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Können mehrere Minijobs gleichzeitig ausgeübt werden?

In Deutschland gibt es viele Arbeitnehmer, die neben ihrer Hauptbeschäftigung einen Minijob ausüben. Aktuell sind rund 2,8 Millionen Minijobber (Stand: März 2018) in einem solchen Nebenjob beschäftigt. Aber ist es eigentlich erlaubt, mehrere Minijobs gleichzeitig auszuüben? Unabhängig davon, ob Minijobs im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt ausgeübt werden, gelten für Mehrfachbeschäftigungen bestimmte Regeln.

zuletzt aktualisiert am 4. Januar 2024

Unter welchen Voraussetzungen darf man mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben?

Wer keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, darf mehr als einen Minijob ausüben, wenn der Gesamtverdienst der Minijobs im Monat die 538-Euro-Grenze nicht überschreitet.

Beispiel:
Karin erhält als Haushaltshilfe bei Familie Meier im Monat 260 Euro. Da sie keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt, darf sie bei Frau Perez zusätzlich bis zu 278 Euro im Monat verdienen. Denn mit beiden Minijobs zusammen verdient sie nicht mehr als 538 Euro.
Sollte Karin mit dem Verdienst aus ihrem zweiten Minijob diese Verdiensthöchstgrenze überschreiten, sind beide Beschäftigungen keine Minijobs mehr, sondern sozialversicherungspflichtig.

Ist ein Arbeitnehmer dagegen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, darf er nebenher nur einen Minijob ausüben.

Beispiel:
Stefan ist in Teilzeit als Grafikdesigner beschäftigt. Er darf zusätzlich einen Minijob ausüben und bis zu 538 Euro im Monat hinzuverdienen. Ein weiterer Minijob wäre aber mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig.

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Carina Krumwiede
CK
Carina Krumwiede

Hallo!
Ich habe einen Vollzeitjob und eine geringfügige Beschäftigung auf 538€ Basis(verdiene hier im Schnitt 150€). Wenn ich nun eine 2. geringfügige Beschäftigung annehmen würde, in der ich auch mehr verdienen würde, könnte ich dann den 1. Minijob abmelden (lassen), um ihn dann als 2. wieder anzumelden?
Ein Beispiel: Minijob A wird zum 30.04. abgemeldet, Minijob B wird zum 01.05. angemeldet, Minijob A wieder zum 02.05. angemeldet ? Kann ich quasi die Reihenfolge der Minijobs kurzfristig ändern?

Diana Remenji
DR
Diana Remenji

Hallo,
darf man neben einem sozialversicherungspflichtigen Hautjob, einem Minijob mit Verdienstgrenze von 538€ und einer kurzfristigen Beschäftigung von 40 Arbeitstagen im Kalenderjahr noch eine weitere kurzfristige Beschäftigung von 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr haben?

Xueyong Lu
XL
Xueyong Lu

Ich habe im April eine Stelle als Forschungsassistent an der Universität angenommen (mein Diplom habe ich bereits abgeschlossen), mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19 Stunden. Gleichzeitig möchte ich mich für eine weitere Teilzeitstelle bewerben, die ebenfalls höchstens 20 Stunden pro Woche beträgt. Ist dies möglich? Erlauben Arbeitgeber ihren Mitarbeitern, eine zusätzliche Teilzeitbeschäftigung auszuüben?

Danke im Voraus Ihre Antworten.

Marcel Jonzeck
MJ
Marcel Jonzeck

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus einer Haupttätigkeit wird ein laufendes Entgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze erzielt. Aktuell 8.000,00 €. Es wird nebenbei ein Minijob mit 200,00 € ausgeübt.

Die Haupttätigkeit wird sozialversicherungstechnisch über die Krankenkasse des Angestellten abgewickelt, hier rentenversicherungspflichtig 18,6 % auf aktuell 7.550,00 € (mithin monatlich 1.404,30 €).

Aus der einzigen Nebentätigkeit werden 18,6 % RV-Beitrag von 200,00 €, mithin 37,20 € an die Knappschaft abgeführt. Gemäß § 22 Abs. 2 SGB ist die RV-Berechnung getrennt bis zur BBG vorzunehmen. Auf Ihrer Homepage wird als Bemessungsgrenze zur RV ein monatlicher Betrag von 9.300,00 € ausgewiesen. Sind mehrere Minijobs nur bis zum Gesamteinkommen von 1.750,00 € rentenversicherungspflichtig zu verbeitragen?

