
Können mehrere Minijobs gleichzeitig ausgeübt werden?
In Deutschland gibt es viele Arbeitnehmer, die neben ihrer Hauptbeschäftigung einen Minijob ausüben. Aktuell sind rund 2,8 Millionen Minijobber (Stand: März 2018) in einem solchen Nebenjob beschäftigt. Aber ist es eigentlich erlaubt, mehrere Minijobs gleichzeitig auszuüben? Unabhängig davon, ob Minijobs im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt ausgeübt werden, gelten für Mehrfachbeschäftigungen bestimmte Regeln.
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Unter welchen Voraussetzungen darf man mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben?
Wer keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, darf mehr als einen Minijob ausüben, wenn der Gesamtverdienst der Minijobs im Monat die 520-Euro-Grenze nicht überschreitet.
Beispiel:
Karin erhält als Haushaltshilfe bei Familie Meier im Monat 260 Euro. Da sie keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt, darf sie bei Frau Perez zusätzlich bis zu 260 Euro im Monat verdienen. Denn mit beiden Minijobs zusammen verdient sie nicht mehr als 520 Euro.
Sollte Karin mit dem Verdienst aus ihrem zweiten Minijob diese Verdiensthöchstgrenze überschreiten, sind beide Beschäftigungen keine Minijobs mehr, sondern sozialversicherungspflichtig.
Ist ein Arbeitnehmer dagegen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, darf er nebenher nur einen Minijob ausüben.
Beispiel:
Stefan ist in Teilzeit als Grafikdesigner beschäftigt. Er darf zusätzlich einen Minijob ausüben und bis zu 520 Euro im Monat hinzuverdienen. Ein weiterer Minijob wäre aber mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig.
795 Kommentare
Warum kann ich die Informationen s. oben zum Minijob nicht ausdrucken?
Warum kann ich die wichtigen Kommentare nicht ausdrucken?
Ich suche Informationen zum Thema „mehrere Minijobs bei Rentnern/Frührentnern.
Kann ich neben einer vollen Erwerbsminderungsrente bei Einhalten der Höchstgrenze von 5400€ mehrere Minijobs haben, oder gilt die Erwerbsminderungsrente/Rente als sozialversicherungspflichtige Einnahme?
(nur ein Minijob möglich)?
Wenn ich in keinem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehe und einen Mini-Job bei einem monatlichen Entgelt von 450 Euro ausübe, darf ich dann zusätzlich als Sport-Übungsleiter arbeiten und dort im Rahmen des Übungsleiterfreibetrags nicht mehr als 200 Euro pro Monat hinzuverdienen?
Guten Morgen,
ich bin Student und habe zur Zeit einen Minijob – würde aber gerne noch einen zweiten dazu machen. Gilt dann für beide eine Verdienstgrenze von 5.400 € im Jahr?
Oder liegt die Verdienstgrenze fix bei den monatlichen 450 €?
Vielen Dank für die Antwort
Ich bin Regelaltersrentner und könnte unbegrenzt hinzuverdienen. Wie ist es hier mit mehreren Nebenjobs. Wie werden die Abgaben berechnet?
Ich habe noch eine Zusatzfrage.
Ich bin Regelaltersrentner und habe zusätzlich einen oder 2 Jobs als Minijobber, aber nicht mehr als 450.- Euro.
Jetzt meldet sich mein alter Arbeitgeber und fragt an, ob ich bei der Weihnachtssaison ( ca. 2 Monate) unterstützen könnte. Also als “ kurzfristige Beschäftigung“.
Könnte ich das Annehmen, ohne den MinijobStatus zu verlieren.
Hallo,
wenn ein zweiter Minijob neben einer Hauptbeschäftigung „voll sozialversicherungspflichtig“ ist, über welche Abgabenhöhe reden wir da im Vergleich zu den Minijob-Regeln? Wieviel „teurer“ ist für den Arbeitgeber ein solcher Job? Habe eben erfahren, dass meine Haushaltshilfe bereits einen vorherigen Minijob hat und ich sie daher nicht über den Haushaltsscheck anmelden kann. Sie verdient schwankend 100-130 € im Monat.
