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Grundrente: Was Minijobber wissen sollten!

Ab dem neuen Jahr 2021 gibt es die Grundrente. In unserem Beitrag erklären wir, was die Grundrente ist, wer Anspruch darauf hat und wie Minijobber davon profitieren können.

Die Grundrente ist ein Zuschlag zur Rente

Die Grundrente ist keine eigenständige Rente, sondern ein individueller Zuschlag. Dieser Zuschlag wird zusätzlich zur Rente durch die Rentenversicherung gezahlt. Durch die Grundrente sollen vor allem Menschen unterstützt werden, deren Rente nicht für eine ausreichende Absicherung im Alter genügt, obwohl sie jahrzehntelang gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Von der Grundrente können sowohl Personen, die bereits eine Rente erhalten (die sogenannten Bestandsrentner), aber auch zukünftige Bezieher einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren.

Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung sind Voraussetzung für die Grundrente

Um eine Grundrente beziehen zu können, sind mindestens 33 Jahre mit Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit erforderlich. Das sind sogenannte Grundrentenzeiten. Auch die Zeiten, in denen Minijobber eigene Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, werden hinzugerechnet. Minijobber dürfen sich also nicht von der Versicherungspflicht zur Rentenversicherung befreien lassen, wenn die Arbeitszeit im Minijob zur Grundrentenzeit zählen soll.

Der Grundrentenzuschlag ist gestaffelt und wird erst mit Grundrentenzeiten ab 35 Jahren in voller Höhe von der Rentenkasse gezahlt. Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre, aber weniger als 35 Jahre Grundrentenzeiten haben, erhalten den Zuschlag nicht in voller Höhe.

So wirkt sich ein Minijob auf die Grundrente aus

Ein Minijob hat keinen Einfluss auf die Höhe der Grundrente. Für die Berechnung der Grundrente werden nur Zeiten mit einem Einkommen von mindestens 30 Prozent des bundesweiten Durchschnittsverdienstes aller Versicherten berücksichtigt. Im Jahr 2020 waren das 1.014 Euro im Monat. Da das Einkommen in einem Minijob deutlich unter diesem Wert liegt, wird die Minijob-Zeit bei der Berechnung der Grundrente nicht berücksichtigt.

Fazit: Dass Minijobber allein durch Minijobs eine Grundrente erhalten, ist nicht möglich, da die Zeiten des Minijobs selbst für die Berechnung des Grundrentenzuschlags nicht berücksichtigt werden. Jedoch kann der Minijob dazu beitragen, die geforderten 33 Jahre für den Anspruch auf die Grundrente zu erreichen.

Die Grundrente wird automatisch ausgezahlt

Die Grundrente wird automatisch durch die Rentenversicherung geprüft und ausgezahlt. Eine Antragstellung – wie bei der Grundsicherung oder anderen Renten der gesetzlichen Rentenversicherung – ist nicht erforderlich. Die ersten Bescheide werden zunächst die Neurentner bekommen. Im Anschluss wird sukzessive geprüft, welche Bestandsrentner die Grundrente erhalten können.

Weitere Informationen und Rechenbeispiele zum Thema Grundrente finden Sie in der Broschüre „Grundrente: Fragen und Antworten“ der Deutschen Rentenversicherung.

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92 Kommentare

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Jutta Lukowski
JL
Jutta Lukowski

Habe nur 1195 Rente und vor 8 Jahren eine einmalige Auszahlung von 25000 Euro bekommen warum bekomme ich jetzt keine Grundrente nach 45 Jahren Arbeit

Hannelore Winkler
HW
Hannelore Winkler

HW. Habe 19 Jahre als Minijob gearbeitet und auch Rentenbeitrag gering aufgeführt. Zählen die Jahre ,mit für jetzige Grundrenrentenaufstockung

Christiane Knopp
CK
Christiane Knopp

Ich bin offiziell ab dem 1.11.22 in Rente wann kommt der Rentenbescheid

Schnuffi
SC
Schnuffi

Hallo ,ich habe Netto 850 € Rente und einen Minijob mit 442€ .Zählt der Minnijob als Einkommen für den Erhalt einer Grundrente dazu ?

