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Auch Minijobber haben einen Anspruch auf die Energiepreispauschale

Die Bundesregierung will Erwerbstätige aufgrund der steigenden Energiepreise entlasten – mit einer Energiepreispauschale, die 300 Euro beträgt. Wir erklären, wie auch Minijobberinnen und Minijobber davon profitieren, was Sie als Minijobber oder Arbeitgeber tun müssen, um die Pauschale zu erhalten und wann sie ausgezahlt wird.

Warum gibt es die Energiepreispauschale?

Das tägliche Leben in Deutschland wird teurer. Seit dem Ausbruch des Ukraine-Krieges schießen auch die Gas- und Strompreise immer weiter in die Höhe. Das belastet vor allem Menschen mit geringerem Einkommen. Um die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland finanziell zu unterstützen, hat die Bundesregierung im April 2022 ein Entlastungspaket verabschiedet. Neben Kinderbonus, 9-Euro Ticket und weiteren umfangreichen Maßnahmen, wird es auch eine 300 Euro Energiepreispauschale – kurz auch Energiepauschale genannt – für Erwerbstätige geben. Diese wird einmalig zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt.

Wer erhält die Energiepreispauschale?

In einer Erklärung des Bundesfinanzministeriums zum Entlastungspaket 2022 heißt es, die Regierung werde die „Mitte unserer Gesellschaft schnell, unbürokratisch und sozial gerecht entlasten“. Aber wer gehört zur Mitte der Gesellschaft und wird demnach auch von der Energiepreispauschale profitieren?

Die Glücklichen sind vor allem die aktiv einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Deutschland. Diese haben Anspruch auf die einmalige Energiepreispauschale mit einem 300 Euro-Bonus als Zuschuss zum Gehalt. Jedoch landen bei den meisten nicht die gesamten 300 Euro auf dem Konto, denn die Energiepauschale unterliegt der Einkommensteuerpflicht. So bekommen Personen mit einem hohen Steuersatz letztlich weniger von der Pauschale. Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer, die unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen – dieser soll 2022 auf 10.347 Euro steigen – erhalten die vollen 300 Euro. Selbstständige bekommen zwar keine Pauschale, werden dafür aber anderweitig steuerlich entlastet. Und auch Minijobberinnen und Minijobber haben Anspruch auf die Energiepreispauschale. Denn, obwohl Minijobber selbst keine Steuern zahlen, fallen auch in einem Minijob Steuern an. Diese werden jedoch in der Regel vom Arbeitgeber abgeführt. Mehr Infos dazu, erhalten Sie hier

Auch Minijobber profitieren von der Energiepauschale

Um die Energiepauschale zu erhalten, müssen Minijobberinnen und Minijobber lediglich im Jahre 2022 beschäftigt (gewesen) sein. Wie und wann Minijobber und Minijobberinnen die Pauschale erhalten, hängt von der jeweiligen Arbeitssituation im Minijob ab:

Minijobber, die die Energiepauschale von ihrem Arbeitgeber erhalten:

  • Wenn der Minijob lediglich Ihre Nebenbeschäftigung ist und Sie zum Zeitpunkt des 1. September 2022 eine Hauptbeschäftigung haben, wird die Energiepauschale vom Arbeitgeber Ihrer Hauptbeschäftigung ausgezahlt.
  • Wenn der Minijob Ihre Hauptbeschäftigung ist, bekommen Sie die Energiepauschale vom Arbeitgeber Ihres Minijobs ausgezahlt. Auch hier ist die Voraussetzung, dass Sie am 1. September 2022 in dem Minijob beschäftigt sind. Beachten Sie hierbei jedoch: Als Minijobber, dessen Verdienst pauschal besteuert wird, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber schriftlich erklären, dass es sich um ihr erstes und damit Ihr Hauptarbeitsverhältnis handelt. Dadurch wird eine mehrfache Auszahlung der Pauschale verhindert. Als Arbeitgeber müssen Sie diese Erklärung zu den Entgeltunterlagen nehmen. Ein Muster für die Erklärung finden Sie hier.

Minijobber, die die Pauschale mit ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können:

  • Dazu zählen Minijobberinnen und Minijobber, die bei einem „Kleinst“-Arbeitgeber beschäftigt sind. Das betrifft in erster Linie Minijobberinnen und Minijobber im Privathaushalt. Der Arbeitgeber zahlt in diesen Fällen zwar keine Energiepauschale aus. Arbeitnehmer können die Pauschale aber mit ihrer eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen.
  • Ähnliches gilt für ehemalige Minijobberinnen und Minijobber, die am 1. September zwar nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, jedoch im Jahr 2022 bereits in einem Minijob gearbeitet haben. Auch sie können die Pauschale über die Einkommensteuererklärung erhalten.

