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E-Bike für Minijobber – zählt das zum Verdienst?

Auch für Arbeitgeber von Minijobbern wird der Klima- und Umweltschutz immer wichtiger. Wenn die Beschäftigten nicht zu weit vom Arbeitsort entfernt wohnen, überlegen sich einige Arbeitgeber, ein E-Bike als „Dienstfahrzeug“ anzubieten. Hier stellt sich dann bei einem Minijobber die Frage, ob er zusätzlich zu seinem Verdienst bis 538 Euro noch ein E-Bike von seinem Arbeitgeber erhalten darf, ohne dass sich dies auf den Minijob auswirkt.

zuletzt aktualisiert am 3. Januar 2024

Die Grundsatzfrage: Kostenfreie Überlassung oder Leasing über Entgeltumwandlung?

Ein Arbeitgeber hat die Möglichkeit, auch einem Minijobber ein E-Bike zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Handelt es sich um ein E-Bike, das steuerrechtlich als Fahrrad gilt, hat der Arbeitgeber die Wahl zwischen 2 Varianten:

  1. Die kostenfreie Überlassung des E-Bike zusätzlich zum Verdienst (erhöht nicht den Verdienst des Minijobbers)
  2. Das E-Bike-Leasing mit Entgeltumwandlung (erhöht den Verdienst des Minijobbers).

Das Fahrrad im Steuerrecht

Als Fahrrad im Steuerrecht gilt ein E-Bike, dessen Motor bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 Stundenkilometern unterstützt (sogenanntes Pedelec).

Fahrräder mit Motoren, die höhere Geschwindigkeiten als 25 Stundenkilometer unterstützen, gelten als Kraftfahrzeuge. Hier gelten die steuerlichen Regelungen für Elektrofahrzeuge, auf die wir in diesem Artikel jedoch nicht weiter eingehen.

Die kostenfreie Überlassung des E-Bikes zusätzlich zum Verdienst

Seit dem 1. Januar 2019 haben Arbeitgeber auch die Möglichkeit, ihren Minijobbern zusätzlich zum Verdienst ein Pedelec kostenfrei zu überlassen. Die Überlassung zusätzlich zum vereinbarten Verdienst ist steuerfrei. Diese Regelung gilt sowohl für Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung als auch für die weitere private Nutzung durch den Arbeitnehmer. Die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 befristete Förderung wurde bis zum Jahresende 2030 verlängert.

Da sich das Sozialversicherungsrecht im Allgemeinen am Steuerrecht orientiert, zählt der geldwerte Vorteil, der sich aus der Nutzung ergibt, auch nicht zum Verdienst. Minijobber können daher das Fahrrad kostenfrei nutzen, ohne dass sich ihre Verdiensthöhe ändert.

Das E-Bike-Leasing mit Entgeltumwandlung

Der Arbeitgeber hat anstelle einer kostenlosen Überlassung eines E-Bikes auch die Möglichkeit, mit dem Beschäftigten eine Entgeltumwandlung zu vereinbaren. Das heißt, der Arbeitnehmer erhält künftig zusätzlich Sachlohn für ein E-Bike, das er auch privat nutzen darf. Zu diesem Zweck schließt der Arbeitgeber einen Leasingvertrag über das E-Bike ab und behält die monatliche Leasingrate (inklusive Versicherungsprämie für das Fahrrad) vom monatlichen Bruttoverdienst des Arbeitnehmers ein.

Durch die Überlassung des E-Bikes im Rahmen der Entgeltumwandlung entsteht dem Arbeitnehmer ein sogenannter geldwerter Vorteil, der über die Entgeltabrechnung versteuert wird. Sofern der Arbeitgeber zusätzlich einen Zuschuss zur Leasingrate leistet, ist dieser ebenfalls dem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Verdienst zuzurechnen.

Für die private Nutzung ab dem 1. Januar 2019 überlassener Pedelecs muss 1 % des auf volle 100 Euro abgerundeten halbierten Listenpreises versteuert werden (ab 1. Januar 2020: 1 % des auf volle 100 Euro abgerundeten Viertel des Listenpreises). Eine zusätzliche Versteuerung für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte erfolgt aber nicht. Der steuerpflichtige Anteil des Pedelecs zählt zum sozialversicherungsrechtlichen Verdienst des Arbeitnehmers.

Hat ein Mitarbeiter das Fahrrad bereits vor dem 1. Januar 2019 zur Überlassung erhalten, ist 1 % des vollen Listenpreises steuer- und sozialversicherungspflichtig. Dies gilt selbst dann, wenn ein anderer Mitarbeiter das Fahrrad zwischenzeitlich zur Überlassung hatte.

