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Entgeltfortzahlung bei Krankheit auch für Minijobber

Minijobber, die erkrankt sind oder an einer Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen, haben – wie jeder andere Arbeitnehmer – bis zu 6 Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres Entgeltes durch den Arbeitgeber. Der Anspruch entsteht automatisch, wenn das Arbeitsverhältnis zwischen Minijobber und Arbeitgeber seit mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Minijobber während ihrer Erkrankung kein Entgelt erhalten. In diesen Fällen weist der Arbeitgeber dann keine Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung nach und übermittelt uns gegebenenfalls einen Nullbeitragsnachweis für den betreffenden Monat. Aufgrund des Anspruches auf Entgeltfortzahlung sind jedoch auch für den Zeitraum der Erkrankung Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung für den Minijobber nachzuweisen und zu zahlen.

Damit der Arbeitgeber durch die Entgeltfortzahlung nicht finanziell überlastet wird, sieht der Gesetzgeber eine Erstattung in Höhe von 80 Prozent des fortgezahlten Entgeltes vor. Die Mittel für die Erstattung werden durch die Umlagebeiträge der an diesem Ausgleich beteiligten Arbeitgeber erbracht (U1 für Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und U2 für Arbeitgeberaufwendungen bei Schwangerschaft/Mutterschaft). Für alle Minijobber – unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse diese versichert sind – und alle knappschaftlich Versicherten führt das Erstattungsverfahren die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft durch.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite.

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Ulli
UL
Ulli

Habe seit 7 Jahren eine geringfügige Beschäftigung in einer Baufirma. Ich arbeite an 3 Nachmittagen insgesamt 40 Stunden im Monat. Nun bin ich seit 7 Jahren das erste Mal krank. Hatte eine große OP. Habe die Krankmeldung bei meinem Arbeitgeber eingereicht. Jetzt bekomme ich den Dezember Lohn. Abgerechnet wurden nur die Stunden die ich gearbeitet habe. Die Krankheit wurde mir nicht bezahlt. Die meisten Arbeitgeber wissen oder wollen es nicht wissen, daß sie Lohnfortzahlung 6 Wochen lang leisten müssen. Jetzt muss ich bei meinem Arbeitgeber reklamieren. Warum wird dies nicht überprüft. Es sind so viele minijobber die nur ausgenutzt werden und selbst garnicht wissen was ihnen zusteht. Bin gespannt was mein Arbeitgeber dazu meint. Das ist für mich enttäuschend da ich mir krank war und meine Arbeit immer sehr gewissenhaft gemacht habe.

G. Föll
GF
G. Föll

Hallo Ulli
drücke dir fest die Daumen das Du zu deinem Geld kommst. Ich habe zwar keinen Minijob, finde aber das hier unbedingt nachgebessert werden muss, da sich wirklich viele AG nicht daran halten, Krankheits bzw. Urlaub zu zahlen.

angelika kitayew
AK
angelika kitayew

Ich bin seit 2014 bei einer Familie 14 tägig für je 3 stunden als putzhilfe beschäftigt und auch auf mini jop angemeldet .Leider bekomme ich da wenn ich krank bin kein Geld .So bin ich oftmals halb krank arbeiten gegangen weil das Geld sonst fehlt ich finde das sehr schade.Leider gibt es immer noch Arbeitgeber die das ausnutzen wenn jemand auf das Geld angewiesen ist.Oder man wird erst garnicht angemeldet.

Egon Seiffert
ES
Egon Seiffert

Es schreibt Ihnen Herr Seiffert.
Ich bin Rentner und bin im Rahmen eines mini-jobs auf 450,00€ Basis
noch beruflich tätig. Durch Krankheit war ich bereits 6 Wochen arbeitunfähig
und habe für diese Zeit Lohnfortzahlung bekommen. Mein Arbeitgeber hat
für diesen Zeitraum einen finanziellen Ausgleich von der Knappschaft erhalten.
Nun wurde ich nach 2 Wochen Arbeit wiederholt krank und arbeitsunfähig.
Frage: bekomme ich für die erneute Krankschreibung ebenso Lohnfortzahlung
und mein Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich durch die Knappschaft?
freundliche Grüße Herr Seiffert

