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Kein Verdienst wegen Corona: Was steht Minijobbern zu?

Du hast eine Corona-Infektion, bist wegen Covid-19 in einer angeordneten Quarantäne oder kannst wegen eingestellter Betriebstätigkeit deinem Minijob nicht nachgehen? Was passiert, wenn du in Corona-Zeiten deinen Minijob nur teilweise ausüben kannst? Die Corona-Krise stellt Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor große Herausforderungen. In unserem Beitrag klären wir, wie du auch als Minijobber einen möglichen Verdienstausfall in der Corona-Krise erstattet bekommst.

Entgeltfortzahlung wegen Krankheit

Du hast dich mit dem Coronavirus angesteckt und wurdest von deinem Arzt krankgeschrieben? Das bedeutet nicht, dass du als Minijobber auf deinen Verdienst verzichten musst. Wie jeder andere Arbeitnehmer hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dein Arbeitgeber muss dir während deiner Krankheit den regelmäßigen Verdienst aus deinem Minijob für bis zu 6 Wochen bezahlen.

In unserem Blogbeitrag “Wegen Krankheit nicht arbeitsfähig – Haben auch Minijobber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung?” findest du viele weitere Infos zu diesem Thema.

Angeordnete Quarantäne

Du hattest Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person und Quarantäne wurde vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet? Bei einer behördlichen Anordnung einer Quarantäne-Maßnahme erhältst du als Arbeitnehmer ebenfalls eine Entgeltfortzahlung. Auch hier zahlt dir dein Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen deiner Quarantäne den regelmäßigen Verdienst aus deinem Minijob weiter.

Sollte dies durch eine einzel- oder tarifvertragliche Regelung ausgeschlossen worden sein (z. B. durch eine Klausel in deinem Arbeitsvertrag), hast du als Minijobber oft einen öffentlich-rechtlichen Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz. Dein Arbeitgeber muss dir auch dann für die Dauer deiner Quarantäne den regelmäßigen Verdienst aus deinem Minijob weiterzahlen. Er kann dann eine Erstattung der gezahlten Beträge (Verdienst und Abgaben) bei der zuständigen Gesundheitsbehörde beantragen.

Reduzierte oder eingestellte Betriebstätigkeit

Wenn dein Arbeitgeber die Arbeit im Betrieb reduzieren oder vollständig einstellen muss, hast du grundsätzlich weiterhin Anspruch darauf, bezahlt zu werden. So informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Im bürgerlichen Gesetzbuch gibt es dafür einen Fachbegriff. Man spricht von der so genannten Betriebsrisikolehre.

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Verdienst zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitsbereit ist, aber er ihn aus bestimmten Gründen nicht beschäftigen kann. Dies gilt u.a. bei einer Schließung des Betriebes aufgrund erheblicher Personalausfälle oder Versorgungsengpässen durch Erkrankungen mit dem Coronavirus.  Die Arbeitnehmer behalten also in diesen Fällen ihren Anspruch auf den Verdienst, auch wenn der Betrieb geschlossen wurde. Das gilt auch beim Minijob.

In Fällen, in denen dein Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen “Lockdowns” zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen muss, trägt er nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist daher nicht dazu verpflichtet, dir als Minijobber den Verdienst weiterzuzahlen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13. Oktober 2021 entschieden. Der Inhalt des Urteils liegt noch nicht vor und wird in Kürze ergänzt.

Für Konstellationen, in denen weder dein Arbeitgeber noch du den Arbeitsausfall zu vertreten haben, könnt ihr auch gemeinsam eine Lösung für das Problem finden. Beispielsweise könntet ihr vereinbaren, dass die Arbeitszeit und die Bezahlung später nachgeholt wird.

Solltest du Fragen hierzu haben, informiert dich beispielsweise das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Service-Telefon ist montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Service-Nummer 030-221 911 004 zu erreichen.

Kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld

Eine mögliche Entschädigung des Verdienstausfalls für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ist das Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld wird von der Agentur für Arbeit gezahlt. Minijobber erhalten jedoch kein Kurzarbeitergeld, da sie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Die Zahlung von Kurzarbeitergeld ist damit verbunden, dass der Beschäftigte versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung ist. Das ist beim Minijob nicht der Fall. Diese Regelung gilt auch während der Corona-Pandemie.