Beispiel (ab 1. Januar 2023):

Ein Arbeitgeber beschäftigt einen Arbeitnehmer gegen ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 450 Euro und einem zusätzlichen Sachlohn von 100 Euro; somit insgesamt 550 Euro Bruttoverdienst. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren ein E-Bike-Leasing über Entgeltumwandlung für ein Pedelec. Der Bruttolistenpreis des E-Bikes beläuft sich auf 3.000 Euro, die monatliche Leasingrate (inklusive Versicherungsprämie) auf 98 Euro. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer einen Zuschuss von 25 Euro zur Leasingrate.

Das Arbeitsentgelt für die Sozialversicherung ermittelt sich wie folgt:

Bruttoverdienst = 550 Euro
abzüglich Leasingrate = 98 Euro
zuzüglich Arbeitgeberzuschuss = 25 Euro
Bruttoverdienst nach Entgeltumwandlung = 477 Euro
zuzüglich geldwerter Vorteil
1 % v. 700 Euro (1/4 des Listenpreises von 3.000 = 750 Euro, abgerundet auf volle 100 Euro)
= 7 Euro
Monatliches SV-Entgelt = 484 Euro

 

Aufgrund des vereinbarten E-Bike-Leasing und der damit verbundenen Entgeltumwandlung liegt trotz eines vereinbarten Bruttoverdienstes von 550 Euro ein Minijob mit Verdienstgrenze vor.

Welche sonstigen Einnahmen zum Verdienst zählen, kann man dem Entgeltkatalog der Deutschen Rentenversicherung entnehmen, der in der Broschüre „Auf den Punkt gebracht: Beiträge“ regelmäßig aktualisiert wird.

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Nadine G.
NG
Nadine G.

Guten Tag!

Wie erläutern Sie die Entgeltumwandlung beim Minijobber, die ja immer unter dem pfändbaren Teil des Arbeitsentgelts liegt nach §107 (2) GewO?
Demnach ist eine Entgeltumwandlung nicht möglich.

Nadine G.
NG
Nadine G.

Im Text der Entgeltumwandlung steht „der Arbeitnehmer erhält künftig zusätzlich Sachlohn für ein E-Bike“ und im Beispiel steht ein zusätzlicher Sachlohn von 100 €. Ist das im Bezug auf das E-Bike und wenn ja, wie ergibt sich im Beispiel der Wert 100 €?

Ralf Lichtenborg
RL
Ralf Lichtenborg

Guten Tagen,

wie ist es denn am Ende der Leasinglaufzeit?

Wenn das Ebike vom AG als Gehaltsplus dem Minijobber zur Verfügung gestellt wird und es somit den Verdienst nicht erhöht, wie ist es dann am Ende der Leasinglaufzeit? Das Ebike wird dann ja zum Kauf angeboten für den entsprechenden Restwert. Darf der Minijobber das Ebike dann vom Leasingunternehmen zum Restwerk kaufen, ohne dass sich der Verdient erhöht (durch den günstigen Restwertkauf)? Oder welchen Weg gibt es, damit das Ebike zum Restwert in den Besitz des AN (Minijobber) übergehen kann, ohne dass es hier zu Überschreitung der Verdienstgrenze kommt? Vielen Dank für die Bemühungen.

Doris Schütz
DS
Doris Schütz

Hallo liebes Minijob-Team,
vielen Dank für den Artikel zum Jobrad. In Ihrem Beispiel übernimmt der Mitarbeiter die volle Leasingrate (inkl. Versicherung) in Form von Entgeltumwandlung und erhält einen Zuschuss vom Arbeitgeber zur Leasingrate. Wie verhält es sich, wenn in dem Nutzungsüberlassungsvertrag zu dem Jobrad vereinbart wird, dass der Arbeitgeber die Versicherung und die Servicerate trägt und der Mitarbeiter nur die reine Leasingrate als Entgeltumwandlung übernimmt. Hier würde ich den vereinbarten Umwandlungsbetrag erfassen. Aber was passiert mit den Kosten die der Arbeitgeber übernimmt? Sind diese als Sachbezug in die Lohnabrechnung zu übernehmen?

Sabine Rücker
SR
Sabine Rücker

In Ihrem Beispiel wird von einem Arbeitsentgelt in Höhe von 450 € + Sachlohn 100,00 € ausgegangen. Die Summe von 550,00 € liegt ja somit über der Verdienstgrenze des Minijobs. Nach der Beispiel-Berechnung (-Leasingrate, + AG Zuschuss + geldwerter Vorteil) wird dann ein monatliches Entgelt in Höhe von 484,00 € errechnet. Dieser Betrag liegt ja nun unter der Grenze für den Minijob.
Heißt das, dass der Verdienst zuzüglich Sachlohn die 520,00 € übersteigen darf, wenn man nach entsprechendem Abzug der Rate und nach einem AG Zuschuss letztendlich unter 520,00 € bleibt?
Beispielrechnung, da ich aufgrund eines weiteren Minijobs hier eine Verdienstgrenze von 420,00 € habe.
Verdienst 420,00 € zuzüglich 60,00 € Sachlohn ./. 95,00 € Rate + 20,00 € AG Zuschuss und 7,00 € geldwerter Vorteil = 412,00 €.
Kann ich dann mit meinem weiteren Verdienst in Höhe von 100,00 € weiter als Minijobber arbeiten?

