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Urlaubs- oder Weihnachtsgeld: Wie wirken sich Einmalzahlungen im Minijob aus?

Zum Verdienst einer Minijobberin oder eines Minijobbers gehören sowohl der monatliche Verdienst als auch einmalige Zahlungen wie zum Beispiel das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Ob und wie Einmalzahlungen sich auf einen Minijob auswirken, erklären wir in diesem Beitrag.

zuletzt aktualisiert am 3. Januar 2024

Verdienstgrenze im Minijob

Ein Minijob liegt vor, wenn der Minijobber regelmäßig monatlich nicht mehr als 538 Euro verdient. Die Verdienstgrenze darf im Jahr 6.456 Euro also nicht übersteigen. Wird die Verdienstgrenze überschritten, liegt kein Minijob, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor.

Für die Beurteilung, ob ein Minijob oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt, müssen Arbeitgeber wissen, ob Einmalzahlungen zum Verdienst hinzuzurechnen sind oder nicht.

Was ist eine Einmalzahlung?

Einmalzahlungen werden aus bestimmtem Anlass, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder als einmalige Anerkennung gezahlt. Sie sind also nicht jeden Monat zu erwarten. Meist ist ein Anspruch auf Einmalzahlungen im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.

Die wohl bekanntesten Einmalzahlungen sind das Weihnachts- und das Urlaubsgeld. Aber auch Jubiläumsgelder oder Prämien für Verbesserungsvorschläge zählen dazu.

Anrechnung auf die Verdienstgrenze im Minijob

Einmalzahlungen werden dem regelmäßigen Verdienst hinzugerechnet, wenn sie vertraglich zugesichert und wiederkehrend sind. Dann sind sie bei der Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Verdienstes mit zu berücksichtigen.

Einmalzahlungen, die dem Verdienst hinzugerechnet werden, sind zum Beispiel:

  • Weihnachtsgeld
  • Urlaubsgeld

Einmalzahlungen wie zum Beispiel

  • Jubiläumszuwendungen
  • Prämien für Verbesserungsvorschläge

zählen in der Regel nicht zum regelmäßigen Verdienst. Zum regelmäßigen Verdienst zählen nur jährlich wiederkehrende Zuwendungen und solche, deren Auszahlung zum Zeitpunkt der Berechnung des regelmäßigen Verdienstes bereits feststehen.

Eine Aufzählung weiterer Einmalzahlungen finden Sie hier.

Beispiel
Ein Arbeitnehmer verdient 500 Euro im Monat und erhält ein Urlaubsgeld in Höhe von 720 Euro. Es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Der Arbeitgeber muss folgende Berechnung vornehmen:
500 Euro x 12 Monate = 6.000 Euro
Berücksichtigung der Einmalzahlung 6.000 Euro + 720 Euro = 6.720 Euro
Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt beträgt 560 Euro (6.720 Euro / 12 Monate).
Da die monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro überschritten ist, liegt kein Minijob, sondern eine versicherungspflichtige Beschäftigung vor. Der Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmer bei seiner Krankenkasse anmelden.

Beispiel
Ein Minijobber erhält regelmäßig 538 Euro im Monat. Aufgrund einer längeren Betriebszugehörigkeit wird eine Jubiläumszuwendung in Höhe von 500 Euro gezahlt.
Der Betrag der einmaligen Jubiläumszuwendung in Höhe von 500 Euro wird bei Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts nicht berücksichtigt, weil es sich nicht um eine jährlich wiederkehrende Zuwendung handelt. Es liegt weiterhin ein Minijob vor, da die Verdienstgrenze von 538 Euro im Monat regelmäßig nicht überschritten wird.

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B. B.
BB
B. B.

Guten Morgen!
Ist es korrekt, dass ein Minijobber der bereits monatlich einen Aushilfslohn i.H. von 538 € erhält, zusätzlich eine Erholungsbeihilfe i.H. von 156 Euro bekommen kann, ohne dass es auf das Arbeitsentgelt angerechnet wird?
Ist eine Erholungsbeihilfe unschädlich?

Simone Schäfer
SS
Simone Schäfer

Ein MInijobber bekommt im januar eine Urlaubsabgeltung und verstirbt am 03.01.2024. Wir bekommen keine SV Abmeldung, weil das RV pf. Brutto ungültig ist. was bedeutet das?

