
Keine Beschäftigung von Minijobbern wegen der Corona-Krise – Gewerbliche Arbeitgeber sollten Null-Beitragsnachweis übermitteln
Die Lage rund um den Coronavirus stellt viele Arbeitgeber vor Herausforderungen. Können Arbeitgeber ihre Minijobber aktuell nicht beschäftigen und haben die Minijobber keinen Anspruch auf Verdienst, sollten Arbeitgeber daran denken, der Minijob-Zentrale einen Null-Beitragsnachweis zu übermitteln. Wir erklären, wie das geht.
Zum Inhalt springen
- Der Beitragsnachweis ist die monatliche Meldung aller Abgaben
- Ein Beitragsnachweis ist auch für Monate ohne Abgaben einzureichen
- Ohne Beitragsnachweis werden die Beiträge von der Minijob-Zentrale geschätzt
- Feste Termine für die Übermittlung des Beitragsnachweises
- Hinweis für Arbeitgeber mit einem Dauer-Beitragsnachweis
Der Beitragsnachweis ist die monatliche Meldung aller Abgaben
Mit dem Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale teilen Arbeitgeber die Summe der Abgaben mit, die insgesamt für alle Minijobber im Kalendermonat zu zahlen sind. Die Abgaben setzen sich aus den Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung, der einheitlichen Pauschsteuer sowie den Umlagen U1 und U2 und der Insolvenzgeldumlage zusammen. Im Beitragsnachweis werden die Abgaben nicht personengebunden, sondern als Gesamtbetrag ausgewiesen.
Ein Beitragsnachweis ist auch für Monate ohne Abgaben einzureichen
Für Monate, in denen ein Arbeitgeber seine Minijobber nicht beschäftigt und keiner der Minijobber Anspruch auf Verdienst hat (z. B. bei einvernehmlicher unbezahlter Freistellung), muss der Arbeitgeber auch keine Abgaben an die Minijob-Zentrale zahlen. Für einen solchen abgabenfreien Kalendermonat ist ein Beitragsnachweis mit „Nullbeträgen“ – ein sogenannter Null-Beitragsnachweis – an die Minijob-Zentrale zu übermitteln. Das gilt nur, sofern der Arbeitgeber für den Monat noch Minijobber gemeldet hat.
Ohne Beitragsnachweis werden die Beiträge von der Minijob-Zentrale geschätzt
Reichen Arbeitgeber trotz gemeldeter Minijobber keinen Beitragsnachweis ein, schätzt die Minijob-Zentrale den für die Beitragsberechnung maßgebenden Verdienst und berechnet auf dieser Grundlage die Abgaben selbst.
Auch wenn der Beitragsnachweis nicht rechtzeitig eingereicht wird, ist die Minijob-Zentrale gesetzlich verpflichtet die voraussichtliche Höhe der Beiträge zu schätzen.
Feste Termine für die Übermittlung des Beitragsnachweises
Um eine Schätzung der Beiträge zu vermeiden, muss der Beitragsnachweis rechtzeitig vor der Fälligkeit der Beiträge durch den Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale übermittelt werden. Die Fälligkeits- und Übermittlungstermine für das Jahr 2020 finden Sie in unserem Blogbeitrag „Alles auf einen Blick: Fälligkeiten und Abgaben im Jahr 2020“.
Hinweis für Arbeitgeber mit einem Dauer-Beitragsnachweis
Viele Arbeitgeber reichen einen Dauer-Beitragsnachweis für ihre Minijobber ein, wenn der Verdienst und somit die Abgaben über einen längeren Zeitraum unverändert bleiben. Der Dauer-Beitragsnachweis bleibt solange gültig, bis ein neuer (Dauer-)Beitragsnachweis eingereicht oder der letzte Minijobber abgemeldet wird. Übermitteln Arbeitgeber für einen Monat einen Null-Beitragsnachweis, behält der Dauer-Beitragsnachweis seine Gültigkeit und würde ab dem darauf folgenden Monat wieder maßgebend sein.
Arbeitgeber die Beiträge überweisen und zu diesem Zweck einen Dauerauftrag bei ihrer Hausbank eingerichtet haben, sollten daran denken diesen ebenfalls entsprechend zu ändern.
46 Kommentare
Gilt die o.g. Ausführung auch bei Minijobbern im Privathaushalt? Noch plane ich nicht, die Zeiten zu reduzieren (der Verdienst bleibt demnach erst einmal gleich).
Ich glaube, Nullbeitragsnachweise können nicht mehrere Monate hintereinander eingereicht werden. Wenn die Schulen geschlossen bleiben, muss ich möglicherweise mehr als ein Monat einen Null-Beitragsnachweis einreichen.