Jan Niklas Eder
JE
Jan Niklas Eder

Guten Tag,

Die Situation ist folgende: ich übe gerade einen Minijob aus, der Arbeitgeber zahlt den Lohn jedoch immer erst Ende des Folgemonats (meinen Lohn für März bekomme ich Ende April). Ich habe vor diesen Minijob zu kündigen und Anfang nächsten Monats 2 neue aufzunehmen, bei welchen der Verdienst auch insgesamt unter 538 Euro liegen wird. Aufgrund dieser verspäteten Lohnzahlung meines alten Arbeitgebers werde ich aber Ende April mehr als 538 Euro bekommen (Löhne der 2 neuen Minijobs + Lohn vom alten Minijob). Müssen dann deswegen die Familienversicherung verlassen, Sozialversicherungsbeiträge und Steuern gezahlt werden, wenn es nur diese eine, einmalige Überschreitung ist?

Vielen Dank im Voraus!

Elisabeth. E
EE
Elisabeth. E

Guten Tag,
ich habe einen sozialversicherten Hauptjob und einen Minijob bei dem ich immer nur um die 200,00 Euro verdiene.
Ich würde gerne die restlichen 320 Euro mit einem andren Minijob bei einem anderen Arbeitgeber aufstocken.
Dies ist aber nicht möglich wenn ich einen sozialversichteren Hauptjob habe oder?
Würde immer der zweite angenommen Minijob egal wie wenig ich im Monat beim ersten Minijob sozialversicherungspflichtig werden? Oder gibt es da eine Lösung ?

Marius G.
MG
Marius G.

Hallo, ich habe eine Hauptbeschäftigung und einen stundenbasierten Minijob bei dem ich nie an die Verdienstgrenze komme. Darf ich noch einen Minijob annehmen, wenn ich mit beiden Minijobs nicht an die Verdienstgrenze komme?

Daniel Krsman
DK
Daniel Krsman

Hallo, darf man neben Hauptjob und Teilzeitjob noch einen weiteres Minijob haben. Beispiel. Hauptjob Steuerklasse 1, Teilzeitjob Steuerklasse 6, was wäre dann mit Minijob. Ist es überhaupt möglich und erlaubt, welche Steuerklasse usw. ? Daniel

Daniel Gad
DG
Daniel Gad

Guten Tag, sie erklären netterweise Details zum Minijobben. Über die Information, dass man mehrere Minijobs parallel ausüben darf hinaus, suche ich nach einer Antwort auf folgende Frage: Es hießt hier in unserem Arbeitsamt, man könne nicht in einem Privathaushalt und parallel in einer Firma/Praxis/Gewerbe als Minijobber tätig sein. Mit dem Hinweis, dass in unserem Fall der Arbeitgeber nicht gleich ist. Die Unterteilung in privat und gewerblich leuchtet mir nicht ein. Können Sie mir hier weiterhelfen? Herzlichen Dank, mit freundlichen Grüßen. Daniel Gad

Kerstin B
KB
Kerstin B

hallo
habe einen Hauptjob. Und einen nebenjob und wollte einen zweiten nebenjob annehmen, was ist aber wenn ich nur in dem einem arbeite und in dem anderen nicht

Rainer Zufall
RZ
Rainer Zufall

Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren, ich bin nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt, da ich Beamter bin. Seit Januar 2023 übe ich zwei Minijobs aus, die bis August 2023 auch zusammen monatlich die 520 Euro Grenze nicht überschritten hatten. Seit September 2023 habe ich jeden Monat insgesamt mehr als 520 Euro verdient. Auch im Dezember werde ich nun wiede rinsgesamt mehr als 520 Euro verdient haben. Muss ich selbst tätig werden? An wen ist diese Überschreitung seit nun über 4 Mo0naten zu melden? Oder erfolgt die Anmeldung als versicherungspflcihtige Tätigkeit automatisch? Andere Frage: Stimmt es, dass zwei Monate in einem Kalenderjahr der Verdienst ausnahmsweise zusammen mehr als 520 Euro betragen darf? Falls ja, wo findet sich hierzu die Rechtsgrundlage? Herzlichen Dank für die Hilfe!

