1 min Lesezeit

204 Kommentare

Minijob neben der Rente: Mehr Hinzuverdienst anrechnungsfrei möglich

Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente können unbegrenzt hinzuverdienen. Die Renten werden nicht mehr gekürzt. Zum 1. Januar 2024 erhöhen sich die Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrenten. Was Rentnerinnen und Rentner mit einem Minijob über die neuen Hinzuverdienstgrenzen wissen sollten, erklären wir in unserem Beitrag.

Keine Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten

Rentnerinnen und Rentner können unbegrenzt zu ihrer Altersrente hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Früher war das nur für Rentnerinnen und Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze möglich.

Der Hinzuverdienst aus einem Minijob war aber schon immer möglich, ohne dass die Rente gekürzt wurde.

Minijob auch neben einer Erwerbsminderungsrente möglich

Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen ab dem 1. Januar 2024 angehoben. Die Hinzuverdienstgrenzen werden jährlich neu festgelegt und sind an die Entwicklung der monatlichen Bezugsgröße in der Sozialversicherung geknüpft.

  • Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist im Jahr 2024 ein jährlicher Hinzuverdienst von 18.558,75 Euro anrechnungsfrei möglich. Dies entspricht drei Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. 
  • Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2024 bei 37.117,50 Euro. Dies entspricht sechs Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Falls in den letzten 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung ein höheres Einkommen erzielt wurde, gilt ggf. eine höhere, individuelle Grenze.
Übersicht der Hinzuverdienstgrenzen für das Jahr 2024

Wichtig: Für andere Rentenarten können individuelle Hinzuverdienstgrenzen gelten. Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher die einen Minijob ausüben wollen, sollten sich vorher bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Minijob neben der Rente – so viel Hinzuverdienst ist erlaubt

Für Minijobs gilt die jährliche Verdienstgrenze

Auch wenn alle Altersvollrentnerinnen und Altersvollrentner unbegrenzt hinzuverdienen dürfen und sich die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten erhöhen, gilt im Minijob ab dem 1. Januar 2024 die jährliche Verdienstgrenze von 6.456 Euro. Wird diese überschritten, liegt in der Regel kein Minijob mehr vor.

Mehr Informationen zum Thema Rente und Hinzuverdienst finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.

War der Artikel hilfreich für Sie?

Hilfe und Kontakt

Sie konnten bei uns bisher keine passende Antwort finden und haben weiterhin Fragen? Dann schreiben Sie uns diese in den Kommentarbereich.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Mehr Geld im Minijob: Wann darf man über 538 Euro verdienen

    70 Kommentare

    Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob liegt aktuell bei 538 Euro. Doch was passiert, wenn diese Grenze überschritten wird? In unserem Artikel erklären wir, was...

  • Das ABC der Steuern im Minijob

    24 Kommentare

    Pauschsteuer, Steuererklärung und Sonderausgaben - Diese Begriffe begegnen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern häufig, wenn sie Minijobber beschäftigen. Damit Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im gewerblichen Bereich und...

  • So einfach zahlen Arbeitgeber im Privathaushalt die Abgaben

    12 Kommentare

    Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber eines Minijobs im Privathaushalt zahlen nur geringe Abgaben an die Minijob-Zentrale. Doch wie funktioniert die Beitragszahlung für diese Jobs? Von der...

204 Kommentare

guest
Inline Feedbacks
View all comments
Detlef Roth
DR
Detlef Roth

Hallo, ich bin Renter im Vorruhestand und habe einen Minjob und werde nur gelegentlich bei viel Arbeit geholt.Im Januar, Februar war keine Arbeit da, jetzt im März sehr viel.Kann ich einmalig die Hinzuverdienstgrenze von 538 € überschreiten da ich mehr Stunden arbeiten könnte und ist das wenn ja öfters erlaubt?

Petra Weber
PW
Petra Weber

Hallo muss man beim Beziehen von Erwerbsminderungsrente auch den RV-Befreiungsantrag ausfüllen, wenn man das möchte ?