Petra
PE
Petra

Hallo,
seit Januar 2015 habe ich einen Minijob.
Vom 05.12.16 bis 03.03.16 war ich arbeitsunfähig erkrankt. Da ich für die ersten 6 Wochen keine Lohnfortzahlung erhalten habe, würde ich gerne wissen, ob sich mein Chef für diese Zeit die Lohnfortzahlung (80 %) durch die Minijobzentrale hat erstatten lassen.
Dürfen sie mir hierzu Auskunft geben?
Vielen Dank

Maria
MA
Maria

Hallo,
ich war 6 Wochen krank geschrieben (aufgrund von Blutungen in der Schwangerschaft). Mein AG hat mir auch mein Minijob Gehalt ordnungsgemäß ausgezahlt.
Nach den 6 Wochen war ich wieder für 2 Wochen arbeiten. Wurde jedoch erneut krank geschrieben, wegen Schmerzen im Unterleib. Habe ich nun erneut Anspruch auf Lohnfortzahlung oder ist dies wegen der ersten 6 Wochen ausgeschöpft?

Schuster Marion
SM
Schuster Marion

Hallo! Ich habe 3 Minijobs (Putzstellen in Privathaushalten), jeweils 1x pro Woche/3Std.; insgesamt unter 450,-€. Wenn ich jetzt wegen einer Erkrankung mehrere Wochen ausfalle, muss ich dann 3 Krankschreibungen vom Arzt verlangen? Geht das? Gruß M.

Reinhard Stöhr
RS
Reinhard Stöhr

Ich bin Frührentner und arbeite seit 01.01.2017 als Kurier mit PKW und Flug auf 450 € Basis.. Auf der Abrechnung sind 448,63 angegeben, wie auch bei KV-Brutto und RV-Brutto. Ich bekomme also 483,63 € ausbezahlt. Da ich keine regelmässige Arbeitszeit habe, sondern je nach Auftrag, arbeite ich manchmal 25 Stunden, oder aber auch mal 48 Stunden am Stück. Wie sieht es da mit bezahltem Urlaub und Weiterzahlung im Krankheitsfall aus? Darf ein Arbeitgeber diese Leistungen im Arbeitsvertrag ausschliessen?
Freundliche Grüsse
Reinhard

Sandra
SA
Sandra

Hallo ins Team,
unsere Haushaltshilfe reichte Ihren Krankenschein bei uns ein.
Wie nehmen wir nun als Arbeitgeber an der Umlage teil und welcher Betrag wird wie erstattet?
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Mepaja
ME
Mepaja

Hallo,
folgender Fall: ich arbeite i.d.R. 2-4 Nächte im Monat. Leider war ich in einem Monat über meine 3 eingetragenen Arbeitstagen krank. Für diese 3 Nächte hätte ich normalerweise, ohne Zuschläge, 360€ bekommen. Ich habe allerdings für diese Tage nur 40,68€ erhalten.
Um das Gehalt ein wenig aufzustocken hat man mir zusätzlich Zwangsurlaub eingeplant, sodass ich letzten Endes einen Verdienst von 112,40€ hatte.
Eine Entgeltfortzahlung ist ja schön und gut, aber die ist so gering, dass man es sich nicht erlauben kann krank zu werden.
Oder berechnet mein Arbeitgeber die Krankheitstage nicht korrekt?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!

Sandra Kramer
SK
Sandra Kramer

Guten Tag, unsere Haushaltshilfe war zwei Monate krank. Wir haben für sechs Wochen Lohnfortzahlung geleistet. Sie arbeitet immer montags. Der 01.01.18 war ja ein Feiertag, da kam sie natürlich nicht, obwohl sie in der Woche bei den anderen schon wieder anfing zu arbeiten. Nun war sie drei Wochen da und ist jetzt wegen derselben Krankheit erneut krankgeschrieben. Habe ich jetzt so verstanden, dass die Lohnfortzahlung nicht neu anfängt zu laufen. Heißt, am letzten Montag im Januar arbeitet sie nicht. Welchen Lohn muss ich ihr jetzt für Januar zahlen, wenn sie als festen Monatslohn normalerweise € 100,00 erhält? Wie berechne ich den Lohn? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Heidemarie Straub
HS
Heidemarie Straub