Ausnahmen

Sind Sie in einem kurzfristigen Minijob beschäftigt, in welchem Ihr Verdienst pauschal besteuert wird, erhalten Sie keine Energiepreispauschale direkt von Ihrem Arbeitgeber. In diesen Fällen ist noch nicht geregelt, ob und wie Sie die Pauschale ausgezahlt bekommen. Sie sollten Ihre Beschäftigung deshalb unbedingt zunächst in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen.

Außerdem: Die jeweilig auf Sie zutreffenden Regelungen gelten auch, wenn Sie Rentnerin oder Rentner mit Minijob sind oder als Minijobber Arbeitslosengeld beziehen. Denn die Energiepauschale wird bei der Einkommensanrechnung von Sozialleistungen nicht berücksichtigt.

Was müssen Sie als Arbeitgeber beachten?

Erstattung der Energiepauschale

Wenn Sie Ihren Minijobberinnen und Minijobbern die Energiepauschale selbst auszahlen müssen, erstattet Ihnen der Staat die Kosten. Dafür entnehmen Sie die Pauschale vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer und setzen diese bei der nächsten Lohnsteuer-Anmeldung gesondert ab.

Keine Sozialversicherungsbeiträge und Pauschsteuer

Die Energiepreispauschale ist zwar steuerpflichtig, Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie jedoch nicht bezahlen. Zudem gibt es auch keine Pauschsteuer bei der Energiepauschale. Als Arbeitgeber müssen Sie diese also nicht wie sonst bei einem Minijob mit dem Pauschsteuersatz von 2 Prozent des Arbeitsentgelts erheben.

Auszahlung der Pauschale

Wenn Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am 1. September 2022 bei Ihnen im ersten Dienstverhältnis beschäftigt sind, dann zahlen Sie die Energiepreispauschale mit dem September-Lohn aus.

Die Finanzverwaltung ist Ihr Ansprechpartner

Wenn Sie noch weitere allgemeine Fragen zur Energiepreispauschale haben, besuchen Sie die Website des Bundesministeriums für Finanzen. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich am besten direkt persönlich an die Finanzverwaltung. Sie kann Ihnen Auskunft darüber geben, ob Sie die Voraussetzungen für die Energiepauschale im Einzelfall erfüllt haben.

Minijob im Privathaushalt gesucht?

Sie sind noch auf der Suche nach einem Minijob und möchten gerne wissen, welche Jobs es im Privathaushalt gibt? Dann schauen Sie doch in unserer kostenlosen Haushaltsjob-Börse vorbei!

Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin direkt über die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, sodass Sie beide alle Vorteile genießen können. Die kostenlose Anmeldung geht schnell und einfach online oder telefonisch.

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80 Kommentare

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Sandra .W.
SW
Sandra .W.

Steht mir mein Lohn trotzdem zu, wenn mein AG. Privater Haushalt ( Komplette Familie 3 Personen
)}} alle {{{ an Corona erkrankt sind und ich dadurch nicht arbeiten kann ??
Oder muss ich deshalb gezwungener Maßen Urlaub nehmen ?!
Viele Grüße

Heike Birx
HB
Heike Birx

Kann die Energiepreispauschale an den Minijobber auch jetzt noch ausgezahlt werden, wenn dies im vergangenen Jahr nicht gemacht wurde?
Und wie bekomme ich das Geld als Arbeitgeber (privater Haushalt) wieder zurück.

Viele Grüße

E. Kaiser
EK
E. Kaiser

Ich arbeite im privaten Bereich. Leider ist mein Chef der Meinung das ich keinen Anspruch auf die Energiepauschale habe. Da ich keine Steuern mache, kann ich sie auch darüber nicht bekomme. Ist das richtig?

J Probst
JP
J Probst

Hallo, mein Minijobber ist EU-Rentner und hat die Energiepauschale bereits 1x über die Rentenversicherung erhalten. Hat mein Minijobber dann zusätzlich Anspruch auf die Energiepauschale bei mir?

