Jobben neben dem Studium: Haben Studenten Anspruch auf den Mindestlohn?
Viele Studenten arbeiten neben ihrem Studium. Manche um praktische Erfahrungen für den späteren Job zu sammeln, andere um sich ihr Studentenleben zu finanzieren. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Mindestlohn bundesweit 12,41 Euro in der Stunde. In diesem Beitrag erfahren Sie, für welche Art von Job oder Praktikum ein Anspruch auf den Mindestlohn besteht.
Zum Inhalt springen
zuletzt aktualisiert am 4. Januar 2024
Gilt im Minijob der Mindestlohn?
Übt ein Student neben seinem Studium einen Minijob aus, gilt auch hier der Mindestlohn.
Minijobs können ausgeübt werden als:
- Minijobs im gewerblichen Bereich mit einem Verdienst bis zu 538 Euro im Monat. Hierzu gehören unter anderem Tätigkeiten in der Gastronomie, im Einzelhandel oder auch an einer Hochschule als studentische Hilfskraft.
- Minijobs in Privathaushalten ebenfalls mit einem Verdienst bis zu 538 Euro im Monat. Hierzu zählen insbesondere Tätigkeiten als Haushaltshilfe, unterstützende Arbeiten im Garten oder auch die Betreuung von Kindern, Senioren oder Haustieren.
- Kurzfristige Minijobs für eine befristete Dauer von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr unabhängig von der Höhe des Verdienstes. Kurzfristige Minijobs umfassen insbesondere Saisonarbeiten oder zum Beispiel Aushilfstätigkeiten bei Inventuren.
Hinweis:
Für die Minijobs mit Verdienstgrenze ergibt sich durch das Mindestlohngesetz eine monatliche Höchstgrenze der Arbeitszeit. Diese liegt bei rund 43 Stunden (538 Euro/Monat geteilt durch 12,41 Euro/Stunde = 43,35 Std./Monat).
Erhalten auch Werkstudenten den Mindestlohn?
Übt ein Student eine Beschäftigung aus, in der er regelmäßig mehr als 538 Euro im Monat verdient und die Beschäftigung länger als drei Monate bzw. 70 Kalendertage im Kalenderjahr andauert, handelt es sich um einen Werkstudentenjob. Diese Beschäftigung darf aber eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden nicht überschreiten. Auch hier steht der Student in einem Arbeitsverhältnis und hat Anspruch auf den Mindestlohn.
Wann besteht im Praktikum Anspruch auf den Mindestlohn?
In vielen Studiengängen sind Praktika vorgeschrieben, die vor, während oder nach dem Studium stattfinden. Grundsätzlich haben Praktikanten Anspruch auf den Mindestlohn. Allerdings gibt es Ausnahmen. Dazu gehören die sogenannten Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums. Auch bei freiwilligen Praktika, die der Berufsorientierung dienen oder studien- bzw. ausbildungsbegleitend absolviert werden, erhalten Studenten keinen Mindestlohn, sofern das Praktikum drei Monate oder kürzer dauert. Bei längeren Praktika muss der Mindestlohn vom ersten Tag an gezahlt werden.
Gibt es den Mindestlohn auch für ausländische Studenten?
Das Mindestlohngesetz gilt generell für Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten. Es ist also nicht relevant, ob die Arbeitnehmer aus dem In- oder Ausland stammen. Dies gilt gleichermaßen auch für Praktikanten.
Gilt der Mindestlohn bei einem Praktikum, das während des Studiums im Ausland ausgeübt wird?
Wenn der Praktikumsvertrag nach deutschem Recht vereinbart wurde, gilt das Mindestlohngesetz. Ob der Mindestlohn gezahlt werden muss oder nicht, hängt – wie oben beschrieben – von der Art bzw. der Dauer des Praktikums ab.
Haben Sie noch Fragen? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eigens zum Thema die Mindestlohn-Hotline eingerichtet. Die Hotline ist montags bis donnerstags zwischen 8:00 und 17:00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12:00 Uhr unter der Rufnummer 030 60280028 erreichbar.
Allgemeine Informationen zum Mindestlohn gibt es auch bei der Mindestlohn-Kommission.
7 Kommentare
Hallo zusammen,
kann man zu einem vorgeschriebenen Praktikum, welches sozialversicherungsfrei ist, bei einem anderem Arbeitgeber einen Minijob in Höhe von € 538,– noch zusätzlich ausführen.