Andreas Karthaus
AK
Andreas Karthaus

Hallo, ich bin 66 Jahre jung, bezeihe eine Regelaltersrente und eine Betriebsrente, welche mit Steuerklasse 1 versteuert wird. nun möchte ich einen 538 Euro Job annehmen. Frage: mir wurde erklärt, ich müsse die Betreibsrente dann mit Steuerklasse 6 versteuern. Ist dieses so richtig?

Detlef Schürmann
DS
Detlef Schürmann

Bin 68 Jahre ,seid 3 Jahren in Altersrente.Habe einen 520 eu Nebenjob,mit 36 Tage Urlaub im Jahr.Nun hatte ich eine Krebserkrankung mit 50% Schwerbeschädigung.Stehen mir
Jetzt auch 5 Tage mehr Urlaub im Job zu?

B.W.
BW
B.W.

Hallo , bekomme seiht dem 1.09. 2023 14 Monate eher meine Rente. Bekomme am 1.11.2024 meine Regelaltersrente mit 66 Jahren. Habe jetzt eine Minjob auf 520 € . Kann ich diesbezüglich auch noch einen Job auf 70 Tage im Jahr nehmen ohne das ich Abzüge habe.

Magdalena, Nowak
MN
Magdalena, Nowak

Hallo Frage , bekomme volle EM – Rente befristet bis 2025 . Habe jetzt eine geringfügige Beschäftigung unter 15 Stunden
Arbeite 2 x4 Stunden angenommen . Jetzt sagt mir meineKollegin ,ich darf nur 3 Stunden, bei voller EM Rente . Jetzt bin ich verunsichert, weil mir gesagt wurde ,bis zu 15 Stunden wöchentlich, Hinzuverdienst ,darf ich eigentlich arbeiten
Wie erfährt die DRV , von meinen Arbeitszeiten, meldet der Arbeitgeber die , muss ich die melden oder interessiert das die DRV nicht bei so wenig Arbeitsstunden.
VIELLEICHT hat jemand eine Antwort.

Susi De
SD
Susi De

Macht die Zahlung in die RV Sinn, wenn man bereits Erwerbsminderungsrente erhält oder macht die RV-Befreiung mehr Sinn? Wo sind die Unterschiede?

Kirsten Seed
KS
Kirsten Seed

Ich beziehe bis zum 29.2. 24 eine volle Erwerbsminderungsrente. AB 01.03.2024 komme ich dann in die Regelaltersrente mit 66 Jahren.

Aufgrund der gestiegenen Kosten habe ich ein Angebot erhalten,ab 01.3.24 2x wöchentlich je 4,5 Std/ 36 Std.monatlich, einen Minijob zu bekommen bei ca.dann 446 Euro.

Momentan bekomme ich aufgrund meiner geringen Erwerbsminderungsrente von knapp 1000 Euro einen Wohngeldzuschlag.
Muss ich damit rechnen, dass mir das Wohngeld komplett gestrichen wird, ich stattdessen arbeite und nur gering mehr am Monatsende an Verdienst zur Verfügung habe als zum Wohngeld? Es würde sich hierbei dann um ca.446 Euro Minijobverdienst handeln das ,Wohngeld entspräche etwas weniger. Leider habe ich trotz mehrmaligen schriftlichen Versuchen bis dato.keine Rückmeldung vom Wohnungsamt diesbezüglich bekommen.Wie sehe es steuerlich zudem aus, habe mich mit 66 Jahren mit dem Thema Minijob nie auseinandersetzen müssen und höre so viele verschiedene Aussagen von Laien.Bitte daher hier um kompetente Aufklärung.
Vielen Dank!
K.Seed.

Frank Engert
FE
Frank Engert

Unsere Putzhilfe ist bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Sie geht aber demnächst in Rente und sagte mir, dass dann die Anmeldung/Registrierung wie auch die Einzahlungen bei der Minijob-Zentrale entfallen würden.
Liegt sie da richtig?

