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Förderung beruflicher Weiterbildung für Minijobber

Bildung und berufliche Weiterbildungsmaßnahmen sind wichtig, um im Job den Anschluss nicht zu verlieren. Sie fördern die fachliche aber auch die persönliche Entwicklung und verbessern die berufliche Qualifizierung. Daher gibt es zahlreiche staatliche Förderungen für berufliche Weiterbildungen. Auch Minijobberinnen und Minijobber können von Förderprogrammen profitieren. Darüber informieren wir in unserem Beitrag.

zuletzt aktualisiert am 4. Januar 2024

Förderprogramme auch für Minijobber

Minijobberinnen und Minijobber, die Bürgergeld beziehen, können Förderungen für die berufliche Weiterbildung bei ihrem zuständigen Jobcenter erfragen. Aber auch für die anderen Minijobberinnen und Minijobber gibt es finanzielle Unterstützung für berufliche Weiterbildungen. Hier lohnt sich ein Blick auf die verschiedenen Förderprogramme in den jeweiligen Bundesländern. Exemplarisch stellen wir hier zwei Förderprogramme aus Nordrhein-Westfalen und Hamburg vor.

Förderung der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen mit dem Bildungsscheck NRW

Mit 1,54 Millionen gewerblichen Minijobberinnen und Minijobber zum 30. September 2023 gibt es im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen auch die meisten Minijobber in Deutschland. Das Land NRW unterstützt Minijobberinnen und Minijobber bei der beruflichen Weiterbildung. Die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung wird hier mit dem sogenannten Bildungsscheck NRW gefördert. Der Bildungsscheck finanziert die Hälfte der Kosten für eine Weiterbildung – maximal bis zu 500 Euro.

Der Bildungsscheck kann seit dem 1. Januar 2024 nur noch über den sogenannten individuellen Zugang beantragt werden. Hier übernehmen Privatpersonen den zu bezahlenden Eigenanteil für die Weiterbildung. Bis 31. Dezember 2023 konnten auch Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsschecks beantragen. Die bis zu diesem Datum beantragten Bildungsschecks können noch bis zum 31. März 2029 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingelöst werden.

Voraussetzungen für die Förderung mit dem Bildungsscheck NRW

Um einen Bildungsscheck NRW über den individuellen Zugang zu erhalten, müssen am Bildungsscheck Interessierte in Nordrhein-Westfalen wohnen. Zudem müssen die Personen eine festgelegte maximale Einkommensgrenze einhalten und die angestrebte Weiterbildung in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen.

Ob eine Förderung über den Bildungsscheck in Frage kommt, wird im Einzelfall bei einer Bildungsscheckberatungsstelle geprüft. Die Adressen der Bildungsscheckberatungsstellen finden Sie hier: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratung/beratungsstellensuche

Weitere allgemeine Informationen zum Bildungsscheck finden Sie unter https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck und unter https://www.mags.nrw/bildungsscheck.

Förderprogramme in anderen Bundesländern

Die staatliche Förderung für Weiterbildung und die Zugangsvoraussetzungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Hamburg werden Weiterbildungsmaßnahmen beispielsweise mit dem “Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS” gefördert. Minijobberinnen und Minijobber, die in Hamburg wohnhaft sind oder dort arbeiten, werden bei beruflichen Weiterbildungen mit einer Beteiligung an den Weiterbildungskosten von 50 Prozent bis maximal 750 Euro gefördert. Die Weiterbildung muss dafür fachlich nicht auf die aktuelle Tätigkeit aufbauen. Das bietet für Arbeitgeber auch die Möglichkeit, Minijobberinnen und Minijobber auf diesem Weg für eine neue Aufgabe zu qualifizieren.

Mehr Informationen zum Weiterbildungsbonus PLUS finden Sie hier: https://www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/beschaeftigte/

Es lohnt sich also für Minijobberinnen und Minijobber sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach Förderprogrammen in ihrem Bundesland zu suchen. Oft wissen auch die Weiterbildungsanbieter, welche Förderung für die angebotene Weiterbildung möglich ist.

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Jenn
JE
Jenn

danke