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Minijob mit Verdienstgrenze neben einer Hauptbeschäftigung

Viele Arbeitnehmer üben neben ihrer Hauptbeschäftigung noch einen Minijob aus. In diesem Blog-Beitrag erklären wir, was Arbeitgeber und Minijobber beachten müssen, wenn Minijob und Hauptbeschäftigung gleichzeitig nebeneinander ausgeübt werden. Zudem beantworten wir die Frage, was passiert, wenn darüber hinaus noch ein weiterer Minijob mit Verdienstgrenze oder ein kurzfristiger Minijob aufgenommen wird.

zuletzt aktualisiert am 4. Januar 2024

Nur ein Minijob mit Verdienstgrenze neben Hauptbeschäftigung möglich

Beschäftigte mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung können daneben nur einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben.

Jede weitere Beschäftigung ist kein Minijob mehr und wird – mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung – versicherungspflichtig. Die Minijob-Regelungen gelten grundsätzlich nicht für die zuletzt aufgenommene Beschäftigung. Dies gilt auch dann, wenn der Verdienst aus allen Minijobs zusammengerechnet die Verdienstgrenze von 538 Euro regelmäßig nicht übersteigt. Nur in der Arbeitslosenversicherung fallen keine Beiträge an.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer übt bei Arbeitgeber A eine Hauptbeschäftigung aus und verdient monatlich 2.100 Euro. Am 1. März nimmt er bei Arbeitgeber B eine weitere Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst in Höhe von beispielsweise 290 Euro auf.
Die Beschäftigung beim Arbeitgeber B ist ein Minijob. Es gelten die Minijob-Regelungen. Arbeitgeber B muss den Minijob bei der Minijob-Zentrale anmelden.
Nun nimmt der Arbeitnehmer am 1. Juli eine weitere Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber (Arbeitgeber C) auf. Hier verdient er monatlich 100 Euro.
Der Arbeitnehmer übt nun neben seiner Hauptbeschäftigung gleichzeitig zwei Beschäftigungen aus. Mit seinem Verdienst liegt er insgesamt nicht über der monatlichen Grenze von 538 Euro. Die Beschäftigung bei Arbeitgeber C ist trotzdem kein Minijob und unterliegt  – mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung – der vollen Versicherungspflicht in der Sozialversicherung.

Arbeitgeber melden weitere Jobs bei der zuständigen Krankenkasse

Einen zweiten Minijob können Arbeitnehmer grundsätzlich nicht neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ausüben. Der Arbeitgeber meldet diese Beschäftigung nicht bei der Minijob-Zentrale, sondern bei der gesetzlichen Krankenkasse des Arbeitnehmers an.

Für den ersten Minijob ändert sich nichts. Der Beschäftigte kann hier als Minijobber arbeiten. Dieser Minijob mit Verdienstgrenze muss weiterhin bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden.

Kurzfristiger Minijob neben Hauptbeschäftigung und Minijob mit Verdienstgrenze möglich

Ein Minijobber hat die Möglichkeit, neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung und einem Minijob mit Verdienstgrenze gleichzeitig noch einen kurzfristigen Minijob auszuüben.

Bei einem kurzfristigen Minijob fallen für den Minijobber keine Beiträge zur Sozialversicherung an. Ein kurzfristiger Minijob liegt vor, wenn die Beschäftigung im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist und auch nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die Höhe des Verdienstes spielt bei einem kurzfristigen Minijob keine Rolle. Der Vorteil des kurzfristigen Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung ist, dass der Arbeitnehmer nicht berufsmäßig beschäftigt ist.

Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber alle Beschäftigungen melden

Damit der Arbeitgeber beurteilen kann, ob ein Minijob vorliegt, muss ihm der Arbeitnehmer bei Aufnahme einer Beschäftigung mitteilen, ob er weitere Beschäftigungen hat. Außerdem muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber versichern, dass er ihm jede zukünftige Aufnahme weiterer Beschäftigungen meldet.

Diese Angaben müssen schriftlich festgehalten werden. Wir empfehlen hierzu einen Einstellungsfragebogen für geringfügig Beschäftigte zu nutzen. Der Arbeitgeber bewahrt den Einstellungsfragebogen zusammen mit den Entgeltunterlagen des geringfügig Beschäftigten auf.

Als Einstellungsfragebogen für geringfügig Beschäftigte kann zum Beispiel unser  Personalfragebogen verwendet werden.

Weitere Informationen über mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze und kurzfristige Minijobs sind ebenfalls auf der Internetseite der Minijob-Zentrale zu finden.