MfG Frank Engert

Mithat okuyucu
MO
Mithat okuyucu

Gutenabend meine frau ist hausfrau sie bekommt rentner aus der türkei kan sie hier als mini jop arbeiten
Mit freundlichen gruß

Marita H.
MH
Marita H.

Ich bekomme die Arbeitsmarktrente. Wieviel Stunden am Tag dürfte ich arbeiten? Einige sagen 3 bis unter 6 und andere unter 3 Stunden…Ich bin verunsichert..

Rajinder Sharma
RS
Rajinder Sharma

Guten Abend,
Ich bin Rentner. Wenn ich neben Job für 520€ arbeiten und auch Sonntag arbeiten und bekommen Sonntag Zuschlag. 520€ soll mit Zuschlag oder 520 € + Zuschlag kann ich verdienen ohne Steuer.

Bibi Diedie
BD
Bibi Diedie

Guten Tag, ich erhalteveine volle EM Rente und übe nebenbei einen Minijob in einer Arztpraxis aus. Dort arbeite ich Montag , Dienstag und Mittwoch jeweils 2,59 Stunden. Jetzt sind auf Grund eines Umzuges der kompletten Praxis Überstunden angefallen, da ich auch Donnerstag und Freitag in der Praxis war, natürlich habe ich da wie sonst auch nur unter 3 Stunden gearbeitet, das aber 3 Wochen lang. (3x Donnerstag und Freitag zusätzlich)
Wie kann mir meine Chefin diese Stunden bezahlen, ohne das ich in die Steuerpflicht rutsche oder zu viel Geld im Monat bekomme und ev. mit einer Rentenkürzung rechnen muss.
Bitte zeigen Sie mir alle Möglichkeiten auf.

Vielen Dank, Bibi Diedie

Martina Schmidt
MS
Martina Schmidt

Mir wurde mit Eintritt der Regelaltersrente 2021 ein Zuschlag für langjährig Versicherte gewährt.Da ich bis jetzt weiter einen Midi-Job ausübe,würde der Zuschlag komplett gestrichen.Nach einer OP werde ich nur noch einen Mini- Job auf 520€- Basis ausüben.Wird dieser auf die Berechnung des Grundrenten- Zuschlags angerechnet oder nicht.? ( natürlich erst rückwirkend über das vorvorletzte Jahr).Wenn ich gar nichts mehr zuverdiene,bekomme ich dann den Zuschlag wieder?

Georg Tisch
GT
Georg Tisch

Hallo,
ich habe dem Artikel entnommen, daß das Minijobgehalt die Rente nicht schmälert. Muß aber das Minijobgehalt versteuert werden, d.h. es muß zur Rente dazugezählt werden bei der Steuererklärung?
Schöne Grüße, G. Tisch

Christof Rienerman...
CR
Christof Rienerman...

Guten Tag,
Kann ich meinen Nebenjob, den ich z.Z. in Form einer Übungsleiterpauschale ausüben, auch in einen Minijob umwandeln?
An die erlaubte Stundenzahl halte ich mich natürlich.ixh beziehe die Volle EMR.
Mit freundlichen Grüßen
Christof Rienermann

Hans Josef Blanke
HB
Hans Josef Blanke

Ich war von 01/2021 bis 12/2022 als Minijobber im öffentlichen Dienst auf 450,00 Eurobasis beschaftigt. Der ÖD zahlt die Pauschale von 2% nicht.
Nun wurde mir das als Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit auf die Rente gerechnet. Volle Besteuerung, somit habe ich als Minijobber einen Stundenlohn von ca. 7,00 € bekommen. Fühle mich verarscht, was ist mit Mindestlohn? 2022 habe ich die Energiepauschale bekommen und diese wurde auch noch versteuert. Frage: Wie hoch ist der Steuersatz auf einen Minijob und darf dieser auf die Rente angerechnet werden? Dard die Energiepauschale versteuert werden, da es sich nicht um eine Arbeitsleistung handelt.
Zusatz: Der AG hat mich im Januar 2021 an der Minijobbörse angemeldet und ich bin davon ausgegangen das der Minijob steuerfrei ist.
Warnung an alle die einen Minijob im ÖD antreten. Ihr zahlt Steuern aber kräftig. Ich dachte Sklavenarbeit wäre abgeschafft. Ich habe sie hautnah erlebt.
Schön wenn ich eine Antwort auf meine Fragen bekommen würde. Danke!