Erika
ER
Erika

Minijob – E-Bike – Gehaltsumwandlung
Beiträge werden dann nur vom geminderten Betrag bezahlt? Oder muss vom vollen Minijob Gehalt die Beiträge abgeführt werden?
Verdienst 500 – 100 Gehaltsumwandlung = 400 € , davon die Beiträge oder von 500?
Wenn jemand 580 € und dann Gehaltsumwandlung hat, fällt er dann von MIDIJOB in den MINIJOB?

Renate
RE
Renate

Hallo, ich bin geringfügig beschäftigt bei einer Kommune mit Tarifvertrag TvÖD. Kann ich ein Jobrad erhalten? Die Dienstvereinbarung der Kommune schließt Geringfügig Beschäftigte aus.

Marion
MA
Marion

Hallo,
verstehe ich das richtig, dass wenn ich eine Bruttogehalt von 500 Euro habe kann ich durch den Abzug der Leasing Rate als Minijobber eingestuft werden und brauche keine Sozialabgaben bezahlen?

Anonym
AN
Anonym

§ 107 Abs. 2 GewO lässt zum Schutz der niedrig entlohnten Arbeitnehmer Sachbezüge statt Barauszahlung nur für den pfändbaren Teil des Arbeitsentgelts zu (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.3.2009 – 9 AZR 733/07). Deshalb sind Minijobber vom Jobrad leider gesetzlich ausgeschlossen. Hat auch die Minijob-Zentrale die Arbeitsrechtlern meist nicht vertraute gesetzliche Regelung übersehen ?

Steffi
ST
Steffi

Wir beschäftigen eine 450 € Kraft mit pauschal Versteuerung.
Sie möchte nun ein E Bike über unsere Firma haben.
Das E Bike möchten wir Ihr vom ohnehin geleisteten Arbeitsentgelt abziehen.
Das heißt, wenn unsere Mitarbeiterin 450 € verdient wird ihr im Bruttoteil 100 Euro abgezogen(Leasingrate incl. Versicherungssumme).
Ein geldwerter Vorteil besteht nicht?

Niemand
NI
Niemand

Hallo,
können einem Minijobber auch 2 Pedelecs zusätzlich zum ohnehn geschuldeten Arbeitsengelt überlassen werden (keine Entgeltumwandlung)?

Anonym
AN
Anonym

Hallo,
ich habe ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt über 450€ und komme durch die Gehaltsumwandlung des E-Bike auf ein Steuer- und Sozialversicherungspflichtiges Brutto unter 450€. Muss ich nun als geringfügig Beschäftigter abgerechnet werden oder bleibt meine Beschäftigung weiterhin sozialversicherungspflichtig, weil mein Grundlohn über 450€ liegt?
MfG

P. Wiedemann
PW
P. Wiedemann

Hallo liebes Blog-Team,
was heißt in dem obigen Beispiel „100 € Sachlohn“, bzw. geht die obige Gestaltung auch bei zB 50 Stunden zu 10€ (Brutto 500), dann die EGU wie oben = 427 => Minijob …
Danke.

Immergrins
IM
Immergrins

Ginge das auch, wenn man „nur“ 260€ mtl verdient?
Wenn der AG nichts weiter zahlen möchte, wäre es möglich, dass die Rate einfach vom Gehalt abgezogen wird?

Jan
JA
Jan

Liebes Blog-Team,
ich bin aktuell Student und geringfügig angestellt, mein AG hat mir allerdings angeboten mehr zu arbeiten. Wenn ich allerdings mehr als 450€ verdiene, falle ich aus der Familienversicherung raus. Wenn ich nun meinen Mehrverdienst über ein geleastes Fahrrad kompensiere und damit unter den 450€ bleibe, bleibe ich dann auch beitragsfrei?

