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Minijob neben der Rente: Mehr Hinzuverdienst anrechnungsfrei möglich

Ab dem 1. Januar 2023 können alle Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Die Renten werden nicht mehr gekürzt. Zudem erhöhen sich die Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrenten.  Was Rentnerinnen und Rentner mit einem Minijob über die neuen Hinzuverdienstgrenzen wissen sollten, erklären wir in unserem Beitrag.

Ab 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Altersrenten

Rentnerinnen und Rentner können ab dem 1. Januar 2023 unbegrenzt zu ihrer Altersrente hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bisher war das nur für Rentnerinnen und Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze möglich.

Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, mussten bei Ausübung einer Beschäftigung bisher eine jährliche Hinzuverdienstgrenze beachten. Diese lag grundsätzlich bei 6.300 Euro pro Kalenderjahr. Der Hinzuverdienst aus einem Minijob war also auch bisher schon möglich, ohne dass die Rente gekürzt wurde. Sobald der Hinzuverdienst die Minijob-Grenze überstieg, konnte dies jedoch zur Kürzung der Renten führen. Für die Jahre 2020, 2021 und 2022 war wegen der Corona-Pandemie bereits ein höherer Hinzuverdienst für Rentnerinnen und Rentner möglich.

Minijob auch neben einer Erwerbsminderungsrente möglich

Auch bei Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen ab dem 1. Januar 2023 deutlich angehoben. Künftig werden die Hinzuverdienstgrenzen jährlich neu festgelegt und an die Entwicklung der monatlichen Bezugsgröße in der Sozialversicherung geknüpft.

  • Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist im Jahr 2023 ein jährlicher Hinzuverdienst von 17.823,75 Euro anrechnungsfrei möglich. Dies entspricht drei Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Bisher durften Bezieherinnen und Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zu 6.300 Euro pro Jahr hinzuverdienen. Die höheren Hinzuverdienstgrenzen während der Corona-Krise hatten hier keine Anwendung gefunden.
  • Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2023 bei 35.647,50 Euro. Dies entspricht sechs Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Falls in den letzten 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung ein höheres Einkommen erzielt wurde, gilt ggf. eine höhere, individuelle Grenze.
Übersicht der Hinzuverdienstgrenzen für das Jahr 2023

Wichtig: Für andere Rentenarten können individuelle Hinzuverdienstgrenzen gelten. Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher die einen Minijob ausüben wollen, sollten sich vorher bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Für Minijobs gilt die jährliche Verdienstgrenze von 6.240 Euro

Auch wenn alle Altersvollrentnerinnen und Altersvollrentner ab 2023 unbegrenzt hinzuverdienen dürfen und sich die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten erhöhen, gilt im Minijob die jährliche Verdienstgrenze von 6.240 Euro. Wird diese überschritten, liegt in der Regel kein Minijob mehr vor.

Mehr Informationen zum Thema Rente und Hinzuverdienst finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.

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Thomas Feil
TF
Thomas Feil

Hallo, danke für die Info, aber kann das der Gesetzgeber wollen? Das bedeutet ja, ich kann in drei Jahren (bin derzeit 60 Jahre) eine vorgezogene Rente mit Abschlägen beantragen und normal weiterarbeiten? Dann hätte ich ja zwei Einkünfte. Das wird dann doch jeder Arbeitnehmer so machen.

Roswitha Tensing
RT
Roswitha Tensing

Können Sie meine Frage dahingehend beantworten, dass bei Erhalt einer Witwenrente neben der eigenen Altersrente vom geringfügigen Hinzuverdienst weiterhin ein Teil in Abzug gebracht wird? Ist auch hier eine Änderung angedacht?
Für eine Beantwortung meiner Frage wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundl. Grüßen
Roswitha Tensing

Lisa-Marie Corsi
LC
Lisa-Marie Corsi

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich erhalte seit ca 10 Jahren eine Erwerbsunfähigkeitstente. Bisher verdiente ich die vereinbarten 6. 300 €. Meine Chefin würde mich gern auf halbtags einstellen. Wie wird die Berechnung stattfinden und geht mir ein Teil der Rente verloren? Im Sinne von „ich sei dann erwerbsfähig“. Wie sichere ich mich ab. In wie weit kann sich meine Chefin absichern, ohne Einschnitte im Alltag und der nächsten Jahren zu befürchten. Meine Sachbearbeiterin von der LVA teilte mir voraus mit, wenn sie ( LVA) sehen, das ich gut beschäftigt bin, das hieße, erwerbsfähig sei, werde mich die LVA in allen Belangen prüfen.
Ich bitte um Unterstützung.
Mit bestem Gruß
Lisa-Marie Corsi

Detlef Mayer
DM
Detlef Mayer

Meine Frau bezieht Altersrente und hat zusätzlich einen 520-EURO-Job.
Von diesen € 520,– werden freiwillig 3,6 % (€ 18,72) für die Rentenversicherung einbehalten.
Außerdem zahlt der Arbeitgeber 30 % in die Sozialversicherung.