Orwa Hajosman
OH
Orwa Hajosman

Guten Tag,
ich habe eine Vollzeit Beschäftigung und ein Minijob .
mein Minijob ist bis zum 15.12 gekündigt und ich beginne dann ab 15.12 einen neuen Minijob.
alle zusammen unter der Verdienstgrenze von 520 EUR.
ist das möglich so zu machen oder muss ich Beiträge zur Sozialversicherung und Steuern bei dem neuen Minijob zahlen?
danke

Sabine Hess
SH
Sabine Hess

Ich bin Rentnerin mit vorgezogenen Rente, also erhalte Rente für besonders langjährig Versicherte und habe einen Minijob.Kann ich ich auch noch zwischendurch eine kurzfristige Beschäftigung annehmen? Welche Auswirkungen hätte das, wird dieser Verdienst hinzu gerechnet?

Olivia Hoffmann
OH
Olivia Hoffmann

Guten Tag,

ich habe bisher in meinem ersten Mini-Job 240 Euro pro Monat verdient. Nun wurde mir ein besserer Mini-Job angeboten, wo ich pro Monat 540 Euro bekommen würde. Die ersten zehn Monate des Jahres habe ich also pro Monat 240 Euro verdient, nun würde ich den Job gerne bis zum Jahresende beibehalten und zusätzlich den zweiten Job anfangen. Damit hätte ich im Jahr 3.520 Euro verdient. Wäre dies weiterhin steuerfrei? Ich sorge mich um die Schwankung, dadurch, dass sie aus einem zweiten Mini-Job resultiert.
Danke im voraus!

Gabi Fröhlich
GF
Gabi Fröhlich

Guten Tag,
folgende Frage:
Eine Arbeitnehmerin hat 3 Minijobs (alle zusammen unter der Verdienstgrenze von 520 EUR). Sie will nun einen durch Stundenerhöhung umwandeln in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Was passiert mit den anderen beiden Minijobs? Darf sie diese als Minijob behalten? Wenn nicht, wer muss welche Schritte einleiten? Vielen Dank.

Basnar
BA
Basnar

Hallo,

meine Tochter macht im neuen Schuljahr 23/24 ihr Abitur.

Sie tut nebenher 2 Minijobs ausüben.
Sie kommt zusammen auf 950€.

Würde das Finanzamt sie voll veranlagen?
Oder ist das bei Schülern anderst.

Dank im Voraus..

Minh
MI
Minh

Hallo,

aus dem Artikel gab es diesen Beispiel nicht und zwar was wäre wenn ich eine Hauptbeschäftigung habe und zwei Minijobs wo ich maximal mit beiden Minijobs, 520 Euro in Monat verdienen. Wäre das möglich neben der Hauptbeschäftigung?

Sandra Urbatzka-Ju...
SJ
Sandra Urbatzka-Ju...

Meine Minijobs als Schülerin haben sich 1 Woche überschritten, so dass ich im Juni einmalig mehr als 520 € verdient habe, ist das ein Problem?

Melanie
ME
Melanie

Ich habe einen minijob und wollte eine zweiten minijob dazu nehmen darf ich das oder was muss ich beachten?

Thomas Forster
TF
Thomas Forster

Hallo, habe einen sozialversicherten Job. Wie verhält sich es, wenn ich einen Minijob habe, bei dem ich nur gelegentlich dort Arbeite zwecks Urlaubsvertretung eine Woche im Juni. Kann ich im Juli bei einer anderen Firma dann auch als Minijob tätig sein?

MfG Thomas

Samar
SA
Samar

Ich habe folgende Komplexität:

  1. 100% Vollzeitbeschäftigt
  2. Minijob 1 (Arbeitgeber X) tätig nur im Juli / Verdienst unter 520 EUR
  3. Minijob 2 (Arbeitgeber Y) tätig nur im August / Verdienst unter 520 EUR

Ist das grundsätzlich möglich oder zählt dann ein Minijob bei der Versteuerung der Vollzeitbeschäftigung dazu?

Gerd Krämer
GK
Gerd Krämer

Ist es erlaubt, wenn ich einen Minijob mit übers Jahr unterschiedlichem Arbeitsaufkommen habe, z.B. 6 Monate je 320€ und 6 Monate je 720€ zu verdienen?