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Volker Rieger
VR
Volker Rieger

Muss ich als Arbeitgeber bei der Anmeldung eines bereits sozialvers.pflichtigen MA (also mit einer Hauptbeschäftigung woanders) im Formular „Mehrfachbeschäftigung“ ankreuzen, wenn diese Person bei mir eine Minijob-Beschäftigung annimmt?
Oder gilt die Mehrfachbeschäftigung immer nur für weitere Minijobs?

Jasmin Vogel
JV
Jasmin Vogel

Guten Tag,

Ich verstehe aber den Grund nicht, wieso man nicht 2 Minijob neben einer Hauptbeschäftigung haben darf, wenn man mit einem Job 520 verdienen darf, wieso dann nicht auch mit 2? Dann muss ich die Jobs kündigen und einen finden in dem ich das Geld verdiene. Kommt doch auf den selbem Betrag raus?

Und die Versteuerung gilt dann nur auf den Minijob? Also muss ich dann 300 Euro in Steuerklasse 6 anmelden?

Danke und Grüße J. VOGEL

Heike Stephan
HS
Heike Stephan

Hallo, wir wollen als gemeinnütziger Verein den Vorstand auf der Basis des MiniJob „entlohnen“.
Einige sind voll berufstätig oder frühberentet oder arbeitssuchend. Gibt es Besonderheiten oder müssen wir etwas beachten?
Vielen Dank!

Tina
TI
Tina

hallo! Ich möchte gern eine Dame als Minijobberin einstellen, die bereits einen 40-Stunden Job hat. Ihr Arbeitgeber erlaubt 32h im Monat als Zusatzjob. Wenn diese Grenze überschritten wird, hat dies Konsequenzen für mich als zweite Arbeitgeberin oder nur für die Arbeitnehmerin?

Rita Küver
RK
Rita Küver

Bei mir hat ein Minijobber von 9/20 bis 12/22 gearbeitet.
Er hatte einen Vollzeitjob. Ich habe ihm jeden Monat 450 plus Fahrgeld überwiesen.
jetzt nach der Kündigung behauptet er das er nie Urlaub hatte und deshalb Urlaubsausgleich nachfordern kann.
Ich habe ihm jeden Monat das Geld überwiesen und er hat bei Bedarf gearbeitet.
Ob Arbeit Urlaub oder Krankheit. Er hat jeden Monat sein Geld bekommen.
Nun geht er nach seiner Kündigung vor Gericht

Nicole Eibl
NE
Nicole Eibl

Welches Formular verwende ich, wenn ich jemanden, der schon eine Hauptbeschäftigung und ein Minijob hat, für eine kurzfristige Beschäftigung anmelden möchte?

Maria
MA
Maria

Hallo,
Ich habe eine Werkstudentenstelle, bei der ich aber unter 520€ im Monat verdiene. Somit ist das eine geringfügige Beschäftigung. Jetzt habe ich über die Semesterferien eine kurzfristige Beschäftigung in der ich vollzeit arbeiten werde. Welche der beiden ist nun meine Hauptbeschäftigung? Ich werde in den Semesterferien nur der kurzfristigen Beschäftigung nachgehen. Jedoch besteht mein Arbeitsvertrag bei dem 520€ Job weiterhin. Ich muss in dieser Zeit dort jedoch nicht arbeiten, erst nach den Semesterferien wieder.

Michael Gerlach
MG
Michael Gerlach

Guten Tag.
Ich bin viele Jahre hauptberuflich beschäftigt und habe seit 2 Jahren zusätzlich einen als variabel geringfügig Beschäftigter einen Minijob mit ca. 8-26 Arbeitstagen im Jahr bei einem anderem Arbeitgeber.
Habe ich bei dem Minijob trotz meines Hauptjobs einen Urlaubsanspruch???

Vanessa Bruchof
VB
Vanessa Bruchof

Hallo, kann ich neben einer Hauptbeschäftigung und einem Nebenjob der über Steuerklasse 6 angemeldet ist noch einen Minijob annehmen?

Sally Müller
SM
Sally Müller

Hallo, ich bin in Vollzeit im öffentlichen Dienst beschäftigt und nebenberuflich als Künstlerin selbstständig tätig (allerdings ohne Gewinn bislang). Könnte ich daneben noch einen Minijob machen?

Carl Marx
CM
Carl Marx

Leider könnte ich von 450 Euro Einkommen nicht leben. Ich bin kein Student und niemand unterstützt mich. Im Gegenteil, ich muss meine Familie unterstützen.