Gisela Baumann
GB
Gisela Baumann

Moin.
Ich habe mal eine Frage. Wenn ich nur im Monat ca 600 Euro Rente beziehe. aber noch eine Witwenrente bekomme, steht mir denn auch die Grundrente zu???. LG

Lina Roza
LR
Lina Roza

Ich weiß, wie wichtig Beziehungen in unserem Leben sind und wie sehr wir mit der Person, die wir lieben, glücklich sein wollen. Manchmal ist es nicht einfach. Wir alle kämpfen mit der Verbesserung unseres Liebeslebens und sind einfach glücklich. E-Mail: info@spelloflife.org, wenn Sie brauche Hilfe bei deiner Beziehung.

Regina H
RH
Regina H

Hallo. Ich habe eine Teilzeitstelle mit ca. 900 Euro Brutto und eine geringfügige Beschäftigung mit Aufstockung der Rentenversicherung mit 180 Euro im Monat. Wird das für die Rentenzeit zusammen gerechnet? Dann hätte ich damit ja den Mindestverdienst. Zählt dann der Jahresdurchschnitt oder jeder Monat einzeln, da mein Gehalt je nach Arbeitstagen schwankt und ich dann jeden Monat genau darauf achten müsste.
Vielen Dank im Voraus für eine Antwot.

Hedwig Linzner
HL
Hedwig Linzner

Sehr geehrte Damen und Herren, die Frauen die nicht arbeiten konnten wegen Kindererziehung und keine Familienmittglieder zur Unterstützung hatten, und die Kindergarten Öffnungszeiten unmöglich waren ( 8.00 bis 11.30 14.00 bis 16.00) war die Möglichkeit zu arbeiten nicht gegeben .So kommen auch keine 33 beziehungsweise 35 Jahre zusammen. die gehen dann leer aus super

I. Morweiser
IM
I. Morweiser

Also wenn Minijob und geringere jahrelange TZ-Einkünfte nicht zu diese Durchschnittseinkommen gehören – wie das wohl bei vielen Frauen der Fall sein wird – kann man davon ausgehen, dass die armen auch arm bleiben und die, die ihren Lebensunterhalt absichern können, etwas dazu bekommen. Soviel zu diesem SYSTEM !!!

Karl-Heinz Kohlhas
KK
Karl-Heinz Kohlhas

Hallo,
Ich bin Geschieden war aber während unserer Ehe weitergehend Alleinverdiener. Natürlich hat meine ex Frau wenige Jahre zu Beginn unsere Ehe mitgearbeitet. Dann hat Sie sich wenn ich die paar Jahre Pflegeleistung an ihren Eltern mal Ausklammere sämtlichen Renten Versicherungsmäßigen bis zum Ende unserer Ehe verweigert. Nun erhalte ich neben der Gesetzlichen Rente auch eine Betriebsrente. Bei der Scheidung Die ist nun neu Verheiratet und lebt in Spanien der Versorgungsausgleich festgesetzt. Sie erhält rund 43 % aus beiden Renten von mir. Ich denke diese 43 % teilen sich auf ungefähr die Hälfte aus 43 % aus der Betriebsrente und die andere Hälfte aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Da ich ja aus der Ferne keinen Einblick habe wie Sie und ihr neuer Ehemann von der Trennung bis hin zur Scheidung ihren Lebensunterhalt bewältigt haben denn beide waren auch lange Jahre ich habe wegen meiner Situation nach der Trennung lange Dauerhaft getrennt gelebt diese beiden von Hartz vier gelebt. Soweit wie mir bekannt ist hat Sie wohl aufgrund ihres Gesundheitszustand schon vor dem eigentlichen Rentenalter entsprechende Rente bekommen. Was dass in Bezug zu Hartz vier für einen Einfluss hatte das weiß ich nicht. Jetzt wäre es mal Interessant zu Erfahren ob ex Frau aus der Gesetzlichen Rentenversicherung heraus auch in diese Grundsicherung fallen würde. Ich nenne nun mal meine Derzeitige nach Versorgungsausgleich die Brutto und die Nettorente die ich nach Scheidung derzeit erhalte. Die Höhe der Brutto Rente beträgt nun 1.025,39 € Ich bin auch unter anderen Durch eine Krebserkrankung zu 90 % Schwerbehindert. Als Nettorente erhalte ich 2020 genau 915,68 € Da die Betriebsrente auch Netto fast Netto genauso Hoch liegt bin ich bisher noch jedes Jahr Einkommenspflichtig gewesen. dieses Jahr bezogen auf 2019 gut 100 € mehr wie bezogen auf 2018. Also Sie sehen, dass ich von der Rentenerhöhung im Juli bezogen auf die Gesetzlichen Rente bedingt durch die Betriebsrente nichts habe. Also aufs Jahr 2018 musste ich in etwa um rund 365 € abführen und dieses Jahr 479 € trotz Freibetrag Hinzu kommen noch die Kosten für den Lohnsteuer Hilfe Verein. Hat Sie nun durch die Erhöhung der oder Einführung der neuerlichen Grundrente auch da wieder Vorteile und mehr Rente oder nicht ? Ja und wirkt das sich auch auf den Versorgungsausgleich aus ?