M B
MB
M B

Hallo,
eine Minijobberin ist das ganze Kalenderjahr beschäftigt, allerdings ist der tatsächlich Arbeitseinsatz in der Regel von April bis September (Abruf auf Stundenlohnbasis), wenn es nicht zu einem zusätzlichen Arbeitseinsatz kommt. Im November und Dezember erhält sie , je nach Verdienst in den Monaten Juli bis September, eine tarifliche Einmalzahlung. Ist dies für die Ermittlung der Verdienstgrenze schädlich, da sie u. U. ab Oktober keinen tatsächlichen Arbeitseinsatz mehr und demnach auch keinen monatlichen Verdienst. Dürfen demnach überhaupt 12 Monate berücksichtigt werden?

Danke für Ihre Antwort.

A.H.
AH
A.H.

Hallo,
wir wenden die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas an. Gemäß diesen Richtlinien gibt es nach 50 Jahren Betriebszugehörigkeit eine einmalige Jubiläumszuwendung in Höhe von 1.227,10 €. Der Anspruch auf eine Jubiläumszuwendung wird immer am Anfang eines jeden Jahres für das laufende Jahr ausgewertet. Die Auszahlung erfolgt immer im Jubiläumsmonat.
Muss diese Jubiläumszuwendung bei der Verdienstgrenze berücksichtigt werden, wenn die Auszahlung im Juni 2024 erfolgen würde?
Ist es unschädlich, wenn die 1.040 €/Monat dann überschritten werden?

Ines Jalowy
IJ
Ines Jalowy

Wie wirkt sich zusätzliches Urlaubsgeld, welches Gewerkschaftsmitgliedern gezahlt wird, auf die Minijobgrenze aus?

Gerhard Ton
GT
Gerhard Ton

Bin Minijoper 520 Euro im Betrieb wird Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld bez. Für die Vollzeitsmittarbeier habe ich auch Anspruch auf die beiden Zahlungen

Sebastian Wastell
SW
Sebastian Wastell

Hallo,
wie sieht es bei Minijobbern bzgl. Weihnachtsgeld aus, wenn einer regelm. seine € 520.- verdient und der andere bsp. nur € 300.- monatlich?

Martha Haslbeck
MH
Martha Haslbeck

Hallo,
wir haben eine Minijobberin, die monatlich 520 Euro verdient und möchten ihr eine Jubiläumszuwendung in Höhe von 750 Euro bezahlen. Ist dies möglich oder wird die Beschäftigung im Monat der Auszahlung steuer- und sozialversicherungspflichtig?
Danke

jorina schlanke
JS
jorina schlanke

hallo

ich würde gerne einer minijobberin einen zuschlag auszahlen, weil sie dieses jahr so viele krankheitsfälle spontan übernommen und überhaupt toll gearbeitet hat. allerdings hat sie durch die krankheitsvertretung schon 2 mal innerhalb eines jahres fast doppeltes gehalt bekommen. deshalb wäre eine einmalzahlung wahrscheinlich dann nicht mehr im rahmen des minijobs, oder?

danke!

Annett Schmidt
AS
Annett Schmidt

Hallo Minijobzentrale,

es wurde im Juni bereits eine Erholungspauschale i.H.v. 260,00 € gezahlt. Fließt diese in die Berechnung der Jahresentgeltgrenze i.H.v. 6.240,00 € mit ein?

Kathrin Wagenpfeil
KW
Kathrin Wagenpfeil

Hallo Minijobzentrale,

was ist wenn die vorhersehbare Einmalzahlung im November (Weihnachtsgeld) zusammen mit dem laufenden mtl. Entgelt die Grenze von 1040 Euro übersteigt? Das durchschnittliche Jahreseinkommen bleibt aber insgesamt unter 6240,00€.

Ist die doppelte Minijobgrenze (1040 €) pro Monat nur bei unvorhersehbaren Zahlungen (z. B. Mehrarbeit durch Krankheitsvertretung) oder auch bei jährlich wiederkehrenden, vorhersehbaren Einmalzahlungen zu berücksichtigen?

Manuela Tews
MT
Manuela Tews

Hallo Minijobzentrale,
ich habe am 04.09.2023 einen Minijob begonnen, davor war ich in EZ mit Elterngeldbezug. Es ist geplant, dass ich bis Jahresende jeden Monat 520€ verdiene. Nun soll ich im November eine anteilige Jahressonderzahlung bekommen. Darf ich im Jahr 2023 nur 4×520€ Einkommen haben oder ist das mit der Jahressonderzahlung so in Ordnung, wenn ich im November nicht mehr als 1040€ Einkommen habe? Also z.B. September 520€, Oktober 520€, November 700€ und im Dezember 520€?
Vielen Dank
Beste Grüße
Manuela Tews

Amely Lohmann
AL
Amely Lohmann

Mein Minijobber bekommt monatlich 520 Euro nun würde ich ihm gern Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld von je 300 Euro zahlen muss er dieses dann versteuern?

