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Laub harken, im Garten aushelfen: Wo Nachbarschaftshilfe aufhört und Schwarzarbeit anfängt

Auf den Terrassen hat das große Stühlerücken begonnen. Die Gartenmöbel werden verpackt und der Rasen das letzte Mal gemäht. Viele schaffen dies alleine nicht und brauchen Unterstützung. Vor allem Senioren, die dann gerne in der Nachbarschaft nach einem Gartenhelfer suchen. Einem kräftigen Studenten oder Nachbarsjungen, der die schweren Arbeiten erledigt. Aber wo liegt eigentlich die Grenze zwischen der Nachbarschaftshilfe und einem illegal bezahlten Minijobber? Ab wann handelt es sich um Schwarzarbeit? Michael Scheidel hat sich den Unterschied erklären lassen.

Wenn der handwerklich begabte Nachbar hilft, weil die Heizung ausgefallen ist und sie ihm als Dank 20 Euro in die Hand drücken, handelt es sich nicht um Schwarzarbeit. Gleiches gilt für den Schüler, der einer älteren Dame mal für ein Trinkgeld die Einkaufstaschen trägt.

„Aber wenn dieser Junge oder diese Hilfe regelmäßig aushilft, zum Beispiel alle zwei Wochen den Rasen mäht und damit letztlich auch eine Gewinnerzielungsabsicht hat, sprich, er möchte sein Taschengeldkonto aufbessern, dann muss dieser Fall bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden“, sagt Thomas Methler von der Minijob-Zentrale. Alle Tätigkeiten, die ein Familienangehöriger auch machen könnte, gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen und sind meldepflichtig. Also Bügeln, Putzen, Kochen oder auch Laub harken.

„Was nicht dazu gehört sind Handwerkerarbeiten, die normalerweise durch Unternehmen erledigt werden, wie zum Beispiel Fliesenlegerarbeiten. Die gehören nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen“, sondern zu den gewerblichen Minijobs, die bis zu einem Verdient von 520 Euro pro Monat meldepflichtig sind. Aber: Gilt man bereits als Arbeitgeber, wenn man im örtlichen Fußballverein einen Aushang macht und einen Studenten als Gartenhelfer sucht?

„Ja, Sie sind dann ein Arbeitgeber. Es handelt sich um eine klassische Beschäftigung, in der Arbeit gegen Bezahlung erfolgt. Jetzt müssen Sie den Gartenhelfer nur noch bei der Minijob-Zentrale anmelden, die dann alles Weitere für Sie regelt.“

Übrigens: Auch Haushaltshilfen, die nur für einen begrenzten Zeitraum eingesetzt werden, sind anzuzeigen. Nur dann liegt eine legale  Beschäftigung vor.

„Die Anmeldung ist sehr einfach. Dauert keine 10 Minuten. Einfach das Haushaltsscheck-Formular unter www.minijob-zentrale.de ausfüllen und vom Arbeitnehmer unterschreiben lassen und das Ganze zur Minijob-Zentrale senden.“

Bei Fragen rund um die Anmeldung hilft das Service-Center der Minijobzentrale weiter. Die Rufnummer lautet: 0355-2902 70799.

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