
Minijob und Midijob – Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Was die Höhe der Verdienstgrenze angeht, ist der Midijob der große Bruder des Minijobs – dafür aber der unbekanntere von beiden. Minijobs und Midijobs haben einige Gemeinsamkeiten, aber auch grundlegende Unterschiede. Hier erfahren Sie, wo die Verdienstgrenzen verlaufen, was es mit dem Übergangsbereich auf sich hat und was Sie sonst noch wissen sollten.
Wir stellen vor: Der Minijob
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Meist bedeutet geringfügig, dass der Minijobber oder die Minijobberin nicht mehr als 520 Euro im Monat verdient. Dann handelt es sich um einen Minijob mit Verdienstgrenze. Dabei kommt es nicht auf die Arbeitszeit an – es macht also keinen Unterschied, wie oft und wie lange Sie arbeiten. Bei einem Minijob, der als kurzfristige Beschäftigung gilt, zählt hingegen die Zeitgrenze: Minijobber und Minijobberinnen dürfen ihrer Beschäftigung in diesem Fall höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr nachgehen, die Höhe des Verdienstes ist dann egal.
Es gibt viele verschiedene Bereiche, in denen Sie als Minijobber oder Minijobberin arbeiten können. Grob lassen sich die Arten der Beschäftigung in gewerbliche Minijobs und Minijobs im Privathaushalt aufteilen.
Wenn Sie Arbeitgeber oder Arbeitgeberin sind, melden Sie ihre Minijobber bei der Minijob-Zentrale an. Dann zahlen auch Ihre Minijobber und Minijobberinnen Beiträge in die Rentenversicherung ein – außer, sie lassen sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien.
Wann ist es ein Midijob?
Sobald der Verdienst die monatliche Grenze von 520 Euro regelmäßig übersteigt, gilt der Job nicht mehr als Minijob. Wer von 520,01 Euro bis 1.600 Euro monatlich verdient, befindet sich im sogenannten Übergangsbereich – und hat damit einen Midijob. Der Übergangsbereich hieß früher Gleitzone.
Midijobs sind im Gegensatz zu Minijobs voll sozialversicherungspflichtig: Sowohl der Arbeitgeber als auch der Midijobber oder die Midijobberin zahlen in die Rentenversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung ein. Der zweite Unterschied zwischen Minijob und Midijob ist, dass Midijobs nicht bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden, sondern bei der Krankenkasse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Minijob und Midijob im direkten Vergleich
Minijob mit Verdienstgrenze | Midijob |
Die Grenze liegt bei einem durchschnittlichen Verdienst von höchstens 520 Euro pro Monat. | Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen durchschnittlich 520,01 bis 1.600 Euro monatlich im sogenannten Übergangsbereich (früher: Gleitzone) verdienen. |
Der Arbeitgeber meldet die Minijobberinnen und Minijobber über die Minijob-Zentrale an. | Der Arbeitgeber meldet die Midijobberinnen und Midijobber bei ihrer Krankenkasse an. |
Minijobber und Minijobberinnen zahlen mit ihrem Job in die Rentenversicherung ein, wenn sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. | Midijobber und Midijobberinnen sind versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. |
Im Privathaushalt sind Minijobber und Minijobberinnen mit der Anmeldung über den Haushaltsscheck automatisch bei der Minijob-Zentrale unfallversichert. Minijobs im Gewerbe meldet der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin beim Unfallversicherungsträger an. | Arbeitgeber melden ihre Midijobberinnen und Midijobber beim Unfallversicherungsträger an. |
Wer zahlt was bei Minijob und Midijob?
Mit einem Minijob fallen vergleichsweise geringe Kosten an. Die Abgaben im Privathaushalt betragen für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bei einem Minijob mit Verdienstgrenze maximal 14,79 Prozent, ausgehend vom Bruttoarbeitslohn des Minijobbers. Wollen Sie es genau wissen? Fragen Sie einfach unseren Haushaltsscheck-Rechner!
Minijobber und Minijobberinnen im Haushalt zahlen 13,6 Prozent ihres Bruttoverdienstes in die Rentenversicherung ein. Übrigens: den passenden Minijob im Privathaushalt und die perfekte Haushaltshilfe finden Sie in unserer Haushaltsjob-Börse.
Die Abgaben für gewerbliche Minijobs liegen für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bei maximal 31,28 Prozent, gerechnet am Bruttoarbeitslohn des Minijobbers. Minijobber und Minijobberinnen zahlen mit einem gewerblichen Minijob mit Verdienstgrenze 3,6 Prozent ihres Verdienstes in die Rentenversicherung ein. Mit unserem Minijob-Rechner können Sie die Abgaben genau ausrechnen.
Mit einem Midijob haben Sie geringere Kosten als bei einer Vollzeitbeschäftigung. Sowohl Midijobber und Midijobberinnen als auch Arbeitgeber zahlen anteilig in die Sozialversicherung ein – Arbeitnehmer allerdings zu günstigeren Konditionen. Der Midijob-Rechner hilft Ihnen beim genauen Ausrechnen Ihrer Beiträge.