Gerd Krämer
GK
Gerd Krämer

Guten Tag,
ich befinde mich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Während der Altersteilzeit ist der Hinzuverdienst auf 520€ begrenzt. Ich habe einen Minijob bei dem ich 300€ verdiene. Ich möchte einen 2. Nebenjob beginnen der dann steuerpflichtig ist. Zählt bei dem 2. Nebenjob das Brutto – oder das Nettoeinkommen zu den 520€ die ich während der Altersteilzeit verdienen darf? Sind meine Annahmen richtig?

Anna Gium
AG
Anna Gium

Hallo,
wie ist folgender Fall zu beurteilen: Eine Mitarbeiterin hat bei uns eine Hauptbeschäftigung und arbeitet woanders als Minijob. Jetzt besteht die Möglichkeit in einem anderen Unternehmen von uns für ca. ein halbes Jahr ein Minijob auszuüben. Den bisherigen Minijob lässt sie ruhen (pausiert und es gibt keine Entgeltzahlungen). Ist der Minijob bei uns dann trotzdem zur Hauptbeschäftigung zu zählen?

Aylin Delip
AD
Aylin Delip

Guten Tag

Bin im moment im elternzeit, habe einen minijob und möchte einen zweiten weil das geld nicht ausreicht. Wäre es ein problem für den ersten arbeitgeber wenn ich eine zweite möchte ? Und wieviel abzüge wären es eigentlich und lohnt sich das ? Es sind dann knapp 800 euro im
monat mit plus und minus.

petra tobay
PT
petra tobay

Guten Tag. Ich benötige eine Info.
Ich habe einen versicherungspflichtigen Hauptjob und zwei Nebenjobs, einer fest mit 100 Euro im Monat, der andere variabel ca. 100 Euro. Wie muss ich vorgehen um die Abgaben des zweiten Jobs abrechnen zu lassen?

Stina
ST
Stina

Guten Tag,
Folgende Konstellation liegt vor: neben einer Teilzeitbeschäftigung wird bereits ein Minijob ausgeübt (ohne Ausschöpf des max. Betrages).
Kann nun ein weiterer Minijob von etwa 45 Tagen im Jahr, allerdings über das ganze Jahr verteilt (max 1× wöchentlich, Verdienst beider Minijobs bliebe insgesamt in den Grenzen der 520 Euro) zusätzlich aufgenommen werden, ohne abgabepflichtig zu werden?

Vielen Dank und beste Grüße

Volker Wozny
VW
Volker Wozny

guten Tag. Ich habe einen versicherungspflichtigen Vollzeit Job und einen Mini Job. Den habe ich gekündigt und einen neuen Mini Job angefangen. Mein erster Mini Job Arbeitgeber hat die Abmeldung „verschludert“ und mein neuer Mini Job Arbeitgeber hat mich schon angemeldet. Also habe ich momentan 2 Mini Jobs, habe aber in diesem Monat weder für den einen noch den anderen gearbeitet und/oder Gehalt bezogen. Entstehen mir daraus Nachteile?

Bert Laz
BL
Bert Laz

Hallo liebes Minijobteam, Ich habe keinen versicherungspflichtigen Hauptjob, aber einen bestehenden Minijob in der Gastronomie mit je nach Stunden schwankendem Einkommen, der 520€ nicht übersteigt. Nun würde ich gerne einen 2. (Tutor an der Uni) mit ebenfalls schwankenden Einkommen annehmen. Dazu interessieren mich ein paar Details:

1) Wird bzgl der Grenze mit den tatsächlich erzielten Einkommen oder dem vertraglich niedergeschriebenen Höchstsatz ( in meinem Fall einmal 520 (nie erreicht werden) und einmal 260 Euro) gerechnet?

2) Kann ein einmaliger monatlicher Grenzübertritt mittlerweile mit einem anderen Monat ausgeglichen werden, wenn man im Jahr unter 6240 Euro bleibt?

3) Wer von beiden wäre mein Hauptarbeitgeber – Gastro oder Uni?

Kathleen Schmeil
KS
Kathleen Schmeil

Hallo ich habe einen Haupjob und einen Minijob
jetzt würde ich gerne den Nebenjob wechseln. Allerdings werden sich die beiden Anstellungen mit der Kündigungsfrist des alten Job für ca 4 Wochen überschneiden. Ist das sehr schlimm? Im alten Job wird dann auch nix mehr verdient.