Sabine Q.
SQ
Sabine Q.

Wir möchten unserem Mitarbeiter Urlaubsgeld als Einmalzahlung ausbezahlen (regelmäßig wiederkehrend). Bei den „normal“ arbeitenden Mitarbeitern wird dies grundsätzlich als Einmalzahlung behandelt und auch so abgerechnet (entsprechend höher besteuert). Wie ist das bei einem Minijobber? Muss er – obwohl es eine EZ ist – keine Steuern auf das Urlaubsgeld bezahlen, wenn der Verdienst unter 520€ bleibt? Ich finde leider nirgends Informationen dazu.
Danke!

A.S.
AS
A.S.

Hallo,
ich bin seit acht Monaten als Minijober in einer Verwaltungsfirma tätig und arbeite halbtags zwischen zwei und drei Mal pro Woche.
Bei einem Gespräch mit dem Juniorchef heute, meinte dieser, dass ich kein Urlaubsgeld erhalten werde.
Habe ich ein Recht auf Urlaubsgeld bzw. Urlaubstage?
Wenn ja, auf wie viele Tage und auf welche Weise werden diese ausgezahlt.
Und beziehen sich die Tage insgesamt auf die Arbeitstage, an welchen ich im Urlaub bin oder auf die Tage, an denen ich bei der Arbeit wäre.

Klaus Bacher
KB
Klaus Bacher

Hallo

Ich möchte meinem Gärtner Trinkgeld übergeben/auszahlen.

Muss ich es bei euch mit als Arbeitsentgelt angeben?

Danke

Enrico Siegmund
ES
Enrico Siegmund

Hallo,
Ich hatte ein Minijob, war jetzt 4 Monate krank geschrieben und ich habe jetzt gekündigt.
Habe noch 2 Tage Urlaub.
Mein Chef hat mir gesagt das der Urlaub so berechnet wird, ( Durchschnitt der Arbeitstage vom letzten viertel Jahr)
Da ich ja nun 4 Monate krank geschrieben war, bekomme ich da jetzt nichts?
Oder gibt es für so ein Fall eine andere Lösung?

L. Nölle
LN
L. Nölle

Unsere geringfügigen Mitarbeiterinnen sollen kurzfristig ein nicht vertraglich vereinbartes Urlaubsgeld bekommen und würden somit einmalig die Grenze überschreiten. Diese Einmalzahlung würde in einer Nebenabrede festgehalten.
In welche Kategorie fällt diese Überschreitung?

Honorata
HO
Honorata

hallo arbeitet seit 3 ​​Jahren in einem Privathaushalt im Rahmen eines Minijobs (520 €). Habe ich Anspruch auf Urlaubsgeld oder ist es nur der gute Wille des Arbeitgebers?

Gabriela Lang
GL
Gabriela Lang

Guten Tag,

es es zulässig, dass eine tarifliche Sonderzahlung, die im November d. Jahres gezahlt wird, in einen Stundenfaktor umgerechnet wird und auf den vereinbarten lfd. Stundenlohn dazu gerechnet wird? Muss hier eine Zustimmung des Arbeitnmehmers oder evtl. des Betriebsrates vorliegen?

V. Behrens
VB
V. Behrens

Hallo, ist eine tarifliche Einmalzahlung, die nur im Mai 2023 und im Mai 2024 gezahlt wird, bei den monatlichen 520 € zu berücksichtigen oder kann diese tarifliche Einmalzahlung zusätzlich on Top gezahlt werden? Es handelt sich hierbei weder um Urlaubsgeld, noch um ein Weihnachtsgeld. Vielen Dank.