Arbeitsausfall wegen Kinderbetreuung

In Zeiten der Corona-Krise kommt es unter bestimmten Voraussetzungen zur Schließung von Schulen oder Kindergärten. Arbeitnehmer wissen dann oft nicht, wie sie ihr Kind betreuen und zeitgleich ihren beruflichen Pflichten nachkommen sollen. Wenn du deinen Minijob aus diesem Grund nicht wie gewohnt oder nicht in vollem Umfang nachgehen kannst, fehlen dir unter Umständen Einnahmen. Was kannst Du tun?

Zwei Kinder und eine Mutter spielen mit Bauklötzen

Tipp: Sprich deinen Arbeitgeber offen an. Viele haben großes Verständnis für ihre Arbeitnehmer. Vielleicht lässt sich gemeinsam eine gute Lösung finden. Durch Corona sind Möglichkeiten gefunden worden, die zuvor für den Einzelnen nicht in Betracht gekommen wären.

Home-Office oder flexiblere Arbeitszeiten können für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine super Regelung sein. Das gilt auch für viele Minijobs.

Grundsätzlich ist es so, dass Eltern die Betreuung ihrer Kinder selber sicherstellen müssen. Da Großeltern oftmals zur Risikogruppe gehören, sollte möglichst von der Betreuung durch sie Abstand genommen werden. Findest du keine Betreuungsmöglichkeit für dein Kind, hast du als Minijobber auch hier einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Voraussetzung ist, dass dein Kind jünger als zwölf Jahre oder behindert und deshalb auf Hilfe angewiesen ist. Du kannst eine Entschädigung jedoch nur dann erhalten, wenn du die Betreuung nicht durch den Abbau von vorhandenem Zeitguthaben sicherstellen kannst.

Bei einer durch das zuständige Gesundheitsamt angeordneten Schul- oder Kitaschließung hast du als Elternteil Anspruch auf eine Erstattung in Höhe von 67 Prozent deines Nettoverdienstes. Du kannst diese Entschädigung für höchstens 10 Wochen erhalten, wenn du alleinerziehend bist sogar für bis zu 20 Wochen.

Gut zu wissen: Für die Zeit, in der die Betreuungseinrichtung oder die Schule ohnehin geschlossen wäre (z. B. Schulferien), haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entschädigung.

Weitere Informationen zum Thema Entgeltfortzahlung und Verdienstausfall im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie findest du auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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144 Kommentare

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ehem. Arbeitgeber
EA
ehem. Arbeitgeber

Es fehlen Aussagen für den Arbeitgeber (wie und wo der was beantragen und belegen muss)
und vor allem Ausführungen wie das alles bei Arbeit auf variabler Stundenbasis funktioniert.

Hartmann
HA
Hartmann

Ebenso ist es für den Arbeitgeber hilfreich, wenn der Hintergrund der Rückerstattung genauer beleuchtet wäre.
– Werden die Vorleistung in voller Höhe erstattet oder nur prozentual?
– Ebenso stellt sich die Fragen, wie sieht es mit der Entgeltfortzahlung in Bezug auf Eigenquarantäne aus (siehe hierzu Regelung in RLP – Personen können sich ohne behördliche Anordnung selbst in Quarantäne versetzen)? Gerade in diesem Fall stellt sich uns die Frage, welche Art von Nachweis in einem solchen Fall für die Rückerstattung erforderlich ist.

Arbeitgeber
AR
Arbeitgeber

Das geduze stört beim Lesen, wirkt aufdringlich und viel zu persönlich. Wir wollen sachliche Informationen, da ist das „Sie“ beim Lesen distanzierter, dadurch sachlicher und treffender. Sie müssen nicht jeden Hype mitmachen!!!

Ivonne Hartung
IH
Ivonne Hartung

Es fehlen Lösungen für einen Minijobber der Aufgrund Schließung der Arbeitsstätte kein Einkommen mehr hat. Ich bin Rentner und bin auf die 450 Euro mehr als angewiesen. Das ist der vierte Monat dieses Jahr und nächstes Jahr geht es noch so weiter. Es muss eine Lösung her, zb, 75 % von den 450 Euro für Minijobber, so könnte man einigermaßen über Runden kommen!