Christine Heuß
CH
Christine Heuß

Guten Morgen, ich meinte, dass ich erstmal Anspruch auf meine eigene Grundrente hätte bei 35 Jahren Anrechnungszeiten, (momentan 640,-€) und dann natürlich die Witwenrente gekürzt wird. Freibetrag ca. 840,-€ /Ost und ca.870,-€/ West. Alles, was darüber liegt, wird zu 40% gekürzt. Schließlich hat man doch Anspruch auf die eigene Rente, bevor man eine Hinterbliebenenrente bekommt. Darum meine Frage, ob die Hinterbliebenenrente womöglich schon als Einkommen gilt, damit die eigene Rente garnicht erst von der Grundrente profitieren kann. Vielen Dank für Ihr Feedback. Liebe Grüße von Christine Heuß

Anonymous
AN
Anonymous

Guten Morgen frage da ich ja eine Erwerbsminderungs Rente bekomme von 1300 habe ich da auch ein recht auf grundrente. LG. Vronie

Maureen Werdelmann
MW
Maureen Werdelmann

Erhält man eine Grundrente bei Erwerbsminderung Rente?

Martina Kietz
MK
Martina Kietz

Ich bekomme zu meiner EU- Rente noch eine kleine Betriebsrente von 83,32 Euro. Wir sie zur Grundrente angerechnet?

Christine Heuß
CH
Christine Heuß

Bin Witwe, Altersrentnerin, habe 35 Jahre Anrechnungszeiten. Wird erst die Grundrente ausgerechnet, und dann die Witwenrente gekürzt, oder gilt die Witwenrente als Einkommen? Eigentlich hat sie ja Versorgungscharakter und wird bei Bedürftigkeit gezahlt. Oder steht mir keine Grundrente zu, weil ich schon Witwenrente beziehe?
640,-€ Rente + 830,-€ Witwenrente erhalte ich momentan. Mit frdl. Grüßen Christine Heuß

Juergen H
JH
Juergen H

Hallo,es ist so,das man in den Genuss der Grundrente kommen kann,wenn man Rente eingezahlt hat,die Rente dann aber trotzdem zu niedrig ist.Man geht davon aus,das man monatlich immer nur ca. 30% vom Bundesverdienst Durchschnitt verdient hat,aktuell sind das 1014,- €/Monat ,siehe Infos am Anfang des Blogs

Elli C.
EC
Elli C.

Ich habe meinen Job verloren, mir fehlen 15 Monate bis ich die 45 Jahre voll habe, reicht es wenn ich einen Minijob annehme für 15 Monate, ich habe gehört das ein Minijob nicht voll angerechnet wird
MfG E. C.

