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Energiepreispauschale auch für Rentnerinnen und Rentner

Aufgrund der insgesamt steigenden Preise in Deutschland, insbesondere der hohen Energiepreise, entlastet die Bundesregierung nun auch die rund 19,7 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Bereits im Juni 2022 wurde die Energiepreispauschale für Erwerbstätige beschlossen. Nun profitieren auch Rentnerinnen und Rentner von einer Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Was Rentnerinnen und Rentner mit einem Minijob wissen müssen, erklären wir in diesem Beitrag.

Welche Rentner profitieren von der Energiepreispauschale?

Die Energiepreispauschale erhalten alle Rentnerinnen und Rentner, die am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Dazu zählen Alters-, Erwerbminderungs- oder Hinterbliebenenrenten.  Ebenso profitieren Menschen, die zum Stichtag Anspruch auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz haben. Ein Wohnsitz im Inland ist zudem erforderlich.

Rentnerinnen und Rentner, die mehrere Renten – zum Beispiel eine Altersrente und eine Hinterbliebenenrente – beziehen, erhalten Energiepreispauschale von 300 Euro nur einmal.

Wie funktioniert die Auszahlung der Energiepreispauschale?

Rentnerinnen und Rentner müssen keinen Antrag auf Auszahlung stellen. Die Zahlung erfolgt bis zum 15. Dezember 2022 automatisch durch die jeweilige Rentenzahlstelle.

Die Pauschale wird als Einmalzahlung auf das bekannte Bankkonto der Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt.

Ist die Energiepreispauschale steuer- und beitragspflichtig?

Die Energiepauschale ist in der Sozialversicherung nicht beitragspflichtig. Es sind somit keine Abgaben zur Sozialversicherung zu zahlen.

Der Zuschuss ist jedoch steuerpflichtig. Weitere Informationen zur Steuerpflicht finden Rentnerinnen und Rentner auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung oder beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Hinweis: Die Energiepreispauschale wird nicht auf einkommensabhängige Sozialleistungen angerechnet.

Erhalten Rentner mit einem Minijob die Energiepreispauschale doppelt?

Der doppelte Bezug der Energiepreispauschale ist möglich. Rentnerinnen und Rentner, die einen Minijob ausüben, können sowohl als Beschäftigte als auch als Rentenbezieher profitieren.

Hat ein Rentner oder eine Rentnerin die Energiepreispauschale bereits vom Minijob-Arbeitgeber erhalten, wird ihm oder ihr das Geld durch die jeweilige Zahlstelle ein zweites Mal ausgezahlt.

Rentnerinnen und Rentner mit einem Minijob im Privathaushalt können die Energiepreispauschale über ihre eigene Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 geltend machen.

Bei individuellen Fragen wenden sich auch Rentnerinnen und Rentner am besten direkt an die Finanzverwaltung.

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Wolfgang Hammer
WH
Wolfgang Hammer

Hallo. Wo trage ich die EPP bei der Steuererklärung ein? Ich bin Rentner und habe einen Minijob. Da mein Arbeitgeber die EPP nicht auszahlt, bekomme ich sie über die Einkommenserklärung. Ich habe die Anlage N hier liegen, weiss aber nicht, wo ich es eintragen soll. Wäre über einen Rat dankbar.

Ma.FriesFl
MF
Ma.FriesFl

Hallo, leider sieht es das Finanzamt anders! Da die Rentenkasse mir die Energiepauschale GEZAHLT hat, sind meine Ansprüche als Minijobbern erloschen, denn diesen Betrag gibt es nur einmal, wie mir der Finanzbeamte mitgeteilt hat.
Doch auf der anderen Seite, bekommt ein Rentner, mit Witwen Rente, den Betrag zwei ausgezahlt, obwohl eine Person verstorben ist….Alles ein wenig sonderbar???
MfG

Wilhelm Christoffe...
WC
Wilhelm Christoffe...

Ich habe als Rentner 300€ erhalten. Kann ich als angemeldeter Minijober einer Eigentümeergemeinschaft/Hausverwaltung ohne Lohnsteuerkarte den doppelte Anspruch über die Einkommenserklärung geltend machen, und wenn ja in welcher Rubrik?

Rainer Gaspari
RG
Rainer Gaspari

Hallo und guten Tag. Ich bin Rentner und habe noch einen Minijob. Mein Chef weigert sich , mir die Pauschale auszuzahlen. Was kann ich tun?

Rolf Schollau
RS
Rolf Schollau

Hallo
mein Minijob -Arbeitgeber weigert sich die
300 Euro zu zahlen, weil ich ,so die Begründung keine Lohnsteuer zahle.
Und er könne sich das Geld nur über Lohnsteuer wiederholen.

Gabriele Kloss
GK
Gabriele Kloss

Woher/von wem erhalte ich die Energiepauschale nach 3monatigem Aushilfsjob?