Herzlichen Dank für die Beantwortung. VG J Probst

Alexandra Sämann
AS
Alexandra Sämann

Ich bin in einer Arztpraxis als Reinigungskraft auf 520€ Basis tätig und beziehe zur Zeit Arbeitslosengeld. Habe ich Anspruch auf die 300€ EPP?
Vielen Dank für ihre Antwort.
MfG.
A. Sämann

Kornelia Teichmann
KT
Kornelia Teichmann

Hallo. Ich beziehe Altersrente und habe nebenbei einen Minijob mit 450 €. Ich verstehe die Regelung mit dem „ersten Dienstverhältnis“ nicht.
Bekomme ich die EPP aus dem Minijobverhältnis vom Arbeitgeber (und was muss ich genau dafür tun?) oder kann ich sie bei der Einkommensteuer geltend machen?

Mirjeta
MI
Mirjeta

Hallo , ich arbeite auf 450€ jetzt 520€ job , die Energiepauschale habe ich nicht bekommen . Ich weis das Arbeitgeber nicht verpflichtet ist , aber wie bekomme ich die wen ich keine Steuererklärung mache ? Ich verstehe das leider nicht ! Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.danke (:

Heidi Ney
HN
Heidi Ney

Ich bekomme ALG I und habe Minijob 450€ .
Vom Arbeitsamt 100€ Energiepauschale erhalten .
Bekomme ich nicht mehr die 300€ vom Minijob?

Dagmar Seifert
DS
Dagmar Seifert

Mein Arbeitgeber hat versäumt mir die 300 Euro Energiepauschale zu überweisen, obwohl ich zeitgerecht das Formular, das es mein einziges Dienstverhältnis ist, unterschrieben bei ihm abgegeben habe. Ich habe nachgefragt und jetzt behauptet er, das er das im Nachhinein nicht mehr auszahlen kann. Stimmt das? Eine Antwort von Ihnen wäre sehr hilfreich für mich
mit freundlichen Grüßen
Dagmar Seifert 56357 Lipporn

Frank Kreiselman
FK
Frank Kreiselman

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Artikel vom 07.07.2022 teilen Sie mit das auch Minijobber berechtigt sind die Energiepauschale in Höhe von 300,00 €uro zu erhalten. Wie sieht es jedoch aus wenn ein Grenzgänger einem Minijob in Deutschland nachgeht? Ich selbst wohne in Luxemburg und führe einen Minijob in Deutschland aus. Bin ich anspruchsberechtigt?

Für Ihre Unterstützung vielen Dank!

mfg.
Frank Kreiselman

Melanie S
MS
Melanie S

Hallo
wir haben eine kleine Firma, mit einer festen Mitarbeiterin. Auszahlung hier ist klar. Wir haben allerdings noch einen Hausmeister für das Privatgebäude, der auch privat auf Minijob bei der Knappschaft angemeldet ist. Wie erfolgt das dann in unserem Fall? Trotzdem über die Firma abrechnen, obwohl er privat ist, oder erfolgt hier dann keine Auszahlung?
Vielen lieben Dank 🙂

Paul-Thomas Bauerh...
PB
Paul-Thomas Bauerh...

Unser Arbeitgeber weigert sich den ca. 30 anspruchberechtigten Minijobbern die Energiepreispauschale auszuzahlen.
Begründung : Wir haben nicht mit Stichtag 10.08.2022 die Erklärung zur Hauptbeschaeftigung abgegeben.
Was können wir unternehmen?

Anke Schmidt
AS
Anke Schmidt

Was muss ich als privater Arbeitgeber einer Haushaltshilfe tun, um die Energiepauschale auszuzahlen und erstattet zu bekommen? Die Person erhält ALG II, der Verdienst ist 100 € monatlich.

Egon Olsen
EO
Egon Olsen

Hallo zusammen. Ich bitte um Hilfe. Ich beziehe befristete volle Erwerbsminderungsrente und habe einen Minijob über 100€ im Monat. Habe ich Anspruch auf 2 mal Energiepreispauschale?

Volker Jung
VJ
Volker Jung

Minijobber haben Anspruch auf die EPP im September auch ohne eine Hauptbeschäftigung (wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind). Ist dieser Minijobber auch noch Rentner, so hat dieser „Minijob-Rentner“ einen weiteren Anspruch auf EPP im Dezember. Ist das korrekt, politisch gewollt und gerecht ggü den aktiven Erwerbstätigen, die unsere Wirtschaft am Laufen halten? Ist hier nicht der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, wenn „Minijob-Rentner“ die EPP zwei Mal erhalten?

