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Mindestlohn für Minijobber 2022

Auch für Minijobber oder Minijobberinnen gilt der gesetzliche Mindestlohn. Wir sagen Ihnen, welcher Stundenlohn Ihnen als Minijobber 2022 mindestens zusteht und wie dieser sich in den nächsten Monaten voraussichtlich weiterentwickeln wird.

Wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland? 

Im Moment beträgt der Mindestlohn bundesweit 9,82 Euro pro Stunde. Am 01. Juli 2022 steigt er dann auf 10,45 Euro. Am 01. Oktober 2022 folgt voraussichtlich eine erneute Steigerung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn ist dabei der tatsächliche Bruttolohn, der Ihnen pro geleistete Arbeitsstunde mindestens zu zahlen ist. Darunter darf der Lohn nicht liegen. Abgaben, welche Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin an die Minijob-Zentrale leisten muss, dürfen Ihren Mindestlohn dabei auch nicht verringern. Die einzige Ausnahme sind die Beiträge zur Rentenversicherung. Wenn Sie im Minijob in die Rentenversicherung einzahlen, also sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, zahlen Sie diese Beiträge von Ihrem Mindestlohn. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro wird ab dem 01. Oktober außerdem voraussichtlich auch die Verdienstgrenze im Minijob erhöht. Sie beträgt dann nicht mehr 450 Euro, sondern 520 Euro im Monat.

Und wer bekommt nun den Mindestlohn?  

Der gesetzliche Mindestlohn gilt bundesweit für die meisten Arbeitnehmer über 18 Jahre –auch für Minijobber. Dabei ist es egal, ob der Minijob im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt ausgeübt wird. Das Mindestlohngesetz macht hier keinen Unterschied. Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn gibt es nur für einen kleinen Personenkreis. Dazu gehören beispielsweise minderjährige Schüler, Auszubildende oder Ehrenamtler.

Gibt es irgendetwas zu beachten? 

Wenn Sie momentan in Ihrem Minijob den Mindestlohn in Höhe von 9,85 Euro als Stundenlohn bekommen, muss Ihr Arbeitgeber zum 01. Juli 2022 Ihren Verdienst erhöhen. Der Vorteil für Sie: Sie bekommen für die gleiche Arbeit im Minijob mehr Geld von Ihrem Arbeitgeber.

Aber beachten Sie: Durch die Erhöhung des Stundenlohns darf die Minijob-Grenze nicht überschritten werden. Wird Ihnen der Mindestlohn gezahlt und Sie verdienen bereits jetzt 450 Euro im Monat, muss Ihr Arbeitgeber ab Juli 2022 Ihre Arbeitszeit im Minijob verringern. Tut er dies nicht, liegt Ihr Verdienst schnell oberhalb von der 450 Euro-Grenze und Ihre Beschäftigung ist dann kein Minijob mehr. In diesem Fall wäre es eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Sie müssen gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber volle Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung zahlen. Dasselbe gilt auch ab Oktober bei der zu erwartenden Verdienstgrenze von 520 Euro, die dann im Minijob monatlich nicht überschritten werden darf. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier: Minijob-Grenze steigt auf 520 Euro.

Was, wenn sich der Arbeitgeber weigert, den Mindestlohn zu zahlen?

Rechtlich gesehen ist die Weigerung des Arbeitgebers, den Mindestlohn zu zahlen, ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz. Ob Sie jedoch wegen der Differenz zwischen Ihrem Verdienst und dem Mindestlohn ein Arbeitsgericht einschalten möchten, ist Ihre Entscheidung. Wir empfehlen: Suchen Sie zunächst immer das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber.

Sie können sich auch bei der Mindestlohn-Hotline des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Rat holen. Diese ist von montags bis donnerstags zwischen 8:00 und 17:00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 030/60280028 zu erreichen. Die Mindestlohn-Hotline nimmt auch Beschwerden und Meldungen von Verstößen (auch anonym) entgegen.

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, sich nach einem neuen Minijob umzusehen. Einen guten Stundenlohn können Sie zum Beispiel als Minijobber oder Minijobberin im Privathaushalt erzielen. Wenn die Arbeit als Haushaltshilfe etwas für Sie ist, empfehlen wir Ihnen unsere Haushaltsjob-Börse. Hier können Sie kostenlos nach einem Job bei einem privaten Arbeitgeber suchen oder unkompliziert eine eigene Anzeige aufgeben.

Wo finden Sie noch mehr Infos zum Mindestlohn?

Weitere Informationen rund um den Mindestlohn finden Sie auf der Website der Minijob-Zentrale und auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).  Auch auf den Webseiten der Mindestlohnkommission und beim Zoll gibt es viele hilfreiche Infos für Arbeitnehmer und Arbeitgeber rund um den Mindestlohn 2022.

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