Sebastian
SE
Sebastian

Hi. Ich arbeite während meiner Kurzarbeit nebenbei als Minijobber in einem Baumarkt. Da die Baumärkte von diesem Lockdown jetzt auch betroffen sind, möchte man meinen Vertrag pausieren/aussetzen. So was habe ich noch nie gehört bzw. ist das überhaupt möglich? Habe ich dann nicht Anspruch auf Entgeltfortzahlung? Bin ja einsatzfähig!

Sophie Langer
SL
Sophie Langer

Ich arbeite auf der Corona Station als Krankenschwester. Auf 450 Euro Minijob Basis einer Rehabilitation Station. Jetzt habe ich im November Verbot bekommen das ich nicht mehr auf der Reha arbeiten darf solange ich auf der Corona Station arbeite. Ich verstehe das wegen der Ansteckungsgefahr aber könnte ich wo anders eingesetzt werden. Oder steht wir was anderes zu. Ich kann ja nun wirklich nix dafür das ich Corona Patienten versorgen muß.

Hembebuk
HE
Hembebuk

Liebes Minijobber-Magazin, vielen Dank erstmal für diese informative Seite, die Angaben haben mir geholfen. Ich habe einen Arbeitgeber, der mir etwa 6 Monate keine Lohnfortzahlung ausgezahlt hat, obwohl ich bereits seit dem Sommer danach frage und der Buchhaltung sogar die entsprechenden Gesetzes-Paragraphen zugeschickt habe. Zuerst wurde so getan, als gäbe es für Minijobber gar keine Corona-Regelungen. Meine finanziellen Reserven sind erschöpft. Es ist ja ohnehin sehr schwer, als Geringverdiener sich was zu sparen, nun stehe ich vor dem Aus. Da der Arbeitgeber auch auf meine Mahnung nicht reagiert, werde ich eine Lohnklage einreichen müssen. Frage: Darf ich denn jetzt auch von meinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen, da ich ja etwa 6 Monate keine Lohnfortzahlung bekommen habe? Oder darf ich das nur, wenn es um regulären Lohn geht, außerhalb von Pandemien? herzliche Grüße, und danke im Voraus für euren Rat!

Anika Barg
AB
Anika Barg

Hallo guten Abend, wie sieht es aus wenn der Arbeitgeber krank ist? Ich arbeite als Haushaltshilfe Minijob Basis. Meine Arbeitgeberin hat 4 mal abgesagt das ich nicht kommen brauche. Besteht da auch Lohnfortzahlung?
Vielen Dank. Mfg Anika Barg

Claudia Krings-Zel...
CZ
Claudia Krings-Zel...

Liebe Mini- Job Zentrale, ich bin auch Minijobber und Rentnerin, ich habe bis zum 19.03.2020 gearbeitet, dann kam der erste Lockdown.
Ich wurde abgemeldet und war gezwungen einen neuen Job anzunehmen.
Die Mini-Jobber, werden einfach im Stich gelassen.
Der neue Arbeitgeber verlangt AKKORD ARBEIT IST DAS ÜBERHAUPT ERLAUBT UND WAS KANN MAN DAGEGEN TUN?
Von dem Mobbing mal abgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Krings-Zellhuber

Astrid Ostrowski
AO
Astrid Ostrowski

Hallo,
Ich hätte gerne gewusst ob auch bei einem Midi Job (10-14std.die Woche)Anspruch auf weiter Zahlung in der Corona Zeit besteht?
Der Betrieb ist der Zeit von der Schließung betroffen!
Mit freundlichen Grüßen

Jana
JA
Jana

„Im Ergebnis bedeutet dies, dass ein Minijobber auch bei einer Betriebsschließung weiterhin Anspruch auf Zahlung seines Verdienstes hat. Wie der Arbeitgeber aber unterstützt wird, um diese Kosten zu decken, darauf geben die gesetzlichen Regelungen unseres Erachtens derzeit keine Antwort.“
Das heißt für mich im Umkehrschluss, dass ich als Arbeitgeber meine Minijobber (in meinem Fall eine woanders Festangestellte und eine Rentnerin ) weiter bezahlen muss, obwohl diese mangels Arbeit zu Hause bleiben, ich selbst auch keine Arbeit habe (also kein Umsatz aber alle anderen Kosten weiterlaufen)? Wovon denn? Kurzarbeit greift nicht, gesetzliche Regelungen geben keine Antwort!? Da bleibt doch nur Abmelden?