Habe schon auf Basis (Geringfügig) gearbeitet
Dort habe ich weder Urlaubs noch Krankengeld erhalten nur Anwesendheits Geld.
So läuft das bei dieser Firma war dort fast 4Jahre beschäftigt
Wenn einem Urlaub und Krankengeld zusteht warum habe ich dies dann nicht bekommen?

marco
MA
marco

Ich arbeite seit einem Jahr in eine Betrieb als Minijob Aushilfe und regelmäßig 1-2 Tage pro Woche/regelmäßig 450 Euro verdient. Nun wurden ich und ein Teilzeit Kollege gleichzeitig Krank. Nach meiner telefonischen Krankmeldung, bevor ich die ärtzliche Krankmeldung überhaupt einreichen konnte, wurde ich für den Zeitraum meiner Erkrankung einfach komplett aus dem Dienstplan gestrichen. (werde also nicht bezahlt)
Der Teilzeit Kollege hingegen steht im aktualisierten Dienstlan mit 4 bezahlten Krankentagen.
Frage: ist das so rechtens?

Chris
CH
Chris

Guten Tag,
meine Frau arbeitet seit etwas mehr als 2 Jahren auf 450€ Basis ca. 1-2x in der Woche in einem größeren Betrieb. In dieser Zeit konnte diese ca. 3 x Ihren Dienst krankheitsbedingt nicht antreten und meldete sich kurzfristig bei der Filialleitung ab, was dieser dann so reichte. Eine AU oder ähnliches wurde nicht gefordert. Aufgrund meiner Recherche habe ich anhand Ihrer Seite herausgefunden, dass diese eigentlich für den Krankheitstag ihren normalen Lohn weitererhalten hätte.
Nun hat meine Frau heute in der Buchhaltung angerufen und sich nach der Entgeltfortzahlung erkundigt. Dort wurde ihr mitgeteilt, dass es so etwas dort nicht geben würde. Auf die gesetzlichen Regelungen angesprochen wurde hier erwidert, dass diese zwar bekannt seien, im Zweifel müsse man sich dann an den Chef wenden, bisher hätte es dieses aber noch nicht gegeben, es werden lediglich anteilig Urlaubstage ausbezahlt. Meine Frau möchte natürlich nicht durch so etwas den Job verlieren.
Wie können wir uns hier verhalten und besteht für die rückliegende Zeit überhaupt noch die Möglichkeit, Lohnentgeltfortzahlungen für Krankheitstage zu fordern?

C. Zimmermann
CZ
C. Zimmermann

Unser Mitarbeiter Herr G. ist EU-Rentner und im Rahmen eines mini-jobs auf 450,00 € Basis in unserem Unternehmen tätig. Durch Krankheit war er bereits im 1. ¼ Jahr 5 Wochen arbeitsunfähig krank und hat für diese Zeit Lohnfortzahlung erhalten.
Nun liegt uns aktuell wiederum eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die nächsten 2 Wochen vor. Von wem erhalten wir nun die Info, ob die Arbeitsunfähigkeiten zusammenhängen? Als Rentner braucht er keine Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei seiner Krankenkasse abzugeben, wie uns heute bei unserer Nachfrage mitgeteilt wurde.

Kolter-Bekker
KB
Kolter-Bekker

Wir beschäftigen einen Rentner auf Minijob-Basis. Jetzt ist dieser Rentner krank geworden. Muss er ein Attest vorlegen und wer trägt die Kosten für das Attest. Oder ist der Arzt verpflichtet, dieses kostenlos auszustellen?
Vielen Dank für die Hilfe!!

Sigrid Specht
SS
Sigrid Specht

Bei meinem MInijob werde ich ca. 3x pro Monat eingeteilt.
Der Dienstplan wird jeweils ca. mitte des vorigen Monats festgelegt.
Verstehe ich das richtig, sollte ich eine längerfristige Erkrankung haben, die über den bereits geplanten Zeitraum hinausgeht, habe ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung für noch nicht geplante Arbeitstage?

