Kurzfristiger Minijob für Schulabgänger
Nach dem Schulabschluss nutzen viele ehemalige Schülerinnen und Schüler die Zeit für einen Minijob. Zwischen Schule und Ausbildung oder Studium können sie grundsätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Welche Besonderheiten zu beachten sind, erklären wir in unserem Beitrag.
zuletzt aktualisiert am 2. Januar 2024
Kurzfristige Beschäftigung – Der Minijob für wenige Wochen
Eine kurzfristige Beschäftigung ist von vornherein auf einen Zeitraum von maximal 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr befristet. Die Höhe des monatlichen Verdienstes spielt bei einer kurzfristigen Beschäftigung grundsätzlich keine Rolle. Eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung liegt aber nur vor, wenn sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
Weitere Informationen zu kurzfristigen Beschäftigungen finden Sie auf unserer Internetseite.
Berufsmäßigkeit einer Beschäftigung
Wer kurzfristig beschäftigt ist, arbeitet zeitlich befristet. Der Verdienst aus einem kurzfristigen Minijob kann daher nicht die Haupteinnahmequelle der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers sein. Anders ausgedrückt: Der Verdienst aus einem kurzfristigen Minijob kann nicht den Lebensunterhalt sichern. Das gilt auch bei Schulabgängerinnen und Schulabgängern. Liegt der durchschnittliche monatliche Verdienst oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (2024: 538 Euro), müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Berufsmäßigkeit prüfen. Entscheidend für ehemalige Schülerinnen und Schüler ist in diesem Zusammenhang, welche Pläne sie nach der Schule haben.
Wird eine kurzfristige Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt, ist sie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei. Mehr zum Thema Berufsmäßigkeit erklären wir in unserem Magazinartikel „Kurzfristige Minijobs – berufsmäßig oder nicht?“.
Keine Berufsmäßigkeit zwischen Schulende und Studium
Nicht selten folgt für ehemalige Schülerinnen und Schüler zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Studium oder eine Fachschulausbildung. In diesem Fall besteht während einer kurzfristigen Beschäftigung keine Berufsmäßigkeit. Das gilt auch, wenn Schulabgängerinnen und Schulabgänger vor Beginn des Studiums ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren. Auch in diesem Fall ist eine kurzfristige Beschäftigung möglich.
Berufsmäßigkeit zwischen Schulende und Erwerbstätigkeit
Anders ist dies bei Schulabgängerinnen und Schulabgängern, die beispielsweise eine Ausbildung beginnen. Hier liegt eine berufsmäßige Beschäftigung vor, wenn der monatliche Verdienst 538 Euro übersteigt. Dann ist die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig und Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber melden diese an die zuständige Krankenkasse.
Auch bei einer Beschäftigung zwischen Schulende und den folgenden Tätigkeiten liegt Berufsmäßigkeit vor:
- Berufsausbildung
- Beschäftigung, die keine Berufsausbildung ist, mit einem Verdienst über 538 Euro
- Duales Studium
- Bundesfreiwilligendienst oder vergleichbare Freiwilligendienste
- Beginn eines Dienstverhältnisses als Soldat auf Zeit, auch wenn danach die Aufnahme eines Studiums beabsichtigt ist
- Beginn eines Dienstverhältnisses als Beamtin oder Beamter
- Freiwilliger Wehrdienst
Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern können für die Beurteilung der Beschäftigung unsere Entscheidungshilfe nutzen.
Weitere Informationen zum Thema Berufsmäßigkeit finden Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale.
31 Kommentare
Guten Tag,
meine Tochter hat nach ihrem Abitur ein Jahr Pause gemacht und möchte nun vor dem Studienbeginn zum Sommersemester 2025 für drei Monate von Dezember 2024 bis Februar 2025 arbeiten. In diesem Zeitraum würde sie etwa 2500 € pro Monat verdienen. Sie ist aktuell nicht als arbeits- oder ausbildunggsuchend gemeldet. Für die geplante Arbeit hat sie eine dreimonatige Weiterbildung, keine klassische Ausbildung, gemacht. Gilt es damit als nicht berufsmäßig, sodass die Tätigkeit als kurzfristige Beschäftigung ohne die entsprechenden Versicherungsbeiträge zählt?
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
S. Dietrich
Hallo,
wir möchten eine Aushilfe als kurzfristige Beschäftigte anstellen, die vom 01.08.2023 – 31.08.2024 ein Freiwiligendienst im Ausland geleistet hat. Ist eine kurzfristige Beschäftigung im Jahr 2024 möglich? Oder erst im Jahr 2025? Sie hat vor 2025 zum Sommersemster ein Studium zu beginnen.
Vielen Dank für Antwort!
Vielen Grüße
E. Abt
Hallo
kann ich einen Mitarbeiter, der bis dato auf Minijobbasis (für 4 Monate) tätig war, nun nicht mehr tätig ist und in 6 Monaten wieder beschäftigt wird, dann als kurzfristig Beschäftigten (70 Tage) anmelden?
Gruss I.
Guten Tag,
eine Schülerin hat bei uns von Juli 2023 bis Juli 2024 ein Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife absolviert.
Das Beschäftigungsverhältnis wurde in dieser Zeit steuer- und sozialversicherungspflichtig abgerechnet.
Kann sie nun ab August 2024 bei uns als kurzfristig Beschäftige gemeldet werden, bis zur Aufnahme eines Studiums im September?