Audrey Walter
AW
Audrey Walter

Hallo, ich kann seit November nicht mehr arbeiten weil meine putzstelle geschlossen ist wegen covid, daher bekomme ich seit dem kein geld mehr, mein Arbeitgeber kann mir natürlich auch nicht bezahlen wenn kein Einkommen rein kommt, was kann ich tun?

Nisi
NI
Nisi

Hallo.

Mich würde interessieren, wie es ist, wenn durch die Politik beschlossen wird das keine öffentlichen Verkehrsmitteln mehr fahren dürfen und ich nicht mehr zur Arbeit komme. Ich bin ja gewillt arbeiten zu gehen aber kann nicht. Habe ich dennoch Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Samira Glock
SG
Samira Glock

Hallo,
Ich arbeite als Schulassistenz bei einem Kind welches die 7.Klasse besucht. Nun ist Distanzunterricht und ich bin zu Hause. Mein Arbeitgeber ist ein Pflegedienst und hat nun keine andere Arbeit für mich. Er will mir 75Prozent meines Gehalts zahlen, ist das so rechtens?Danke

Daniela Wendt
DW
Daniela Wendt

Guten Morgen,
ich habe auch nochmal eine Frage. Ich arbeite als Minijobber bei einem Juwelier. Seit 18.12.20 werde ich nicht mehr bezahlt und man sagte mir, daß mein Vertrag nun „ruht“ , bis wir wieder öffnen dürfen.
Ich verliere nun jeden Monat 450€ (bzw. 438,-€), ein Ende ist nicht absehbar.
Was kann ich nun tun, gibt es da irgendeine Unterstützung , ggf. auch von staatlicher Seite oder kann ich bei meinem Arbeitgeber etwas erwirken?
Alle anderen bekommen Kurzarbeitergeld und ich stehe mit nix da. Vielleicht auch nur anteilig und nicht in voller Höhe?!Haupsache irgendetwas?

Stefanie Wiggerman...
SW
Stefanie Wiggerman...

Hallo,
das Unternehmen, bei dem ich einen Minijob habe, hat Kurzarbeit angemeldet. Mir wurde gesagt, solange die Kurzarbeit läuft, dürfen sie mich nicht einsetzen. Stimmt das? Das bedeutet für mich, dass ich kein Einkommen mehr habe. Kann ich auch Ersatzleistungen bekommen? Ich bin ja schließlich arbeitsfähig.

Tiffy
TI
Tiffy

Das Minijobber im Lockdown,unentgeltlich freigestellt werden,ist ja mittlerweile bekannt.Jetzt bekommen Minijobber auch noch anteilig, Urlaubtage (Anspruch für 2022) abgezogen,weil sie ja jetzt „Urlaub“ haben?
Was kommt als nächstes?Müssen Minijobber dann Geld an den Arbeitgeber als Hilfsmassnahme überweisen?

Gina
GI
Gina

In der Hoffnung das wir alle bald wieder Arbeiten können mal die Frage: Der Mindestlohn steigt und steigt, aber mehr verdienen können wir nicht. Ich brauche nicht mehr Freizeit sondern die Möglichkeit die Preiserhöhung zu kompensieren. Die Politik hat doch mal 650 € in den Ring geworfen. Gibt es in Zukunft eventuell da eine Aufstockung?