Minijobs und Midijobs sind steuerpflichtig. Beim Minijob mit Verdienstgrenze zahlt der Arbeitgeber in der Regel die Steuern, sodass Minijobber und Minijobberinnen keine Steuerabzüge haben. Beim kurzfristigen Minijob und beim Midijob werden die Steuern vom Verdienst des Midijobbers oder der Midijobberin abgezogen. Die Höhe der Abzüge ist abhängig von deren Steuerklasse.
Für wen eignet sich ein Midijob?
Ein Midijob eignet sich für alle, die keine Vollzeit-Beschäftigung ausüben möchten, aber vollumfänglich versichert sein wollen. Ein Midijob kann zum Beispiel auch neben dem Studium oder der Familienbetreuung ausgeübt werden. Ein kleiner Wermutstropfen bleibt, weil Midijobber und Midijobberinnen – anders als beim Minijobber und Minijobberinnen – Steuerabzüge haben. Dafür profitieren sie jedoch von einen wesentlichen Vorteil: Sie sind in allen Sozialversicherungszweigen versichert und kommen in den Genuss aller Sozialleistungen. Und das bei viel günstigeren Sozialversicherungsbeiträgen als bei einer Vollzeit-Beschäftigung.
Ziel des Midijobs ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im mittleren Verdienstbereich zu entlasten. Denn: Müssten Sie mit einem Verdienst, der knapp über der Grenze des Minijobs liegt, die vollen Sozialversicherungsbeiträge leisten, bliebe netto wenig in der Kasse. Der Übergangsbereich mit reduzierten Beiträgen soll dies abmildern. Ein Midijob eignet sich also für alle, die innerhalb des Übergangsbereichs verdienen und von den geringeren Sozialversicherungsbeiträgen profitieren möchten.
Kann man einen Minijob und einen Midijob gleichzeitig haben?
Ja, das geht! Wenn Sie beispielsweise einen Midijob als Hauptjob ausüben und noch eine weitere Tätigkeit als Minijob mit Verdienstgrenze oder kurzfristigen Minijob aufnehmen möchten, können Sie dies problemlos tun. Alle drei Beschäftigungen nebeneinander sind auch zulässig.
Minijob und Midijob – Ihre Erfahrungen helfen anderen!
Hatten Sie schon einmal einen Midijob oder einen Minijob – oder gar beides gleichzeitig? Was fanden Sie daran gut und was hätten Sie gerne vorher gewusst? Lassen Sie andere von Ihren Erfahrungen profitieren und schreiben Sie unten in den Kommentarbereich!
39 Kommentare
Liebes Knappschaftteam,
wieso steht in dem Rechner 24,7 % als RV-Beitrag, dieser beträgt doch 18,6 %
Midjob-Berechnung
Beitrag RV:24,70 %8,27 €98,71 €106,98 €
MfG
Tania Schwarz-Krüger
Kann man einen Minijob und einen Midijob gleichzeitig haben?Ja, das geht! Wenn Sie beispielsweise einen Midijob als Hauptjob ausüben und noch eine weitere Tätigkeit als Minijob mit Verdienstgrenze oder kurzfristigen Minijob aufnehmen möchten, können Sie dies problemlos tun. Alle drei Beschäftigungen nebeneinander sind auch zulässig.
Ist demnach ein Minijob und ein kurzfristiger Minijob nebeneinander möglich? (im Fall das ein Midijob nebenbei auch ausgeführt wird)
Ich bin Rentnerin und möchte als Tagesmutter über Midijob/ 700€ arbeiten. Welche Kosten kommen auf die Familie des zu betreuenden Kindes zu? Und welche Kosten kommen auf mich zu. Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen dankbar. Es grüßt Sie Hilde Schiebener
Guten Tag,
ich habe einen Vollzeitjob. Dieser Verdienst reicht aber nicht um meinen schwerbehinderten Sohn zu unterstützen. Ich bin also kranken- und sozialversichert. Ich habe ein Angebot für eine Nebentätigkeit, die nicht über den 9 Stunden zusätzlich jede Woche liegt, aber der Verdienst läge, genau richtig für mich, über der 520 Euro Grenze Minijob. Ich darf ja wohl mehrere Jobs nebenher haben, aber nicht über 520 Euro kommen beim Minijob?
Gibt es da eine Lösung? Ich nehme an, die Version Midijob wäre teuer für die Firma, die den anbietet?
Katharina Köhler
Ich habe eine Frage, wenn im Oktober 2021 und im August 2022 die 450€ Grenze überschritten wurde, ab wann könnte eine Überschreitung
wieder möglich sein.
Guten Tag. Ich habe eine Frage. Ich bin in Lohnsteuerklasse V. Kann ich einen Midijob ausüben?
MfG
Hallo, arbeite seit Montag in einem MIDIjob. Bin ich dann wieder selbst krankenversichert? War bisher Familienversichert bei einem Minijob. Einziges Arbeitsverhältnis.