Danke & Grüße
Christiane
Liebes Minijob-Team,
Ich wollte fragen, wie es mit einer finanziellen Förderung des Studiums aussieht. Zählt das als Gehalt mit in die Berechnung des Minijobs oder nicht? Ich übe mehrere Minijobs aus, komme monatlich nicht über die 450€. Ich werde nun einmalig für ein Praktikum 100€ als finanzielle Förderung erhalten (von der KVBB für das Ableisten eines Blockpraktikums im Studium). Kann ich dann für diesen Monat nur 350€ insgesamt für die Minijobs verdienen oder zählen die 100€ nicht in die Berechnung?
Vielen Dank!
Hallo,
ich hätte eine etwas komplexere Frage, auf die ich bisher keine gute Antwort gefunden habe. Ich übe folgende Jobs aus:
1. Versicherungspflichtiger Teilzeit-Job.
2. Minijob ca. 300€ monatlich (seit etwa 5 Jahren), Kündigung dort zum 31.08.2018.
3. Zweite geringfügige Beschäftigung ab dem 01.06.2018 mit 300€ monatlich bis mindestens Frühjahr 2019.
Wie kann ich am günstigsten vorgehen, wenn im Zeitraum Juni bis August für 3 Monate die 2 genannten zusätzlichen Beschäftigungen zum Hauptjob hinzu ausgeübt werden? Kann der Minijob, der sowieso demnächst gekündigt wird, für die letzten 3 Monate noch als kurzfristige Beschäftigung „umgemeldet“ werden, sodass der zweite Minijob dann ganz normal ab Juni als nicht versicherungspflichtig gemeldet werden kann? Wäre das theoretisch möglich? Welchem Arbeitgeber muss ich dann welche Infos mitteilen?
Würde mich freuen, wenn sich hierzu eine Antwort finden ließe. Vielen Dank schonmal.
Hallo,
ich konnte bisher keine Antwort auf mein Problem finden und hoffe Sie können mir helfen.
Ich bin Studen und übe seit dem 1.5 neben meinem 350€ Job einen weiteren 380€ Job aus. Nun muss ich scheinbar für diese Jobs einen Haupt/Nebenarbeitgeber festlegen:
Sozialabgaben muss ich vermutlich nun für beide Jobs zahlen?
Aber es wird dabei doch noch keine Lohnsteuer anfallen oder?
Mich verwirrt die Steuerklasse I bzw. VI… Sind die Sozialabgaben dabei auch unterschiedlich hoch?
Schöne Grüße,
Christoph
Hallo Minijob-Zentrale,
ich habe eine Frage zur bei mir vorliegenden Konstellation:
ich habe
1. einen versicherungspflichtigen Hauptjob
2. einen Minijob A (Gastro unregelmäßiger Einsatz, ca. 10 Tage im Jahr)
3. ausschließlich im Juli einen zweiten Minijob B
Im Juli würden sich beiden Jobs überschneiden.
meine Fragen sind:
1. beide Minijobs fallen denke ich unter kurzfristige Beschäftigungen, ist es unter diesen Bedingungen möglich zwei kurzfristige Beschäftigungen parallel auszuführen?
2. geht das wenn Minijob A im Juli ruht und nur Minijob B ausgeübt wird oder muss der Arbeitgeber von Minijob mich dann extra abmelden? Also sprich darf ich nur jeweils bei einem Arbeitgeber angemeldet sein oder darf ich nur jeweils eine Tätigkeit pro Monat ausüben?
Vielen herzlichen Dank für die Hilfe!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage ich hab 2× 450 Euro jobs bei zwei verschiedene Arbeit Geber ist es möglich ( immer die selbe summe) , klar ist das ich nicht krankenversichert bin wahrscheinlich famielienversichert oder
Mit freundlichen grüßen
Alessandro Marotta
Alessandro Marotta
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage ich hab 2× 450 Euro jobs bei zwei verschiedene Arbeit Geber ist es möglich ( immer die selbe summe) , klar ist das ich nicht krankenversichert bin wahrscheinlich famielienversichert oder
Mit freundlichen grüßen
Alessandro Marotta
Hallo!
Ich übe zwei MiniJobs. A) 450 Euros Steuerklasse I und B)230 Euros mit Steuerkalsse VI. Bei beide zahle ich SV und RV, bei B) zahl ich auch lohnsteuer.
Ich will nur wiesen ob das so sein soll oder ob ich etwas ändern muss.
Die Verwaltung bei beide meine Minijobs haben keine Ahnung.
