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Minijob und Midijob – Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Was die Höhe der Verdienstgrenze angeht, ist der Midijob der große Bruder des Minijobs – dafür aber der unbekanntere von beiden. Minijobs und Midijobs haben einige Gemeinsamkeiten, aber auch grundlegende Unterschiede. Hier erfahren Sie, wo die Verdienstgrenzen verlaufen, was es mit dem Übergangsbereich auf sich hat und was Sie sonst noch wissen sollten.

zuletzt aktualisiert am 3. Januar 2024

Wir stellen vor: Der Minijob

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Meist bedeutet geringfügig, dass der Minijobber oder die Minijobberin nicht mehr als 538 Euro im Monat verdient. Dann handelt es sich um einen Minijob mit Verdienstgrenze. Dabei kommt es nicht auf die Arbeitszeit an – es macht also keinen Unterschied, wie oft und wie lange Sie arbeiten. Bei einem Minijob, der als kurzfristige Beschäftigung gilt, zählt hingegen die Zeitgrenze: Minijobber und Minijobberinnen dürfen ihrer Beschäftigung in diesem Fall höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr nachgehen, die Höhe des Verdienstes ist dann egal.

 

Es gibt viele verschiedene Bereiche, in denen Sie als Minijobber oder Minijobberin arbeiten können. Grob lassen sich die Arten der Beschäftigung in gewerbliche Minijobs und Minijobs im Privathaushalt aufteilen.

 

Wenn Sie Arbeitgeber oder Arbeitgeberin sind, melden Sie ihre Minijobber bei der Minijob-Zentrale an. Dann zahlen auch Ihre Minijobber und Minijobberinnen Beiträge in die Rentenversicherung ein – außer, sie lassen sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien.

Wann ist es ein Midijob?

Sobald der Verdienst die monatliche Grenze von 538 Euro regelmäßig übersteigt, gilt der Job nicht mehr als Minijob. Wer von 538,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich verdient, befindet sich im sogenannten Übergangsbereich – und hat damit einen Midijob. Der Übergangsbereich hieß früher Gleitzone.

 

Midijobs sind im Gegensatz zu Minijobs voll sozialversicherungspflichtig: Sowohl der Arbeitgeber als auch der Midijobber oder die Midijobberin zahlen in die Rentenversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung ein. Der zweite Unterschied zwischen Minijob und Midijob ist, dass Midijobs nicht bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden, sondern bei der Krankenkasse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

 

Minijob und Midijob im direkten Vergleich

 

Minijob mit Verdienstgrenze Midijob
Die Grenze liegt bei einem durchschnittlichen Verdienst von höchstens 538 Euro pro Monat. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen durchschnittlich 538,01 bis 2.000 Euro monatlich im sogenannten Übergangsbereich (früher: Gleitzone) verdienen.
Der Arbeitgeber meldet die Minijobberinnen und Minijobber über die Minijob-Zentrale an. Der Arbeitgeber meldet die Midijobberinnen und Midijobber bei ihrer Krankenkasse an.
Minijobber und Minijobberinnen zahlen mit ihrem Job in die Rentenversicherung ein, wenn sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Midijobber und Midijobberinnen sind versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Im Privathaushalt sind Minijobber und Minijobberinnen mit der  Anmeldung über den Haushaltsscheck automatisch bei der Minijob-Zentrale unfallversichert.

Minijobs im Gewerbe meldet der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin beim Unfallversicherungsträger an.

Arbeitgeber melden ihre Midijobberinnen und Midijobber beim Unfallversicherungsträger an.

 Wer zahlt was bei Minijob und Midijob?

Mit einem Minijob fallen vergleichsweise geringe Kosten an. Die Abgaben im Privathaushalt betragen für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bei einem Minijob mit Verdienstgrenze maximal 14,94 Prozent, ausgehend vom Bruttoarbeitslohn des Minijobbers. Wollen Sie es genau wissen? Fragen Sie einfach unseren Haushaltsscheck-Rechner!

 

Minijobber und Minijobberinnen im Haushalt zahlen 13,6 Prozent ihres Bruttoverdienstes in die Rentenversicherung ein. Übrigens: den passenden Minijob im Privathaushalt und die perfekte Haushaltshilfe finden Sie in unserer Haushaltsjob-Börse.

Die Abgaben für gewerbliche Minijobs liegen für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bei maximal 31,4 Prozent, gerechnet am Bruttoarbeitslohn des Minijobbers. Minijobber und Minijobberinnen zahlen mit einem gewerblichen Minijob mit Verdienstgrenze 3,6 Prozent ihres Verdienstes in die Rentenversicherung ein. Mit unserem Minijob-Rechner können Sie die Abgaben genau ausrechnen.

 

Mit einem Midijob haben Sie geringere Kosten als bei einer Vollzeitbeschäftigung. Sowohl Midijobber und Midijobberinnen als auch Arbeitgeber zahlen anteilig in die Sozialversicherung ein – Arbeitnehmer allerdings zu günstigeren Konditionen. Der Midijob-Rechner hilft Ihnen beim genauen Ausrechnen Ihrer Beiträge.

