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Minijob oder nicht – Wie sich Weihnachtsgeld und Feiertagszuschläge auswirken

Was passiert, wenn durch die Zahlung von Weihnachtsgeld mehr als 520 Euro verdient wird? Und wie müssen Feiertagszuschläge berücksichtigt werden? Zählen diese Einnahmen zum Verdienst? Wir erklären, worauf Arbeitgeber und Minijobber achten müssen.

Wann liegt ein Minijob mit Verdienstgrenze vor?

Ein Minijobber darf durchschnittlich im Monat bis zu 520 Euro verdienen. Arbeitet er ein Jahr lang durchgehend, kann er also einen Verdienst von maximal 6.240 Euro erzielen. Überschreitet der Arbeitnehmer mit dem Weihnachtsgeld diese Verdienstgrenze, hat er keinen Minijob, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Um beurteilen zu können, ob ein Minijob mit Verdienstgrenze vorliegt, muss der voraussichtliche Jahresverdienst immer gleich bei Beginn der Beschäftigung berechnet werden.

Was zählt alles zum Verdienst?

Für die Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Verdienstes sind alle laufenden und einmaligen Einnahmen des Minijobbers zu berücksichtigen. Auch Urlaubs- und Weihnachtsgelder müssen einbezogen werden.

Beispiel:
Ein Zeitungszusteller arbeitet seit Januar gegen ein Entgelt von 500 Euro im Monat. Im November erhält er ein Weihnachtsgeld in Höhe von 240 Euro.
Als voraussichtlichen Jahresverdienst hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller für die Zeit von Januar bis Dezember zu erwartenden Einnahmen 6.240 Euro (= 500 Euro x 12 + 240 Euro) ermittelt.
Hieraus ergibt sich ein regelmäßiges Arbeitsentgelt in Höhe von 520 Euro (= 6.240 Euro : 12). Es liegt ein Minijob mit Verdienstgrenze vor.

Was zählt nicht zum Verdienst?

Zusätzlich zum laufenden Verdienst gewährte steuerfreie Einnahmen bleiben bei der vorausschauenden Jahresbetrachtung unberücksichtigt. Hierzu zählen insbesondere Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge.

Beispiel:
Eine Kellnerin erzielt von Januar bis Dezember einen monatlichen Verdienst von 520 Euro. Bei Arbeitseinsätzen während der Weihnachtsfeiertage erhält sie zusätzlich einen Zuschlag von 50 Prozent pro Arbeitsstunde. Da es sich bei diesem Feiertagszuschlag um eine steuerfreie Einnahme handelt, liegt trotz eines Verdienstes im Dezember von mehr als 520 Euro ein Minijob mit Verdienstgrenze vor.

Ausnahme: Tarifvertraglich zustehende Feiertagszuschläge, die für entgangenen Freitzeitausgleich gewährt werden, zählen zum Verdienst und wirken sich deshalb auch auf den Minijob aus.

Worauf Arbeitgeber achten müssen, wenn der Verdienst eines Minijobbers schwankt, erklären wir hier: Schwankender Verdienst im Minijob – Worauf Arbeitgeber achten müssen!

Alle Informationen zum Thema Überschreiten der Verdienstgrenze finden Sie unter: Verdienstgrenze bei Minijobs mit Verdienstgrenze im Gewerbe

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Neubert
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Neubert

Leider kann hier nicht gedruckt werden und das Versenden ist sehr umständlich!