Ich kriege oft dass es lohnt sich nict zwei Minijobs zu haben, bei mir passt es gut, hoffentlich kriege ich keine Überraschung am Ende des Jahres.
Vielen Dank!
In 3:19 Minuten alle meine Fragen beantwortet. Das habt ihr sehr gut gemacht. Ganz großes Lob an euch.
Viele Grüße aus Fürth
Hallo,
bedarf es bei der Aufnahme eines weiteren Minijobs der Zustimmung der anderen Minijob-Arbeitgeber?
Es handelt sich um „artgleiche“ Tätigkeiten, d. h. Hausfrau in Elternzeit übt Tätigkeit als Putzhilfe sowohl in einem gewerblichen Bereich (nicht der frühere Arbeitgeber, bei dem nun Elternzeit besteht) als auch in einem Privathaushalt aus.
Falls nein und sofern in einem Minijob-Arbeitsvertrag die Zustimmung dennoch vereinbart ist, ist diese Klausel rechtens?
Ist es korrekt, dass bei dem Arbeitgeber, bei dem die Minijoblerin zuvor sv-pflichtig beschäftigt war und dort nun den Status Elternzeit hat, die Zustimmung zu dem/den Minijob/s eingeholt werden muss?
Das sv-pflichtige Arbeitsverhältnis ruht aufgrund der Elternzeit, so dass grundsätzlich mehrere Minijobs ausgeübt werden können.
Die Grenze von EUR 450,00 wird bei Zusammenrechnen der Verdienste aller Minijobs nicht überschritten.
Dankeschön für eine Antwort.
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bzgl. der Zusammenrechnung mehrerer Minijobs:
Ich studiere seit 2 Jahren an einer Fachhochschule und habe seitdem auch einen Minijob (im Folgenden Minijob 1 genannt) bei dem ich monatlich nicht über die 450€ komme.
Nun hätte ich im Monat August die Möglichkeit einen ZWEITEN Minijob (3 Tage Arbeit – Minijob 2 genannt) bei einem anderen Arbeitgeber aus zu führen.
Wie ist der Sachverhalt bei folgender Konstellation:
Minijob 1: 209€ Verdienst Monat August
Minijob 2: 240€ Verdienst Monat August
Insgesamt also 449€ komplett.
Muss ich in dieser Konstellation für die beiden Minijobs Abgaben in Pflege, Kranken etc. abführen? Oder können beide Jobs ganz normal als 450€ Job nebenbei laufen?
Bei einer Überschreitung der 450€ Grenze müsste ich ja für beide Minijobs Abgaben zahlen. Das wäre natürlich unrentabel und auch ein zu großer Aufwand für die Arbeitgeber.
Zweite Konstellation:
Minijob 1: 445€ Monat August
Kurzfristige Beschäftigung 2: 240€ Monat August
Der zweite Job würde ja rein von den Rahmenbedingungen in eine kurzfristige Beschäftigung passen. Für diese zweite, kurzfristige Beschäftigung, wäre ja dann lediglich Lohnsteuer (Steuerklasse 1) ab zu führen. Diese Lohnsteuer könnte ich mir aber ja durch meine Steuererklärung am Ende des Jahres zurück holen.
Ihr merkt schon, dass ich bei diesem Sachverhalt nicht so ganz durch blicke. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
Danke!
Ich habe Einkünfte aus PV von 415 EUR im Monat, was muss ich beachten, wenn ich jetzt einen Minijob annehme? Kann ich das? Ich wäre dann über meinen Mann Familienversichert.
Hallo, eine Frage.
Ich bin Student und aktuell laufen bei mir 2 Minijobs. Im Monat Juli habe ich mit beiden zusammen etwa 440€ Verdienst. Dazu kommt noch eine kurzfristige Beschäftigung, welche mir im Monat Juli nach Versteuerung 50€ einbringt.
Wird die Einkunft der kurzfristigen Beschäftigung in die 450€ Höchstgrenze mit einbezogen?
Hallo, ich beziehe ab 01.09.2018 Rente (bin 63 und 45 Jahre versichert). Jetzt kann ich bei meinem bisherigen Arbeitgeber für 3 Monate, also bis einschl. Dezember 2018) für ca, monatlich 900 € beschäftigt werden. Muss ich Abgaben bezahlen und wie verhält es sich, wenn ich ab 2019 monatlich 450 € hinzuverdiene. Mir wurde gesagt, dass wenn ich einmal beitragspflichtig bin, dies immer sein werde
Hallo, ich habe eine versicherungspflichtige Arbeit und einen Nebenjob, wo ich aber nicht auf die 450 euro komme, darf ich da noch einen Nebenjob annehmen damit ich auf insgesamt den Betrag kommen kann?