Werner Corbe
WC
Werner Corbe

Unsere Haushaltshilfe hat mehrere Minishops. Müssen wir (die Arbeitgeber) jeder 300 € zahlen oder müssen wir das entsprechend der Löhne aufteilen?

Anja Müller
AM
Anja Müller

Guten Abend, ich habe eine Tochter Sie ist 16 und geht noch zu Schule. Hat einen 450 Euro Job. Steht ihr die Energiepauschale zu? Der Arbeitgeber meint nein weil sie noch zuhause wohnt. Liebe Grüße

Sandra Bürmann
SB
Sandra Bürmann

Bekomme ich die 300€ vom Arbeitgeber mit dem Lohn zusammen?

R. S.
RS
R. S.

Hallo zusammen,

wenn ich während eines Studiums/Besuchs einer Fachschule (Aufstiegs-)BAföG beziehe und nebenher einen Minijob ausübe: Gilt dann der Minijob als Hauptbeschäftigung, sodass ich die Energiekostenpauschale vom Minijob-Arbeitgeber ausgezahlt bekomme, oder erhalte ich die Pauschale über das BAföG?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Gabriele Kraus
GK
Gabriele Kraus

Hallo,
ich beziehe Hartz4 und war bis zum 02.09.22 in einem Minijob tätig, nicht pauschal. Ab 05.09.22 beantragte ich Pflegeunterstützungsgeld ,weil ein Pflegefall in meiner Familie eingetreten ist. Das Arbeitsverhältnis ruht jetzt ein halbes Jahr. Die Energiepauschale wurde im September mit dem Augustlohn nicht ausgezahlt. Wann kann ich mit der Auszahlung rechnen?
FG und danke für Ihre Antwort

Kurt Ludewig
KL
Kurt Ludewig

Unsere ausländische Minijobberin hat nur bei uns einen Minijob und sonst keine Beschäftigung, sodass sie keine Steuererklärung abgibt. Wir zahlen die einheitliche Pauschalsteuer für sie. Außer ihr beschäftigen wir sonst niemand, haben also diesbezüglich nicht mit dem Finanzamt zu tun. Sollen wir die EPP an sie auszahlen? Wenn ja, wie wird das uns erstattet? Wenn nein, wie und wo erhält sie die 300 Euro?

Dr. Kurt Ludewig
DL
Dr. Kurt Ludewig

Für unsere ausländische Minijobberin im Haushalt bezahlen wir die einheitliche Pauschsteuer. Da sie keine weitere Beschäftgung hat, gibt sie keine Steuererklärung ab. Wie bekommt sie die EPP? Falls wir sie auszahlen, wie bekommen wir den Betrag erstattet?

Hans Schick
HS
Hans Schick

Guten Tag liebes Team,meine Frau arbeitet in einem Hotel auf 300€ Minijob Basis in der Steuerklasse 5, ich arbeite Vollzeit in einer Fabrik mit der Lohnsteuerklasse 3 und habe mit dem jetztigen Lohn die 300€ dazubekommen,meine Frau aber nicht.
1)Hat sie Anspruch auf die 300€?
2)Müssen wir das Formular von euch ausfüllen (erstes Dienstverhälnis),sie arbeitet schon sehr viele Jahre dort.
3)Bekommt sie es erst nächsten Monat?
4)Oder müssen wir es mit der diesjährigen Einkommenssteuererklärung machen?
Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für ihre Antworten.
Mit Freundlichen Grüßen Hans

L. Niermann
LN
L. Niermann

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie beantrage ich die Energiepreispauschale, als minderjährige Person mit einem Minijob, über die Einkommensteuererklärung. Habe zuvor noch nie eine gemacht….
Vielen Dank im Voraus!

Bernhard Schneider
BS
Bernhard Schneider

Guten Morgern!

Ich habe einen Minijobber im Unternehmen, der seinen Hauptjob bei einer schweizer Firma hat.
Zahle ich ihm dann die 300 Euro aus?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.

Gerald Hoff
GH
Gerald Hoff

Hallo, meine Minijobberin (450,-€ pro Monat seit 2 Jahren beschäftigt) hat ihr erstes Dienstverhältnis bei mir. Ansonsten bezieht sie nur noch Witwenrente. Wie erhält Sie Ihre Energiepreispauschale? Was muss ich als Arbeitgeber tun?
Danke Ihnen vorab.