Astrid Yilmaz
AY
Astrid Yilmaz

Mein Arbeitgeber zahlt keinen Urlaubsanspruch und keine Lohnfortzahlung im krankheitsfall.450€ Job. Kann ich ggf die Krankmeldung direkt über die Mini Job Zentrale abwickeln?

Abd
AB
Abd

Guten Tag,
aufgrund das meiner mehr als 6 wochen krank war , möchte arbeitegebr minijob den Vertrag kündigen, er meint ist ein belastung für die Frma , mein Frau möchte gern weiter Arbeiten sie ist seit 12 Jahr in der Firma , und sie ist 50% schwerbhindert.
was soll sie machen, ?sie möchte gern kein rechtliche verfahren in Anspruch nehmen.

A. Kühn
AK
A. Kühn

Sehr geehrtes Team der Minijobzentrale,
ich wurde als Springer auf Minijobbasis eingestellt. Das heißt, dass ein verpflichtender Arbeitseinsatz nur bei Krankheit und Urlaub der Kollegen besteht und kurzfristig vereinbart wird. Jetzt bin ich länger als 6 Wochen krank geschrieben und bekam keine Entgeldfortzahlung.Die Einsätze in den letzen Monaten zeigten jedoch, dass ich ein regelmäßiges Gehalt von mindestens 450,-€ erhielt. Wie verhält sich dann die Frage der Lohnfortzahlung? Sind Springer in diesem Fall benachteiligt, wenn keine feste Arbeitsverpflichtung bestand und haqben tatsächlich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Netti
NE
Netti

Guten Tag,
ich habe zwei Jobs; zwei Arbeitsverträge.
Mein 1. AG beschäftigt mich im Gartencenter.
Mein 2. AG beschäftigt mich als Haushaltshilfe. (Anmerkung: Haushalt des Chefs vom Gartencenter, 2. Arbeitsvertrag mit seiner Ehefrau abgeschlossen und angemeldet.) Somit komme ich immer auf 450€.
Nun bin jetzt seit längerer Zeit krank.
Nach 6 Wochen hat mich mein 2. AG (Haushaltshilfe) bei der Knappschaft abgemeldet. Heute bekam ich dazu die Abmeldung von der Knappschaft. Somit bekomme ich nun gar kein Geld mehr. Das ist mir auch klar.
(Vom Job des Gartencenters bekam ich allerdings noch keine Info oder Abmeldung etc.)
Nun meine Frage:
Bisher wurden von meinem Lohn die Beiträge zur Rentenkasse abgezogen. Das passiert ja nun nicht mehr, da ich gar nichts mehr verdiene.
Wie verfahre ich jetzt? Muss ich mich selber kümmern? Wie läuft das?
(Die Voraussetzungen für ALG II / Hartz4 erfülle ich nicht. Da habe ich nichts zu erwarten)
Freundliche Grüße!

A.Markus
AM
A.Markus

Hallo an das Blog-Team der Minijob-Zentrale,
meine Fragen:
Mein Arbeitgeber (Minijob) zahlt zwar „Krankengeld“, aber nur ca. 50% dessen, was ich sonst bekommen hätte. wenn ich gearbeitet hätte.
Konkret, für 4,5 Stunden bekomme ich 45€ wenn ich arbeite, jetzt im Krankheitsfall bekomme ich aber nur 21€ für die 4,5 Stunden ich gearbeitet hätte.
Ich unterstelle meinem Arbeitgeber nichts, denke nur er ist nicht richtig informiert, mir stehen doch die vollen 45€ auch im Krankeitsfall zu, oder?
Zweite Frage:
Ich war an einem Feiertag krank, hätte eine Zulage für diesen Tag bekommen wenn ich hätte arbeiten können, steht mir diese Zulage auch im Krankeitsfall zu?
Mit freundlichen Grüßen
A.Markus

Dieter S.
DS
Dieter S.