Reinhard Limmer
RL
Reinhard Limmer

Hallo,
Meine Frau ist Rentnerin und hatte bis einschließlich Januar 2022 einen Minijob in einem Lebensmittelgeschäft, welches dann aus Altersgründen geschlossen wurde.
Bekommt meine Frau die Energiepauschale 2 mal?

Gruß Reine

Michael Theisen
MT
Michael Theisen

Hallo,
ich beziehe Rente aus Luxemburg und bin wohnhaft in Deutschland. In Deutschland habe ich einen Minijob.
Wie erhalte ich die Energiepreispauschale und den Inflationsausgleich.
mfg
Michael Theisen

Werner Riedel
WR
Werner Riedel

Hallo,
Meine Frau ist Rentnerin und arbeitet in einem Privathaushalt als Minijobber(Tagesmutter)
Leider hat Sie die 300Euro Energiegeld im September nicht erhalten.Die Minijobzentrale ist auch keine Hilfe.
Unser Finanzamt in Speyer hätte keine Anweisung das Geld auszubezahlen.Wir sollten uns an die Landesoberkasse in Koblenz wenden.
Es war auch ein Schuss in den Ofen.Jetzt lese ich daß bei Kleinstarbeitgebern die 300Euro nur über die Einkommensteuerklärung geltend gemacht werden kann.
Was ist nun richtig?
Komme mir vor wie in einer Bananenrepublik!

H. Koppen
HK
H. Koppen

Guten Tag, 
im Zusammenhang mit der Doppelzahlung der Energiepauschale an Berufstätige, die gleichzeitig Rentner sind, 
erlaube ich mir im Nachhinein die Frage: „Wie wird nun die Zuwendung der Energiepauschale bei den Rentnern gehandhabt, die auf Steuerklasse VI arbeiten und bei der ersten Zahlung nichts erhalten hatten.“ 
Die Aussparung der AN mit Steuerklasse VI war meines Erachtens nicht zu Ende gedacht, denn Rentner haben im Umkehrschluss keine günstigere Steuerklasse, die sie zum Erhalt der Energiepauschale berechtigt hätte.
Deshalb meine nächste Frage: “ Wird die Nichtzahlung der ersten Pauschale bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt?“

Freundliche Grüße
H. Koppen

Franz Scholz
FS
Franz Scholz

Hallo,
ich bin seit 7 Jahren in Pension und übe einen Minijob bei einem Limousinenservice aus. Von der Bezügestelle erhielt ich bei der letzten Bezügemitteilung die Info, eine Auszahlung der Energiepreispauschale wäre nur möglich wenn ein Beschäftigter am Stichtag 01.09.2022 unbeschränkt steuerpflichtig in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis steht und in 2022 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht. Zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung wird jeweils der halbe Beitrag gezahlt.

Scheit Holz
SH
Scheit Holz

Hallo,

wenn der Arbeitgeber die EPP nicht auszahlt, da er nur Minijobs beschäftigt, wie kann der Rentner dann die doppelte EPP erhalten. Wird diese dann über die Steuererklärung ausbezahlt?

Hans-Jürgen Roesn...
HR
Hans-Jürgen Roesn...

Hallo, meine Frau ist Ukrainerin und bekommt ihre Rente nur aus der Schweiz, da sie nur dort gearbeitet hat (außer früher in der Ukraine). Sie hat ihren festen Wohnsitz aber seit 4 Jahren in Deutschland. Bekommt sie auch die 300€ Energiepauschale und auf welchem Weg? Mit freundlichen Grüßen

Klaudia Junggeburt...
KJ
Klaudia Junggeburt...

Ich bin Rentnerin und beziehe eine gesetzliche Tente und eine von meinem Arbeitgeber.
dazu bin ich Minijobber stehen mit 2 x Energiepauschale zu. Und wenn ja muss ich die
beantragen also für den Minijob, mein Minijjobsrbeitgeber ist ein Kleinstunternehmer.

Eric Wessa
EW
Eric Wessa

Hallo,
wie ist die gesetzliche Grundlage bei Minijobbern, die eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen? Bekommen die auch die Energiepauschale doppelt ausbezahlt?

René Merken
RM
René Merken

Erhält ein Minijobber Energiepauschale (bei bisher 20 Std. Im Monat a10;- Euro) und wie funktioniert das. Fallen Fristen an, zumal die Energiepauschale noch nicht gezahlt wurde bis heute.

Cat Bal
CB
Cat Bal

Aufvwelcher Grundlage beruht es, dass Rentner, die einen MiniJob eine doppelte Pauschale bekommen? Wenn ich einen Haupt- und einen Nebenjob habe, bekomme ich die Pauschale dann auch 2x? Und ein Student, der einen Minijob ausübt und Halbwaisenrente bezieht, wie viele Pauschalen bekommt dieser?

Jessica Hedtmann
JH
Jessica Hedtmann

Hi, was passiert denn mit den Rentnern bei denen die EPP bereits über den Minijob ausgezahlt, sprich sie doppelt bezahlt wurde. Müssen die Rentner auf die das zutrifft, die EPP dann zurückzahlen? MFG