Haushaltshilfe einstellen: So einfach ist die Anmeldung
Haushaltshilfen sind eine große Entlastung und ermöglichen mehr Freizeit für Familie, Freunde oder Hobbys. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Einstellung einer Haushaltshilfe. Wir zeigen, wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine passende Haushaltshilfe finden und welche Kosten dabei entstehen.
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- Wo finde ich eine Haushaltshilfe?
- Wie viel muss ich einer Haushaltshilfe zahlen?
- Wann muss ich eine Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden?
- Wie melde ich eine Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale an?
- Welche Kosten entstehen mir als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin durch die Anmeldung?
- Wie versichere ich meine Haushaltshilfe?
- Muss ich einen Arbeitsvertrag aufsetzen?
- Warum muss ich eine Haushaltshilfe anmelden?
Zuletzt aktualisiert am 2. Januar 2025
Wo finde ich eine Haushaltshilfe?
Privathaushalte können eine Haushaltshilfe auf verschiedenen Wegen finden. Dazu zählen: Online-Plattformen, Kleinanzeigen oder auch das Schwarze Brett im Supermarkt. Außerdem bietet die Minijob-Zentrale eine eigene Haushaltsjob-Börse an. Hier können private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kostenlos und gezielt in ihrer Region nach Haushaltshilfen suchen oder selbst eine Anzeige schalten können.
Wie viel muss ich einer Haushaltshilfe zahlen?
Die Bezahlung vereinbaren Arbeitgeber und Haushaltshilfe unter sich. Hier gibt es keine allgemeingültigen Vorgaben.
In Deutschland gilt jedoch der gesetzliche Mindestlohn, der für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtend ist. Aktuell liegt dieser bei 12,82 Euro.
Der Stundenlohn ist allerdings eine individuelle Vereinbarung, die sowohl Wertschätzung zeigt als auch die Arbeit honoriert. Die Stundenlöhne von Haushaltshilfen liegen daher häufig deutlich über dem Mindestlohn und sollten im persönlichen Gespräch festgesetzt werden.
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Wann muss ich eine Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden?
Eine Haushaltshilfe muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden, wenn es sich um einen Minijob im Privathaushalt handelt. Dies ist der Fall, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Der monatliche Verdienst liegt durchschnittlich maximal bei 556 Euro.
- Die Haushaltshilfe übernimmt typische haushaltsnahe Tätigkeiten. Also alltägliche Arbeiten in der Wohnung, die normalerweise durch eine im Haushalt lebende Person erledigt werden. Dazu zählt z.B. Kochen, Putzen oder Einkaufen. Aber auch Gartenarbeit, die Betreuung von Kindern, Tieren oder Kranken sowie alten und pflegebedürftigen Menschen –zählen dazu.
- Die Tätigkeit ist keine Gefälligkeit und wird nicht von einer Person ausgeführt, die im selben Haushalt lebt, wie z. B. Partner oder Partnerin oder Kind. Weitere Informationen darüber, wann eine Tätigkeit als Gefälligkeitsleistung gilt, finden Sie auf unserer Internetseite.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, handelt es sich um einen Minijob im Privathaushalt. Dieser muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Die Anmeldung sollte zeitnah mit Beginn der Beschäftigung erfolgen.
Wie melde ich eine Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale an?
Einen Minijobber oder eine Minijobberin im Privathaushalt bei der Minijob-Zentrale anzumelden, geht ganz schnell und unkompliziert über das Haushaltscheck-Verfahren. Die Anmeldung können Privathaushalte in wenigen Schritten online erledigen.
Dafür benötigen sie nur ein paar Eckdaten von ihrer Haushaltshilfe, wie z. B. Name, Adresse und falls bekannt die Rentenversicherungsnummer. Das Gute: Sie können das Formular auch abschicken, wenn Informationen noch fehlen und diese nachreichen.
Die Minijob-Zentrale kümmert sich um die Berechnung und Abbuchung der Abgaben, sowie die Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Bestätigung und die Abgabenbescheide erhalten Privathaushalte per Post.
Hinweis: Über unseren Minijob-Manager können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Haushaltshilfe ganz einfach online verwalten und die Post der Minijob-Zentrale auf elektronischem Wege empfangen. Mehr Informationen zum Minijob-Manager finden Sie in unserem Magazin-Artikel.
So einfach ist die Anmeldung!
Welche Kosten entstehen mir als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin durch die Anmeldung?
Für Minijobs im Privathaushalt fallen deutlich weniger Abgaben an als im gewerblichen Bereich. Private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen für ihre Haushaltshilfe Abgaben von maximal 14,92 %. Eine detaillierte Übersicht der Abgaben finden Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale.
Wenn eine Haushaltshilfe beispielsweise 180 Euro monatlich verdient, fallen zusätzlich 26,86 Euro Abgaben an.
20 % der Kosten für eine Haushaltshilfe können sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über die Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen, maximal 510 Euro jährlich. Bei einem monatlichen Verdienst von 180 Euro ist die mögliche Steuermäßigung mit 41,37 Euro pro Monat sogar größer als die Summe der Abgaben für den Minijob mit 26,86 Euro.
Die Höhe der Abgaben und der Steuervorteil können Privathaushalte ganz einfach mit dem Haushaltsscheck-Rechner ausrechnen.
Wie versichere ich meine Haushaltshilfe?