Hallo liebes Blog-Team,
ich arbeite als Fahrer immer mittwochs und donnerstags für ca. 4 Stunden in einer Apotheke. Nun war ich lange krankgeschrieben, genau gesagt vom 10.12.2019 bis 17.1.2020, insgesamt also 39 Tage. Mein Arbeitgeber hat in dieser Zeit mir ordnungsgemäß Krankengeld bezahlt. Da ich erst am Mittwoch, 22.1., wieder hätte arbeiten müssen, habe ich keine Krankmeldung mehr für die restlichen drei Tage abgegeben, weil ich ja sowieso nicht arbeiten musste. Mein Arbeitgeber verlangt nun aber von mir trotzdem eine Krankmeldung, damit die 42 Tage der Lohnfortzahlung voll sind. Hat er damit Recht und wenn ja, was kann ich nun, denn kein Arzt darf solange zurück krankschreiben.
Vielen Dank für eine Antwort.
Dieter S.

Jenny
JE
Jenny

Hallo,
Ich bin auf Minijobbasis angemeldet. War letzte Woche eine Woche krank, war in dieser Woche 3x eingeteilt. Mein Chef weigert sich jetzt, mir meinen vollen Lohn für diese 3 Tage auszuzahlen. Ist es richtig?

Hannes
HA
Hannes

Guten Tag,
wir haben eine Haushaltshilfe als Minijoberin eingestellt. Nun ist sie seit 8 Wochen krank und eine Genesung ist nicht abzusehen. Wir haben 6 Wochen eine Entgeltfortzahlung geleistet. Meine Frage: Wie verhält es sich mit den Arbeitgeberaufwendungen. Fallen die Gebühren weiterhin an, wenn sie weiter als Haushaltshilfe angemeldet bleibt jedoch nicht arbeiten kann?

Cardamon
CA
Cardamon

Guten Tag,
ich arbeite seit ein paar Monaten nebenbei auf 450 Euro-Basis als Haushaltshilfe. Im Vertrag war ursprünglich ein Stundenlohn von 10 Euro bei 20 Tagen Urlaub und bei BIS ZU 10 Stunden/Woche angegeben. Der Stundenlohn wurde inzwischen (per Nachricht vom AG über WhatsApp) angehoben auf 12 Euro pro Stunde und auch in den letzten Monaten so bezahlt, bei insgesamt höchstens 37 Stunden/Monat. Da ich einen GdB von 50 (unbefristet) habe, bin ich der Meinung, dass ich abr eigentlich bis zu 5 Tagen mehr Urlaub bekommen müsste. Allerdings gibt es auch Monate, in denen ich weniger als die 37 Stunden arbeite.
Wie rechne ich denn dann im Voraus meinen Urlaubsanspruch für 2021 aus, wenn die Stunden variieren? Mal haben ich die vollen 37 Stunden, mal nur 27 oder eine andere, geringere Stundenzahl im Monat. Ich möchte mit meinem AG darüber sprechen, die 5 Tage Sonderurlaub entsprechend meinem GdB von 50 anzurechnen und auch, meinen Vertrag auf den aktuellen Stand (Stundenlohn jetzt 12 Euro) zu bringen.
Danke vorab für eine Auskunft.

Sandra Göppert
SG
Sandra Göppert

Guten Tag
Ich bin auf 450€ Basis in einem Supermarkt angestellt und bin aber in elternteit! Jetzt wurde bei mir ein schwerer Bandscheibenvorfall festgestellt. Ich bin seit 6 Wochen krankgeschrieben und mein Arzt sagt wenn ich jetzt einfach weiter arbeiten gehe kann ich das ganze verschlimmern.
Ich kann aber auch nicht auf das Geld von 450€ verzichten.
Was kann ich nun machen ? Kann man da überhaupt etwas machen ?

Sarah
SA
Sarah

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich meines Minijobs. Ich arbeite auf 450 € Basis nebenher noch in einer Küche. Nun wurde ich 6 Wochen krank geschrieben. Der Dienstplan ist immer zwei Wochen im Voraus schon geschrieben, für diese Zeit werde ich auch das Geld erhalten. Nun zu meiner Frage: Da die kommenden Wochen noch nicht geplant wurden, bin ich hier auch aktuell nicht eingesetzt, da meine Krankmeldung schon bekannt war. Habe ich auch ein Recht auf diese Stunden?