A. Grebe
AG
A. Grebe

Wie sind Einmalzahlungen hinsichtlich des für die Beurteilung der Geringfügigkeit vorausschauend gebildeten 12-Monats-Zeitraums genau zu bewerten, wenn die Einmalzahlung laut den anzuwendenden Arbeitsvertragsrichtlinien in 2 Hälften gezahlt wird – die 1. Hälfte im November des laufenden Jahres, die 2. Hälfte im Juli des Folgejahres?
Hierzu folgendes Beispiel:
Minijob besteht seit 01.10.2022;
vereinbartes Monatsgehalt = 500 €;
Anspruch auf Jahressonderzahlung 2022 (1. Hälfte) = 50 €, zahlbar in 11/2022;
Anspruch auf Jahressonderzahlung 2022 (2. Hälfte) = 50 €, zahlbar in 07/2023;
Anspruch auf Jahressonderzahlung 2023 (1. Hälfte) = 500 €, zahlbar in 11/2023;
Anspruch auf Jahressonderzahlung 2023 (2. Hälfte) = 500 €, zahlbar in 07/2024;
usw.
Bei Beschäftigungsbeginn am 01.10.2022 erfolgt die Beurteilung der Geringfügigkeit ja anhand des 12-Monats-Zeitraums 01.10.2022-30.09.2023.
Das laufende Arbeitsentgelt beträgt insgesamt 6.000 € (500 € x 12).
Wie sind nun die Einmalzahlungen betragsmäßig genau zu berücksichtigen?
Vorschlag 1:
Jahressonderzahlung 2022 (1. und 2. Hälfte) in voller Höhe = 50 € + 50 € = 100 €;
regelmäßiges Arbeitsentgelt im 12-Monats-Zeitraum also = 6.100 €;
6.100 € / 12 = 508,33 €, also Bewertungsergebnis = Minijob.
Vorschlag 2:
Jahressonderzahlung 2022 (1. und 2. Hälfte) in voller Höhe + Jahressonderzahlung 2023 (1. Hälfte) anteilig zu 9/12 = 50 € + 50 € + 375 € = 475 €;
regelmäßiges Arbeitsentgelt im 12-Monats-Zeitraum also = 6.475 €;
6.475 € / 12 = 539,58 €, also Bewertungsergebnis = Sozialversicherungspflicht.
Auf Grund der aufgeteilten Zahlbarkeit der Jahressonderzahlung wären noch weitere Vorschläge möglich, aber die grundsätzliche Problematik bzw. Fragestellung sollte wohl bereits deutlich geworden sein.

S. Kar
SK
S. Kar

Hallo!
Kann man als Angestellte im Minijob die Corona Prämie ( Koordinierungsbeauftragter im Pflegeheim) steuerfrei ausbezahlt bekommen? Diese Prämie gibt es vom Staat für 6 Monate.

Rita Gebbing
RG
Rita Gebbing

Habe im Jahr 2022 12x 440€ im Minijob verdient!
Wie hoch dürfte mein Weihnachtsgeld
ausfallen?
9x 10€ ( Rest zu 450€)
3x 80€(ab Oktober 2020 Erhöhung auf 520€)
= 330€
Liege ich falsch?

Nicole Schwarz
NS
Nicole Schwarz

Wie sieht es aus, wenn ein Minijobber monatlich 400€ verdient und im November 400€ Weihnachtsgeld bekommt?
Bei einer Fortbildung wurde uns gesagt, dass im Monat Sv-Pflicht besteht, obwohl die Jahresverdienstgrenze NICHT überschritten wird.
Stimmt das?

Bassem Ibrahim
BI
Bassem Ibrahim

Hallo ich arbeite 390 Stunden im Jahr, 7,5 Stunden pro Woche, aber ich arbeite 390 Stunden nur 8 Wochen in Jahr, 3 Wochen in Mai 4 Wochen in Juli und ein Woche in Oktober.. wieviel Urlaub Tage in Jahr darf ich haben.. Danke

R. Amrehn
RA
R. Amrehn

Wird die Inflationsprämie auf Minijob angerechnet…wieviel Urlaub bei zwei Tage in der Woche ( Vollzeit sind es 30Tage im Jahr ) …Danke ✍️

petra puers
PP
petra puers

Jahressonderzahlungen / Weihnachtsgeld

Hallo zusammen,
was ist, wenn die Jahresgrenze nicht überschritten wird, der MA regelmäßig die 440 Euro bekommt und ein Weihnachtsgeld von 240 Euro bekommen soll?

Zählt für 2022 dann für die ersten 9 Monate ein Überschreiten oder kann man die 440 X 12 = 5280 => incl. WG 240 = 5520 Euro bezahlen?
Handelt es sich hierbei um 9-maliges überschreiten oder ist das okay, da die Jahresgrenze von 5610 für 2022 nicht überschritten ist?

