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Meldungen und Beitragsnachweise für Minijobber erstellen – So gehts mit sv.net

Wie melden gewerbliche Arbeitgeber einen Minijobber bei der Minijob-Zentrale an? Und wie wird der Minijobber wieder abgemeldet? Viele Arbeitgeber nutzen hierfür die Software sv.net als Ausfüllhilfe. Zur neuen Version der Software hat es in letzter Zeit viele Nachfragen gegeben. In unseren Erklärvideos zeigen wir Schritt für Schritt, wie An- und Abmeldungen mit sv.net durchgeführt werden. Zusätzlich können sich Arbeitgeber auch darüber informieren, wie der Jahresverdienst gemeldet oder ein Beitragsnachweis erstellt wird.

Für Arbeitgeber, die keine Entgeltabrechnungssoftware einsetzen, ist sv.net eine Alternative, um Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise oder andere Nachweise elektronisch den verschiedenen Einzugsstellen zu übermitteln. Die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH) betreibt sv.net im Auftrag aller gesetzlichen Krankenkassen und beantwortet Ihnen alle technischen Fragen rund um das Programm.

Auf der Internetseite der ITSG finden Sie im Downloadbereich das Programm sv.net/comfort. Alternativ können Sie auch die Online-Variante sv.net/standard nutzen. Weitere Infos zu sv.net gibt’s hier.

Und das sind unsere Erklärvideos zu den wichtigsten Fragen rund um sv.net:

Sie sind Arbeitgeber und haben das Programm sv.net bislang nicht genutzt?

Dieses Video zeigt,

  • wie Sie die Software sv.net/comfort installieren,
  • wie Sie sich registrieren und
  • welche Registrierungsdaten benötigt werden.

Wie werden 520-Euro-Minijobber mit sv.net angemeldet?

Arbeitgeber haben die Aufgabe, Ihren Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Die Anmeldung erfolgt mit der Meldung zur Sozialversicherung.

Dieses Video zeigt,

  • wie Sie mit sv.net eine Anmeldung erstellen,
  • welche Angaben für eine Anmeldung erforderlich sind und
  • wie die Anmeldung an die Minijob-Zentrale versandt wird.

Wie wird ein Beitragsnachweis für einen 520-Euro-Minijobber mit sv.net erstellt?

Mit dem Beitragsnachweis teilen die Arbeitgeber die Summe der Abgaben mit, die für alle Minijobber monatlich zu zahlen sind.

Dieses Erklärvideo zeigt,

  • wie Sie mit sv.net einen Beitragsnachweis erstellen,
  • welche Daten anzugeben sind,
  • wie die Abgaben zu berechnen sind und
  • wie Sie  den Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale übermitteln.
Einfach erstellt: Der Beitragsnachweis für 520-Euro-Minijobber mit sv.net

Wie wird eine Jahresmeldung für einen 520-Euro-Minijobber mit sv.net erstellt?

Für jeden über den 31. Dezember eines Jahres hinaus beschäftigten Arbeitnehmer ist eine Jahresmeldung abzugeben.

Dieses Erklärvideo zeigt,

  • welche Angaben für eine Jahresmeldung erforderlich sind,
  • welcher Zeitraum anzugeben ist und
  • wie die Jahresmeldung an die Minijob-Zentrale versandt wird.
Jahresmeldung für 520-Euro-Minijobber mit sv.net erstellen - so geht's

Wie wird eine Abmeldung für einen 520-Euro-Minijobber mit sv.net erstellt?

Endet das Beschäftigungsverhältnis, hat der Arbeitgeber eine Abmeldung zu erstellen.

Dieses Erklärvideo zeigt,

  • welche Angaben für eine Abmeldung erforderlich sind,
  • welcher Zeitraum anzugeben ist und
  • wie die Abmeldung an die Minijob-Zentrale versandt wird.
Schnell und bequem: 520-Euro-Minijobber mit sv.net abmelden

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Michael Magel
MM
Michael Magel

Im Feld Vertragsform müsste Minijobs eingegeben werden. Da geht aber nur Voll oder Teilzeit.
Was gebe ich da ein bei unbefristet Minijob

Johanna Kösler
JK
Johanna Kösler

Liebe Minijobzentrale,
so kompetent und freundlich die Support-Mitarbeiter:innen sind, so schlecht und technisch fehlerhaft ist leider Ihre Webseite. Ich suche heute (an einem Sonntag) Informationen auf Ihrer Webseite dazu, wie ich bei einer Minijob-Anmeldung das SV-Feld zu „Midijob / Gleitzone“ auszufüllen habe.
Auf der ganzen Webseite kein Hinweis dazu und beim Erklärfilm „Minijobber einfach anmelden“ funktioniert der Link nicht. Übrigens auch nicht bei „Minijobber abmelden“.
Mensch, es ist doch nicht so schwer, hier aussagefähige Informationen bereitzustellen, mit denen die Nutzer auch etwas anfangen können.
EINFACH?? – ich lache!

Jürgen kiechle
JK
Jürgen kiechle

Hallo, wie kann ich unter svnet den Verdienst meines Minijobbers ändern? Leider habe ich dazu nichts gefunden. Vg

Klaus
KL
Klaus

Da Arbeitgeber, die kein Microsoft Betriebssystem einsetzen, ohne nicht an dem EuBP Verfahren teilnehmen können ( die notwendige Software ITSG Dakota gibt es nur für Windows siehe https://www.itsg.de/produkte/dakota-ag-dakota-le/ ) , sollten Sie darauf hinweisen, dass man sich bis zum Jahr 2026 von der EuBP-Pflicht befreien lassen kann.

Klaus
KL
Klaus

Hallo,
wenn ich nicht systemgeprüfte Software für die Entgeltabrechnung benutze wie z.B. JLohn kann ich die Meldungen jetzt mit sv.net machen.
Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (ueBP) soll aber ab 2023 Pflicht werden.Ich finde dazu aber keine systemgeprüft Ausfüllhilfe gem § 95a SGB IV
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__95a.html
Was kann man man da machen

ChiSho13
CH
ChiSho13

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