Hallo,
ich hätte ein Frage zum Thema mehrere Minijobs. Ich habe eine Hauptbescheftigung und daneben bin ich in einer Grundschule auf Minijob basis tätig. Momentan habe ich in der Schule zwei Verträge mit zwei verschiedenen Dienstleistunggeselschaften, aber die Tätigkeiten sin mehr oder weniger gleich.
Mien Frage ist es: darf ich beide Tätigkeiten gleichzeitig ausüben, neben meiner Hauptbescheftigung, solange ich nicht mehr als 450 EUR im Monat bekome?
Mit freundlichen Grüßen,
Marko Bulatovic
Hallo.
Ich gehe einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nach (40h/Woche, über 450,00Euro/Monat).
Nun bin ich auf der Suche nach einem Nebenjob.
Ich habe ein Angebot bei dem ich immer nur sonntags 3,5h arbeiten müsste. Somit komme ich im Monat noch nichtmal auf 200,00Euro.
Dürfte ich dann noch einen zweiten Minijob ausüben, wenn beide zusammengerechnet die 450,00Euro Marke nicht überschreiten?
Vielen Dank schonmal für die Antwort.
Hallo Blog-Team der Minijob-Zentrale,
Zur Zeit mache ich eine schulische Ausbildung zur Physiotherapeutin. In meiner Ausbildung bekomme ich kein Gehalt/Lohn. Nebenbei arbeite ich in einer Gaststätte aus 450€-Basis, diese werden jedoch nicht ausgeschöpft. Da ich etwas ansparen möchte, will ich noch einen Nebenjob anfangen, der nicht auf der 450€-Grenze beruht. Wenn ich einen finde, den ich nur max. 2-3Monate ausübe, zählt dieser doch zu der steuerfreien saisonale Beschäftigung, oder? Eine andere Frage wäre noch, wenn ich diesen Nebenjob länger ausübe, muss ich diesen dann versteuern und kann dennoch meinen 450€-Job steuerfrei behalten?
Mit freundlichen Grüßen
Senni
Ich habe neben meiner Hauptbeschäftigung noch einen Minijob. 4 Wochen im Jahr vertrete ich zusätzlich meine Mutter als Zeitungszusteller. Wieviel darf ich mit den beiden Nebenjobs denn im Jahr verdienen. Oder gelten die 5400 Euro nur für den ersten Nebenjob?
Ich bekomme von meinem versTurbinen Mann eine Rente und eine Zusatz Rente. Jetzt möchte ich zwei minijobs machen habe dann 200euro im Monat mehr. Darf ich das.
[…] Wissenswertes rund um Mehrfachbeschäftigungen und Minijobs lesen Sie auch in unserem Blogbeitrag „Können mehrere Minijobs gleichzeitig ausgeübt werden„. […]
Ich habe nur einen 450 € Job ( ich schöpfe jedes Monat den Betrag voll aus!) und habe aber sonst keine versicherungspflichtige Beschäftigung. Nun wurde ich von einem Bekannten gefragt ob ich im Frühjahr und im Herbst jeweils 1 Monat aushelfen kann. Wenn ich die Kommentare so lese fällt dies unter eine Saisonale Beschäftigung und wäre nicht sozialversicherungspflichtig. Verstehe ich das richtig?
oder bin ich da falsch?,…
Hallo,
ich habe einen Minijob (unter 450 €) und möchte nun noch einen zweiten Minijob annehmen. Mit beiden zusammen überschreite ich die 450€-Grenze.
1. Frage: Muss ich meinen derzeitigen Arbeitgeber darüber informieren?
Denn es fallen ja dann auch für die beiden Arbeitgeber SV-Zahlungen an. Müssen die Arbeitgeber das einfach machen oder kann es sein, dass ich dann gekündigt werden kann?
2. Frage: Muss ich meinem neuen Arbeitgeber sagen, dass ich schon einen Minijob habe? Er denkt sicher, er stellt mich auf 450€-Basis ein und muss keine Steuern zahlen. Aber mit dem anderen Minijob zusammen fallen ja dann auch für den neuen Arbeitgeber SV-Zahlungen an.