Astrid
AS
Astrid

Hallo,ich habe einen Minijob und habe wegen Betriebsschliessung durch Corona kein Geld mehr bekommen!Nun habe ich den Arbeitgeber darauf aufmerksam gemacht das er verpflichtet ist mein Entgelt weiter zu zahlen!Daraufhin hat er mir mitgeteilt das er ja für die Schließung nichts kann und sagte ich könnte die Std.ja später nachholen und dann würde ich das Geld auch bekommen!
Ist das rechtens?Lg

Biggi
BI
Biggi

Hallo,
was muss ich bei meinem Arbeitgeber abgeben, um wegen der Betreuung meines behinderten Kindes zu Hause bleiben und die Entschädigungszahlung in Anspruch nehmen zu können?
Vielen Dank für Ihre Hilfe

Stefanie
ST
Stefanie

Hallo ich habe da mal eine Farge , Wenn man wegen Corona einen Minijob gekündigt wird ist das zulässig bzw.. wie bekomme ich dann mein Gehalt ?

Stefanie
ST
Stefanie

Ich hatte letztes Jahr 2020 als die Pandemie im Frühjahr angefangen hat
über 5 Monate keinen Lohn weil mich meine Stelle (Minijob) wegen Corona gekündigt hatte

Susi
SU
Susi

Hallo,

mein Partner und ich arbeiteten in einem Fitnessstudio, also 450 € Kräfte. Seid November können wir nun dort nicht mehr arbeiten, weil das Studio vorübergehend schließen muss.
Der Arbeitgeber hat uns nun, aufgrund unserer Nachfrage ob eine Lohnfortzahlung besteht, gekündigt. Er meinte wir sollen uns bzgl. Ansprüche mit dem Arbeitsgericht in Verbindung setzen, er hätte nichts und müsse uns nicht zahlen.
Wie ist hier wirklich der Stand der Dinge, haben wir Anspruch auf Zahlungen seit November? Im Internet sind hier recht widersprüchliche Aussagen zu lesen.
Vielen Dank vorab für eine klare Aussage!

Gisela Holzmueller
GH
Gisela Holzmueller

Die Infos sind kompakt und fundiert.
Aber warum werden die AdressatInnen geduzt?

Manfred
MA
Manfred

Hallo. Meine Tochter betreut beim Sportverein das Kinderturnen. 2 mal die Woche mit festen Zeiten. Hierfür bekommt sie einen festen Betrag pro Stunde als Übungsleiter/ Betreuer. Jetzt sind alle sportaktivitäten verboten…. Corona. Der Sportverein zahlt nichts mehr…. mit der Begründung das ja auch kein Kinderturnen statt findet. Jetzt muss ich aber meinen Familienbeitrag (die ganze Famile ist im Sportverein tätig) bezahlen.
Finde ich gerade nicht richtig…. Jahres Beitrag soll bezahlt werden, aber die Übungsleiter Gehälter werden nicht bezahlt. Hat meine Tochter weiter Anspruch auf Geld?
Danke… Gruß Manfred

Jonas
JO
Jonas

Hallo,
Ich arbeite als Aushilfe in einem Modegeschäft und habe in meinem Vertrag eine 10 Stunden Klausel, die mir eben diese 10 Stunden Arbeit garantiert.
Ich werde jedoch nicht bezahlt.
Das ist doch eigentlich falsch oder?
LG
Jonas

Angelique
AN
Angelique

Hallo,
Ich habe eine Frage. Ich arbeite als Reinigungskraft in einer Bäckerei. Ich bekomme drei Stunden bezahlt und habe einen Stundenlohn von 11 Euro. Wegen Corona, wurde der Cafe Bereich geschlossen, und ich bekomme nur 2 Stunden bezahlt. Jetzt habe ich meinen Resturlaub aus 2020 genommen, und habe diesen auch nur mit den 2 Stunden zu 11 Euro bezahlt bekommen.
Ist das so richtig? Ich dachte, der Urlaub muss voll vergütet werden.

Sabine H
SH
Sabine H

Hallo,
ich arbeite auf 450€ Basis wobei ich an unterschiedlichen Tagen zu unterschiedlichen Zeiten arbeite und nicht immer den gleichen monatlichen Verdienst habe. Ist in meinem Fall die Betriebsrisikolehre gültig?
Gruß Sabine

Melli
ME
Melli

Hallo
Ich finde das das ganze zu weit geht jeder bekommt hilfen ausser die minijobbler die auf 450 euro auch angewiesen sind …gastrobetriebe erster lockdown jz 4 monate in folge…auch kein Geld…aber das intressiert niemand . Armes Deutschlanf

Sabine H.
SH
Sabine H.

