
Die Jahresmeldung für Minijobber steht an
Im Februar müssen gewerbliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wieder die Jahresmeldung für ihre Minijobber und Minijobberinnen an die Minijob-Zentrale übermitteln. Weshalb die Meldung wichtig ist und welche Frist zu beachten ist, erklären wir in diesem Beitrag.
Die Meldung muss spätestens bis zum 15. Februar übermittelt werden
Gewerbliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen für alle Minijobber mit Verdienstgrenze, die über den 31. Dezember hinaus gemeldet waren, eine Jahresmeldung erstellen. Hierbei handelt es sich um die Meldung mit dem Meldegrund 50. Die Jahresmeldung muss spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres an die Minijob-Zentrale übermittelt werden.
Die Jahresmeldung entfällt, wenn bis zum Jahreswechsel bereits eine Unterbrechung der Beschäftigung gemeldet oder die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale abgemeldet wurde.
Für kurzfristig Beschäftigte ist keine Jahresmeldung erforderlich. Die Beschäftigung ist lediglich an- und abzumelden.
Die Erstellung der Jahresmeldung mit sv.net
Viele Entgeltabrechnungsprogramme erstellen die Jahresmeldung für Minijobber mit Verdienstgrenze automatisch mit der Januarabrechnung. In diesen Fällen müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nichts weiter veranlassen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die kein Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, können die Jahresmeldung auch mit dem Programm sv.net erstellen.
Wichtig ist, dass die Abgabefrist zum 15. Februar für die Jahresmeldung eingehalten wird.

Lücke im Rentenkonto der Minijobber vermeiden
Mit der Jahresmeldung erstellen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für alle Beschäftigten eine individuelle und namensbezogene Meldung. Die Meldedaten sind insbesondere für das persönliche Rentenkonto der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtig.
Bei Minijobs erfolgt die Jahresmeldung an die Minijob-Zentrale. Dabei melden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Minijob-Zentrale den Verdienst, von dem die Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden. Dabei ist es egal, ob sich die Minijobberinnen und Minijobber von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen oder sie rentenversicherungspflichtig sind. Als zuständige Einzugsstelle leitet die Minijob-Zentrale alle Meldungen zur Sozialversicherung an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Die Meldung und die Höhe des gemeldeten Verdienstes werden im Rentenkonto der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers gespeichert. Damit ist unter anderem auch gewährleistet, dass keine Lücke im Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung entsteht.
Meldung der Steuerdaten
Seit dem Jahr 2022 müssen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bei allen Entgeltmeldungen für Minijobber mit Verdienstgrenze Angaben zur Art der Besteuerung machen. Hierbei muss die Steuernummer des Arbeitgebers, die steuerliche Identifikationsnummer des Minijobbers (auch kurz Steuer-ID genannt) und die Art der Besteuerung an die Minijob-Zentrale gemeldet werden. Die Art der Besteuerung kann entweder mit 1 (= 2 % Pauschsteuer) oder 0 (= alle anderen Möglichkeiten der Besteuerung sowie keine Steuer) angegeben werden.
Die Steuernummer und die Steuer-ID sind bei der Meldung zwingend anzugeben. Nur in Ausnahmefällen, in denen die Steuerverwaltung keine Steuer-ID oder das Finanzamt keine Steuernummer vergeben hat, kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin das jeweilige Feld in der Meldung ausnullen. Weitere Informationen zur Steuernummer und zur Steuer-ID finden Sie auch in unserem FAQ.
Die Jahresmeldung zur Unfallversicherung
Zusätzlich zu den Entgeltmeldungen zur Sozialversicherung sind gewerbliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, für Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig sind, eine UV-Jahresmeldung erstellen. Hierzu ist der Abgabegrund 92 zu nutzen. Die Abgabe der UV-Jahresmeldung muss bis zum 16. Februar des Folgejahres erfolgen.
Hinweis: Seit dem 1. Januar 2023 wurde die bisherige Mitgliedsnummer der gesetzlichen Unfallversicherung durch die neue Unternehmensnummer ersetzt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben hierzu im Oktober eine schriftliche Information von ihrer zuständigen UV-Kasse erhalten, mit der ihnen die Unternehmensnummer mitgeteilt wurde. Diese ist in der UV-Jahresmeldung einzutragen.
Bei Fragen zum Inhalt der Unfallversicherungsdaten können sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an den zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse) wenden. Sollte der zuständige Unfallversicherungsträger nicht bekannt sein, kann dieser bei der Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 6050404 oder auch per E-Mail unter info@dguv.de erfragt werden.
9 Kommentare
Vielen Dank für diese Hinweise. Digitalisierung kann aber mehr und das wünsche ich bei SVNet in Zusammenarbeit mit BGHW auch. Denn meine Konto Daten sind bekannt bei SVNet und BGHW. Wieso werden diese Erneuerungen nicht einfach mit übertragen. Warum kann bei meinem Profil von SVNet nicht mehr Daten erfasst werden die sich in meinem Leben wahrscheinlich eh nicht mehr ändern wie zum Beispiel: Steuernummer, Kreis alte Bundesländer, meine zugehörige minijob krankenkasse 98000006. Mache alles händisch, Programme sind mir für 3 minijobber zu teuer aber dieses ganze Gehabe wird solangsam auch nervig.
Hallo Mohamed,
die Minijob-Zentrale ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle Minijobs. Ein Stellenportal bieten wir grundsätzlich nicht an.
Möchten Sie einen Minijob aufnehmen, steht Ihnen für die Suche nach einer Beschäftigung in einem Unternehmen (gewerblich) die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit sowie auch die gängigen Jobvermittlungsportale im Internet zur Verfügung.
Sie können auch einmal bei der Haushaltsjob-Börse von der Minijob-Zentrale nachschauen. Hier können Sie in Ihrer Region nach einem Minijob im Privathaushalt suchen oder selbst eine Anzeige einstellen. Meist sind es Beschäftigungen, wo Sie älteren privaten Arbeitgebern zum Beispiel bei der Hausarbeit helfen oder die Gartenpflege übernehmen. Aber auch Kinderbetreuer, Seniorenbetreuer oder Tiersitter werden dort gesucht. Vielleicht ist da was für Sie dabei.
Sollten Sie im Internet nichts finden, können Sie auch in Tageszeitungen, Zeitschriften und Anzeigenblättern in Ihrer Region nach Inseraten für Minijobs stöbern.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Jobsuche.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Minijob-Zentrale
ein völliger bürokratischer Unsinn. Alle notwendigen Daten liegen (vollständig + elektronisch) bereits mit den monatlichen Meldungen vor und müßten nur entsprechend ausgewertet werden. Hier werden die AG der Minijobber nur zusätzlich mit an sich überflüssigen Arbeitsaufwand drangsaliert.
Aber so funktioniert D im elektronischen Zeitalter.
Hallo! Wir sind eine Hausverwaltung und haben ein Haus von einer anderen Verwaltung übernommen. Hier arbeitet ein Hausmeister auf Minijob-Basis.
Nun steht ja die Jahresmeldung an. Ist es richtig, dass ich uns nun neu registriere bei SVnet und dann die Jahresmeldung vornehme?
Von der Vorverwaltung habe ich keinerlei Unterlagen erhalten für diesen Minijob.
Vielen Dank!