Wolfgang Götte
WG
Wolfgang Götte

Ich habe die Erwerbsminderungsrente bis zum erreichen der Altersrente und möchte ein 520 Euro Arbeit machen muss ich da mit Abzüge rechnen bei der Rente oder bei den 520 Euro.
Was für eine Steuerklasse müsste jch angeben.

Gabi schmidt
GS
Gabi schmidt

Es gibt doch noch eine Übungsleiterpauschaule. Wie läuft es damit. Bitte klären sie mich auf. MfG G.Schmidt

Marlies Dreßler
MD
Marlies Dreßler

Hallo, ich bin 69 Jahre alt, Rentnerin und verwitwet. Seit 2017 habe ich einen Minijob und darf nicht mehr als 400€ verdienen, ansonsten wird die Witwenrente gekürzt, die beträgt eh nur 560€. Ich hab’s das Gefühl, die Hinterbliebenen fallen durch ein Raster. Soll ich vielleicht Bürgergeld beantragen??? Ich verstehe das System nicht, ich will arbeiten und werde dafür bestraft.
Gruß Marlies

Klaus Spengler
KS
Klaus Spengler

Ich bin in Rente und habe einen minijob.Jetzt wurde in der Firma eine inflationsausgleich Prämie an alle Mitarbeiter ausgezahlt,ausser an die minijober die schon in Rente sind.Die Begründungen war das die die Prämie versteuern müssten,weil die hinzuverdienstgrenze überschritten wird.
Wird die Prämie nun auf die hinzuverdienstgrenze angerechnet oder nicht ?

U.Graf
UG
U.Graf

Darf ich bei einer vollen Erwerbsunfähigkeitsrente auch zwei Mini Jobs angemeldet haben?
Ich komme nicht über 520€ und nicht über 10Std. In der Woche.

Marion Rehm
MR
Marion Rehm

Ich beziehe seit 2014 eine volle Erwerbsminderungsrente. Meine Frage wäre – da ich jetzt inzwischen 68 Jahre alt bin – ob ich weiterhin eine volle Erwerbsminderungsrente beziehe oder Anspruch auf eine „normale“ Altersrente habe. Es geht außerdem darum, wieviel ich im Jahr dazu verdienen kann ohne das mit Steuern abgezogen werden.
Vielen Dank für Ihre Hilfe bei meiner Frage.

Alfons Spiegelhaue...
AS
Alfons Spiegelhaue...

Die Ausnahme, daß man in den letzten 12 Monaten im Ausnahmefall (z.B. wegen Vertretung eines erkrankten Mitarbeiters) die Grenze von 520 € ( gültig bis Ende 2023) überschreiten darf, ohne den Minijob-Status zu verlieren, ist ab wann gültig? Mir wurde erklärt, daß man vorher mindestens 12 Monate bei diesem Unternehmen als Minijobber beschäftigt sein muss.
Ist das richtig?

Michael Schramm
MS
Michael Schramm

Hallo, habe einen Minijob seit 2019 und habe in 12/2022 unvorhergesehen Krankheitsvertretung gemacht. Leider hat auch mein AG nicht auf meine Stunden geachtet (obwohl er es behauptet). Habe in 12/22 rund 1.300 Euro bekommen. Damit war der Monat ja kein Minijob mehr.
in der gesamten Beschäftigungszeit davor habe ich die Stundenzahl nie überschritten und mtl. nur 450 Euro bekommen.
In 1/23 hat mein AG für 1/22 -12/22 eine Rückrechnung vorgenommen und für das komplette Jahr Sozialabgaben (Krankenkasse, Pflegeversicherung, Rentenvers und Arbeitslosenversicherung) einbehalten.
Ich habe in 2023 laufend eine Berichtigung verlangt weil ich meine, nur 12/22 dürfte mit Sozialabgaben belastet werden. Mein AG schreibt mir, dass dies in seinem Ermessen liege. Siehe hier :