Guten Morgen,
ich bin Minijobberin im Friseurhandwerk( Friseur Mobil)….seit dem 16.12. 20 im Lockdown. Beim Lockdown im Frühjahr 2020 hat unsere Chefin eine Soforthilfe bekommen….diese an ihre Angestellten prozentual weiter gegeben ! Dieses Mal sagt Sie, gibt es nix 🙁 Ich weiss ja , dass sie keine Einnahmen hat, aber kann sie für uns nicht was vom Staat beantragen ? “ Infektionsschutzgesetz“

MFG
Sabine

Manfred Schmidt
MS
Manfred Schmidt

Hallo Minijobzentrale,

ich bin Minijobber. Bezahlung nach Std-Lohn und geleisteter Arbeitsstunden. Arbeitsvertrag beginnt mit der Arbeit und endet mit der Arbeit pro Tag. Ich arbeite in einem Hotel im Schwimmbadbereich als RS und Badeaufsicht. Durch die coronabedingte Schließung 2020 / 2021 habe ich keine Arbeit und kein Verdienst. Besteht die Möglichkeit einer Mehrarbeit nach Wiedereröffnung des Hotel auch über die Jährliche Grenze von 5.400 € hinaus. Also den Ausgleich der unbezahlten Monate nachzuholen. Arbeit ist genug da. Vielleicht gibt es eine Verordnung dafür, damit die Lohnbuchhaltung keine Bedenken hat.
Vielen Dank
MfG 

Manfred S.

Ursula Ha
UH
Ursula Ha

Das war ja jetzt überwiegend für die Minijobber. Wie sieht es denn mit den Midijobbern aus. Gelten da die gleichen Regelungen?

Nicole
NI
Nicole

Was ist wenn eine Arbeitskraft wegen Angst vor Corona nicht arbeiten will. Steht ihr dann Urlaubsanspruch pro MOnat zu?

Sanny R.
SR
Sanny R.

Hallo Liebe Mitarbeiter der Minijobzentrale, ich habe im Netz gesucht, aber zu meiner Konstellation nichts gefunden. Ich arbeite im Einzelhandel einer Modekette als Minijobber. Der Laden wurde Coronabedingt geschlossen. Meine Kolleginnen erhalten Kurzarbeitergeld, ich nicht. Jetzt bin ich leider krankgeschrieben, für voraussichtlich 6 Wochen. Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung? Meine Kollegen waren sporadisch im Lädchen, um Ware umzulagern, neues auszupacken ect. Der Januar und ein der Februar wurde mit meinen Überstunden verrechnet. Wie muss ich mich jetzt verhalten? Ist das rechtens? Danke schon mal👍

Diana
DI
Diana

Hallo,
ich arbeite in einem Friseursalon auf Minijobber, wir hatten ja jetzt die ganze Zeit das Geschäft geschlossen und da habe ich kein Geld bekommen, steht mir denn da was zu?
Danke schon mal
Liebe Grüße Diana

Ina
IN
Ina

Hallo Minijobzentrale, wie wird die neue Hilfe von EUR 150 der Regierung für
erwachsene Geringverdiener ausbezahlt? Muss diese Hilfe irgendwo beantragt werden?
Danke im Voraus für die Antwort, LG Ina

Erika Fenn
EF
Erika Fenn

Kann mein Arbeitgeber (sozialer christlicher Träger) bei einer Mittagsbetreuung in einer Grundschule die nicht erbrachten Betreuungsstunden im Lockdown einfach als Minusstunden stellen, wenn eine Notbetreuung angeboten, aber nicht genutzt wurde? Sämtliche Plusstunden sind verrechnet worden und das Minus soll dann in einer Ferienbetreuung in den Sommerferien abgearbeitet werden. Das war aber nicht abgesprochen, da ich selbst 3 Kinder habe und gerade im August nicht arbeiten kann. Kann der Arbeitgeber dies einfach nachträglich beschließen bzw. habe ich wirklich Minusstunden – ich hätte ja gearbeitet.. Danke für eine Rückmeldung.