Arjun
AR
Arjun

Grüße,
ich habe einen Hauptjob und arbeite 40 Stunden pro Woche und bin in Steuerklasse 1. Ich möchte einen Minijob annehmen, der 450 Euro nicht übersteigt, ändert sich die Steuerklasse des Hauptjobs oder bleibt sie gleich.
Vielen Dank im Voraus

Ali
AL
Ali

Hallo,
ich arbeite in einem Midijob (890 Brutto) und möchte noch einen Minijob (450) beginnen. Überschreite ich damit Höchstgrenze von 1300 und zahle im Midijob höhere Beiträge oder wird das nicht in der Form miteinander addiert?
Grüße,
Ali

Selina
SE
Selina

Hallo,
ich übe eine Hauptbeschäftigung und ab dem 1.4.22 einen 450 Euro Job aus.
Zusätzlich würde ich gerne bei Veranstaltungen, wie z.B. ein Festival über ein Wochenende arbeiten. Da diese Veranstaltungen vllt. maximal 5x im Jahr sind, gilt dies doch dann als kurzfristige Beschäftigung oder?
Werde ich dann in diesem Zeitrahmen in Steuerklasse 6 fallen (aktuell Steuerklasse 1)?
Danke schonmal vorab 🙂

Maria
MA
Maria

Hallo,
Ich übe eine Hauptbeschäftigung und eine Nebenbeschäftigung auf 450€ aus. Wenn ich mich bei der Nebenbeschäftigung von der Rentenversicherungsbeiträge befreien lasse, wird der Arbeitgeber trotzdem seine 15% für meine Rente zahlen oder nicht? ( Arbeitgeber Pauschalierung!).
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe
Maria

Dani
DA
Dani

Muss ich den Arbeitgeber meiner sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung über einen Minijob informieren bzw. muss er sein Einverständnis zur Aufnahmen eines Minijobs geben?

Maik
MA
Maik

Guten Tag, bei meiner Hauptbeschäftigung als Beamter bin ich in Steuerklasse 1. Ich habe die Möglichkeit, einen NebenJob als 450€ Minijob oder als kurzfristige Beschäftigung auszuüben. Was lohnt sich mehr? Bei einer kurzfristigen Beschäftigung rücke ich doch automatisch in Steuerklasse 6, und habe somit keine Steuer- und Sozialabgabenfreiheit. Also lohnt sich der 450€ Minijob mehr?

Lothar Meyer
LM
Lothar Meyer

Guten Tag, ich wollte einen Mitarbeiter beschäftigen, der 450 Euro verdient und freiwillig rentenversicherungspflichtig ist, kann ich seinen Rentenanteil zusätzlich an die Knappschaft überweisen und an den Mitarbeiter die 450 Euro oder verdient er dann eigentlich mehr als 450 Euro? Danke und viele Grüße Lothar Meyer

Alex
AL
Alex

Guten Tag
Ich besitze eine GmbH, bei der ich persönlich nicht entlohnt werde, da diese neben meiner Hauptbeschäftigung existiert.
Darf ich als einzigen „Angestellten“ für leichte buchhalterische Arbeiten einen Minijobber einstellen?

Thomas Feil
TF
Thomas Feil

Hallo liebes Expertenteam, hätte noch eine knifflige Frage aus der Landwirtschaft:
Ein polnischer Erntehelfer ist laut zweisprachigem amtlichen Fragebogen in Polen arbeitslos und wird hier für 3 Monate sozialversicherungspflichtig vom Landwirt angemeldet. Jetzt wird der Pole aber noch für einen zweiten Landwirt im gleichen Dorf als kurzfristig Beschäftigter in der gleichen Zeit für 3 Wochen tätig.
Die kurzfristige Beschäftigung müsste ja zeitgleich sozialversicherungsfrei möglich sein oder wirkt sich hier die Arbeitsloseneigenschaft in der Heimat auch auf die zweite Beschäftigung aus, sodass Berufsmäßigkeit unterstellt werden muss.

Frank
FR
Frank

Hallo, wie ist das bei einer Beschäftigung in der Übergangszone, also 600 ,- € + 2 Minijobs 250 € +200 €.

Uli
UL
Uli

Wie verhält sich das mit dem Minijob, wenn ich Beamter bin( Nebentätigkeitsgenehmigung vorausgesetzt).Was muss ich beachten?
Uli

Frau Diem
FD
Frau Diem

Hallo. Wie verhält es sich wenn jemand hauptberuflich selbständig ist und 1 Minijob aufnimmt (Grenze 450 €) wird eingehalten.

Ilona
IL
Ilona

Hallo. Kann man eine Teilzeitstelle mit 450 Job und  kurzfristige Beschäftigung ausüben? Bleiben 450 Job und  kurzfristige Beschäftigung Steuerfrei?

Schaal
SC
Schaal

Eine kurzfristige Beschäftigung und mehr als ein Minijob in der Grenze von 450,00 € ohne Hauptbeschäftigung sind zulässig, wie steht es mit 2 kurzfristige Beschäftigungen und 1 Minijob gleichzeitig?

Kerstin Gille
KG
Kerstin Gille

Ok,schwierig zu behalten,aber man kann Sie ja kontaktieren.Das ist gut so.