Freundliche Grüße
Susanne
Hallo,
ich bin Studentin und habe einen Hiwi Job ( 352 Euro). Nebenbei habe ich noch 2 Minijobs ( 140 Euro und 216 Euro ). Muss ich Steuer zahlen oder Rentenversicherung machen und etwa wie viel werden die Steuern insgesamt sein?
Liebes Minijob-Zentrale-Team,
ich habe einen Hiwi-Job an der Uni angenommen, der mir 40h à 8,84€ monatlich bringt, also ca. 350€. Über die Uni musste ich dafür jetzt die Steuerklasse I anmelden, es wird also nicht die Pauschsteuer von der Uni gezahlt. Zusätzlich dazu arbeite ich noch bis zu zehn Stunden monatlich in einem lokalen Geschäft. Insgesamt komme ich also nie über 450€. Ich war jetzt der Ansicht, dass ich nun den 10h-Job mit Steuerklasse VI anmelden lassen muss (vom Arbeitgeber?) und dann eben diese Steuern über eine Steuererklärung zurückbekomme. Die Arbeitgeberin des 10h-Jobs meint jedoch, dass ich da überhaupt nichts ändern müsste (den Job im Laden hatte ich zuerst, damals halt mit mehr Stunden noch). Ich bin mir da jetzt sehr unsicher. Muss ich den Job in der Steuerklasse VI anmelden oder kann ich beide separat nebeneinander in Steuerklasse I haben?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo Blog-Team der MJZ,
bin gerade eine Studentin und arbeite als Minijoberin mit einem 450€-Lohn monatlich. Ich habe 2 Fragen, die ich gern von Ihnen beantwortet bekomme.
1. Frage:
Stimmt es so, dass ich keinen Anteil für die Krankenversicherung zahlen muss, wenn ich gerade gesetzlich familienversichert bin? Meine Chefin meinte zu mir, dass es ab 2017 neue Regeln für Minijob gibt, dass man den KV-Anteil neben der Rentenversicherungspflicht (seit 2013) auch zahlen muss.
2. Frage:
Ab und zu möchte ich aber bei einer Personalagentur kurzfristig arbeiten, d.h. genau wann und wie oft weiß ich nicht, weil die suchen nur Personal wenn sie brauchen, jedoch ist die Zeitdauer bekannt (meistens 1 oder 2 Tage). Mir ist bewusst, dass man bei einer kurzfristiger Beschäftigung nur max. 70 im Jahreskalender arbeiten darf. Mich würde aber interessieren, ob ich neben der RV noch Abgaben für die anderen Zweige der Sozialversicherung (KV, PV, AV) abführen muss, weil wenn ich in dem Monat (meistens in den Semesterferien) neben dem Minijob diese kurzfristige Beschäftigung habe, werde ich die 450€-Grenze überschreiten. Was wäre dann mit Steuer? Ich weiß, dass Sie kein Finanzamt sind, aber habe irgendwo gelesen, dass man bei einer Mehrfachbeschäftigung die Steuerklasse VI zahlen muss. Werden mein Minijob und die kurzfristige Beschäftigung zu einer Mehrfachbeschäftigung geführt, dass ich bei einem Job die höchste Steuerklasse zahlen muss?
Mit freundlichen Grüßen
Minh
Hallo ich habe eine Frage, Nebenjobs im sozialen Bereich sind doch bis zu mehr als 450E steuerfrei. Wie ist das, wenn ich einen weiteren Minijob dazunehme? Ich bin sozialverischrungspflichtig angestellt, arbeite als Dozent im sozialen Bereich und habe einen Minijob mit 350E im Monat…..Liebe Grüße
Ich bin Studentin, habe bereits einen 450€ Minijob und werde jetzt zwei HiWi Jobs annehmen, bei denen ich je ca. 240 € verdiene. Jetzt ist die Frage in wie weit meine Jobs versteuert werden müssen und ob ich diese Versteuerung am Ende des Jahres durch eine Steuererklärung wieder zurück erhalte, wenn ich unter dem Steuerfreibetrag bleibe? Vielleicht können Sie mir da weiter helfen.
Hallo.
Ich hab eine Hauptbeschäftigung bzw. Teilzeitstelle bei einem Zahnarzt.