Tanzini Fausto
TF
Tanzini Fausto

Hallo
ich bin mit dem 1. Tag des ersten Lockdowns Rentner geworden. Habe leider nur eine sehr kleine Rente. War und bin auf meinem Job im Restaurant angewiesen. April und Mai, hab ich, ausser der Rente 680.– , nirgendwoher Geld bekommen. Ab Juni bis Oktober durfte ich die hölfte neiner normalen Stunden arbeiten gehen. Seit November erhalte ich kein Gehalt mehr. So langsam gehen die Ersparnisse drauf.
Meine Frage: gibt es für Rentner die angewiesen sind auf einen Job, die bis zum letzten Tag vor dem Lockdown in die Arbeitslosen- und Rentenverdicherung einbezahlt haben, irgendwelche Hilfen?
So langsam weiß ich nicht mehr ein, noch aus.
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
MfG

Angelika Bergmann
AB
Angelika Bergmann

Hallo,
ich arbeite als Haushaltshilfe, nun ist gestern beschlossen worden das Gründonnerstag ein Feiertag ist, wie sieht es aus mit arbeiten, bzw Lohnfortzahlung? Darf ich arbeiten? Wenn nicht, wer zahlt den Lohn, bzw kann mein Arbeitgeber sich das Geld wiederholen? Ist ja ein zusätzlicher/einmaliger Feiertag dieses Jahr.
LG Angelika

Marion
MA
Marion

Hallo,
arbeite seit 20 Jahren bei einer Firma als Minijober. Der Betrieb musste wegen
Corona 2 1/2 Monate schliessen. Für diese Zeit hat mir mein Arbeitgeber kein
Lohn bezahlt. Ich habe ihn auf den § 615, Absatz 3 aufmerksam gemacht und er sagte mir das er weiss das er verpflichtet ist mir den Lohn zu zahlen, aber nicht bereit dazu wäre. Wie sehen meine Rechte auf Urlaubstagen in diesen 2 1/2 Monaten aus? Darf er mir für diese Zeit Urlaubstage abziehen?
LG Marion

Horst
HO
Horst

Hallo, mir ist bekannt, dass mein Arbeitgeber bei dem ich Minijobber arbeite eigentlich die Feiertage an denen ich arbeiten müsste bezahlen muss. Aber er weigert sich einfach, so wie er auch bei uns keinesfalls Kranktage Lohnfortzahlung leisten würde. Kann ich dies zur Anzeige bringen.
Wie ist es mit vermeintlichen Corona bedingten Arbeitszeitkürzungen wer erstattet die wiederum.
ich habe immer an einem Donnerstag und einem Freitag Dienst.
Während der Krise sind in der Vergangenheit die meisten Feiertage gewesen ich habe schon 18 Stunden Ausfall gehabt.
Gruß
Horst

Lupus84
LU
Lupus84

Hallo,
mein Arbeitgeber musste die Gastro wegen Corona seit November 2020 schließen. Ich bin dort nur als Minijobber angestellt. Durchschnittlich habe ich immer so 300 € pro Monat verdient. Mein Arbeitgeber sagt, als Minijobber und damit als geringfügig Beschäftigter hätte ich keinen Anspruch auf eine Entgeltzahlung. Ich sei zwar sozialversicherungstechnisch gemeldet. Einen Arbeitsvertrag habe ich aber nicht

Britta
BR
Britta

Hallo,
Ich wurde vom Gesundheitsamt für 14 Tage in Quarantäne geschickt.
Nun teilt mir mein Arbeitgeber mit, dass ich als 450 Euro Kraft trotz angeordneten Quarantäne keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung habe und es wie unbezahlten Urlaub gehandhabt wird. Alternativ soll ich mir vom Arzt eine AU besorgen. Was ist nun richtig?

Max
MA
Max

Hallo,

ich beschäftige eine Minijobberin, die jetzt in behördlicher Quarantäne ist. Den Lohn zahle ich weiter. Habe ich einen Anspruch auf Rückerstattung durch das Gesundheitsamt?
Herzliche Grüße
Max

Nica
NI
Nica

Guten Abend,

Ich bin als 450 Kraft in einen kleinen Einzelhandel bei flexiblen Stunden auf Minijob Basis eingestellt.