nach Rücksprache mit der Minijob Zentrale liegt es in unserem Ermessen wie wir solche Sachverhältnisse beurteilen. Erste Instanz ist die Arbeitgeberbeurteilung und zweite Instanz wäre die Beurteilung des Betriebsprüfers. Und nicht die Beurteilung der Minijobzentrale oder des Arbeitnehmers. Durch die bekannten Mindestlohnverstoße und die damit verbundenen Strafen bei anderen Bundesligavereinen sind wir diesbezüglich sehr vorsichtig und haben Michael durch die monatliche Arbeitszeitkontrolle gewarnt, dass es Konsequenzen geben wird wenn weiter regelmäßig die Arbeitszeit überschritten wird.
 
Laut der Minijobzentrale muss unvorhersehbare Mehrarbeit wie Vertretung bei Krankheit, rückwirkend auf die letzten gearbeiteten Monate eines Jahres beurteilt werden. Ich wurde bei Michael erst nach der geleisteten Mehrarbeit darüber informiert, das es da eine Krankheitsvertretung gab. Dies müsste vorher bei euch passieren um zu beurteilen ob der jeweilige Fahrer noch Kapazitäten zum aushelfen hat.
 
Auf der Seite der Minijobzentrale https://www.minijob-zentrale.de/DE/home/home_node.html können einige Sachverhältnisse geklärt werden.
 
Wenn wir einen gewissen Sachverhalt beurteilen in Zusammenarbeit mit unserem Steuerbüro und den bestehenden Grauzonen die wir unbedingt vermeiden müssen, da wir es uns als Verein nicht leisten können, Geldstrafen zu zahlen bezüglich Mindestlohnverstoß, ist das unsere Entscheidung als Arbeitgeber.

was ist nun zutreffend und wer entscheidet was und in welchem Rahmen ?

danke

Jan Rehse
JR
Jan Rehse

Hallo
Ich bin seit 2021 durch eine Krebserkrankung in EU Rente. Ich würde aber wie es das Befinden zulässt gerne ein paar Stunden in der Woche arbeiten um mal zu Hause rauszukommen. Was darf ich, ohne das mir einer ans Bein pinkeln kann?

Karoline Korring
KK
Karoline Korring

Guten Tag,
ich bin seit Mai d.J. Rentnerin und weiß noch nicht, wieviel Steuern ich auf die Rente zahlen muss. Nun wurde mir ein Minijob angeboten, der ja im Prinzip vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird. Wird nun bei der Berechnung meiner zu zahlenden Steuer Rente und Minijobentgelt zusammen gezogen?

Susanne Schickram
SS
Susanne Schickram

ich bin seit einem monat in der 64 + rente ,wieviel darf ich hinzuverdienen und wo muss ich den job anmelden ?

Ka Lun
KL
Ka Lun

die Info zur EM Rente im link zur DRV ist nicht aktuell, betreffen nur die Zeit bis 22.12.22 !!!

Gabriele Meyer
GM
Gabriele Meyer

Hallo, bei einer Regelrente, wie wird mein Zuverdienst versteuert, wenn dieser
über 520 Euro liegt. Mein Mann muss noch einige Jahre arbeiten, welche Steuerklasse
wäre für uns optimal? Mein Zuverdienst wäre ca . 900 Euro Netto. Bitte um Antwort!

