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Minijob 2021: Insolvenzgeldumlage steigt zum Jahreswechsel

Während der Corona-Pandemie hat sich die wirtschaftliche Situation vieler Arbeitgeber verschlechtert. Immer mehr Bedeutung gewinnt daher die Insolvenzgeldumlage. Zum Jahreswechsel wird die Insolvenzgeldumlage nun erhöht. Wie hoch die Insolvenzgeldumlage für Minijobber ab 2021 ist und wie auch der Minijobber davon profitiert, erklären wir in diesem Beitrag.

Was ist die Insolvenzgeldumlage?

Zur Finanzierung der sogenannten Insolvenzgeldversicherung zahlen Arbeitgeber eine Insolvenzgeldumlage für jeden ihrer Arbeitnehmer.

Die Insolvenzgeldumlage gehört neben der Umlage für Aufwendungen bei Krankheit (Umlage U1), der Umlage für Aufwendungen bei Mutterschaft (Umlage U2) zu den Abgaben, die Arbeitgeber auch für Minijobs zahlen. Die Insolvenzgeldumlage wird häufig auch als Umlage U3 bezeichnet. Zusammen mit dem Beiträgen zur Sozialversicherung und der Steuer werden die Umlagen beim Minijob direkt an die Minijob-Zentrale gezahlt.

Gibt es Ausnahmen von der Zahlung der Insolvenzgeldumlage?

Die Insolvenzgeldumlage ist von fast allen Arbeitgebern zu zahlen. Die Größe, die Branche oder die Ertragslage des Betriebes spielen dabei keine Rolle. Die Umlage wird für jeden einzelnen Arbeitnehmer gezahlt. Somit auch für Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben. Sie orientiert sich an der Höhe des Verdienstes.

Die Insolvenzgeldumlage zahlen allerdings nur Betriebe, die auch insolvenzfähig sind. Öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, wie zum Beispiel Bund, Länder oder Kommunen, sind hiervon ausgenommen.

Wichtig zu wissen: Auch Arbeitgeber von Minijobbern im Privathaushalt zahlen keine Insolvenzgeldumlage an die Minijob-Zentrale. Im Gegensatz zu den gewerblichen Arbeitgebern sind die Privathaushalte nicht umlagepflichtig.

Wie hoch ist die Insolvenzgeldumlage im Jahr 2021?

Die Insolvenzgeldumlage berechnet sich prozentual vom Verdienst des Minijobbers. Berücksichtigt werden dabei sowohl laufende als auch einmalige Einnahmen aus der Beschäftigung.

Die Umlage U3 liegt bis Ende 2020 bei 0,06 Prozent. Zum 1. Januar 2021 steigt der Umlagesatz auf 0,12 Prozent an.

Beispiel 1:
Ein Minijobber im gewerblichen Bereich verdient in seiner Beschäftigung monatlich 400 Euro.
Berechnung der Umlage U3:
400 Euro   x   0,12 Prozent   =   0,48 Euro

Beispiel 2:
Der Arbeitgeber zahlt dem geringfügig Beschäftigten im Dezember 2021 neben seinem monatlichen Verdienst zusätzlich ein Weihnachtsgeld in Höhe von 400 Euro.
Berechnung der Umlage U3:
400 Euro monatlicher Verdienst
+ 400 Euro Weihnachtsgeld
800 Euro Arbeitsentgelt

800 Euro   x   0,12 Prozent   =   0,96 Euro

Unser Tipp: Für die Berechnung der pauschalen Abgaben zur Sozialversicherung können Arbeitgeber den Minijob-Rechner der Minijob-Zentrale nutzen. Hiermit können neben den Umlagen auch ganz einfach die Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung sowie die von den Arbeitgebern zu zahlende Steuer berechnet werden. Für die Rentenversicherung ermittelt der Rechner auch den Eigenanteil der Minijobber, wenn diese in der geringfügigen Beschäftigung der Rentenversicherungspflicht unterliegen.

Mehr Informationen zum Thema Minijobs und zur Insolvenzgeldumlage finden Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale.

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11 Kommentare

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Martin
MA
Martin

Hallo.
Ich arbeite in einem Mini-Job. Muss mein Arbeitgeber für Versicherung, Rente usw. bezahlen?
Vielen Dank für Ihre Antwort

Nadine Stuhl
NS
Nadine Stuhl

Hallo, wird die U3 automatisch angepasst, wenn man einen Dauerbeitragsnachweis hinterlegt hat? MfG Nadine Stuhl

Anonymous
AN
Anonymous

Hallo
AUs dem Beitrag geht m.E. hervor, dass der Umlagesatz bis 12/2020 mit 0,06 % und ab 01/2021 mit 0,12 % anzusetzen ist?
Im Beispiel 2 wird aber für eine Dezember-Zahlung bereits 0,12 % berechnet ????
Gibt es hier eine Sonderregelung oder ist das falsch dargestellt.
Bitte prüfen! Danke!

Anonymous
AN
Anonymous

Anstatt sich auf die Arbeit und auf das Geschäft zu konzentrieren, muss man immer und immer wieder das Bürokratische im Blick haben.

Rudolf Kappel
RK
Rudolf Kappel

Betrifft Minijob-Rechner: Die zur Verfügung gestellte Excel-Kalkulation für die Monate Okober bis Dezember 2020 ergibt in unserem Fall 141,53 €. Regelmäßig abgebucht werden 141,54 €. Suche den Fehler!