Grunert
GR
Grunert

Guten Tag,
in unserer Firma ist für alle Arbeitnehmer ab dem 01.12.2021 Kurzarbeit angeordnet und vom Amt genehmigt. Ein Minijobber – Rentner – ist jetzt ab dem 05.12.2021 arbeitsunfähig erkrankt. Ich weiß, dass Minijobber keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Wie sieht es aber mit der Lohnfortzahlung wegen Krankheit aus? Hat er Anspruch auf Lohnfortzahlung trotz angeordneter Kurzarbeit?

Ellen Sofie von de...
ED
Ellen Sofie von de...

Guten Tag,
seit 2018 habe ich einen ungekündigten Mini-Job-Vertrag. Nun bin ich leider seit dem 04.12.2020 wegen Mundboden- und Unterkieferkarzinomen krank geschrieben. Meine Lohnfortzahlung ist ganz normal nach 6 Wochen ausgelaufen, Krankengeld bekomme ich allerdings nicht (freiwillig versichert). Was passiert jetzt mit meinem Urlaubsanspruch für das ganze Jahr 2021. Da ich auch weiterhin nicht arbeitsfähig sein werde, kann ich meinen Urlaub auch nicht „nachnehmen“. Wird der Urlaub ausbezahlt, oder verfällt er einfach so?
Ich bedanke mich ganz herzlich vorab für eine Antwort,
mit freundlichen Grüßen
Ellen von der Lippe-Apel

Kevin Drozd
KD
Kevin Drozd

Hallo,
seit Dezember 2021 arbeite ich in einem Supermarkt auf 450€ Basis.
Der Dienstplan wird bei uns wöchentlich im Voraus erstellt und uns mitgeteilt.
Ausgezahlt bekommen wir die gearbeiteten Stunden bis zu 450€
Bisher wurde ich immer samstags eingeteilt, was mir auch sehr gut passte.
Da Weihnachten und Neujahr an einem Samstag waren und ich nicht arbeiten konnte, wurde mir auch kein Lohn gezahlt. Ist dies rechtens?
Zudem hätte ich eine weitere Frage.
Ich habe mich am Freitag krankgemeldet (mit AU) und mein AG meinte, dass er mir meinen Lohn für die Schicht am Samstag nicht zahlen wird. Ist dies rechtens? Bin bereits über 4 Wochen beschäftigt.
Vielen Dank für eine Antwort !

Babs
BA
Babs

Was tun wenn ein Arbeitgeber generell Entgeldfortzahlungen ablehnt und mit Kündigung droht bei Verlangen auf diese rechtlichen Ansprüche von Minnijobbern?

Ani74
AN
Ani74

Hallo! Meine arbeigeber ist krank seit2woche bekomme ich kein lohn! Muss der arbeigeber mir trozdem zahlen wenn sie selberkrank ist?und ich nicht zum arbeiten kann?(hat Corona)
danke ihreantwort!

Johannes
JO
Johannes

Hallo, ich würde gerne wissen wie die Krankheitstage berechnet werden.
Mein Fall:
Ich arbeite im Einzelhandel und meine Dienste sind unterschiedlich Montag-Samstag mal 4 Stunden, mal 6 Stunden, mal 8 Stunden.
Laut meinem Arbeitsvertrag muss ich 10 STD / Woche erbringen.
Heute am 25.03.2022 hätte ich Dienst von 16:00 bis 22:15 Uhr.
Habe aber eine AU vom 25.03.2022 bis 30.03.2022
Der nächste Dienst wäre erst am 31.03.2022 gewesen.
Bekomme ich nun nur den heutigen Dienst vom 25.03.2022 bezahlt?
Oder wird es wie folgt berechnet:
10 Stunden Woche / 6 Tage mal die ausgefallenen Tage also quasi 5
Bei der ersten Option würde ich also 6 Stunden bekommen
Bei der zweiten Option würde ich somit auf 8,33 Stunden kommen
Welches von den zwei Fällen ist rechtmäßig und wird angewendet?