Oder muss ich dann die Minijobber abmelden?
Hallo, ich habe mein Arbeitsverhältnis gekündigt und sollte ja die Frist einhalten, die Frist kann ich aber nicht einhalten weil ich aufgrund der Corona Pandemie nur noch meiner Hauptbeschäftigung nachgehen möchte und auch soll. Dementsprechend hab ich unbezahlten Urlaub eingetragen und gehe für den einen Monat nicht mehr arbeiten. Muss der Arbeitgeber mich dann nicht abmelden. Zwingen zu arbeiten kann der mich doch nicht oder?
Hallo,
meine Frau ist in einem Hotel als Minijobberin beschäftigt. Sie hat keinen tariflichen
Arbeitsvertrag.
Jetzt ist das Hotel geschlossen aufgrund der Pandemie.
Somit entfällt Entgeldfortzahlung nicht durch Selbstverschuldung oder Krankheit.
Kann Sie Ansprüche jeglicher Art an irgendjemanden (Arbeitgeber oder Bund)
geltend machen?
Wenn nicht, kann sie sich dann z.B. als Erntehelfer einbringen oder müsste sie zunächst im Hotel kündigen ?
Vielen Dank
Thomas
Habe ein 450 -Euro’Job seit zwei Monaten und bin nun wegen Corona auf unbestimmte Zeit freigestellt und das auch ohne Bezahlung .
Könnte ich übergangsweise Geld beantragen ?
Habe leider nur eine Minirente von ca.750 Euro und bin auf meinen kleinen Dazuverdienst angewiesen …
Bitte um Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen , Brigitte
Wenn man als Arbeitgeber im Gastrobereich Minijobber beschäftigt und trotz des Arbeitsverbots weiter entlohnen und nicht kündigen möchte, entfallen dann die Beitragszahlungen bzw werden sie erstattet?
Grüße und Dank!
Hallo,
ich arbeite momentan an Privatklinik als Minijobberin. Heute morgen ich habe eine Nachricht bekommen…“Einvernehmliche Ruhendstellung des Arbeitsverhältnisses/unbezhalte Freistellungsvereinbarung wegen der CoronaKrise“.
Ich habe einen unbefristete Arbeitsvertrag.
Muss ich beim Arbeitsamt melden wegen Arbeitslosengeld? Oder was kann ich machen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo,
ich habe für die Minijobber in meinem Betrieb eine Jahresmeldung abgegeben. Vorraussichtlich werden diese aber im April und auch Mai wegen coronabedingter Schließung kein Geld bekommen. Meine Frage nun: was muss ich tun? Ich kann ja bei der Jahresmeldung keine Nullmeldung machen. Muss ich die Arbeitnehmer dann abmelden (Meldegrund: 34) und ggf. im Juni wieder anmelden?
Danke schon mal für die Antwort.
Viele Grüße
Monica Röttele
Hallo,
ich muss für unseren Minijobber eine Abmeldung nach Grund 34 erstellen. Da aber nicht bekannt ist, wie lange unsere Bar noch geschlossen bleiben muss, kenne ich das Enddatum der Unterbrechnung nicht. Was soll ich also als „Ende“ eintragen?
Danke für eine Info
Gruß
Fabian
Die von der Minijobzentrale herausgegebenen Informationen bezüglich einer nicht vorhandenen Beitragspflicht bei Nichtauszahlung der Entgelte an die Arbeitnehmer wegen der Coronakrise sind nicht korrekt. Im Sozialversicherungsrecht besteht im Gegensatz zur Steuerpflicht das Anspruchs- oder auch Entstehungsprinzip. Das heißt: die Beitragsansprüche der Versicherungsträger entstehen bei laufend gezahltem Entgelt, sobald der Arbeitnehmer es rechtlich beanspruchen kann. Der Arbeitgeber ist zur Beitragsberechnung aus dem Entgelt verpflichtet, sobald der Arbeitnehmer Anspruch auf das Arbeitsentgelt hat. Für dieses „Entstehungsprinzip“ ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber das Entgelt tatsächlich auszahlt. Eine verspätete oder unterbliebene Zahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer Beschäftigung und auf den Beitragsanspruch der Versicherungsträger. Das Entstehungsprinzip gilt grundsätzlich selbst dann, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt schlicht nicht einfordert. Die Sozialversicherungsbeiträge sind aus dem nicht gezahlten Entgel somit trotzdem an die Minijobzentrale nachzuweisen. Es gibt nur wenige Ausnahmen von dieser Regel – ein Ausnahme wegen coronabedingter Freistellung von der Arbeitsleistung, wie hier angenommen wird, ist bisher nicht vorgesehen. Die Prüfdienste der Rentenversicherung werden daher die Beiträge bei den nächsten Prüfungen für alle geringfügig entlohnt Beschäftigten, die rechtlich einen Anspruch auf Entlohnung haben, Beiträge nachfordern müssen – ich betone: müssen! Eigentlich eine verrückte Situation, aber so ist die Rechtslage. Daran ändern auch irreführende Angaben hier im Blog leider nichts. Sofern mittlerweile eine noch unveröffentlichte Ausnahmeregelung vom Entstehungsprinzip beschlossen wurde oder eine solche durch Änderungen in der Gesetzgebung geplant sein sollte, geben Sie diese bitte unbedingt bekannt.