Guten Tag,
wir möchten einen Schulentlassenen kurzfristig beschäftigen. Die Person hat uns gegenüber angegeben aktuell noch keine konkreten Pläne (Beginn einer Ausbildung bzw. Studienaufnahme) zu haben. Arbeit- bzw. Ausbildungssuchend ist die Person nicht gemeldet, zudem übt sie aktuell keine weiteren Beschäftigungen aus. Aus Ihrer Entscheidungshilfe entnehme ich, dass die Beschäftigung in einem solchen Fall nicht berufsmäßig wäre. Gilt diese Regelung grundsätzlich oder müsste hier zunächst noch ein Nachweis erbracht werden, dass beispielsweise die Eltern im Übergangszeitraum (bis eine Entscheidung über die berufliche Zukunft getroffen wurde) für den Unterhalt des Schulentlassenen aufkommen? Vielen Dank für eine kurze Antwort.
Wir möchten eine in 2005 Schulentlassene, die seit Juni 2024 aus dem Ausland zurückgekehrt ist (im Ausland beschäftigt) für 3 Monate bis zum Beginn eines Studiums kurzfristig beschäftigen. > 538 EUR.
Ihre Entscheidungshilfe sagt dazu Folgendes: Abhängig von den weiteren Umständen des Einzelfalls (z. B. Beschäftigung im Ausland). Der Auslandsaufenthalt alleine ist grundsätzlich kein Indiz für die Klärung der Berufsmäßigkeit. Was bedeutet das? Liegt Berufsmäßigkeit vor oder nicht?
Guten Tag,
wir möchten einen Schulentlassenen Jugendlichen für einen Zeitraum von 3 Wochen beschäftigten.
Er hat uns gegenüber angegeben, dass er aktuell bei der Arbeitsagentur für Arbeit als Arbeitssuchend bzw. Ausbildungssuchend aber ohne Leistungsbezug gemeldet ist. Ab Oktober 2024 ist geplant, dass er ein Studium aufnimmt. Liegt aufgrund der Meldung bei der Arbeitsagentur Berufsmäßigkeit vor ? Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
wir diskutieren gerade den Fall, ob wir einer Aushilfe eine kurzfristige Beschäftigung anbieten können oder eher einen Vertrag eines befristeten geringsfügigen Minijobs… Nachfolgender Fall:
Aushilfskraft, 16 Jahre beendet im Juli die Schule mit Mittlerer Reife und beginnt zum 01.09.24 eine Berufsausbildung. Vom 16.08.-30.08.2024 sollte die Aushilfskraft bei uns eingestellt werden und der Bruttolohn liegt unter 538,- €. Welche Variante an Arbeitsvertrag ist nun korrekt. Vielen Dank für Ihre Info.
Hallo,
meine Tochter besucht zur Zeit ein ernährungswissenschaftliches Gymnasium und beginnt im Herbst eine Ausbildung als Physiotherapeutin in Baden-Württemberg. Zählt dies zu „Fachschulausbildung“? Uns stellt sich folgende Frage: Darf sie im Sommer eine kurzfristige Beschäftigung über 538 € ausüben?
Hallo,
wir möchten gerne einen Schüler, der in diesem Jahr sein Abi macht und danach eine Ausbildung beginnt bei uns als kurzfristig Beschäftigten einstellen.
Bis wann können wir ihn kurzfristig beschäftigen bzw. wann verliert er seinen Schülerstatus?
Er hat einen Termin zur Notenbekanntgabe und einen Termin bei dem er sein Abiturzeugnis erhält. Wir sind uns nun aber unsicher bis zu welchem Termin wir ihn beschäftigen dürfen.
Vielen Dank für eine Antwort.
Wir haben einen Abiturienten beschäftigt, der während der Schulzeit als Minijobber auf 520 EUR-Basis gearbeitet hat.
Nach seinem Abi bis zum Beginn des Studiums hat er in Vollzeit 40 Stunden pro Woche gearbeitet.
Mit Beginn des Studiums arbeitet er wieder als Minijobber.
Wie ist das abzurechnen? Muss ich ihn während der Vollbeschäftigung als Minijobber abmelden und mit Beginn des Studium wieder anmelden?
Kann ein volljähriger Schüler gleichzeitig bei Arbeitgeber A geringfügig beschäftigt sein und bei Arbeitgeber B kurzfristig beschäftigt? Oder schließt die eine Beschäftigung die andere aus?
Ein Student hat an zwei Tagen in der Woche gearbeitet. Er war als geringfügig Beschäftigter mit einer Befristung für 3 Monate eingestellt. Entgelt 520 € / Monat.
Wie lange ist die Wartezeit für eine kurzfristige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber? 2 Monate? Werden dann die gearbeiteten 32 AT auf die 70 Tage bei kurzfristiger Beschäftigung angerechnet?
Inwieweit muss man als sich als Arbeitgeber die beabsichtigten Pläne der ehemaligen Schülerin / des ehemaligen Schülers nachweisen lassen (z.B. Bestätigung der Hochschule über Studienplatz, etc.). Oft ändern sich in dieser Phase die Pläne auch noch einmal und statt einem Studium wird dann im nachhinein vielleicht doch erst ein Aushilfsjob angenommen, wodurch Berufsmäßigkeit gegeben wäre und eine kurzfristige Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze ausscheiden würde.