Batuhan Ir
BI
Batuhan Ir

Ich war im August als Minijober beschäftigt, aber nicht mehr im September. Bekomme ich trotzdem die Energiepauschale?

Jieun Jung
JJ
Jieun Jung

Hallo,
ich arbeite als Minijb im Privathaushalt. Um die Energiepauschale zu erhalten kann ich mit meiner eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen. So habe ich auf Ihrer Webseite verstanden. Meine Frage wäre, wo ich meine Einkommensteuererklärung geltend machen kann. Also über ELSTER oder direckt beim Finanzamt?
Vielen Dank!

Martin Schmidt
MS
Martin Schmidt

Ich bin Arbeitgeber für eine Arbeitskraft im Haushalt im Rahmen eines Minijobs. Wie wird die Energiepauschale ausgezahlt: muss diese Zahlung unbar, also per Überweisung erfolgen? Kann ich auch in bar auszahlen? Und wo gebe ich die Auszahlung an, um eine Rückzahlung zu bekommen bzw. welchen Nachweis brauche ich dabei?

ClaudiaB
CL
ClaudiaB

Guten Morgen,
da unsere Haushaltshilfe aufgrund des im Ausland angestellten Ehepartners keine Einkommenssteuererklärung in Deutschland macht, ist es möglich die Energiepreispauschale als Privathaushalt der Haushaltshilfe einmalig auszuzahlen und beim nächsten Einzug der Pauschalsteuer geltend zu machen?
Besten Dank.

Yesim Wallace
YW
Yesim Wallace

Hallo wenn wir jemanden auf den 01.09. eingestellt haben und auch der erste Arbeitstag am 01.09. war, können wir dem Minijobber dann die Pauschale auszahlen?

Nicole Schenker
NS
Nicole Schenker

Ich beziehe nur im September ALG 1 und übe einen Minijob aus.
Bekomme ich die EEP Pauschale , wenn ja, wie.

Nelle Greitmann
NG
Nelle Greitmann

Laut den Ausführungen auf Ihrer Homepage ist Voraussetzung für die Auszahlung der EPP direkt durch den Arbeitgeber des Minijobs, wenn dieser die erste Beschäftigung darstellt, dass der/die Minijobber/in am 1. September in dem Minijob beschäftigt ist. Reicht es dafür aus, dass der Arbeitsvertrag, der im Kalenderjahr 2022 mehrere Monate aktiv ausgefüllt wurde, noch nicht gekündigt ist oder muss im September tatsächlich gearbeitet worden sein?

Renate Kramer
RK
Renate Kramer

Können sie mir bitte sagen, ob bei der Verdienstgrenze beim Minijob, die Energiepreispauschale auf diese Grenze angerechnet wird?

Klaus Böhm
KB
Klaus Böhm

Wenn ein Minijober langfrsitig krank ist (nach den 6 Wochen und auch ohne Krankengeld) kann ich dem Minijobber die 300,00 E auszahlen oder muß der Minijober Lohn bekommen. ((möglicherweise dieses Jahr noch – nach Ende der Krankheit)

Monika Menzl-Hirme...
MH
Monika Menzl-Hirme...

Ich habe einen kleinen Betrieb und 2 Minijobber ( jeweils ca 200€ Verdienst pro Monat) und melde die Sozialversicherungsdaten über das sv.net/standard. Dort werden die Löhne mit 2 % pauschal versteuert, eine „normale“ Lohnsteuerabrechnung findet nicht statt. Muss ich beiden Angestellten je 300€ Energiekostenpauschale bezahlen (obwohl ich keine reguläre Lohnsteuer abführen muss; und wenn ja, wo kann ich das angeben bzw abziehen; bei sv.net kann man nur U1 und U2 als Erstattung angeben)?

Dr. Thomas Noll
DN
Dr. Thomas Noll

Die Pauschsteuer für meine Haushaltshilfe wird im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens automatisch im Abgabenbescheid aufgeführt und eingezogen. Zahle ich die Energiepreispauschale aus oder muss das meine Haushaltshilfe in ihrer Steuererklärung geltend machen?
Vielen Dank!

Haro von Lehsten
HL
Haro von Lehsten

Ändert sich bei einer Einmal-Zahlung von 300,- zum Minijobgehalt die Lohnsteuerpauschale von 2 % entsprechend der Summe? also 450 € + 300 € = 750 €, davon 2 %: 15,- €?
Danke