Balze
BA
Balze

Hallo fleissiges MiniJob-Zentrale-Blog-Team,
vielen Dank fuer diesen interessanten Artikel.
Ich beschaeftige in unserem Haushalt eine MiniJob Angestellte, der ich gerne zusaetzlich zum Lohn eine Dienstrad zur Vefuegung stellen wuerde.
Um die mir letzendlich entstehenden Kosten besser abschaetzen zu koennen, stellt sich mir die Frage, ob und wie ich das Dienstrad dann ggf. von der Steuer absetzen kann.
Ueber eine Antwort wuerde ich mich sehr freuen.
Danke und Schoenen Gruss
Balze

Roland
RO
Roland

Hallo. Nun muss ich einen etwas komplizierteren Fall anbringen: ein Mitarbeiter war bisher in einem Midijob beschäftigt und hat – mit Entgeltumwandlung – seit 10/2018 ein Jobrad zugeteilt bekommen. Der Leasingvertrag läuft von 11/2018 bis 10/2021. Nun soll aber ab 01.08.2020 der Midijob durch Reduktion der Arbeitszeit in einen Minijob umgewandelt werden. Dies ist ja ein neues Beschäftigungsverhältnis. Kann ich dem Mitarbeiter das Jobrad nun UNENTGELTLICH – ohne Entgeltumwandlung – zur Verfügung stellen? Wie ist es dann mit dem geldwerten Vorteil, da das Rad ja schon 2018 geleast wurde? Muss ich dem Mitarbeiter nun 1% des Listenpreises weiterhin als geldwerten Vorteil anrechnen? Das heißt der Mitarbeiter bekommt maximal 450,– EUR abzüglich 1% Listenpreis?

Susann
SU
Susann

Ich überlasse als AG einem 450,- Euro jobber das Pedelc steuerfrei, zusätzlich zum Verdienst. Das erhöht den Verdienst ja nicht. Muss ich als Lohnabrechner aktiv im Lohnprogramm Daten eingeben? Ich habe es so verstanden, als ob man nichts machen muss und benötige ich einen zusätzlichen Vertrag oder ähnliches zwischen AG und AN als Ergänzung zum Arbeitsvertrag? Vielen Dank im voraus.

Michael Zingler
MZ
Michael Zingler

Hallo,
ist auch ein S-Pedelec (V max. 45 km/h, versicherungspflichtig) im Rahmen eines Minijobs durch den Arbeitgeber förderungs- bzw. absetzungsfähig?
Welche Varianten wären möglich?
Viele Grüße

Anonym
AN
Anonym

Hallo Blog-Team der Minijob-Zentrale,
wir beabsichtigen allen Mitarbeitern, also auch den Minijobbern ein E-Bike zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn zu überlassen. Die E-Bikes fallen nicht in die Kategorie Kraftfahrzeuge und dürfen privat genutzt werden.
Die Mitarbeiter verpflichten sich jedoch das E-Bike nach 3 Jahren zu einem verbilligten Preis zu erwerben. Ist die Überlassung bzw. der Erwerb bei den Minijobbern in diesem Fall steuerfrei / beitragsfrei?
Vorab vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße

Michael
MI
Michael

Vielen Dank für diese Aufklärung! Ihr habt mir bei der Steuer sehr geholfen.

Jan
JA
Jan

Liebes Team der Minijob-Zentrale,
das heißt wenn mir als Minijobber von meinem Arbeitgeber ein Fahrrad (kein E-Bike) kostenfrei überlassen wird, dann muss ich dies nicht als geldwerter Vorteil aufführen? Er kann dies auf 7 Jahre Abschreiben und mir ggf. sogar schenken?
Herzlichen Dank für eine kurze Rückmeldung.
Besten Gruß, Jan

Claudia Helbach
CH
Claudia Helbach

Hallo,
was muß bei Fahrtkostenzuschüssen im Minijob beachtet werden?

Anonymous
AN
Anonymous

Ob man den Artikel so stehen lassen kann? Was ist, wenn ich durch die Umwandlung den ausgezahlten Mindestlohn für die geleisteten Stunden in dem Monat unterschreite? Nehmen Sie doch bitte dazu mal Stellung. Danke.

Strobl
ST
Strobl

Welche Vorteile ergeben sich für den Arbeitsgeber, bei der kostenfreien Überlassung des E-Bikes zusätzlich zum Verdienst ?

Tina
TI
Tina

Grundsätzlich ja.
Wenn er/sie einen Hauptjob ausübt, ist aber nur ein Minijob steuerfrei !
Der zweite Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und versteuert (auch wenn man in der Grenze 450 € bleibt).
Hat der AN keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ist auch ein zweiter Minijob steuerfrei, wenn der AN in der Grenze 450 € bleibt.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

Koch
KO
Koch

Vielen Dank für diesen Artikel!
Wenn der Mitarbeiter durch Entgeltumwandlung eines Jobrads z.B. bei 400 Euro /Monat landet, kann er dann einen weiteren Minijob in Höhe von 50 Euro /Monat aufnehmen?