MInijob bei einer Sanitärfirma.
Und jetzt hätte ich ein Angebot für 2 Wochen Telefondienst bei einem Zahnarzt zu machen.
Wie muss ich das Anmelden? Als 2. TZ-Job auf Steuerklasse 6 oder kurzfristige Beschäftigung oder???
Bitte um HIlfe. Vielen Dank
Hallo,
ich bin Student und habe einen Minijob bei A. Zusätzlich hatte ich eine HiWi-Stelle bei B und einen SV-pflichtigen Job bei C. A und B zusammen überschreiten die 450 € nicht. Ich wurde von B angeschrieben und soll knapp 360 € SV-Beiträge nachzahlen. Ist das Rechtens? Der Hiwi Job wurde auf Lohnsteuerklasse sechs abgerechnet. Als Student gilt für mich doch das Werkstudentenprivileg, somit müsste ich doch sowieso keine Abgaben zahlen oder?
Hallo Guten Morgen Team der Minijob-Zentrale,
ich habe eine Frage, wenn ich eine Haushaltshilfe einstellen möchte, und diese somit dann zwei Stellen hat, braucht sie dann auch automatisch eine Steuerkarte ?
Oder wie läuft das ab.
Wenn Sie mir diesbezüglich eine Auskunft erteilen würden, wäre ich Ihnen dankbar.
Mfg
B.L.
Hallo,
ich verdiene in einem Nebenjob jeden Monat 250€, ich habe außerdem noch einen zweiten Nebenjob, in dem mein Verdienst stark variiert, so kann es sein , dass ich in manchen Monaten über 450€ verdiene, in anderen aber weit drunter. Ist das möglich, wenn ich in einem Jahr nicht mehr als 5400€ verdiene? Oder darf man wenn man zwei Nebenjobs hat niemals über 450€ im Monat verdienen?
Hallo
Ich habe eine versicherungspflichtige Arbeit und einen Mini Job. Ich könnte 2mal im Monat als Haushaltshilfe arbeiten. Sehe ich das richtig das ich es machen kann als kurzfristigen Mini Job? Danke
Guten Abend,
ich arbeite seit 2016 auf Minijob-Basis für Unternehmen A. Dort verdiene ich aktuell 230-270€ im Monat, selten mal 300€ (kam dieses Jahr 1x vor), ich arbeite sechs Stunden die Woche.
Seit Dezember 2017 arbeite ich (mit 4 Monate Pause für ein unbezahltes Pflichtpraktikum) für Unternehmen B auf Werkstudentenbasis, allerdings achte ich selbst darauf, dass ich nie über 450€ komme. Dort verdiene ich also meist 370€, maximal 430€.
In der Woche arbeite ich (neben meinem Masterstudium) aktuell 8 Stunden die Woche bei B, insgesamt bin ich also bei 14 Stunden.
Nun hat mir Unternehmen C einen weiteren Job angeboten (auf Minijobbasis), allerdings nur 3 Stunden die Woche (würde Ende des Monats bei C 120€) verdienen).
Meine Frage wäre, was ich zu beachten habe und, ob sich das überhaupt lohnt oder sinnvoll ist, einen dritten Job dazuzunehmen. Ich bin wie erwähnt Studentin und kann jeden Euro gebrauchen, möchte aber auf der sicheren Seite sein.
Ich bedanke mich im Voraus für die Antwort.
Lieben Gruß
Leonie
Hallo, ich bin Altersrentner und habe einen Minijob. Zusätzlich habe ich nur im Dezember einen 2. 450 Euro Job. Um diese ganze Prozedur mit Steuern zahlen zu umgehen, würde ich den ersten, bei dem ich im Dezember nicht unbedingt gebraucht werde kündigen.
Bei dem Gedanken, habe ich allerdings ein unsicheres Gefühl, ob ich dann auch einen neuen Vertrag ab Januar bekomme.
Ist es möglich, den ersten Vertrag für einen Monat auszusetzen, bzw ruhen zu lassen, sodass mir der Arbeitgeber keinen Lohn zahlen muss?
Mit freundlichen Grüßen
Wenn ich keinen Hauptjob habe und dafür allerdings zwei verschiedene 450-Euro-Jobs, was ist dann mit der Krankenversicherung ? Ich möchte mich nicht arbeitslos melden und nicht beim Arbeitsamt, sondern diese zwei Jobs annehmen. Muss ich dann meine Krankenversicherung selbst zahlen ? Oder gibt es ne Möglichkeit z.B. ein Jahr zu überbrücken bis man wieder einen Hauptjob gefunden hat…..