In 2022 dürfen als Jahresgrenze 9*450 = 4050 und 3*520= 1560 Euro verdient werden – zusammen: 5610 Euro

LG

Claudia Gerlach
CG
Claudia Gerlach

Eine Minijobberin heiratet. Es gibt eine betriebliche Übung (kein Tarifvertrag, keine Betriebsvereinbarung, nicht vertraglich vereinbart), dass der Arbeitgeber in diesen Fällen eine Einmalzahlung an die Mitarbeitenden zahlt. Muss diese Einmalzahlung auf die Einkommensgrenze im Minijob angerechnet werden?

Karin Wiedemann
KW
Karin Wiedemann

Bei der Jubiläumszuwendung werden dann die Beiträge wie der Mini Job auch abgerechnet? Wird davon der Rentenbeitrag einbehalten, wenn der Arbeitnehmer keine Befreiung hat?

Klaudia Karla-Dier...
KD
Klaudia Karla-Dier...

Nach Verhandlungen wird im August beschlossen erstmalig und ab 2023 dauerhaft Weihnachtsgeld an die Minijobber zu zahlen. Wird das in diesem Jahr wie eine nicht wiederkehrende Zahlung behandelt, und reicht es, wenn am Jahresende die Verdienstobergrenze von 5610€(2022) nicht überschritten wird.

Josef Fritz
JF
Josef Fritz

Ich bin mir etwas unschlüssig über die anteilige Berücksichtigung der Einmalzahlung.
Bei einer Einmalzahlung bei einem unbefristeten Vertrag wird natürlich auf das laufende Entgelt die 1/12 Sonderzahlung berücksichtigt.
Wie ist es jedoch wenn z. B. der Arbeitsvertrag von Jahr zu Jahr befristet ist. Als Beispiel:
Arbeitsvertrag ging vom 14.09.2021 bis 31.07.2022 mit laufendem Entgelt von 400,-€.
Ab dem 01.09.2022 beginnt das Arbeitsverhältnis erneut und ist bis 31.07.2023 befristet mit laufendem Entgelt 500€.
Die Voraussetzung zur Auszahlung der Einmalzahlung ist dass im Dezember das Arbeitsverhältnis besteht muss somit die Einmalzahlung für 2022 mit 3/12 (Oktober-November) oder für die Dauer des Arbeitsverhältnisses mit 11Monaten (September 2022-Juli 2023) angesetzt werden? Die Einmalzahlung ist 400,-€.
Somit 500 lfd. + (400/11)36,36€= 536,36
Somit würde es sich ab 01.09.2022 bis 31.07.2023 um einen Midijob handeln?
Ich hoffe dies ist verständlich geschrieben):)

Alexandfra Kriegel
AK
Alexandfra Kriegel

Bei uns bekommt man ein 13. Gehalt (Im Tarifvertrag geregelt) . Jetzt haben wir seit Mitte Mai einen Mini Jobber, der auch eine Jahresabschlusszahlung bekommt. Ihm hat man nur 158,75 ausgezahlt. Ist das richtig ?

Yvonne F.
YF
Yvonne F.

Hallo,
in Ihrem ersten Berechnungsbeispiel ist die Zahl (monatlicher Verdienst) nicht korrekt. Statt 400 müssten dort 500 Euro stehen.
Danke für den sehr aufschlussreichen Artikel!

Scharka Danda
SD
Scharka Danda

Hallo folgende Frage: ein Minijobber ist seit August unterbrochen, wg. Ende der Lohnfortzahlung nach 6 Wochen, nun bekommt er eine Einmalzahlung, der bisherige Verdienst vor der Unterbrechung lag bei 450,00, die Einmalzahlung im November beträgt 200,00, der Minijob wurde bis 04.08.22 bezahlt, danach eben bis laufend unterbrochen. Wird nun durch die Einmalzahlung der Minijob gefährdet? Danke

Steffi Kausch
SK
Steffi Kausch

Ich bin Minijober von 520 € soll das erstemal urlaubs und Weihnachtsgeld bekommen. Aber von den 520€ würden sie mir nur noch 486€ pro Monat zahlen wegen den Ur
Und Weihnachtsgeldes.Jetzt meine Frage ist das richtig mir nur die 486 zu zahlen?
Ich wollte auf Urlaubs und Weihnachtsgeld verzichten da das in meinen Augen nur eine Umlage des Geldes ist.
Für mich ist Urlaub und Weihnachtsgeld was zusätzliches und nicht das ich dies von meinen eigenen Lohn zahlen muss.Wer kann mir da eine richtige Andeort geben?