Hermann Lohberger
HL
Hermann Lohberger

Hallo
Ich bin Beamter i.R. und habe 4 Minijobs wobei ich darauf achte nicht über 520 …zu kommen
Frage: Stimmt es dass man seit der Erhöhung 2/3 im Jahr mal auch darüber kommen darf ?
und
stimmt es , dass der jeweilige Arbeitgeber ab dem 3. Minijob trotzdem sozialversicherungs ist ?
vielen Dank

Doris Jülg
DJ
Doris Jülg

Ich beziehe eine unbefristete Erwerbsminderungsrente und habe einen Minijob mit 260 Euro monatlich. Nun habe ich mich auf einen weiteren Minijob beworben. Es ist davon auszugehen, dass ich die 530 Euro Grenze überschreite. Was ist zu tun?

Melanie Hansen
MH
Melanie Hansen

Darf man als auszubildender 2 minijobs haben die die 520 Euro nicht überschreiten.

Ali baba
AB
Ali baba

Ali Baba
ich bin beschäftigt als Mini Job pro Monat 400 darf ich Zweite Minijobs üben bis 120€ Bei Zweite arbeitsgebetr.
Danke

hersel-reichelt
HR
hersel-reichelt

…darf ein sozialvers.pflichtiger 2 minijobs haben, wenn er damit unter der 520 E Grenze bleibt ??????????

Alexandra Klouth
AK
Alexandra Klouth

Ich möchte gerne mehrere Minijobs
ausüben. Ich habe keine Sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung. Ich würde aber über die 520€ Grenze kommen und müsste Sozialabgaben leisten.

1.Wo melde ich mehrere Minijobs an, die zu einem Midijob werden?

Patricia Kimm
PK
Patricia Kimm

Hallo,

ich habe eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und einen Minijob. Ich würde gerne den Minijob wechseln, habe dort aber Kündigungsfrist. Könnte ich bereits einen weiteren Minijob starten, obwohl der Vertrag bei meinem ersten Minijob noch läuft, wenn ich bei diesem kein Geld mehr verdiene, also nur noch gemeldet bin? Oder müsste ich dann bei dem neuen Minijob trotzdem Sozialabgaben zahlen, auch wenn ich bei dem ersten Minijob nichts mehr verdiene? Danke.

Michael Oesterle
MO
Michael Oesterle

Hallo,
Meine Frage:
Ich habe eine Vollbeschäftigung Sozialversicherungspflichtig. Dazu habe ich einen Minijob auf 520 Euro Basis.
Jetzt soll ich ganz spontan bei einer Eröffnung in einer Diskothek helfen. Kann ich das irgendwie?
Danke für die Antwort.

Ulrike Grünagel
UG
Ulrike Grünagel

Ich möchte 2Minijobs neben meinem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ausüben. Bei beiden zusammen würde ich die 520 € nicht überschreiten. Ist der 2. Minijob dann trotzdem abgabenpflichtig?

Sonja M.
SM
Sonja M.

Hallo,
warum darf ich denn nun nicht mehr als einen Minijob haben wenn ich auch sv-pflichtig beschäftigt bin? Es liegt hinter dieser Regel keine Logik und es wird auch nicht erklärt? Wozu gibt es die Verdienstgrenzen? Man müsste doch nur aufpassen diese nicht zu überschreiten? Warum darf man nicht selbst entscheiden bei wie vielen Arbeitgebern man zusätzlich arbeiten möchte? Vielleicht sollte man hier mal die Gerichte anrufen und das prüfen lassen? Es ergibt einfach keinen Sinn.

C.Weiß
CW
C.Weiß

Ich bin Vollzeit berufstätig beschäftigt und habe jetzt einen 540€-Job zusätzlich.
Ich hätte jetzt die Möglichkeit einmal im Monat bei einem Event mit auszuschenken.
Kann ich das als kurzfristige Beschäftigung anmelden lassen?
Der Betrag für das einmalige Event im Monat und der Minijob dürfen dann auch die 540€ nicht übersteigen oder?

Antje Riedinger
AR
Antje Riedinger

Guten Tag, kurze Frage: eine Studentin hat einen Minijob auf Basis 520,00 € und möchte bei uns eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen. Ist die kurzfristige Beschäftigung dann Steuerfrei oder muss das über Steuerkarte abgerechnet werden?