Christian
CH
Christian

Hallo,
wie verhält es sich wenn Feiertage sind?
Wenn ich z.B. nur Freitags und Samstags arbeite und dort ein Feiertag ist bekomme ich die üblichen Stunden gutgeschrieben?
Oder wird die Anzahl der vereinbarten Stunden je Woche durch 6 Tage geteilt und dann mal die Feiertage gerechnet?
Mfg

Breitenbach
BR
Breitenbach

Hallo,
wie verhalte ich mich als AG, wenn die AN länger als 6 Wochen erkrankt ist. Es gibt keine EEL und auch keine Abfrage für die Vorerkrankungszeiten? Soll ich aktiv werden und die gesetzliche KK anrufen und nach den Vorerkrankungszeiten fragen- wo bekomme ich Auskunft?
Vielen Dank
Frau Breitenbach

Parada
PA
Parada

Hallo , ist es richtig dass man bei einem 450 € Job bei Krankheit nur 5 Stunden bezahlt bekommt wenn im Arbeitsvertrag steht : Arbeitszeit mindestens im Durchschnitt 5 Wochenstunden? Aber man tatsächlich in der Woche zweimal 6 Stunden arbeiten geht? Ist es auch richtig dass der Arbeitgeber die Überstunden verrechnen kann damit man auf seiner 450 € kommt im Krankheitsfall ??? Da man ja eigentlich 12 Stunden gearbeitet hätte aber man ja nur 5 Stunden bei Krankheit bezahlt bekommt weil im Arbeitsvertrag mindestens im Durchschnitt 5 Wochen Stunden steht ????

Thomas Hörauf
TH
Thomas Hörauf

Link zum „Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber“ funktioniert nicht!

Bettina Kinay
BK
Bettina Kinay

Guten Tag
Ich habe einen Haubtjob und einen Minijob als Haushaltshilfe von 22 Std.im Monat im Privathaushalt.
Ich kann z.Z.nicht arbeiten und bekomme Verletztengeld von der BG.Ich habe 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalten!
Hat der Arbeitgeber, so wie er mir sagt ,weiterAusgaben
oder muss er gar nichts mehr an Abgaben leisten?
Er möchte nämlich, dass ich kündige!
Mit freundlichen Grüßen Bettina Kinay

R. Ursula
RU
R. Ursula

Hallo Zusammen, während einer Reha-Maßnahme erhalte ich als Minijobberin bis zu 6 Wochen eine Lohnfortzahlung. Gilt die Lohnfortzahlung von 6 Wochen auch für eine Vorsorgekur über die Krankenkasse? Ich kann dazu auf der Internetseite leider nichts finden. Es wäre super, wenn neben einer Antwort zu meinem Kommentar das Thema Vorsorgekur + Lohnfortzahlung auch der Internetseite beantwortet wird, da die Anspruchsvoraussetzungen für eine Kur von denen für eine Reha-Maßnahme abweichen. Danke

Robert Kufner
RK
Robert Kufner

Ich arbeite seit über einem Jahr in einer Sicherheits – Firma auf geringfügiger Basis und musste nun notfallmäßig ins Krankenhaus.
Meine Firma zahlt weder bei Krankheit noch Urlaub! An wen kann ich mich wenden, um mein Recht zu bekommen?

Kehlenbach
KE
Kehlenbach

Moin,

ich habe im Jahr 2022 auf geringfügiger Basis gearbeitet und war zweimal für 2 Monate krankgeschrieben. Ich habe nie Entgeld bekommen und habe nun zudem gesehen, dass ich während der Krankschreibung jeweils von der Sozialversicherung wegen „Unterbrechung“ abgemeldet wurde. Ist das rechtmäßig und wenn nein, kann ich somit das Entgeld rückwirkend einfordern?

Astrib Becker
AB
Astrib Becker

Ich arbeite Teilzeit und habe zusätzlich einen Job als geringügig Beschäftigte. Nun habe ich eine fünfwöchige Reha bewilligt bekommen. Mein Hauptarbeitgeber zahlt während dieser Zeit normal mein Entgelt weiter. Wie sieht es bei der Nebenbeschäftigung aus? Bekomme ich hier auch weiterhin etwas bezahlt. Und wenn ja, bekommt der Arbeitsgeber (wie bei Krankheit) 80% erstattet über die U1 Umlage?