Im letzten Frühjahr ( 2020 – ersten Lockdown) hat mein Chef meinen 3 Kollegen und mir schon 3 Monate lang kein Gehalt gezahlt. Nun hatte er 2 Wochen vor Weihnachten 2020 wieder denn Laden dicht gemacht bis Mitte März 2021, wieder ohne Lohn natürlich für meine Kollegen und mich.
Er dagegen versteckt sich schön hinter seinem gut laufenden Weltweiten Onlinehandel und wir schauen in die Röhre.

Man hat mir nun schon ganz oft geraten zu einem Anwalt zu gehen und ihm die aktuellen Verhältnisse vorzutragen.

Mein Chef ist weder einsichtig noch gewillt uns geschweige denn richtig zuzuhören – von ihm kommt nur ein: davon hätte er keine Ahnung oder das würde so nicht stimmen was wir ihm versuchen zu erklären.

Ich bin so langsam verzweifelt da unser Chef uns auch angedroht wenn die Geschäfte vor Ort noch schlechter laufen – würde er wieder für einen unbekannten Zeitraum schließen ( natürlich wieder ohne Gehalt für uns)!

Wie verhalte ich mich nun am besten?

MfG Nica

Tatjana
TA
Tatjana

Hallo. Soll ich für Arbeit Masken kaufen?

Rose
RO
Rose

Hallo,
ich habe mein Minijobber-Gehalt während der Schließungen im Einzelhandel bekommen. Allerdings haben sich dadurch jetzt sehr viele Minusstunden angehäuft, die ich nicht fähig bin mit meinen normalen Wochenstunden nachzuarbeiten.
Müssen diese Minusstunden nachgearbeitet werden? Mein Arbeitsgeber sagt ich solle mehr arbeiten oder die Minusstunden werden von meinem Gehalt abgezogen.
LG

Karin
KA
Karin

Meinen Tochter musste im Quarantäne im Januar für 14 Tag jetzt hat mein Arbeitgeber mir eine neue abrechnug gegeben für Januar und Mai und nun wurde mir von 285 Euro abgezogen wegen der Betreuung meiner Kinder?? Ist das richtig so? Was kann ich machen

Jan
JA
Jan

Hallo,

ich arbeite seit September 2020 in einem größeren Unternehmen als geringfügig Beschäftigter auf 450€ Basis in einem größeren Unternehmen. Seit Beginn der Pandemie im Dezember 2020 wurde ich bis zum 30.06.2021 nicht zur Arbeit geordert. Ich habe im Laufe dieser Zeit ebenfalls keine Lohnfortzahlung erhalten.
Nun fand ich heraus, dass ich trotz den Umständen der Pandemie entsprechend ein Anspruch auf Lohnfortzahlung habe, selbst wenn mein Arbeitgeber mich nicht zur Arbeit ruft.

Man muss dazu sagen, dass ich zwischen der Zeit im Kontakt mit meinem AG und komplett einsatzfähig war.
Allerdings habe ich jetzt nicht Wöchentlich bzw. Monatlich angeboten, zur Arbeit zu kommen. Ich gehe stark davon aus, dass Minijobber in der Zeit allgemein nicht zur Arbeit kommen „durften“.

Kann ich mein Anspruch auf Lohnfortzahlung der vergangenen 6,5 Monate sowie den Urlaubsanspruch nun rückwirkend noch geltend machen?

Vielen Dank vorab!

Elke Klein
EK
Elke Klein

Hallo ich habe eine andere Frage. Seit Februar 2020 habe ich einen Minijob und eine normale Beschäftigung. Zum 01.09.2021 werde ich arbeitslos behalte aber meinen Minijob. Es ist nicht ganz klar wieviel mir vom Arbeitslosengeld abgezogen wird. Den Minijob habe ich dann 19 Monate. Mal lese ich 165,00 € frei mal 330,00 €. Vor kurzem habe ich gelesen ab 18 Monaten wird nichts abgezogen. Was stimmt denn nun. Noch nicht einmal das Arbeitsamt weiß es genau. LG.