Mi Zi
MZ
Mi Zi

Hallo, ich beziehe eine unbefristete Erwerbsminderungsrente und möchte einen Minijob bei einem gewerblichen Anbieter annehmen. Hat es für mich Nachteile, wenn ich mich von der Rentenversicherungspflicht befreien lasse?
Soweit ich informiert bin, habe ich als Erwerbsminderungsrentner eh keinen Anspruch mehr auf eine Reha von der DRV. Dafür besteht für Erwerbsminderungsrentner aber automatisch ein Anspruch auf Riesterförderung – auch ohne Rentenversicherungspflicht. Richtig?
Wie sieht es nun mit der Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge aus? Muss neben dem Einverständnis des Arbeitgebers auch eine Rentenversicherungspflicht vorliegen oder nicht?

Axel Renneke
AR
Axel Renneke

Meine Frau, die Rentnerin ist, macht für mich als Selbständiger die Buchhaltung. Wir werden steuerlich zusammen veranlagt. Lohnt es sich finanziell, wenn ich ihre Tätigkeit bezahle?

Susanne Kutzob
SK
Susanne Kutzob

Ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente auf Dauer.Habe mir jetzt einen Minijob gesucht.Werde dort unterschiedlich viel Tage im Monat eingeplant.Saisonbedingt.Verdiene dann auch monatlich unterschiedlich.Mal 368 Euro, mal 456, anderen Monat sind es 558Euro. Daher meine Frage ob ich mehr als die 520Euro im Monat überhaupt verdienen darf.Oder gibt es dann Schwierigkeiten?

Thomas 17
T1
Thomas 17

Kann der Abschlag bei vorzeitiger Rente durch eine sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit verbessert werden?
Wenn ja, gilt das auch für Mini-Job?

Jens Felkel
JF
Jens Felkel

Ich möchte mit einem GdB von 50 vorzeitig in Rente gehen! Muss ich meinen Arbeitsvertrag kündigen oder kann ich z.B. auf 520€ Basis weiter arbeiten?

Marion Szczepanski
MS
Marion Szczepanski

Ich bin Altersrentnerin /68 Jahre und möchte pro Woche 12 Stunden mit einem ausgehandelten Stundenlohn von 15 €/Stunde arbeiten. Muss ich darauf steuern zahlen.

Monika 8
M8
Monika 8

Wieviel Stunden darf ich wöchentlich bei voller Erwerbsminderungsrente arbeiten?

Elisabeth Mies
EM
Elisabeth Mies

Wieso wird bei der Witwenrente der Minijobs angerechnet anstatt Erhöhung wurde mir die Witwenrente gekürzt Bin seid dem 01.01.21 in Rente

El.Mies

Roswitha Becker
RB
Roswitha Becker

Hallo, ich wollte gerne wissen wieviel Steuern ich bezahlen muss wenn mein Zusatzverdienst die 6240€ zur Altersrente übersteigt! Danke

Thorsten van der M...
TM
Thorsten van der M...

Aus gesundheitlichen Gründen bin ich seit Mai 2023 in voller Erwerbsminderungsrente und erhalte zu dieser Grundsicherung. Jetzt habe ich mich auf einen Mini-Job beworben, um ein wenig „Taschengeld“ zu haben. Ich stelle mir die Frage, ob sich das auf die Grundsicherung auswirkt. Ich denke es ist verständlich, wenn ich mit dem Mini-Job und der EMR weniger Geld zum Leben und Fixkosten zur Verfügung habe als mit Grundsicherung und EMR, dass ich die Arbeit nicht aufnehmen werde.

Jürgen Lumpp
JL
Jürgen Lumpp

Hallo,
ich habe folgende Frage : bin seit 11/ 2021 in Rente ( Deutschland ), dieses Jahr habe ich einen Nebenjob in Österreich angenommen .
Der Verdienst lag bei ca. 5000 Euro Brutto, davon gingen ca. 350 Euro an Lst. ab und ca. 750 Euro SV.
Kann man die Beträge zurück bekommen ? Wenn ja, wie ist jeweils die Vorgehensweise ?

Freundliche Grüße
Jürgen Lumpp

Kristina
KR
Kristina

Heißt das, das ich als Erwerbsminderungsrentner einen Minijobs ausüben kann und keine Sozialabgaben zahle bzw. Abzüge habe?