Bitte verzichten Sie auf die unnötigen Wiederholungen und verwenden einfach das generische Maskulinum für eine bessere Lesbarkeit. Danke und beste Grüße
ich fange einen neune Job an mit einer Unternehmen, die sich in Deutschland nicht befinde. Das Gehalt liegt weniger als 1.400, ich muss aber selbst die Steuern zahlen. Wie kann ich dieses Midijob beim Krankenkassen anmelden? Ich habe einen Private Krankenversicherung und zahle auch Pflegeversicherung aber keine Rente und Arbeitsloseigkeit . Muss ich die Krankenkasse oder das Finanzaamt informieren ?
Hallo liebes Team der Minijobzentrale.
Zunächst möchte ich mich bei ihnen bedanken für die vielen Beiträge, welche sie zur verfügung stellen.
Zum Thema „Minijob und Midijob – Unterschiede und Gemeinsamkeiten“ noch drei „kritische“ Anmerkungen:
Es würde mich sehr freuen, wenn man etwas mehr Augenmekr darauf verwendne würde, die Themen auch inhaltlich durch ausführlichere Aussagen abzurunden. Vielen Dank.
Kann ich trotz vollzeitarbeit, auch einen midijob ausüben
Hallo,wenn mein Vollzeitkollege Sonn-,Nacht und Feiertagszuschläge bekommt,muss mir dass mein Arbeitgeber dann als Minijobber auch bezahlen?
Quasi gleiches Recht für alle? Bin Taxifahrerin.
Hallo,
darf ich neben einen Midijob (840,00) zwei Mini-Jobs ausüben? ( Zwei verschiedene Arbeitgeber 160€ und ca. 240 €)
Danke für Ihre Antwort.
Hallo, ich möchte einen Minijob bis durchschnittlich 520€ im Monat ausführen. Meine Frage ist, was genau das durchschnittlich bedeutet? Ich werde in den ersten drei Monaten meines Arbeitsverhältnisses mehr verdienen, danach weniger. Kann der Job trotzdem als Minijob zählen? In wie vielen Monaten darf man über der Grenze von 520€ liegen oder wird der Jahresdurchschnitt betrachtet?
Vielen Dank!
Liebes Knappschaftsteam,
ich bekomme Altersrente (regulärer Rentenbeginn: 01.02.2023) und arbeite noch in einem Minijob. Ab März könnte ich zusätzlich in einem Midijob arbeiten. Ich möchte gerne wissen, wie sich dieses Konstrukt steuerlich auswirkt (ob z. B. der Minijob zukünftig bei der Steuererklärung angegeben werden muss und dann beide Verdienste sogar zusammengerechnet und zusammen versteuert werden müssten). Vielen Dank für für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Winkler
Guten Tag,
Hallo liebes Knappschaftsteam,
ich habe einen Minijob mit 520 EUR und soll nun eine Sonderzahlung einmalig über 240 EUR erhalten. Damit rutsche ich einen Monat aus der Verdienstgrenze raus. Rutsche ich damit automatisch aus dem Mini- in den Midijob? Oder gibt es für Jubiläumszahlungen Sonderrregelungen?
Vielen Dank für eine kurze Antwort.
LG, heike Wemhoff
Kann man als Privathaushalt eine Haushaltshilfe anmelden, die bereits einen Minijob hat, auch wenn man unter 520 Euro bezahlt? Welche Abgaben fallen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer an?
Kann damit der andere Minijob unverändert bestehen bleiben?
Ich habe einen Midiijob und mein Ehemann hat einen Minijob. Kann ich meinen Mann , dann bei der Krankenkasse mit Familienversichern?
Ich befinde mich mit einem Job im Übergangsbereich (480 €). Als dieser noch ein Midijob war, habe ich eine weitere Beschäftigung als Minijob aufgenommen, außerdem bin ich Freiberufler, weswegen ich über die Künstlersozialkasse Rentenbeiträge einzahle. Muss der Arbeitgeber verpflichtend den ehemaligen Midijob als Minijob melden, wenn Ende des Jahres die Übergangsfrist endet oder ist es möglich diesen Job auf Steuerkarte weiterlaufen zu lassen? In meinem zweiten (Mini-)Job steht der Satz im Vertrag, dass jederzeit zur Individualversteuerung gewechselt werden kann. Bedeutet das, dass der jetzige Minijob dann versicherungspflichtig wird, auch wenn er vielleicht dann evtl. unterhalb der 520 €-Grenze liegt? Ein Teil des Vertrages ist nämlich eine zeitlich befristete Stundenaufstockung (mit Übungsleiterfreibetrag), die im Juli wegfallen könnte. Der Arbeitgeber des ersten Jobs meinte auf Nachfrage, ich hätte ja noch bis Ende des Jahres Zeit und vielleicht würde mir meine Kollegin ein Paar Stunden „abtreten“, was weder sie noch ich möchten, um sozialversicherungspflichtig zu bleiben.