Hallo,
ich bin Studentin und übe zwei Minijobs aus. Durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie durch in zwei Monaten unvorhergesehenen Mehrarbeit komme ich in insgesamt vier Monaten aus dem Jahr 2018 auf über 450€ sowie voraussichtlich auf das Jahr umgerechnet auf über 5400€.
Die Minijobs werden nun nachträglich beitragspflichtig, wenn ich es richtig verstanden habe. Gilt die Beitragspflicht nachträglich für alle Kalendermonate oder nur für die, in denen ich die 450€-Grenze überschritten habe? Wie hoch werden die Beiträge in etwa sein und muss ich es schnellstmöglich melden oder reicht es, wenn dies zum Jahresende geschieht, wenn das gesamte tatsächliche Jahreseinkommen feststeht?
Vielen Dank!
Guten Abend,
ich bin Student und übe einen Minijob aus, mit dem ich durchschnittlich 200€ im Monat verdiene.
Ich habe nun einen weiteren Minijob bekommen, mit ähnlichem Verdienst, weshalb ich ingesamt die Grenze von 450€ nicht überschreiten werde.
Ich bin gerade beim ausfüllen des Vertrags: Weil ich die 450€ nicht überschreite, wird der zweite Minijob auch nicht als Steuerklasse VI gewertet, oder doch?
Wenn doch würde es sich natürlich lohnen, des 2% Pauschalbeitrag zu wählen, richtig?
Vielen Dank!
Hallo,
ich würde gerne eine Frau, die als Flüchtling anerkannt ist, über einen Minijob im Privathaushalt anstellen. Sie war beim Jobcenter um sich zu erkundigen und dort sagte man ihr, sie dürfe keinen 2. Minijob haben. Da sie im ersten Minijob ca. 200€ verdient und bei uns wären es ca. 120€, würde sie zusammen jedoch nicht mehr als 450€ verdienen. Können Sie sich erklären, warum das Jobcenter ihr diese Information gab? Verständlicher Weise möchte sie deshalb bei uns nicht arbeiten, was wir beide sehr schade finden. Gerne würde ich sie davon überzeugen, dass sie doch bei uns arbeiten darf.
Danke!
Guten Abend,
ich möchte eine Haushaltshilfe anstellen. Sie macht gerade ein FSJ / freiwilliges soziales Jahr und hat bereits einen Nebenjob bei dem sie ca. 200-300 € pro Monat verdient.
Bei mir käme sie auf 80-100 € pro Monat.
Geht das noch mit beiden Nebenjobs? Und muss ich noch auf was anderes achten?
Danke im voraus und viele Grüße, Mia
Hallo ich habe eine frage und zwar, ich beschäftige mich mit ein Minijob wo ich dafür maximal 90 € pro Monat verdiene ( sind 4 mal pro Monat) dann, vor kurzem arbeite ich gleichzeitig als Aushilfe und kriege 450€ pro Monat. Also, ist das ein Problem? Weil ich habe mehrmals gehört dass ich mit Finanzamt Probleme oder so kriegen werde denn die werden dass Geld zussamen als Steuer VI rechnen. Ist das wahr? Auf mein Verdienstabrechnung steht folgendes : Minijob (einheitlich pauschal 2%) Was bedeutet das genau?
Danke im Voraus.
Hallo,
wir haben einen Mitarbeiter als geringfügig Beschäftigten eingestellt. Wir wissen, dass dieser noch einer anderen Beschäftigung auf 450-Euro-Basis nachgeht. Wozu genau sind wir in diesem Fall verpflichtet?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Guten Tag,
ich möchte zwei Minijobs anfangen, bei denen ich zusammengerechnet über 450€ verdienen werde. Was muss ich in diesem Fall beachten? Muss ich die Jobs bei meiner gesetzlichen Krankenkasse oder sonst irgendwo melden? Muss ich mich um die Sozialversicherungsabgaben kümmern?
Gleichzeitig beende ich meine Promotion und werde prüfen, ob ich mich weiterhin als Promotionsstudentin an meiner Hochschule anmelden kann. Ändert dies die Situation?
Besten Dank,
Marion