Vielen Dank
Hallo Freunde! Wenn Sie versuchen möchten, einen guten Ort zu finden, an dem Sie eine Fremdsprache lernen können, dann kann ich Ihnen nur diese Seite empfehlen. Tatsächlich habe ich hier gute Lehrer gefunden, die mir beim Erlernen einer Fremdsprache geholfen haben. Warum probierst du es nicht auch?
Danke für den hilfreichen Beitrag. Ich mache immer wieder mal Gastrojobs wenn es mein Studium gerade zulässt. Gut zu Wissen auf was man achten sollte.
Hallo Siggi,
Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, haben die gleichen Pflichten wie Arbeitgeber sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Für die Sozialversicherung müssen sie sogar mehr Auflagen beachten, um das Vorliegen eines Minijobs zu belegen. Gut geführte Entgeltunterlagen sind hier zu Dokumentationspflichten besonders wichtig und können am Ende auch vor Beitragsnachforderungen schützen.
Bei der Prüfung der Frage, ob das Arbeitsentgelt 450 Euro übersteigt, ist vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Das regelmäßige Arbeitsentgelt ermittelt sich abhängig von der Anzahl der Monate, für die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht, wobei maximal ein Jahreszeitraum (12 Monate) zugrunde zu legen ist. Bei einem Beschäftigungsbeginn zum 1. November erstreckt sich somit der zu beurteilende Jahreszeitraum bis zum 31. Oktober des Folgejahres. Dabei darf das regelmäßige Arbeitsentgelt im Durchschnitt einer Jahresbetrachtung 450 Euro nicht übersteigen (maximal 5.400 Euro pro Jahr bei durchgehender mindestens 12 Monate dauernder Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt in jedem Monat). Steht bereits zu Beginn der Beschäftigung fest, dass diese nicht durchgehend für mindestens 12 Monate gegen Arbeitsentgelt besteht, ist die zulässige Arbeitsentgeltgrenze für den Gesamtzeitraum entsprechend zu reduzieren.
Ob, die für die geringfügig entlohnte Beschäftigung maßgebende Entgeltgrenze regelmäßig im Monat oder nur gelegentlich unter- oder überschritten wird, ist stets bei Beginn der Beschäftigung und erneut bei jeder dauerhaften Veränderung in den Verhältnissen im Wege einer vorausschauenden Betrachtung zu beurteilen.
Die Dokumentation erfolgt über die Entgeltunterlagen des Arbeitnehmers. Sie enthalten Angaben und Unterlagen über den Beschäftigten. Neben allgemeinen Informationen zur Beschäftigung (z. B. Zeitraum, Beschäftigungsart) und dem Beschäftigten (Personalien) sind wichtige Daten für die sozialversicherungsrechtliche Bewertung zu dokumentieren. Sie dienen insbesondere dem Betriebsprüfdienst der Rentenversicherung zur Überprüfung des Beschäftigungsverhältnisses. In die Entgeltunterlagen gehören bei Minijobs insbesondere
der Einstellungsfragebogen mit allen Angaben, Erklärungen und Bestätigungen des Arbeitnehmers,
der Nachweis über die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts,
Stundenaufzeichnungen für den Mindestlohn,
der mit dem Eingangsdatum versehene Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht. (Bei Befreiung der RV-Pflicht)
Die Prüfbüros der Deutschen Rentenversicherung stehen Ihnen zur Beantwortung aller betriebsprüfungsrelevanten Fragen zur Verfügung.
Hier finden Sie die einzelnen Prüfbüros der Deutschen Rentenversicherung.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/02_arbeitgeber_steuerberater/01_betriebspruefdienst/01_pruefbueros/pruefbueros_index.html
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo an das Team der Minijobzentrale,
auch wenn es hier um das Thema Studenten und Minijopb geht, paßt die Frage ja auch:
wie habe ich mir die vorausschauende Betrachtung und vor allem deren Dokumentation vorzustellen, die dann auch dem Prüfer genügt ?
Nehmen wir an zum 1.Nov. 2017 wird ein Minijobber eingestellt: er verdient im Nov und Dez jeweils 600,- (Weihnachtsgeschäft) dafür wird er in den nächsten 10 Monaten weniger verdienen , so dass bei der 12 Monatsbetrachtung nicht mehr als 5400,- herauskommen.
lg, Siggi