Erhöhen beide Zahlungen die Altersrente meiner Frau?

Wolfgang Franz
WF
Wolfgang Franz

Es gilt einige Punkte zu beachten.
1.die Rente ist vorgezogen und wird mit einem Abschlag ( lebenslang ) belegt. Dazu Krankenkasse /PV sind auch noch mal ca. 10% Minderung.
der Renten Nettobetrag ist dann schon nicht mehr so hoch. Da kommt bei nicht wenigen schon der Zwang zum Hinzuverdienen. Die Frage bekomme ich immer eine Arbeitsstelle und behalte ich die dann auch ? Dann was sagt meine Gesundheit dazu, wie lange halte ich das durch ? Wie lange muss ich das Durchstehen. Die vorgezogene Rente ist ein Risiko und sollte nur mit entsprechenden Betriebsvereinbarungen ( ATZ ) Ausgleichzahlungen etc. genutzt werden. Jeder Rentenfall ist eine Einzelentscheidung … und nicht dann würde ja Jeder… es kann eben nicht jeder das beweist die Praxis … daher immer gut beraten lassen und dann entscheiden … und nicht Pauschalurteilen nachlaufen..

Wolfgang Franz
WF
Wolfgang Franz

ein kurzer Nachsatz zur Meinung des Gesetzgebers: Die nun großzügig gestaltete Hinzuverdienstmöglichkeit ist der derzeitigen Situation geschuldet. Er hat schnell und gut reagiert. Corona, Krieg .. und Inflation fordern mehr Möglichkeiten des Hinzuverdienstes ABER wenn die Bedingungen sich ändern, wird er genau so schnell reagieren und wenn er es über die Steuerschraube macht. Darum überlegen sie gut und nie ohne sachkundige Beratung welchen Rentenschritt sie machen. Sie haben ein Leben Lang für Ihre Rente gearbeitet….

Wolfgang Eisenreic...
WE
Wolfgang Eisenreic...

Ich sehe in der Hinzuverdienstgrenze keine richtige Logik.
Einerseits gibt es keine Grenze, aber beim Minijob werden regelrecht Knüppel zwischen die Beine geworfen.
Warum wird diese Grenze nicht einfach erhöht, es gibt doch viele Rentner welche sich für 520,00 Euro noch etwas dazu verdienen möchten.
Wenn dieses „Heer“ plötzlich ausscheidet – wer übernimmt dann plötzlich den Job?

Marion Wiener
MW
Marion Wiener

Hallo eine Frage ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente unbefristet in meinen Antrag steht darf nicht mehr wie 2 Stunden arbeiten gilt das neue Gesetz auch für mich täte mich auf einer Antwort freuen mfg

M.Michels
MM
M.Michels

Wie sieht es aus Bei eigener Rente und Witwenrente

Holger Swiatek
HS
Holger Swiatek

Wie verhält es sich bei der Witwenrente, wird die gekürzt oder nicht?

Klaus Popp
KP
Klaus Popp

Ich erhalte seit 01.10.2022 eine volle erwerbsminderungsrente, im Januar 2023 möchte ich noch etwas dazuverdienen. Wieviel Std dar ich täglich arbeiten, wieviel darf ich monatlich verdienen, muss ich für den nebenverdienst Steuern bezahlen, bzw was muss ich bezahlen oder der Arbeitgeber.. Muss ich den nebenjob der RV oder der KK melden?

Rita Top
RT
Rita Top

Hallo, ist der Hinzuverdienst über 17.820.- € Brutto oder Netto zu verstehen? Ich kann das nirgends rauslesen.

Norbert Tolksdorf
NT
Norbert Tolksdorf

Moin
bin seit Juli 2021 Rentner und übe ein Minijob befristed aus. Nun fragt mich mein Chef ob ich mehr arbeiten möchte / könnte. Kann ich neben meiner Rente einen Minijob und ein Midijob (sozialabgabenpflichtig ) befristet ausüben.

