Aber die Jahresgrenze nicht überschritten wird (Hochrechnung 5.277,00 €)?
Mit freundlichen Grüßen
Anika

Lea Kunze
LK
Lea Kunze

Toller Beitrag! Gerade erst über google gefunden.

Anonymous
AN
Anonymous

j

Sylvia Steinke
SS
Sylvia Steinke

Hallo,
wie ist es aber wenn:
Wegen Krankheit die monatliche Grenze von 450,-€ überschritten wird an über 3 Monaten? Zum Beispiel an 4 nicht zusammenhängenden Monaten. Die Jahresgrenze von 5400,-€ aber nicht überschritten wird.
Sie sprechen von einer Höchstgrenze von 3 Monaten, aber wenn es doch unvorhergesehen 4 oder 5 Monate sind, man aber unter der Höchstjahresgrenze bleibt, würde mich sehr interessieren,
viele Grüße Sylvia

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4M
450-Euro-Minijobs ...

[…] Mehr zum gelegentlichen und nicht vorhersehbaren Überschreiten der Verdienstgrenze lesen Sie in unserem Blogbeitrag „Durch Krankheitsvertretung mehr als 450 Euro verdienen – Ist es dann noch ein Minijob?“. […]

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Im Minijob mehr al...

[…] Minijobber dürfen Sie grundsätzlich 450 Euro durchschnittlich pro Monat verdienen. Im Jahr ergibt das eine […]

Chrissi
CH
Chrissi

Wie weise ich dem Betriebsprüfer oder der Minijob-Zentrale nach, dass ein Mitarbeiter wegen unvorhersehbarer Krankheit eingesprungen ist.
Wie muss ich es dokumentieren?
Beispiel:
Ein Auslieferungsfahrer Herr X fällt wegen einem Bandscheibenvorfall 8 Wochen aus, da er keine schweren Sachen tragen darf. Während dieser Zeit arbeitet er aber im Büro mit. Ein Kollege Herr Y übernimmt seine Auslieferungsfahrten und überschreitet nun die Einkommensgrenze von mtl. 450,00 Euro.
Kann man dann in diesem Beispiel noch von „Unvorhersehbarkeit“ sprechen?
Oder hätte ich einen weiteren Mitarbeiter für 8 Wochen einstellen müssen?
Danke für Ihre Antwort.

Reinhard
RE
Reinhard

Offen bleibt bei dem Artikel leider die Frage, was passiert sozialversicherungsrechtlich in den 1 oder 2 Monaten, wo überraschend wegen Krankheitsvertretung das Einkommen 900 oder 1500 € brutto beträgt.
Laut dem Artikel würde das zumindest nichts ändern an der jährlichen Gesamteinstufung als Minijobber.
Aber muss eventuell in dem 1 Monat ganz regulär der Sozialversicherungsbeitrag abgeführt werden mit Meldung an die KV oder bleibt das auch frei?