Hans-Peter Markus ...
HM
Hans-Peter Markus ...

Hallo Mitwirkende des Teams, ich habe über 37 Beitragsjahre und beziehe aufstockend zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen (das ist eine Form der vorgezogenen Altersrenten mit Abschlag, sonst hätte ich die volle EM-Rente auf Dauer weiter erhalten) und dem rentenrechtlichen Hinzuverdienst auf Minijob-Level Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuchs XII. Die offiziellen Informationen der Deutschen Rentenversicherung besagen, dass frühestens Mitte 2021 begonnen werden soll, bei Bestandsrentnern die Berechnung und Bescheiderteilung für den betroffenen Personenkreis, der eventuell Grundrentenzuschlag bekommen wird, durchzuführen. Fertig sein will man mit diesen Überprüfungen und Bescheiden erst Ende 2022! – Wie werden denn nun im gesamten Bundesgebiet mit den ca. 16 oder 17 Bundesländern die Grundsicherungsämter (Sozialämter) oder auch die sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen unter dem Titel Jobcenter und die Optionsgemeinden (Jobcenter in Eigenregie der Kommunen) mit dieser Situation umgehen? Wenn man den Zuschlag erhält, dann doch ggf. rückwirkend für bis zu zwei Jahre und das Einkommen wäre fiktiv eventuell schon ab 01 01 2021 anzurechnen. Auf Nachfrage bei meinem zuständigen Hamburger Sozialamt im Stadtteil hat das Sozialamt noch keinen Plan. Man lässt uns im Regen stehen mit dieser Unsicherheit und macht keinerlei konkrete Aussagen oder gar Zusagen.

Gabi Daubenthaler
GD
Gabi Daubenthaler

Hallo, wie ist es wenn man sich beim Minijob vom Eigenanteil der Rentenversicherung hat befreien lassen. Kann man das nochmal ändern oder geht da nichts mehr?
Danke, Grüßle Gabi

Hetke, Bettina
HB
Hetke, Bettina

Hat ein Mini Jobber Anspruch auf bezahlten Urlaub? Wenn ja, wieviel.
Danke im voraus und bleiben Sie gesund ?

Frau Probst
FP
Frau Probst

Hallo zählen bei den 33 Jahren, auch die Jahre der Erwerbsunfähigkeit hinein? Ich habe ja auch weiter in die Rentenversicherung eingezahlt?

Angelika Hendrich
AH
Angelika Hendrich

Ich hätte gerne gewusst, ob der Versorgungsausgleich, den ich bei meiner Scheidung erhalten habe mit in die Berechnung zur Grundrente einfließt. Lieben Dank

Renate Baars
RB
Renate Baars

Ich habe eine kleine Rente und habe 5 Kinder! Zählt die Mütterrente jetzt zur Grundrente dazu?

Monika Magard
MM
Monika Magard

Ich hab die Jahre die ich für die Grundrente brauche. Wie sieht es damit aus wenn man verheiratet ist und der Mann seine Rente hat? ?

christine
CH
christine

Ich finde die Informationen auch sehr interessant, habe jedoch eine Frage. Ich bekomme eine Erwerbsunfähigkeitsrente und darf 450 Euro Minijob dazu verdienen, das Geld brauche ich dringend. Letzte Woche musste ich erfahren, dass der Minijob wegen Corona dauerhaft auf die Hälfte gekürzt wird. Darf das der Arbeitgeber? Ich habe einen Schwerbehindertenausweis GdB 50. Welche Rechte habe ich? Christine W.

Wolfgang Müller
WM
Wolfgang Müller

DANKE für Ihre hilfreichen Beiträge. Vielleicht ist es ja mal möglich, die Zusammenhänge zwischen Altersrente u. zusätzlicher Witwenrente und der geplanten Grundrente aufzulisten. Hierzu habe ich bisher wenig Hilfreiches gefunden. ALLES GUTE und bleiben Sie gesund ! Wolfgang Müller aus Warendorf