Rolf Ulrich Rinne
RR
Rolf Ulrich Rinne

welche maximale Verdiensthöhe darf ich im Jahr 2023 hinzuverdienen? Wie verändert sich die Max-Höhe des Verdienstes im Jahre 2022 aufgrund der neuen Minijobregelung??

MfG
Rolf U.Rinne

Michael Orlowski
MO
Michael Orlowski

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe eine Knappschaftsausgleichsleistung kurz KAL. Wie hoch ist mein jährlicher Hinzuverdienst?
Danke schon mal für die Antwort im Voraus.

Sonja Rau
SR
Sonja Rau

Kann ich zwei nebenjobs machen bei einer vollen Erwerbsminderungsrente??

Waltraud Dittmann
WD
Waltraud Dittmann

Hallo, ich bin selbständige Tagesmutter und beziehe Altersrente. Als selbständige Tagesmutter möchte ich mein Einkommen auf bis 520 Euro kürzen.
Gelten da auch die Regelungen bei SV- Versicherungen, wie bei Minijobbern? Oder muss ich trotzdem Sozialversicherungen zahlen?
Vielen Dank !

Alexandra Peisker
AP
Alexandra Peisker

Hallo, wenn ich mit meiner vollen Erwerbsminderungsrente einen 520 Euro Job habe, jetzt aber im Schnitt ca 800 Euro verdiene, da ja die Hinzuverdienstgrenze höher ist.Wie sieht es dann mit versteuern aus?
VG Alex

Switlana Sidorenko
SS
Switlana Sidorenko

Ich bin aus der Ukraine, ich bin Deutschlehrerin, ich bin jetzt 74 Jahre und arbeite als Deutschlehrerin nach dem Project Ruckwind im Deutschland. Welche Lohnsteuer soll ich zahlen
?

Peter Pötzsch
PP
Peter Pötzsch

Wieviel darf ich Steuerfrei dazu verdienen, als Altersrentner🤔

Ingelore Kretzschm...
IK
Ingelore Kretzschm...

Bin Alterrentner wieviel darf ich zuverdienen

Hans- Joachim Sopo...
HS
Hans- Joachim Sopo...

Ich hätte gerne mal erfahren, was ein Regelaltersrentner steuerfrei dazu verdienen darf. Auf Grund der Erhöhung des Mindestlohns wird es mit einem Minijop immer schwieriger.

Lutz Drink
LD
Lutz Drink

Guten Tag,
ich beziehe eine normale Altersrente und arbeite seit etwa 12 Monaten weiter in einem angemeldeten Minijob variabel bis 520 EUR/Monat. Wie ändert sich durch diesen Minijob meine Rente (hoffentlich aufwärts) und wie und wann erfahre ich das von ihnen mit einen geänderten Rentenbescheid?

Leonore Nocker
LN
Leonore Nocker

Danke für die Info, trifft das auch für Hinterbliebenrente zu? Wie werden die Steuern dann berechnet?

Fabienne Wölk
FW
Fabienne Wölk

Welchen Betrag kann ein Rentner im Jahr verdienen, ohne abzugsfähig zu werden und ob dieser Betrag monatlich verteilt sein muss, oder ob man alles bspw. in einem Monat verdienen kann?

Anneliese Kaufmann
AK
Anneliese Kaufmann

hallo,
Danke für die gute Info!
Wenn ich Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalte, kann ich dann 2 Minijobs ( a 6.240,00 jhrl.) ausüben?
Falls nur ein Minijob möglich ist, wie muss dann das andere Arbeitsverhältnis geregelt werden?
Danke
A.Kaufmann

Jochen Reichelt
JR
Jochen Reichelt

werden zuschläge versteuert? Bei 520€ dazu berechnen.

Nadine Müller
NM
Nadine Müller

Hallo,
ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente und habe einen 520 Euro Job wo ich 9 std in der Woche arbeite. Das Geld reicht kaum und hätte jetzt noch eine Möglichkeit am Samstag für 2 std bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten für 50 Euro monatlich.
Sind zwei Minijobs erlaubt?
Mit freundlichen Grüßen

Hildegard Maria Me...
HM
Hildegard Maria Me...

