5 min Lesezeit

20 Kommentare

Hinterbliebenenrente neben Altersvollrente: Wie Minijobber profitieren!

Viele Rentner möchten auch im Alter noch etwas hinzuverdienen. Ein Minijob eignet sich hier besonders gut, da sich dieser grundsätzlich nicht auf die Höhe einer Rente auswirkt. Hinterbliebenenrentner, die zudem eine Altersvollrente beziehen und einen Minijob ausüben, können jedoch schnell über einen festgelegten Freibetrag kommen, was zur Kürzung der Hinterbliebenenrente führt. Welche Vorteile es bringt, wenn hier aus dem Minijob eigene Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden, erklären wir in diesem Beitrag.

zuletzt aktualisiert am 3. Januar 2024

Wann wird ein Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet?

Ein Einkommen wird grundsätzlich dann auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, wenn es einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Dieser Freibetrag hängt von der Höhe des aktuellen Rentenwerts ab und wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Für alle Hinterbliebenenrenten gilt ein Freibetrag in Höhe des 26,4-fachen des aktuellen Rentenwerts.

Freibetrag
Aktueller Rentenwert: 37,60 €
=> 37,60 € x 26,4 = 992,64 €

Wenn das jeweilige Nettoeinkommen den Freibetrag übersteigt, werden 40 % des übersteigenden Betrags von der Hinterbliebenenrente abgezogen (= Kürzungsbetrag).

Hinweis: Zu den Hinterbliebenenrenten zählen neben den Witwen- und Witwerrenten beispielsweise auch die Erziehungsrenten.

Was wird als Einkommen berücksichtigt?

Nahezu alle Einkommen, die neben einer Hinterbliebenenrente erzielt werden, können die Höhe der Rente beeinflussen. Hierzu zählen beispielweise auch die Gelder aus einem Minijob oder einer Altersrente.

Eine Ausnahme bilden sogenannte „bedarfsorientierte Leistungen“ (wie z. B. das Bürgergeld oder die Grundsicherung) sowie staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge (z. B. Riester-Renten). Diese haben keinen Einfluss auf die Hinterbliebenenrente.

In welcher Höhe wird das Einkommen berücksichtigt?

Maßgeblich bei der Einkommensanrechnung ist das monatlich erzielte Einkommen. Sind mehrere Einkommen zu berücksichtigen, werden diese zu einem Gesamteinkommen zusammengerechnet.

Für die Anrechnung ist das Bruttoeinkommen in Nettoeinkommen umzurechnen. Hier spricht man von der sogenannten Nettorisierung. Dabei werden nicht die tatsächlichen Abgaben abgezogen, sondern es wird ein pauschaler Abzug durchgeführt.

Die Höhe des pauschalen Abzugs richtet sich nach der Einkommensart. So beträgt der Pauschalabzug zum Beispiel bei Arbeitsentgelt 40 % des Bruttoeinkommens, bei Altersrenten sind es 14 %.

Wie wirkt sich die Einkommensanrechnung bei gleichzeitigem Bezug einer Altersvollrente und Ausübung eines Minijobs aus?

Wenn ein Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersvollrente bezieht und einem Minijob nachgeht, richtet sich die Höhe des für die Einkommensanrechnung bei der Hinterbliebenenrente zu berücksichtigenden Verdienstes aus dem Minijob nach der Art der Absicherung in der Rentenversicherung.

  • Minijobs neben der Altersvollrente sind grundsätzlich rentenversicherungsfrei und nur der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. In diesem Fall gilt für den Verdienst aus dem Minijob „Bruttoeinkommen gleich Nettoeinkommen“.
  • Verzichtet der Beschäftigte aber auf die Rentenversicherungsfreiheit und zahlt einen Eigenanteil an den Beiträgen zur Rentenversicherung, ist die Beschäftigung rentenversicherungspflichtig und das Bruttoeinkommen wird pauschal um 40 % gekürzt.

Bei einem rentenversicherungsfreien Minijob wird somit ein höheres Einkommen bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt, so dass auch der Kürzungsbetrag höher ausfällt.