Gabriele Leidisch
GL
Gabriele Leidisch

Ich bin 66 Jahre alt, habe eine Minijjob muss ich die Grenze von 520 Euro einhalten

Alicja w wittendor...
AW
Alicja w wittendor...

Ich finde das ist unverschämt von dem Regierung dass die Leute mit Erwerbsminderungsrente können überhaupt nicht mehr arbeiten weil man hat Depression aber haben die sich gefragt ob das Geld reicht für weiterzuleben

Gabriele Fiedler
GF
Gabriele Fiedler

Kann ich als Renterin mit Minijob die Energiepreispauschale zusätzlich über die Einkommenssteuererklärung 2022 als Arbeitnehmerin im Minijob beantragen?

Tante-Henne
TH
Tante-Henne

Hallo, ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente. Parallel habe ich einen Minijob.
Wenn die Hinzuverdienstgrenzen nun angehoben werden- dann habe ich ja noch viel mehr Verdienstspielraum. Ich frage mich nur, wie ein zusätzliches Arbeitsverhältnis aussehen muss, damit ich die Grenze noch ausschöpfen kann. Denn ich muss ja unter täglich 3 Std bleiben.

Frage 1: dürfte ich auch zu meinem alten Arbeitgeber zurückgehen und dort sv-pflichtig an 5 Tagen täglich 3 Stunden arbeiten- und am Wochenende dann den Minijob?

Gibt es auch eine Wochenstundenbegrenzung oder nur eine Tagesgrenze von 3 Std?

Frage 2: Mein Arbeitgeber würde mich sofort nehmen, aber er hätte mich gern mit 4 Stunden. Gibt es
Einzelfallentscheidungen, wenn der Arbeitgeber mir das bestätigt, so dass ich trotzdem eine volle E-Rente behalten kann.

Ich glaube, alle hier würden sich total über ein paar Beispiele freuen, wie man diese höhere Verdienstgrenze erreichen kann.
Jeder Tipp hilft uns.

Dankeschön- Sie machen hier einen tollen Job

Iris Sperling
IS
Iris Sperling

Hallo ich hätte eine Frage,wenn ich schau was ich als EU Rentner verdienen darf,kommt das..
Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist im Jahr 2023 ein jährlicher Hinzuverdienst von 17.823,75 Euro anrechnungsfrei möglich. Dies entspricht drei Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße.
Meine Frage wäre, wie ist das gemeint, da ich bei voller Erwerbsminderungsrente ja nicht Mahr als 15 Stunden woche arbeiten darf.
Ich verstehe daseinfach nicht.

Ute Heinzel
UH
Ute Heinzel

Hallo ich bin Altersrentnerin ich habe €664 Rente und arbeite für 3monate aushilfsweise auf € 120 Minijob Basis jetzt habe ich von einem Pflegedienst das Angebot bekommen auf €520 zu arbeiten also hätte ich im Monat €794 kann ich das machen ohne in Schwierigkeiten zu kommen danke für ihre Antwort LG ute

Astrid Henning
AH
Astrid Henning

Hallo, ich werde demnächst Rente bekommen, diese ist so gering das ich Grundsicherung im Alter dazu beantragen muss. Jetzt möchte ich evtl. einen Minijob ausüben. Wie errechnet sich dann der Gesamtbetrag? Danke

Hans-Georg Scholz
HS
Hans-Georg Scholz

Sehr geehrte Damen und Herren,
Bin Rentner und beziehe eine Rente von ca. 2350,- Euro / Netto die versteuert werden. Des weiteren habe ich noch einen Minijobs von 520,- Euro
die steuerfrei sind. Der Minijobs soll umgewandelt werden in einer Teilbeschäftigung mit einem Ertrag von 1000,- monatlich. Meine Frage: Wird der
steuerliche Freibetrag von jährlich 6240,- Euro (Minijobs) auch bei einer Teilbeschäftigung (Ertrag 12000,- jährlich) steuerlich angewandt.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Scholz