Ich bin 69 Jahre und arbeite auf Abruf im Wellnessbereich / Hotel. So wie ich eingesetzt werde, bekomme ich meine Stunden bezahlt. Einen Feiertagzuschlag erhalte ich nicht. Urlaub und Krankenstand wird nicht berücksichtigt. Zum Glück bin ich nie krank.
Einen Vertrag habe ich nicht. Bin aber bei der Knappschaft angemeldet.
Auf die 450,- € komme ich nicht jeden Monat. Kurzfristig wird meine reservierte Zeit wegen Stornierung der Gäste abgesagt.
Das Wochenende ist für mich dann ins Wasser gefallen.

Josef Lindermayr
JL
Josef Lindermayr

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
Sie schreiben überall von „Altersrentnern/ innen“ aber nirgends ist eine Erklärung dieser Bescheide für „Witwen und Witwer“, die eine Witwenrente bekommen.
ich hätte gerne gewußt, wie sich bei mir ein MiniJob mit 520 Euro, bei einer Witwerrente von ca. 300 Euro auswirkt, auch bei der Einkommensteuer

Ilona
IL
Ilona

Wie ist es minzwei Minijob, davon eine nur für die Frühlings und Sommer Monate.
Auf was soll ich da achten das meine Rente nicht gekürzt wird.

Margit weber
MW
Margit weber

Hallo ich bin Beamtin und in Pension.
Habe einen Minijob der jetzt aufgestockt werden soll als Teilzeit Job mit 15 Stunden monatlich.
Wieviel darf ich jährlich dazu verdienen ohne das ich steuerpflichtig werde

Angelika Herrmann
AH
Angelika Herrmann

Bei einem Arbeitgeber habe ich einen Minijob. Wegen Schließung mehrerer Filialen fallen nur noch wenige Stunden für mich an. Ich möchte bei einem anderen Arbeitgeber dazu verdienen bis max. ges. 520 €. Muss ich beim ersten Arbeitgeber etwas schriftlich beantragen?

Lutz Welzel
LW
Lutz Welzel

Guten Tag,
darf ich als EU-Rentner im 520 Euro Minijob ein oder mehrmals einen höheren Betrag ausgezahlt bekommen ( z.B. durch eine Nachzahlung)?
Wenn ja, in welcher maximalen Höhe?
Welche Konsequenzen hat das ggf.?

Mit freundlichenGrüssen L. Welzel

Dieter Müller
DM
Dieter Müller

Hallo,
wenn ich durch zwei Minijobs am Jahresende auf mehr als 6240€ komme, muss ich dann den gesamten Lohn versteuern oder nur den darüber liegenden Betrag?
Danke,
DM

Dieter Burckhardt
DB
Dieter Burckhardt

Hallo,
ich gehe ab Juli 23 in den vorgezogenen Ruhestand mit entsprechenden Abzügen!
Ich möchte allerdings weiter einen Minijob aufnehmen.Jetzt höre ich, daß die Verdienstgrenze für Rentner aufgehoben wurde und die Möglichkeit besteht
unbegrenzt hinzuverdienen erlaubt ist.
In den Kommentaren die ich hier lese gibt es dennoch Unstimmigkeiten was nun genau gilt!
Wie genau ist die Rechtslage, was passiert bei Überschreitung der Grenze, wird die Rente gekürzt und um wieviel,wird bei Überschreitung SV fällig ?
VG
D.Burckhardt

Angelika Schoon
AS
Angelika Schoon

Guten Tag, ich habe auch eine Frage. Ich beziehe seit 2020 die volle Erwerbsminderungsrente.
Ich arbeite dann noch für 520 Euro im Monat. Jetzt möchte ich noch einen Minijob annehmen, für 250 Euro im Monat annehmen. Was muss ich beachten. Man darf ja jetzt seit dem 01.01.23 soviel dazuverdienen als Rentner und auch als Erwerbsminderungsrentner, wie man möchte, gilt das auch für die beiden Jobs, die ich dann habe? Oder muss ich dann beides zusammen rechnen und versicherungsabgaben dann zahlen? Und wenn ja, wie geht das? LG

Conrad Hoja
CH
Conrad Hoja

Hallo, ich bin in Altersrente. Wenn ich weiterhin in einem Minijob arbeite und muss Arbeitgeber auch weiterhin Beiträge an die Knappschaft zahlen. Erhöht sich damit auch meine Rentenpunktzahl und somit meine Rente?

Helga Zimmer
HZ
Helga Zimmer

Dürfen Überstunden wegen Personalmangels im Minijob ausbezahlt werden oder müssen die wieder abgefeiert werden. Ich beziehe eine Altersrente.