Isabelle Kuscher
IK
Isabelle Kuscher

Hallo Blog-Team der Minijob-Zentrale,
ich habe zur Zeit einen Minijob von €200,- Dieser Job läuft Ende Dezember aus. Nun habe ich einen neuen Minijob in Höhe von €450,-, der aber jetzt schon im November beginnt, das heißt, es laufen beide Minijobs für zwei Monate parallel. Das würde dann bedeuten, dass ich für 2 Monate sozialversicherungspflichtig wäre, richtig? Was würde dies denn für meinen neuen bzw. alten Arbeitgeber bedeuten?
Vielen Dank für eine Antwort.

Jennifer Guerreiro
JG
Jennifer Guerreiro

Guten Tag, ich habe einen besondere Frage zu diesem Thema.
Ich bin im Mai arbeitslos in den Bezug vom Mindestelterngeld gestartet und übe seit dem 01.09. Einen Minijob aus, mit einem Verdienst von 450 Euro. Nun habe ich ein Angebot bekommen einen weiteren Minijob mit einem Verdienst von 450 Euro auszuüben. Die Elterngeldstelle sagte, dies sei kein Problem. Allerdings lese ich jetzt hier, dass es nicht umsetzbar ist, da ich ja über die 450 Euro Grenze komme. Gibt es da eine Ausnahme während des Elterngeldbezugs, oder hat sich die Elterngeldstelle geirrt? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie eine passende Antwort zu meinem Anliegen hätten.
Viele Grüße

Thomas Weber
TW
Thomas Weber

Hallo, ich bin Hauptberuflich in einer 40 Stunden Woche beschäftigt und habe seit längerer Zeit einen 450 Euro Job. Jetzt würde ich für 4 Wochen (Arbeitsvertrag läuft auch nur für 1 Monat einen anderen 450 Job machen und beim ersten Minijob KEIN Geld verdienen, sondern nur bei dem zweiten Minijob arbeiten. Ist das ohne Steuern zu zahlen erlaubt?

Darian Tiffert
DT
Darian Tiffert

Guten Morgen,
Ich arbeite Vollzeit und übe nebenbei einen Minijob auf 450€ Basis aus. Da ich aber dort derzeit selten Aufträge bekomme, habe ich schon seit paar Monaten Lohnabrechnungen in Höhe von 0€ bekommen. Da ich aber nicht kündigen will, aber dennoch die 450€ verdienen möchte, würde ich dann einen 2. Minijob machen. Wird der 2. Minijob dann Sozialversicherungspflichtig selbst, wenn ich bei dem 1. Minijob kein Gehalt erhalte?
Mfg,
Darian

Jenny
JE
Jenny

Hallo,
Ich hätte eine Frage.
Wenn ich jetzt 17 Jahre alt bin, eine Teilzeit Beschäftigung auf 450€ Basis habe und dazu gerne noch 1 Job machen würde, wäre dies möglich ?
Ich weis das wenn man die 450€ Grenze überschreitet man ja für die ganzen Versicherungen zahlen muss, aber wäre es den an sich möglich wenn man diese bezahlt?
Also zum Beispiel ich habe 2 Teilzeit Beschäftigung auf 450€ Basis, wie viel müsste ich dann zahlen ?

Christian
CH
Christian

Hallo,
ich arbeite bald in Teilzeit und habe noch einen Minijob. Ich überlege noch einen zweiten Minijob zu machen, jedoch würde ich die 450 Euro Grenze überschreiten. Würde dies trotzdem gehen? Mit wieviel Steuern müsste ich zusätzlich rechnen (Steuerklasse 1)
Danke

Lu Marie
LM
Lu Marie

Salut! Ich bin Studentin und beziehe Bafög. Ich möchte einen neuen Job auf 450Euro Basis beginnen. Allerdings habe ich in meiner alten Minijobstelle noch Überstunden. Um die Überstunden abzubummeln soll ich nun einen Monat länger bei meinem alten Arbeitgeber beschäftigt bleiben. Meine Frage: Ist es möglich für den Zeitraum eines Monats zwei Minijobs auszuüben und über 450Euro zu verdienen? Bleiben mein Versicherungsstatus und meine Bafög-Förderung erhalten?

Petra
PE
Petra

Ich vermute, dass mein Arbeitnehmer einen zweiten Minijob hat, den er mir nicht angegeben hat, kann ich über die Minijobzentrale die Höhe des zweiten Verdienstes erfahren? oder ob es einen zweiten Arbeitgeber gibt?
Wie weit muss ich rückwirkend bei SV pflicht korrigieren, falls in Summe über 450,00 €