 

Minijobs und Midijobs sind steuerpflichtig. Beim Minijob mit Verdienstgrenze zahlt der Arbeitgeber in der Regel die Steuern, sodass Minijobber und Minijobberinnen keine Steuerabzüge haben. Beim kurzfristigen Minijob und beim Midijob werden die Steuern vom Verdienst des Midijobbers oder der Midijobberin abgezogen. Die Höhe der Abzüge ist abhängig von deren Steuerklasse.

Für wen eignet sich ein Midijob?

Ein Midijob eignet sich für alle, die keine Vollzeit-Beschäftigung ausüben möchten, aber vollumfänglich versichert sein wollen. Ein Midijob kann zum Beispiel auch neben dem Studium oder der Familienbetreuung ausgeübt werden. Ein kleiner Wermutstropfen bleibt, weil Midijobber und Midijobberinnen – anders als beim Minijobber und Minijobberinnen – Steuerabzüge haben. Dafür profitieren sie jedoch von einen wesentlichen Vorteil: Sie sind in allen Sozialversicherungszweigen versichert und kommen in den Genuss aller Sozialleistungen. Und das bei viel günstigeren Sozialversicherungsbeiträgen als bei einer Vollzeit-Beschäftigung.

 

Ziel des Midijobs ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im mittleren Verdienstbereich zu entlasten. Denn: Müssten Sie mit einem Verdienst, der knapp über der Grenze des Minijobs liegt, die vollen Sozialversicherungsbeiträge leisten, bliebe netto wenig in der Kasse. Der Übergangsbereich mit reduzierten Beiträgen soll dies abmildern. Ein Midijob eignet sich also für alle, die innerhalb des Übergangsbereichs verdienen und von den geringeren Sozialversicherungsbeiträgen profitieren möchten. 

Kann man einen Minijob und einen Midijob gleichzeitig haben?

Ja, das geht! Wenn Sie beispielsweise einen Midijob als Hauptjob ausüben und noch eine weitere Tätigkeit als Minijob mit Verdienstgrenze oder kurzfristigen Minijob aufnehmen möchten, können Sie dies problemlos tun. Alle drei Beschäftigungen nebeneinander sind auch zulässig.

 

Minijob und Midijob – Ihre Erfahrungen helfen anderen!

Hatten Sie schon einmal einen Midijob oder einen Minijob – oder gar beides gleichzeitig? Was fanden Sie daran gut und was hätten Sie gerne vorher gewusst? Lassen Sie andere von Ihren Erfahrungen profitieren und schreiben Sie unten in den Kommentarbereich!

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75 Kommentare

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Laura Kradjel
LK
Laura Kradjel

Hallöchen 🙂

Ich habe einen Midijob als Hauptjob und habe fast zeitgleich (13.01.24 und 01.02.24) je einen Minijob angenommen. Dann habe ich festgestellt, dass das garnicht erlaubt ist. Der erste Minijob ist zeitlich begrenzt und soll jetzt als kurzfristige Beschäftigung geändert werden. Geht das so einfach? Kann man einen Arbeitsvertrag als Minijob ändern in eine kurzfristige Beschäftigung? Und falls ja wie würde sas funktionieren und wo müsste man den ändern?

Vielen Dank im Voraus.

LIebe Grüße
Laura
Ich wäre

Monika Pohle
MP
Monika Pohle

Hallo, es wäre sehr hilfreich, mehr Informationen über Arbeitsverträge für Midijobs zu erhalten, einschließlich der Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubs- und Feiertagsvergütung. Muss dies ausdrücklich im Vertrag festgehalten werden, oder ist dies gesetzlich geregelt?

Sabine Tresp
ST
Sabine Tresp

Wenn ich schon einen Midijob hab, für den ich Einkommensteuer bezahle, kann ich dann noch einen Minijob dazu haben, ohne dafür Einkommensteuer zu bezahlen?

Titiana Benassi
TB
Titiana Benassi

Hallo,
Ist es bei einem Midijob möglich, die 2000 €-Grenze aus unvorhergesehenen Gründen zweimal innerhalb von 12 Monaten zu überschreiten, wie es bei einem Minijob möglich ist? 
Danke

Cecilia Moraga
CM
Cecilia Moraga

Hallo, kann ich einen Vertrag mit 2 Mini-Jobs haben (mit denen ich 520 nicht überschritten habe) und einen neuen Midi-Job beginnen, während die anderen 2 Verträge in Kraft sind? Ich würde nur an dem Midi-Job arbeiten, aber die Mini-Job-Verträge sind weiterhin gültig.