Da bei einem rentenversicherungspflichtigen Minijob für die Einkommensanrechnung pauschal 40 % des Brutto-Verdienstes abgezogen werden, sinkt auch der Kürzungsbetrag und es kann eine höhere Hinterbliebenenrente ausgezahlt werden.

Beispiel

Ausgangssituation:

Eine Altersvollrentnerin, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat, bezieht eine monatliche Brutto-Rente in Höhe von 1.000 €. Ebenso erhält sie aus der Rentenversicherung ihres verstorbenen Ehemannes eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 650 € brutto im Monat.

Im Rahmen der Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente werden bei der Altersvollrente pauschal 14 % des Bruttobetrages abgezogen.

1.000 € abzüglich 14 % = 860€

Als Anrechnungsbetrag werden somit 860 € zugrunde gelegt.

Da sie hiermit unter dem aktuellen Freibetrag von 992,64 € liegt, wird die Hinterbliebenenrente in voller Höhe gezahlt.

Nun entschließt sich dieselbe Rentnerin, zusätzlich einen Minijob mit einem monatlichen Verdienst von 538 € aufzunehmen. Sie kann jetzt wählen, ob sie eigene Rentenversicherungsbeiträge zahlen möchte oder nicht.

Variante 1 – Rentenversicherungsfreier Minijob ohne eigene Beiträge

Wird der Minijob rentenversicherungsfrei ausgeübt, gilt die Regel „Bruttoeinkommen gleich Nettoeinkommen“. Es bleibt also bei den 538 €, die im Rahmen der Einkommensanrechnung berücksichtigt werden.

Damit ergibt sich folgendes Gesamteinkommen:

860 € Altersvollrente
+ 538 € Verdienst aus dem Minijob
____________________________________________________
1.398 € zu berücksichtigendes Gesamteinkommen

Das zu berücksichtigende Gesamteinkommen übersteigt den Freibetrag in Höhe von 992,64 € um 405,36 € (1.398 € ./. 992,64 €). Von diesem Betrag werden 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet:

405,36 € x 40 % = 162,14 €

Damit ergibt sich eine monatliche Hinterbliebenenrente in Höhe von:

650,00 € ./. 162,14 € = 487,86 €

Variante 2 – Rentenversicherungspflichtiger Minijob mit eigenen Beiträgen

Entscheidet sich die Rentnerin dafür, auf ihre Rentenversicherungsfreiheit zu verzichten und den Minijob somit rentenversicherungspflichtig auszuüben, werden von ihrem Verdienst pauschal 40 % abgezogen.

538 € abzüglich 40 % = 322,80 €

Hier ergibt sich folgendes Gesamteinkommen:

860 € Altersvollrente
+ 322,80 € Verdienst aus dem Minijob
____________________________________________________
1.182,80 € zu berücksichtigendes Gesamteinkommen

Das zu berücksichtigende Gesamteinkommen übersteigt den Freibetrag in Höhe von 992,64 € um 190,16 € (1.182,80 € ./. 992,64 €). Von diesem Betrag werden 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet:

190,16 € x 40 % = 76,06 €

Hier ergibt sich eine monatliche Hinterbliebenenrente in Höhe von:

650 € ./. 76,06 € = 573,94 €

Zum Vergleich:

Monatliche Hinterbliebenenrente nach Einkommensanrechnung

  • mit rentenversicherungsfreiem Minijob: 487,86 €
  • mit rentenversicherungspflichtigem Minijob: 573,94 €

Das ergibt eine Differenz in Höhe von 86,08 € monatlich (jährlich 1.032,96 €).

Welche Auswirkungen hat die Rentenversicherungspflicht für den Minijobber und auf die Altersvollrente?

Verzichten Altersvollrentner auf die Rentenversicherungsfreiheit im Minijob und üben somit die Beschäftigung rentenversicherungspflichtig aus, fällt für sie auch der Eigenanteil zur Rentenversicherung an. Sie müssen dann im Minijob den monatlichen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 %, den der Arbeitgeber zahlt, um 3,6 % aufstocken.

Das sind bei einem Verdienst von 538 € im Monat 19,37 € (538 € x 3,6 %). Jährlich ergibt das einen Arbeitnehmer-Eigenanteil in Höhe von maximal 232,44 €. Die in einem Kalenderjahr gezahlten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung erhöhen die Altersvollrente jeweils zur Anpassung am 1. Juli des Folgejahres.