Ich arbeitem im Taxigeschäft mein Arbeitgeber sagt er muss jetzt nur den Vollzeitkräften für die Kurzarbeit angesagt wurde bezahlen wir Minijobber würden kein Geld bekommen nur für dringende notwendige Fahrten wenn die Vollzeitkräfte diese nicht fahren können. somit bekomme ich nur Geld für die Fahrten die ich leiste also ungefähr 10 Stunden im Monat.Obwohl ich Überstunden habe werden die auch nicht ausgezahlt
Hallo Stefan,
natürlich haben Sie Recht damit, dass nach dem in der Sozialversicherung geltenden Entstehungsprinzip beitragspflichtiges Arbeitsentgelt auch in der Zeit anfällt, in der der Arbeitgeber keinen Verdienst gezahlt hat, der Arbeitnehmer jedoch einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf den Verdienst hat. In diesen Fällen müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden und ein Nullbeitragsnachweise wäre falsch.
Die Ausführungen in unserem Blog zur Einreichung eines Nullbeitragsnachweises setzen natürlich die arbeitsrechtliche Zulässigkeit der Nichtzahlung des Verdienstes voraus. Dies wäre bei einer Freistellung aus Anlass der Corona-Pandemie z.B. dann der Fall, wenn es eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt, dass unbezahlte Freistellung bei einem gleichzeitig ruhenden Arbeitsverhältnis einvernehmlich gewährt wird.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Wie lange kann darf während der Coronazeit eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Minijobber für einen unbezahlten Urlaub bestehen? Gibt es da gesetzliche Vorschriften bezüglich der Dauer oder kann man einem Minijobber auch bis zu 1 Jahr unbezahlten Urlaub einvernehmlich erteilen?
Hallo
Mein Arbeitgeber hat jetzt Kurzarbeit angegeben wegen Corona und die Minijobber sollen unbezahlten Urlaub nehmen. Die wollten dass die Aushilfen es unterschreiben das die in unbezahlten Urlaub gehen.das Betrieb ist noch geöffnet die müssen ner Personal sparen ich hab es noch nicht unterschrieben nun frag ich sie haben wir kein Recht auf unser Lohn wie geh ich vor?
Guten Morgen zusammen, ich bin eine 450 EUR Kraft auf Minijob Basis, durch den Lockdown musste der Betrieb geschlossen werden. Laut Ihrem Text ist der AG verpflichtet mir dennoch weiter meinen Lohn zu zahlen lese ich das richtig? Ist dann recht unverschämt das dieser das nicht macht und mir stattdessen meinen Urlaub aufgeteilt ausbezahlt damit ich
still
bin …?! Laut Bundesministerium für Arbeit MUSS er weiter zahlen da ich meine Arbeit ja zur Verfügung stehe. Tut er aber nicht! Ich bin stinksauer und frage mich, ob der AG denn hilfen für mich beantragt hat und diese kassiert aber ich nix davon sehe (ein Schelm der böses denkt) ?! Weiterhin wurde ich nicht nur mit der Option Urlaub ausbezahlen lassen abgefertigt sondern damit, dass ich ja einen Vertrag von BIS ZU 450 EUR habe. Ich penn nicht auf dem Baum das ich nicht merke, dass man mich aufs Kreuz legen möchte ABER LEIDER habe ich kein Geld um das Gerichtlich geltend zu machen.Hallo,
in dem unten angegebenen Link zur BMAS finde ich leider nichts zu meiner Frage.
Ich habe meinen Minijob nach 13 Jahren (mit 5 Monaten Kündigungsfrist) gekündigt. Nun droht coronabedingt eine Schließung des Betriebes, sodass ich kein Gehalt bekommen würde.
Steht mir da ein Sonderkündigungsrecht (fristlose bzw. sofortige Beendigung) zu, damit ich woanders anfangen kann?
Danke für Ihre Antwort.
Steffi