Durch die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale ist die Haushaltshilfe bereits in verschiedenen Zweigen der Sozialversicherungen abgesichert.
Rentenversicherung: Minijobs mit Verdienstgrenze sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Das gilt auch für Minijobberinnen und Minijobber im Privathaushalt. Die Haushaltshilfe zahlt einen Eigenanteil von 13,6 Prozent und ist damit voll in der Rentenversicherung abgesichert. Es besteht für die Haushaltshilfe aber auch die Möglichkeit, sich von der Zahlung ihres Beitrages befreien zu lassen.
Krankenversicherung: Ein Minijob begründet für Minijobberinnen und Minijobber keinen eigenen Krankenversicherungsschutz. Minijobberinnen und Minijobber sind in der Regel aber schon anderweitig krankenversichert – zum Beispiel wegen einer Hauptbeschäftigung oder in der Familienversicherung. Für gesetzlich krankenversicherte Haushaltshilfen zahlt der Privathaushalt einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Dieser Beitrag ist in den Abgaben von maximal 14,92 Prozent bereits enthalten.
Unfallversicherung: Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt übernimmt die Minijob-Zentrale die Anmeldung der Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Privathaushalte melden ihre Beschäftigte oder Ihren Beschäftigten nur mit dem Haushaltsscheck an. Die Minijob-Zentrale übernimmt dann alles Weitere – auch die Berechnung und den Einzug des Beitrags zur Unfallversicherung.
Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale stellt sicher, dass die Haushaltshilfe rundum abgesichert ist.
Haushaltshilfe anmelden & profitieren
Muss ich einen Arbeitsvertrag aufsetzen?
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch sehr hilfreich. Denn ein schriftlicher Arbeitsvertrag schafft Klarheit und Sicherheit für beide Parteien. Außerdem sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ohnehin verpflichtet, einen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich für den Minijobber oder die Minijobberin festzuhalten.
Ein Arbeitsvertrag stellt sicher, dass alle wichtigen Punkte des Arbeitsverhältnisses geklärt sind und beide Parteien ihre Rechte und Pflichten kennen. Darüber hinaus erleichtert ein Arbeitsvertrag die Anmeldung des Minijobbers bei der Minijob-Zentrale, da alle relevanten Informationen bereits schriftlich festgehalten sind.
Welche wesentlichen Punkte ein Arbeitsvertrag beinhalten sollte und was es sonst noch zu wissen gibt, steht ganz ausführlich in unserem Artikel „Arbeitsvertrag im Minijob“.
Warum muss ich eine Haushaltshilfe anmelden?
Die Anmeldung einer Haushaltshilfe ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern sorgt auch für ein faires und transparentes Arbeitsverhältnis. Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale schafft rechtliche Sicherheit für die Beschäftigten sowie die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Zudem profitieren private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von steuerlichen Vorteilen, indem sie die Kosten für die Haushaltshilfe steuerlich geltend machen.
17 Kommentare
Hallo, ist es möglich bspw. die Mutter als Haushaltshilfe im Rahmen eines Minijobs einzustellen?
Mfg
Ich finde kein Anmeldeformular für Haushaltshilfen Geringverdiener Verdienst 120,00 € im Monat
Was ist, wenn mich die Familie ein Monat nicht benötigt, weil sie einen Wasserschaden hat? Bekomme ich trotzdem eine Lohnfortzahlung?
Steuernummer oder Steuer-ID? Was muss bei der Arbeitgeber bei der Anmeldung über das Haushaltscheck-Verfahren
angeben?
Hallo,
Ich arbeite in einem Minijob, 538 und wie viel müsste ich für die Rentenversicherung bezahlen?
Wird diese Zahlung von der 538 abgezogen?
Wo erhalte ich detaillierte Informationen zu meinen monatlichen Beiträgen?
Danke und Gruß
Ich brauche einen Mini Job im Stadt Bayreuth
Hallo,
dieser folgende Text von Ihnen ist unklar, wenn man Privat eine Haushaltshilfe mit Steuerkarte kurzfristig einstellen will:
“ Der monatliche Verdienst liegt durchschnittlich maximal bei 538 Euro (ab Januar 2025 bei 556 Euro monatlich). “
Was ist zu beachten – außer der Anmeldung beim Fin.amt als Arbeitgeber.
DANKE und Gruß
Sarah
Haushaltshilfe (Privathaushalt) : Vorteile Minijob versus Rechnung?
Ich lese hier immer die Vorteile der Anmeldung als Minijobber (von der Arbeitgeberseite aus) , was quasi im Vergleich zu „schwarz“ geschrieben ist. Das ist ja klar. Aber es gibt ja auch die Variante, Haushaltshilfen einzustellen, die selbständig sind oder bei einem Reinigungsunternehmen angestellt etc., von denen man eine Rechnung bekommt. (So hatte ich es bisher immer gemacht, jetzt überlege ich gerade.) Das ist aus der Sicht desjenigen, der die Haushaltshilfe benötigt, natürlich seher einfach und praktisch und ohne weitere Verpflichtung, wenn man ehrlich ist. Mich würde hier eine Abwägung interessieren, vielleicht sogar auch mal ein Artikel. (Oder habe ich etwas übersehen?) Was ist der Vorteil für den Privathaushalt/ Arbeitgeber, wenn er einen Minijobber einstellt versus z.B. einen selbständigen Kleinunternehmer beauftragt? Gibt es überhaupt einen?? Bin gespannt.