Fazit

Bezogen auf unser Beispiel steht dem finanziellen Vorteil bei der Hinterbliebenenrente von 86,06 € monatlich somit eine Mehrbelastung im Minijob von 19,37 € gegenüber. Das entspricht einem Plus von 66,69 € monatlich bzw. 800,28 € jährlich. Damit profitiert die Hinterbliebenenrentnerin in diesem Fall davon, wenn sie aufgrund der Altersvollrente den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit im Minijob erklärt und eigene Beiträge zahlt. Zu beachten ist allerdings, dass sich die Altersvollrente durch die eigenen Rentenversicherungsbeiträge ebenfalls erhöht und damit wiederum auf zukünftige Einkommensanrechnungen der Hinterbliebenenrente auswirkt. Der finanzielle Vorteil wird dadurch aber letztendlich nicht beseitigt.

Weitere Informationen zur Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten finden Sie auf der  Homepage der Deutschen Rentenversicherung. Bei Fragen können Sie sich auch unter 0800 1000 4800 an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung wenden.

War der Artikel hilfreich für Sie?

Hilfe und Kontakt

Sie konnten bei uns bisher keine passende Antwort finden und haben weiterhin Fragen? Dann schreiben Sie uns diese in den Kommentarbereich.

Das könnte Sie auch interessieren

20 Kommentare

guest
Inline Feedbacks
View all comments
Monika Zimmerschie...
MZ
Monika Zimmerschie...

Bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit werden 40% vom Verdienst Minijob pauschal gekürzt, somit werden nur 60% auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
In welchem Paragraphen steht das im Sozialgesetzbuch oder wo auch immer?

Monika Bell
MB
Monika Bell

Ich beziehe 930 € Rente ,bin getrennt lebend und mein Noch Ehemann zahlt freiwillig 230 € Unterhalt ,bekomme 152 € Wohngeld .Habe dann 1312 € monatlich wovon ich alle Ausgaben begleichen muss. Darf ich dann noch einem Minijob nachgehen ohne das man mir das Wohngeld streicht ?

Christel Hoffstiep...
CH
Christel Hoffstiep...

Beziehe Altersrente 790 Netto+ Witwrnrente 443,
+ Minijob ca. 400 €
sollte ich Minijob Versicherungspflichtig
arbeiten?

Ines
IN
Ines

Ein Rentner-Ehepaar dürfte jeweils einem Minijob (=2) ohne Anrechnung nachgehen?
Stellt sich wieder die Frage, warum ein Witwe:r in Sachen Hinzuverdienst anders behandelt wird?
Würde da eine Obergrenze nicht mehr Sinn machen?

Sen Ben
SB
Sen Ben

Folgt man der Empfehlung aus dem Artikel hat man zwar eine höhere Hinterbliebenenrente, die Abzüge beim Minijob sind aber deutlich höher als das Mehr an Rente.
Unterm Strich hätte die Dame dann monatlich sogar 108 € weniger zur Verfügung…

Hänschen Klein
HK
Hänschen Klein

Die Erläuterungen zum Thema waren ausführlich und leicht verständlich. Vielen Dank dafür.
An der Ungerechtigkeit können wir nichts ändern. Aber meinen Unmut darüber kann ich zum Ausdruck bringen. Nicht nur, dass man seine Ehepartnerin verliert, man verliert auch noch Geld und wird bestraft, dass man als Rentner noch einer Arbeit nachgeht, um u.a. im Kontakt mit Menschen und Gesellschaft zu bleiben. Die Politik, egal von welcher Partei, sollte sich an mancher Stelle schämen. Keiner von denen geht unter 10T€ monatlich nach Hause!

Anonymous
AN
Anonymous

immer nur bestrafen die wer schaft die wo nur schlafen krigen immer mehr ohne abzuge und bleiben damit auch noch gesund

anke
AN
anke

Warum muss man Menschen mit so wenig Geld auch noch etwas wegkürzen? Ich verstehe es nicht. ..

Anonymous
AN
Anonymous

Welcher Rentner soll das verstehen?