Ingeborg R.
IR
Ingeborg R.

hallo, ich habe da eine Frage. Ich bin bei einer großen Firma als Minijobber schon über 19 Jahre beschäftigt. Die ersten 10 Jahre wurden mir Feiertage mit Arbeitszeit angerechnet, dann habe ich 2,5 Jahre halbtags bei dieser Firma gearbeitet und bin danach wieder auf Minijob zurück gefallen. Seither bekomme ich keine Feiertage, wie Weihnachten, Ostern oder ähnliche bezahlt. Ist das rechtens ?
Zum Zweiten: im Arbeitsvertrag steht, dass Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld mit dem Stundenlohn abgegolten ist. Nun meine Frage: die Firma zahlt mir den Mindestlohn von 12,00 Euro, aber das ist ja gar kein Mindestlohn weil das ja Urlaubs- und Weihnachtsgeld enthalten ist, oder ? Müsste mir die Firma das Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht extra auflisten ? Ich habe danach gefragt, aber nicht einmal eine Antwort erhalten.

Kornelia Korenko
KK
Kornelia Korenko

Hallo, bin im Privathaushalt seit 9 Monaten (Fix 450,- € /Monat Midijob) beschäftigt.
Auf der Oktober Abrechnung 2022 habe ich nach wie vor Netto-Verdienst von € 450,- erhlaten.
Hätte ich nicht 520,- € erhalten sollen?
Danke für die Auskunft.

A. Thode
AT
A. Thode

Wir wollen einem Minijobber wegen besonders guter Leistung eine Prämie zukommen lassen. Er hat die vergangenen Monate regelmäßig 450€ verdient. Darf er eine solche Prämie erhalten? Wenn ja, wie hoch darf diese Prämie sein, damit sie nicht auf das Minijob-Verhältnis angerechnet wird?

Nadine Alt
NA
Nadine Alt

Hallo,
ich habe eine Frage zur Energiepreispauschale. Kann man diese on Top auf die Höchstpauschale (5400€) in diesem Jahr verdienen, also 5700€ ohne dass man steuerpflichtig wird oder muss der Betrag von 300€ mit in die 5400€ eingerechnet werden?

Elfi Hinrichs
EH
Elfi Hinrichs

Ich hatte 4 Monate einen 450 € Job. Im Arbeitsvertrag steht 8 Tage Urlaub. Muss der Arbeitgeber mir noch anteilig Urlaub bezahlen?

Franz Schmutzer
FS
Franz Schmutzer

Wie verhält es sich mit Fahrtkostenzuschüsse, wenn sie auch monatlich bezahlt werden ?
Müssen Zuschüsse zum ÖPNV mit den Pauschalsätzen abgerechnet werden, gilt ebenfalls die 520 EUR Grenze ?

Ingrid Schöler
IS
Ingrid Schöler

Was kann man machen wenn der Arbeitgeber sich nicht an alles hält wie zum Beispiel wenn Arbeitstage auf einen Feiertag fallen.Meinem Mann stehen 10 Tage Urlaub zu weil er 2 Tage in der Woche arbeitet und 60% Schwerbehinderung hat bekommt aber nur 9 Tage und wenn ein Feiertag auf seinen Arbeutstag fällt wird nichts bezahlt

C. Tamm
CT
C. Tamm

Hallo, eine Mitarbeiterin mit EUR 450,–/mtl. muss ungeplanterweise kurzfristig für eine erkrankte Kollegin einspringen und erhält deshalb im betreffenden Monat ein wesentlich höheres Gehalt. Müssen wir sie deshalb für die Zukunft umschlüsseln auf beitragspflichtig? Falls nein – wie oft dürfen solche Ausnahmen vorkommen?

T. Pfeuffer
TP
T. Pfeuffer

Hallo,
Wie sieht es bei Bonuszahlungen aus, die durch das anwerben von weiteren Mitarbeitern erlangt werden, wenn durch diese die Grenze von 5400€ in Jahr überschritten wird muss dann der Gesamtbetrag versteuert werden oder zahlt die Beschäftigung weiterhin als Minijob? Wenn ja wie ist dabei das rechtssichere vorgehen?

G. Preßler
GP
G. Preßler

Hallo,
wie ist es bei einer tariflich Einmalzahlung, zählt die auch nicht zu den 450 € die mtl. gezahlt werden? Darf die also zusätzlich gezahlt werden und der Minijob bleibt berücksichtigt.

H.A. Pauken
HP
H.A. Pauken

Müssen im 2. Beispiel die 800 € Jubiläumszuwendung trotzdem bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden ?