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Hauptjob, Minijob mit Verdienstgrenze und kurzfristiger Minijob! Geht das? (Nachgefragt #30)

Frank aus Dortmund hat eine Hauptbeschäftigung als Bürokaufmann. Nebenbei kellnert er im Rahmen eines Minijobs mit Verdienstgrenze und verdient hiermit monatlich 300 Euro. Jetzt hat er die Möglichkeit, einen weiteren Job anzunehmen, der auf eine Dauer von 2 Monaten befristet ist. Er möchte nun wissen: Kann man neben einem Hauptjob zeitgleich einen Minijob mit Verdienstgrenze und einen kurzfristigen Minijob ausüben?

zuletzt aktualisiert am 4. Januar 2024

Susan aus unserem Service-Center antwortet:

Hallo Frank,

hier ist die Unterscheidung zwischen einem Minijob mit Verdienstgrenze und einem kurzfristigen Minijob sehr wichtig.

Was gilt für Minijobs mit Verdienstgrenze und kurzfristige Minijobs?

Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann nur genau ein Minijob mit Verdienstgrenze ausgeübt werden. Es spielt in Ihrem Fall auch keine Rolle, dass Sie mit dem monatlichen Verdienst in Höhe von 300 Euro deutlich unter der zulässigen Arbeitsentgeltgrenze von 538 Euro bleiben.

Jede weitere dauerhafte Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst unter 538 Euro würde zum Hauptjob hinzugerechnet und müsste von ihrem Arbeitgeber bei der zuständigen Krankenkasse als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gemeldet werden. Mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung wären hierfür dann auch von Ihnen als Arbeitnehmer eigene Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen.

Sie haben aber die Möglichkeit, neben Ihrer Hauptbeschäftigung und Ihrem Minijob mit Verdienstgrenze einen kurzfristigen Minijob auszuüben. Ein kurzfristiger Minijob liegt generell vor, wenn die Beschäftigung im Laufe des Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage begrenzt ist. Auf die Höhe des Verdienstes kommt es bei einem kurzfristigen Minijob nicht an.

Übergangsregelung:

Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen übergangsweise neu geregelt worden. Für die Zeit vom 1. März 2021 bis 31. Oktober 2021 gelten die Zeitgrenzen von vier Monaten oder 102 Arbeitstagen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Blog “Corona: Zeitgrenzen für kurzfristige Minijobs wurden erneut ausgeweitet”.

Was müssen Minijobber bei einem kurzfristigen Minijob zahlen?

Bei einem kurzfristigen Minijob fallen für Minijobber keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Die Besteuerung kurzfristiger Minijobs kann durch den Arbeitgeber auf zwei Arten erfolgen. Zum einen individuell nach Ihrer Steuerklasse oder unter bestimmten Voraussetzungen pauschal in Höhe von 25 Prozent. Die Pauschalsteuer wird zwar vom Arbeitgeber abgeführt, kann aber dem kurzfristig Beschäftigten vom Verdienst abgezogen werden. Unabhängig davon, ob der Arbeitgeber den kurzfristigen Minijob individuell oder pauschal versteuert, ist das Finanzamt für steuerliche Fragen zuständig.

Nähere Auskünfte zur Besteuerung von kurzfristigen Minijobs finden Sie auch auf unserer Internetseite.

Wissenswertes rund um Mehrfachbeschäftigungen und Minijobs lesen Sie auch in unserem Blogbeitrag Können mehrere Minijobs gleichzeitig ausgeübt werden.

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Hattab Ben Salah
HS
Hattab Ben Salah

ich habe die folgende Situation. Ich habe eine Vollzeitbeschäftigung und einen Minijob (520 Euro). Wenn ich einen weiteren Minijob ausüben möchte, fällt dann der zweite Minijob automatisch in die Steuerklasse 6 oder auch mein Vollzeitjob?

Louisa S
LS
Louisa S

Guten Tag,

ich hätte auch Mal eine Frage und will zur Sicherheit nochmal sichergehen, ob ich den Artikel richtig verstanden habe…

Ich habe einen Midijob, und möchte jetzt gerne noch einen Minijob mit Verdienstgrenze eingehen. Wenn ich jetzt noch einen 2. Minijob eingehen würde, dann würde der mit dem Midijob (Hauptjob) zusammen addiert werden oder? Anstelle könnte ich den besagten 2. auch als kurzfristige Beschäftigung laufen lassen, wo es dann keine Überschneidungen mit den anderen beiden Jobs gäbe?

Vielen Dank im Voraus

Lutger Holler
LH
Lutger Holler

Guten Tag, ich bin Altersrentner u habe einen Minijob im Büro. Jetzt könnte ich eine weitere Tätigkeit in einem anderen Büro aufnehmen, ca 1x die Woche Überprüfungsarbeiten in der Abrechnung, Arbeitszeit wäre individuell von zu Hause aus. Ist das als kurzfristige Beschäftigung möglich? Oder wegen wöchentlich ca 1 oder 2 Arbeitstage zu regelmäßig? ( die Stelle wird neu geschaffen)
Wenn das für das Kalenderjahr nicht gehen würde, wäre dann nach 2 oder 3 Monaten Kurzfristiger Tätigkeit eine nachfolgende Teilzeitbeschäftigung mit Normalabrechnung möglich?

Nadine Rausch
NR
Nadine Rausch

Hallo zusammen,

Ich Hoffe Sie können mir meine Fragen beantworten.

Ich habe einen Vollzeitjob. Ich bin bereits kurzfristig beschäftigt und könnte nun noch einen Minijob bekommen.

1. Bleibt mein Vollzeitjob und Minijob damit steuerlich unberührt ?

Vielen Dank im Vorraus.

Sebastian Schlemme...
SS
Sebastian Schlemme...

Hallo,
Ich Hoffe Sie können mir Fragen beantworten.

Ich habe einen Vollzeitjob.

Ich habe einen 520 eurojob (nach 5 Jahren) zum 30.11. gekündigt und einen anderen 520 eurojob ab 1.12. angefangen.

Mein alter minijob chef hat mich nun gefragt, ob ich ab und zu noch bei ihm aushelfen kann,wenn er notstand hat. (Nicht mehr als 70 Tage im Jahr 2024)
Er würde es ab 1.1.24 als kurzfristige Beschäftigung anmelden.(pauschal)

1. Bleibt mein Vollzeitjob und 520 minijob damit steuerlich unberührt ?

2. Muss ich die kurzzeitige beschäftigung (pauschal)
In meiner einkommensteuererklärung angeben?

Vielen Dank im Vorraus

Julianna Siegert
JS
Julianna Siegert

Hallo
Ich hab da mal so eine Frage
mich hab lange gesucht aber einfach nichts gefunden
kann ich am ein und selben Tag den Nebenjob und die kurzfristige Beschäftigung ausüben
also Frühschicht in der Hauswirtschaft
Und dann Nachtschicht an der Theke
würde es gern wissen
🙂

Anonym
AN
Anonym

Hallo,

Ich habe Hauptjob, Minijob mit Verdienstgrenze und Minijob steuerklasse 6. Meine frage: kann man dennoch Kurzfristige Beschäftigung als minijob annehmen ?

Viele Grüße.

Ralf Wilde
RW
Ralf Wilde

Hallo und guten Tag, Ich habe eine spezielle Frage . Geht ein Hauptjob auf Steuerkarte, sowie 2 Minijobs ( 2 x 260 € ) und wie werden diese Minijobs berechnet, angerechnet etc. Der eine sagt der zweite mini Job würde mit den SV Beiträgen und Steuern wie der Hauptjob berechnet.

Uwe Anonymus
UA
Uwe Anonymus

Guten Tag,

ich habe eine Festeinstellung als Hauptjob.
Nebenbei bin ich auf 520,00 € Minijob bei einer anderen Firma gemeldet, bei der ich unregelmäßig im Jahr arbeite (zB im Januar 2 Tage, Februar – April keinen Einsatz, Mai-August 3 Tage im Monat usw.).
Nun kann ich einen weiteren Job bekommen. Da ich natürlich keine Steuern zahlen möchte, müsste ich also diesen Job als „kurzfristig Beschäftigte“ ohne Begrenzung des Einkommens aber mit Begrenzung auf 70 Einsätze im Jahr antreten richtig?

Lena Renell
LR
Lena Renell

Guten Tag,

ich hoffe, ich nutze die Kommentarfuktion hier richtig um eine Frage zu meinem Fallbeispiel zu stellen.
Ich habe einen Hauptjob, einen Minijob (520€) und eine kurzfristige Beschäftigung. Wie viel darf ich mit beiden Jobs zusammen verdienen ohne über eine Freigrenze zu kommen? Ich habe irgendwo die Zahl 6240€ aufgegriffen, diese bezieht sich aber doch nur auf den Minijob oder nicht? Denn 520 x 12 ergibt 6240€. Welche Begrenzung gibt es für die kurzfristige Beschäftigung?
Des Weiteren habe ich mich gefragt ob ich meinen 520€ Job auch auf zwei Minijob aufteilen darf, sprich 400€ in dem einen und 120€ in dem anderen. ich hatte irgendwo mal gelesen, dass man nur zwei Minijobs haben darf, wenn keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung vorliegt. ist das so korrekt?

Lieben dank für eure Rückmeldungen.

Lena Renell

Ellen
EL
Ellen

Guten Morgen,
ich habe eine Hauptbeschäftigung und einen Minijob auf 450,00 € Basis.
Ab und zu würden Freunde Hilfe in der Gastronomie benötigen wäre hier die Anmeldung über kurzfristige Beschäftigung möglich? Was gibt es da zu beachten?
Nun könnte ich einer alten Dame für 4-5 Std im Monat unter die Arme greifen
(Sie würde mich auf Lohsteuerklasse 6 anmelden wollen).
Wie wäre die richtige Reihenfolge der Anmeldungen und was wäre zu beachten?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und einen sonnigen Tag.

Lilli
LI
Lilli

Hallo liebes Team,
ich bin im Jahr mehrfach kurzfristig beschäftigt angestellt (nicht über 70 Tage). Ansonsten habe ich noch einen Minijob. Da ich insgesamt nicht über den Freibetrag komme, habe ich bei beiden Verträgen Steuerklasse 1 angegeben. Ist das richtig?
Jetzt ist momentan die Überlegung den Minijob in eine Werkstundentenstelle zu ändern. Dann muss ich allerdings bei einem der beiden Anstellungen Steuerklasse 6 angeben oder?
Viele Grüße
Lilli

Michael
MI
Michael

Hallo, vielleicht ist mein Fall etwas besonders – aber ich bin gespannt! Ich arbeite sozialversicherungspflichtig im Rettungsdienst. Nebenbei habe ich mir eine nebentätige Freiberuflichkeit als Ausbilder für Erste-Hilfe aufgebaut. Nun möchte ich außerdem einer kurzfristigen Beschäftigung in einer Sanitäter-Leihbörse für 12 Monate nachgehen und zusätzlich eine 450-€ Stelle als Dozent annehmen. Wie schaut es dabei mit Steuer und Sozialversicherung aus? Viele Grüße, Michael

Stiens1904
ST
Stiens1904

Hallo,
ich bin angehender Student und übe derzeit einen Mini-Job aus. Um mir zusätzlich monatlich noch was nebenbei zu verdienen, möchte ich einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen. Wird der Minijob und die kurzfristige Beschäftigung jährlich zusammengerechnet? (Einkommssteuerfreibetrag)
Grüße
Felix

Krystyna
KR
Krystyna

Ich bin bei Pastor als Hasshalterin bescheftlich für 6 stunde teglich auf stouer karte.
Von 08:00 bis14:00 Er ist 96 Jahrealt . Er hat keine verwante und benutig dringen eine
Pflege hilfe . Wegen Corona Keine hat schichgemeldet. Dar ich die Pflege übernemen
von 18:00 bis 20:00 und samstag und sontag auf 450€ ohne steuer

Anja
AN
Anja

Hallo! Ich bin Studentin, habe einen 450 Euro-Job und muss mich selbst versichern (im Rahmen des Studiums). Wenn ich nun einen zweiten 450 Job annehme würde sich in Bezug dessen ja nicht viel ändern oder ?
Liebe Grüße

Oleksandra
OL
Oleksandra

Sehr geehrtes Minijob-Zentrale Team,
ich bin eine internationale Studierende und übe momentan einen Minijob (dieser ist 30 Stunden monatlich mit 450 Euro bezahlt) aus. Ich möchte an meinen Sommerferien mehr als 450 Euro verdienen und dazu noch einen kurzfristigen Minijob nachgehen. Darf ich als Studentin gleichzeitig beide Minijobs nachgehen? Was muss ich dabei beachten?
Vielen Dank für Ihre Antwort!

Daniela
DA
Daniela

Sehr geehrtes Minijob-Zentrale Team,
ich habe eine Hauptbeschäftigung, einen Minijob (dieser ist mit 360 Euro nicht ganz ausgeschöpft) und überlege noch, einer kurzfristigen Beschäftigung nachzugehen. Nun meine Frage: Wäre es möglich ab Oktober eine kurzfristige Beschäftigung in einen 2. Minijob umzuwandeln beim gleichen Arbeitgeber, falls er mir das anbieten kann? Da dann der Minijob Betrag auf 520 Euro Grenze erhöht wird.
Und noch eine zweite Frage: Muss der Arbeitgeber etwas spezielles beachten, wenn er zu einem kurzfristigen Minijob anmeldet?
Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antwort.

Andre
AN
Andre

Sehr geehrtes Minijob-Zentrale Team,
vielen Dank für die vielen Informationen und die informativen Seiten.
Eine Frage habe ich zum kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis:
Ich arbeite im Hauptjob sozialversicherungspflichtig und übe seit vielen Jahren nebenbei einen Minijob auf 450 EUR aus.
Nun dürfte ich eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 70 Tagen anrechnungsfrei eingehen, die nicht bei einem der beiden vorigen Arbeitgeber ausgeführt wird. Es darf sich dabei ja nicht um den gleichen Arbeitgeber handeln.
Könnte ich aber mittels Gewerbeschein und auf Rechnung für den Arbeitgeber, bei welchen ich den Hauptjob habe, eine Tätigkeit/Dienstleistung an max. 70 Tagen ausführen, ohne dass Verdienste zusammengerechnet werden?
Vielen Dank.

Julia
JU
Julia

Sehr geehrtes Mini-Job-Zentrale-Team,
ich habe einen Minijobs und einen kleinen zusätzlichen Job. Mit beiden übersteigt mein Jahreseinkommen nicht 5400 €. Muss ich mich trotzdem selbst krankenversichern, wenn mein Einkommen ein- oder zweimalig über 450€ liegt?
Herzlichen Dank!
Julia

Sebastian
SE
Sebastian

Sehr geehrtes MInijob-Zentrale-Team,
seit einigen Monaten arbeite ich nun in einem Hauptjob, einem 450-Euro-Minijob und einem kurzfristigen Minijob. Bei der Steuererklärung muss ich den Hauptjob und den kurzfristigen Minijob angeben, da beide nicht pauschal versteuert werden. Nun stellte sich für das Jahr 2021 aber heraus, dass für den kurzfristigen Minijob viel zu wenig Steuern abgezogen wurden, nämlich etwa 12 %. Rein theoretisch müsste doch der kurzfristige Minijob etwa mit meinem Grenzsteuersatz beim Hauptjob versteuert werden oder? Ist eine viel zu geringer Lohnsteuerabzug beim kurzfristigen Minijob normal oder hat mein Arbeitgeber da etwas falsch gemacht?

Alessio L.
AL
Alessio L.

Sehr geehrtes Minijob-Zentrale-Team,
ich habe eine Frage bezüglich der Kombination von Werkstudent + kurzfristige Beschäftigung.
Ich arbeite primär als Werkstudent (WS) bei Arbeitgeber A für ~75 Std./Monat.
Jetzt hat sich mein alter Arbeitgeber B gemeldet und sucht für kommende Sommersaison (fällt fast perfekt auf die vorlesungsfreie Zeit) Saisonkräfte.
Wie verhält es sich bezüglich weiterer Abgaben (Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung), sollte ich in der vorlesungsfreien Zeit (Mitte Juli – Anfang Oktober 2022) für beispielsweise 75 Std./ Monat die Werkstudententätigkeit ausüben und zeitgleich die kurzfristige Beschäftigung (dann hier im Schnitt an das gesetzliche Limit von 48 Std./Woche tangierend) von 70 Tagen?
Beispielrechnung (Arbeitgeber werden AG genannt):

  1. 3 Tage die Woche 6,5 Std. Brutto bei Arbeitgeber A (19,5 Brutto/Woche)
  2. 3 Tage die Woche a 9 Std. Brutto bei Arbeitgeber B (27 Brutto/Woche)
  3. Ergo 75 Std./ Monat von AG-A und ~100 Std./Monat von AG-B.
  4. Beide haben einen fast gleichen Bruttostundenlohn (nehmen wir mal jetzt fiktiv 14,-€)

Müsste dann alles addiert werden und die weiteren Abgaben entrichtet werden oder verhält es sich so, dass lediglich Lohnsteuer anfallen? (Bei AG-A zahle ich als WS nur Lohnsteuer, Krankenkasse zahle ich als Studierender selbst und bin nicht Sozialvers. pflichtig.)
Wird die Tätigkeit vom AG-B wegen kurzzeitiger Beschäftigung auch nur Lohnsteuer fällig oder müssen hierauf weitere Abzüge berechnet werden?
Gehe ich unter Umständen bei AG-B in die Steuerklasse 6?
Die Tätigkeit würde dem AG-A genannt werden und würde auch nicht mit den Arbeitszeiten, geschweige denn Interessenskonflikten, kollidieren.
Diese Frage ist in der Tat was präziser und bislang fand ich keine schlüssige oder logische Antwort hierauf in keinen der Foren.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Start ins Wochenende und hoffe auf eine baldige Rückantwort.
MfG

Daniel
DA
Daniel

Hallo,
ich bin Student und habe ein Arbeitsverhältnis als studentische Hilfskraft, wo leider mein Arbeitgeber jegliche Nebenjobs formal verbietet. Da ich eine Mieterhöhung bekommen habe, reicht das Geld nicht mehr aus und ich würde gerne monatlich 1-3 Tagesverträge für eine einmalige Beschäftigung schließen.
Habe ich zu befürchten, dass etwas rauskommt?
Vielen Dank!

Barbara
BA
Barbara

Guten Tag,
ich habe einen Hauptjob und einen 450,- Euro Minijob, in dem ich jedoch die 450,-€ nicht erreiche. Nun möchte ich diesen Betrag aufstocken und einen 2. Minijob aufnehmen. Dieser würde dann immer nur sonntags für 4 Stunden erfolgen. Kann ich als kurzfristige Beschäftigung dann 70 Sonntage arbeiten?
Vielen Dank vorab für Ihre Information.

Liana
LI
Liana

Hallo und erst mal vielen Dank für die informative Seite.
Ich habe eine Frage: ich bin Studentin und arbeite seit Sept 2020 neben dem Studium in einem 450€ Minijob (auf 10h pro Woche angemeldet, tatsächlich arbeite ich viel weniger, durchschnittlich 20 Stunden im Monat). In meinen Semesterferien mache ich von 1. Aug bis 31. Okt ein freiwilliges, 3-monatiges Praktikum, das mit 400 Euro im Monat vergütet ist. Mit meiner Chefin im Minijob bin ich so verblieben, dass ich im Notfall am Wochenende einspringe, sofern es das Praktikum erlaubt. Ich wollte den Minijob nicht kündigen, da ich nach dem Praktikum gerne weiter dort arbeiten will. Im September und Oktober könnte ich ggf. darauf achten nicht mehr 50€ zum Praktikum dazuzuverdienen – aber im August hat unser Laden geschlossen und ich werde Urlaubsgeld bekommen. Deshalb überschreite ich voraussichtlich im August über die 450€ Grenze, da ich ja keinen Einfluss auf die Höhe des Urlaubsgelds habe.
Werden Praktikum und Minijob in meinem Fall nun zusammengerechnet oder nicht? Was muss ich dann für den August beachten, in dem ich die Grenze überschreite? Muss ich mich an meine KV o.ä. wenden? Regelt das einer meiner Arbeitgeber?
Ich bin seit Wochen auf der Suche nach einer definitiven Aussage und langsam am Verzweifeln.
Grüße
Liana

Nadine
NA
Nadine

Hallo,
ich bin zur Zeit im zweiten Jahr elternzeit bis Dezember und arbeite bei meinem Hauptarbeitgeber auf 450€ seit April, wobei ich nur für 300€ arbeite. Jetzt hab ich die Möglichkeit einen 250€ anzunehmen ab August. Das wären dann 550€ im Monat, aber weniger als die 5400€ im jahr. Darf ich das? Oder muss ich da in der Steuererklärung mit Nachzahlung rechnen?
Vielen Dank im Voraus.

Natascha
NA
Natascha

Und was ist wen man schon jahrelang ein minijob hat

Björn
BJ
Björn

Ich habe eine Haupttätigkeit und einen Minijob auf 450€ Basis. Ist es möglich in einem Restaurant einen zweiten Job anzunehmen, wenn man nicht mehr als 70 Tage beschäftigt wird?
Oder muss ich das als Nebebtätigkeit laufen lassen. Muss ich dann Angst haben Ende des Jahres in der Steuererklärung eine hohe Nachzahlung zu haben, oder wird der Nebenjob in der Steuerklasse 6 versteuert? Wenn er auf mein Hauptarbeitsgeld draufgerechnet wird, muss ich dann meinem Hauptarbeitgeber monatlich mitteilen was ich dazu verdient habe, oder werden ganz normal die Abgaben abgezogen vom Lohn?

Salima
SA
Salima

Hallo,
ich arbeite – neben einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung – in einem weiteren Unternehmen aufgrund der 70 Tage Regelung. Nun habe ich die Möglichkeit (für 3 Monate) zusätzlich einen 450 € Job anzunehmen.
Fließen die Beschäftigungstage des 450 € Jobs auch in die Rechnung der 70 Tage (bzw. jetzt 101 Tage) Regelung ein?
Was ist mit halben Arbeitstagen?
Ich habe teilweise auch die Möglichkeit 3 Stunden im 450 € Job zu arbeiten und den Rest des Tages in der 70 Tage-Regelung. Zählt das dann als 1 Tag oder 2?
Vielen Dank im Voraus.
m
Mit freundlichen Grüßen
Salima

Nadine
NA
Nadine

Hallo
ich bin duale Studentin (Beamtenanwärterin) und habe einen Nebenjob zur studentischen Hilfskraft (10 h im Monat, ca 2,5 h in der Woche). Darf ich in den Semesterferien einen kurzfristigen Nebenjob (22h im Monat, ca 5,5 h in der Woche) (durch Corona verlängert auf 4 Monate) ausüben?
Liebe Grüße
Nadine

Eleonore
EL
Eleonore

Hallo,
ich möchte nur sicher gehen:
Ich arbeite Vollzeit als Bürokauffrau, und habe einen 450€ Job in einem Restaurant.
Jetzt hab ich die Möglichkeit eine kurzfristige Beschäftigung für ca. 3 Monate anzunehmen? Kann ich das machen ohne Abgaben zu zahlen, gibt es dann für diese 3 Monate eine Verdienstgrenze ?
Liebe Grüße
Eleonore

Lina
LI
Lina

Hallo,
ich bin ebenfalls noch verunsichert. Ich bin Vollzeit-Studentin und habe einen 450,-€ Job und eine kurzfristige Beschäftigung, die über die 70-Tage Liste abgerechnet wird. Aufgrund meines Studierenden-Status achte ich auf die 20h-Regelung während der Vorlesungszeit. Aus den bisherigen Beiträgen entnehme ich, dass ich das prinzipiell darf und auch nicht sozialversicherungspflichtig bin, da beide geringfügige Beschäftigungen nicht zusammengerechnet werden.
Gibt es dennoch eine Gehaltobergrenze?
Meine kurzfristige Beschäftigung ist nämlich bei einer Personalagentur, bei der ich wöchentlich einen neuen Arbeitsvertrag bekomme. Je nachdem auf welche Jobs ich mich in der jeweiligen KW beworben habe, fallen auch die Stundenlöhne in den Wochen und somit auch Monaten unterschiedlich aus.

Tanja
TA
Tanja

Hallo zusammen,
Hauotarbeitgeber A (Sozialversicherungspflichtig)
Arbeitgeber B Minijob 450 Euro ( nur stundenweise und nicht regelmäßig 450 Euro)
Angebot von Arbeitgeber C
Für 3 Monate Impfhefer.
Meine Frage, wenn Ich nun eine kurzfristige Beschäftigung bei Arbeitgeber C annehmen würde….. Und unter 450 Euro monatlich bleibe, muss ich dann Abgaben bezahlen?
Gruß Tanja

Petra
PE
Petra

Hallo, ich bin selbstständig und habe im Impfzentrum einen 450 Euro Job, weil meine Selbstständigkeit gerade überhaupt nicht läuft. Nun kann ich in einer Corona Teststelle noch einen 70 Tage Job haben. Ist diese Konstellation möglich? Da ich momentan nur 450 Euro verdiene, bin ich über meinen Mann krankenversichert. Was bedeutet der 70 Tage Job, muss ich dafür Abgaben zahlen, wie wird es versteuert? Danke

Anna Stieler
AS
Anna Stieler

Hallo, ein wenig bin ich noch verunsichert. Ich arbeite Vollzeit im Büro und bin nebenbei als 450,-€ Kraft in einem Café angestellt. Aufgrund von Corona bin ich dort aber dieses Jahr nicht eingesetzt worden und habe somit bis jetzt auch nichts verdient. Jetzt habe ich die Möglichkeit eine kurzfristige Beschäftigung im Biergarten anzunehmen (ca. 3 Monate). Darf ich dieses Angebot annehmen mit der Voraussicht, dass ich Ende des Jahres auch wieder in meinem 450,-€ Job arbeiten kann? Was ist wenn ich in meiner kurzfristigen Beschäftigung mehr wie 5.400,00 € einnehme? Darf ich dann noch in meinem 450,-€ Job dieses Jahr arbeiten?
Liebe Grüße Anna

Charlie Henk
CH
Charlie Henk

Hallo, ich bin Abiturientin (17 Jahre alt) und wurde gerne neben meinem Minijob (450 Euro Basis) noch eine kurzfristige Beschäftigung annehmen (für 3 Monate).
Ist dies möglich und was muss ich dabei beachten?
Liebe Grüße
Charlie H.

Julia Müller
JM
Julia Müller

Hallo zusammen,
in meinem Hauptjob bin ich aktuell und wahrscheinlich noch die nächsten Monate in Kurzarbeit. Vor ein paar Wochen habe ich mir deswegen einen 450 euro Job nebenbei gesucht, der anrechnungsfrei ist. Seit 10 Jahren arbeite ich im Sommer immer nebenbei in der Gastronomie. Dort bin ich immer angemeldet als kurzfristige Beschäftigung. Kann ich das diesen Sommer auch machen? Also Hauptjob in Kurzarbeit, 450 € Job und kurzfristige Beschäftigung, ohne dass etwas angerechnet wird? Ich nehme an, dass ich bei der kurzfristigen Beschäftigung nur die Differenz zwischen aktuellem Kurzarbeitergeld und normalen Nettoeinkommen verdienen darf, oder? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Björn
BJ
Björn

Hallo zusammen,
ich habe Euren obigen Beitrag gelesen, ABER ich bin ein sehr kritischer Zeitgenosse (ich glaube nicht alles was mir eine Partei erzählt, sondern ich lasse mir das gerne durch eine andere Seite bestätigen BZW. ich frage nach der verbindlichen Nachlesebarkeit (z.B. Gesetz/Verordnung etc.)
ALSO:
<ul><li>ich habe einen sozialpflichtigen Festjob. (dies schon 26 J.)</li><li>in meinem Festjob habe ich seit April
20 Kurzarbeit.

  • die Kurzarbeiterzeit ist unterschiedlich zwischen 30-70%
  • in der Kurzarbeit bekomme ich eine automatische Aufstockung meines Fest-Arb. auf 90% des Durchschnittgehalts.
  • von meinem Haupt-Arb. habe ich die Freigabe zu einem Nebenjob.
  • diesen Nebenjob (450,-€ Minijob) gehe ich auch seit April20 nach.</li><li>da dieser 450,-€ Minijob zum systemrelevanten Bereich zählt (Landwirtschaft), wird er auch nicht zum/mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet.</li><li>da ich in diesem 450,-€Minijob mtl. mehr als 450,-€ bekommen würde, haben wir das Wertguthaben-System vereinbart = im Winter (v. Nov.-März) werde ich weiter bezahlt obwohl ich gar nicht arbeite.</li><li>Jetzt möchte ich eine 2. Nebentätigkeit nachgehen ("450,-€Minijob" BZW. "kurzfristige Nebenbeschäftigung")</li></ul>Hintergrund zur FRAGE:
    <ul><li>nach obiger Schilderung kann man zu seinem Hauptjob + einem 450,-€Minijob NOCH ZUSÄTZLICH eine "kurzfristige Nebentätigkeit" nachgehen.</li><li>diese "kurzfristige Nebentätigkeit wird nicht mit dem Hauptjob und dem 450,-€Minijob MIT verrechnet.</li><li>ist dies SO RICHTIG !?</li><li>ich kann also wirklich 2.400,-€ netto im Hauptjob + 450,-€ im Minijob + 400,-€ durch kurzfristige Nebentätigkeit verdienen ?</li><li>... sofern meine Nebentätigkeit auf
    s Jahr berechnet nicht mehr als 70 (bzw. aktuell 110 Tage) beträgt ?
  • ist dies SO RICHTIG VERSTANDEN !?
  • Wenn dies alles so funktioniert, worauf muß ich beim Begin des 3. Arbeitsverhältnissen (kurzfristige Aushilfstätigkeit) `drauf achten !?

    • das es NICHT als „450,-€-Minijob“ SONDERN als „kurzfristige Aushilfstätigkeit“ bezeichnet ist !?

    WO kann man dies verbindlich nachlesen ?
    Ich möchte nicht vor der Tatsache stehen, das mein Finanzamt später sagt „wir ziehen alles zusammen und sie müssen alles zusammen versteuern“ !
    Lieben Dank im Voraus für Eure Antwort.

    Kir
    KI
    Kir

    Hallo, eine kurzfristige Beschäftigung ist für Studierende ja grundsätzlich frei von Versicherungspflicht. Ich frage mich, ob das auch so bleibt, wenn ich zusätzlich noch einen Minijob mache. Habe eine kurzfristige Beschäftigung für die nächsten 4 Monate (aber weniger als 70 Arbeitstage), und mein Arbeitgeber möchte keine Sozialversicherung zahlen. Kann ich denn noch einen Minijob zusätzlich machen?

    Mile
    MI
    Mile

    Bin ich beschäftigt 20 Jahre in Betrieb jetzt habe neben Jobs aber mehr von 450€was kann meine Firma machen mit mir

    Natalie S.
    NS
    Natalie S.

    Hallo,
    Ich habe eine Frage. Ich bin Studentin und arbeite als stud. Hilfskraft auf Mini-Job Basis (450 Euro) daneben habe ich auch noch eine „kurzfristige Beschäftigung“ und wollte gerne fragen ob es rechtlich in Ordnung ist wenn es manchmal in einem Monat der zusammengezählte Lohn über 450 euro steigt.
    Vielen Dank!

    Angelika M.
    AM
    Angelika M.

    Hallo,
    ist folgende Regelung von Minijob/kurzfristiger Minijob möglich?
    Arbeitgeber A hat mit Minijobber einen Minijob-Vertrag von 15.5.2020 bis 14.5.2021 bei einer Tätigkeit von 1 Tag/Woche. Von 15.5.2021 bis 30.6.2021 würde Arbeitgeber A wegen erhöhtem Arbeitsanfall diesen Mitarbeiter als kurzfristigen Minijobber beschäftigen wollen. Eine Pauschalversteuerung von 25 % vonseiten des Arbeitgebers (auf dessen Kosten) wäre geplant. Der (dann) kurzfristig Beschäftigte ist Altersrentner, die Hinzuverdienstgrenze bei der Rentenversicherung ist ja auch in 2021 coronabedingt angehoben, also keine Rentenkürzung. Der kurzfristige Minijob würde max. 18 Arbeitstage in diesen 6 Wochen betragen, 15,00 €/Std. und max. 120,00 €/Tag. Anschließend – also ab 1.7.2021 würde dieser kurzfristig Beschäftigte beim selben Arbeitgeber A wieder als Minijobber (mit max. 450,00 €/Monat bzw. 5.400,00 €/Jahr) mit separatem/neuen Arbeitsvertrag weiterbeschäftigt werden bis 30.6.2022. Bei diesem Minijob würde wieder 1 Tag/Woche gearbeitet werden. Insgesamt würde der Minijobber also 46 Tage/Kalender-Jahr (incl. Urlaub) vom 1.1.2021 bis 15.5.2021 und vom 1.7.2021 bis 31.12.2021 im Jahr 2021 arbeiten. Hinzu kämen 18 Arbeitstage aus der kurzfristigen Beschäftigung, also würden insgesamt 64 Tage im Jahr 2021 gearbeitet werden. Ist diese Konstellation also erlaubt? Vielen Dank

    Anonymous
    AN
    Anonymous

    Hallo, ich arbeite als Notfallsanitäter Vollzeit. Seit Jahren arbeite ich auf 450€ Basis bei einem Ambulanzflugdienst. Im Jahr sind dort nur wenige Einsätze zustande gekommen. Diese sind dann immer sehr spontan und für jeweils nur einige Stunden, mal 6, mal 10 und manchmal auch 14 Stunden. Ich werde dort stundenweise bezahlt. Manche Monate wurde ich gar nicht eingesetzt. Etwa 2000€ habe ich im Jahr dort verdient.
    Nun habe ich einen 450€ Job bei einem Augenarzt angenommen. Hier habe ich feste Arbeitszeiten. Und schöpfe die 450€ auch aus. Bei dem 450€ Job beim Ambulanzflugdienst habe ich mich abgemeldet.
    Um mich beim Augenarzt anzumelden.
    Nun kann der Ambulanzflugdienst nicht auf mich verzichten und bat mich weiterhin das ein oder andere mal für ihn tätig zu werden. Beim Ambulanzflugdienst habe ich mich dann auch nachdem mich der Augenarzt angemeldet hatte, wieder anmelden lassen. Auch in Zukunft werden beim Flugdienst nur wenige Einsätze aufkommen, im ganzen Jahr werde ich hier nicht mehr als 10 Flüge, also Einsätze machen. Diese werden stundenweise abgerechnet. Kann mich der Ambulanzflugdienst auf Basis eines „befristeten 450€ Job anmelden?
    Hier der link
    https://blog.minijob-zentrale.de/hauptjob-450-euro-minijob-und-kurzfristiger-minijob-geht-das-nachgefragt-30/
    Oder ist es besser mich Steuer und Sozialversicherungspflichtig anzumelden?

    Gül
    Gül

    Hallo,
    Ich hätte auch eine Frage. Ich bin Studentin und arbeite an der Uni als Studentische Hilfskraft auf Minijob Basis (geringfügige Beschäftigung, max 450€/Monat). Ich habe noch ein Jobangebot bekommen. Das wäre dann kurzfristige Beschäftigung (max 70 Tage im Jahr). Wenn ich beide Jobs ausübe, dann wird ein Job nach Steuerklasse 1 und der zweite Job mach Steuerklasse 6 versteuert, verstehe ich das richtig? Oder werden doch beide Jobs nach Steuerklasse 1 versteuert? Oder wird das überhaupt anders geregelt?
    Zweite Frage: kann ich selbst bestimmen, welcher Job nach günstigerer Steuerklasse 1 versteuert werden soll? Soll ich mich dafür bei Finanzamt melden, oder wird das über Arbeitgeber geregelt?
    Vielen Dank im Voraus.
    Herzliche Grüße,
    Gül.

    Sabrina
    SA
    Sabrina

    Guten Tag, gibt es bei einer kurzfristigen Beschäftigung, die neben einem Hauptberuf ausgeübt wird, eine monatliche Höchstverdienstgrenze von Euro 450.- oder kommt es wirklich nur auf den Beschäftigungszeitraum und die 70 Tage an? Danke für Ihre Rückmeldung. Sabrina

    GL
    GL
    GL

    Vielen Dank für die guten Informationen.
    Hauptbeschäftigung und Minijob beim gleichen Arbeitgeber ist ja nicht möglich. Wie sieht es bei folgender Konstellation aus?
    Hauptjob bei Arbeitgeber A.
    Minijob bei Arbeitgeber B.
    Ist für ein Projekt eine zusätzliche kurzfristige Beschäftigung bei Arbeitgeber B möglich?

    Melanie
    ME
    Melanie

    Hallo liebes Blog-Team,
    Kurz vor ab: sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung + 450€ Minijob ab Dezember + kurzfritiger 450€ Minijob für 2 Monate ebenfalls ab Dezember.
    Blogbeiträge unter anderem „Hauptjob-Minijob-kurzfristig“ usw…. habe schon gelesen ;-))))
    Und denoch: wie geschrieben ich übe eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung aus, habe einen Minijob auf 450euro Basis zum 01.12.20 bekommen und habe die Möglichkeit einen „kurzfristigen Minijob“ für GENAU 2 Monate ebenso für 450euro ab Dezember anzunehmen. Dem Chef habe ich dies erzählt und er knirscht jetzt schon mit Zähnen nach dem Motto „was muss ich noch tun!“ …. Er hat schon so viel um die Ohren, deshalb bevor er nein sagt möchte ich ihm etwas von der Arbeit wie Telefonate, Formulare usw. gerne abnehmen, deshalb auch meine Fragen:
    – wie ist denn die Abfolge für die Meldung? Kann ich es melden? Wenn ja, wo?
    – oder Meldet sich die Minijobzentrale beim Haupt-Arbeitgeber automatisch? Postalisch oder wie?
    – Kann ich es der Krankenkasse melden?
    – Fallen sonst irgendwelche Unkosten für meinen -> Hauptarbeitgeber an? Wenn ja, welche?
    Noch mal zum Schluss mir geht es hauptsächlich NUR darum meinen Hauptarbeitgeber zu entlasten! Über die Beschäftigungen weiß er ohnehin Bescheid! Ich befürchte nur wenn er um das alles selber kümmern muss wie evtl. Telefonate mit der Krankenkasse, Minijobzentrale o.ä., Formulare anfordern usw. das er am Ende doch nein sagt, wegen der zusätzlichen Zeitlichen-Belastung für ihn.
    Ich bedanke mich im Voraus recht herzlich 🙂

    Marieke
    MA
    Marieke

    Hallo an das Team der Minijob-Zentrale,
    fast passend zu dem Haupthema hätte ich auch eine Frage.
    Ich bin hauptberuflich Studentin und habe nebenbei einen Minijob und eine Anstellung als studentische Hilfskraft. Darf ich nun noch eine kurzfristige Beschäftigung (für 2 Wochen auf dem Weihnachtsmarkt) annehmen? Wenn ja, kommen da besondere Abgaben auf mich zu?
    Vielen Dank und viele Grüße,
    Marieke

    Verena Wallner
    VW
    Verena Wallner

    Hallo!
    Ich habe schon lange einen 450€ Job und führe gerade nebenbei für 5 Wochen eine kurzfristige Beschäftigung aus. Nun habe ich die erste Abrechnung erhalten und etwas weniger Geld erhalten als gedacht. Ich dachte, es fallen bei dem Verdienst keine Abgaben an. Angemeldet ist der kurzfristige Job auf Steuerklasse 1. War das falsch?
    Ich habe statt 750€ 737€ erhalten.
    Kann mir hier jemand weiterhelfen, ich habe von solchen Dingen leider sehr wenig Ahnung.
    Liebe Grüße

    Laura Bernjus
    LB
    Laura Bernjus

    Guten Tag,
    ich habe eine Festanstellung in einer Werbeagentur. Dort bin ich seit April in Kurzarbeit. Im Juli 2020 habe ich eine kurzfristige Beschäftigung als Kellnerin angefangen (nicht mehr als 70 Tage pro Jahr). Dazu möchte ich nun ab November einen Minijob mit einem Verdienst von monatlich 450€ annehmen. Ist diese Kombination zulässig?
    Vielen Dank & freundliche Grüße
    Laura B.