Andrea Rogger
AR
Andrea Rogger

Hallo hab jetzt einen minijob hätte aber jetzt die möglichkeit das ich noch einen midijob dazu annehmen könnte jetzt weis ich nicht darf man die die grenze von 850 überschreiten wenn man beide jobs hat

Marlies van Soest
MS
Marlies van Soest

Hallo zusammen, gerne hätte ich eine Antwort auf folgende Situation:
Ein Ehepaar, der Mann ist voll berufstätig, die Frau über die Familienversicherung mitversichert. Jetzt möchte die Frau sich
selbstständig machen aber mit einer Verdienstgrenze von 520€. Wie muss/kann sich die Frau versichern? Leider konnte ich zu diesem Fallbeispiel
keine Antwort finden vielleicht können Sie mir helfen. Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen

Mario Dienel
MD
Mario Dienel

Hallo,
Ich beziehe eine Witwenrente, Eine kleine Betriebsrente sowie eine private Berufsversicherungsrente.
Krankenversichert bin ich privat. Geb. bin ich 1965.
Wie verhält sich das bei einem Midijob mit der Krankenversicherung?
Werde ich in diesem fall versicherungspflichtig? Oder wird ein Teil der privaten KV vom AG übernommen?

Dragan Pavlovic
DP
Dragan Pavlovic

Hallo,

meine Frau hat derzeit einen Minijob bei dem Sie ca. 300 € mtl. erhält. Jetzt hat sie einen zweiten Minijob in Aussicht und da würde sie so ca. 420 € verdienen.

Damit wäre Sie ja über der 520 € Grenze. Wie funktioniert dass dann ?

Ist dann 1 Job ein Midi Job ? Oder sind dann beide Midi Jobs (Dachte Midi-Minimum sind 520€) ? Oder sind dann beide normale Tätigkeiten ?

Wie sieht es mit den Kosten für die Arbeitgeber aus ? Sind die Höher bei Mini-Jobs in der Größenordnung (300-400 €), gleich oder geringer? Ich habe nämlich Angst das einer der Arbeitgeber sagt: Deine Kosten für uns als Minijober 420 € plus 110 € Abgaben Minijob (Beispiel), aber wenn wir dich als Midi-Job oder normal anmelden dann 420 € plus 220 € Abgaben (Beispiel) und dann lohnt es sich für uns nicht ?!?

Diana
DI
Diana

Kann ich einen Minijobber für drei Monate im Übergangsbereich anmelden und danach wieder im Minijobbereich?
Danke im Voraus

Thomas Mann
TM
Thomas Mann

Seit Januar 2023 liegt die Midi-Job Grenze bei 2000€. Entschuldigen Sie bitte, aber in der Praxis ergibt sich mir nicht, wie ich steuerlich von einem Midi-Job gegenüber einem Normalo-Job profitiere. Ein konkretes Beispiel:
Beispiel 1: Ich verdiene regelmäßig 1990€, dann habe ich 413,92€ Gesamtsozialversicherungsabgaben, 121,75 Steuerabgaben, also ein Netto von 1454,33€.
Beispiel 2: Verdiene ich regelmäßig über 2050€, dann habe ich 426,40€ Gesamtsozialversicherungsabgaben, 133,75 Steuerabgaben, also ein Netto von 1489,85€.
Alles Steuerklasse 1, ohne Kirchensteuer, keine Kinder.
Wo bitte habe ich da jetzt steuerlich von einem Midi-Job profitiert? Wo sind die viel günstigeren Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich? Ich sehe sie auch nicht im Vergleich mit 1800€ oder 1600€.

Jürgen Knab
JK
Jürgen Knab

Ich bin in der Altersrente wenn ich jetzt einen Midijob annehme welchen Nebenkosten oder steuern muss ich rechnen.?

Gabriele Eisinger
GE
Gabriele Eisinger

Kann ein Arbeitnehmer einen Minijob mit bis max. 520€ haben + einen Midijob bis max. 2000€ – oder einen Midijob mit 520€ und einen Midijob mit max. 1.480€, damit die Grenze von 2000€ im Midijob nicht überschritten wird?
Oder kann man die beiden Beträge aufsaldieren? (520€ + 2000€)

Vera Behnke
VB
Vera Behnke

Sehr geehrte Damen und Herren, ich früh verrentet und war Jahre lang im Minijob und dabei wurden alle Kosten für Versicherungen von der Rente abgezogen. Die 520 waren netto. Nun durch die Änderung der früh verrenteten bin ich im Midijob. Die 100,- Euro (exakt der selbe Betrag) werden immer noch von meiner kleinen Rente abgezogen und nun noch einiges von meinem Verdienst. Stimmt das denn so? Ich dachte,, so wurde es mir auch vom Rentenamt erklärt – es würde der Geldabzug von meiner Rente gestoppt – zugemacht sagte die Mitarbeiterin. Nun bin ich sehr unsicher! Stimmt es das der gleiche Betrag von meiner Rente und vom Verdienst ebenfalls im Midijob abgezogen wird? Ich verdanke mich für eine fachlich richtige Antwort. Danke und Grüße V.Emma B.W.

Carsten E
CE
Carsten E

Kann ich als Pensionär parallel einen Midijob, einen Minijob (520€ brutto) und 1x/Jahr eine kurzfristige Beschäftigung (ca. 250€ brutto insgesamt) ausüben, ohne dass Minjob und kurzfristige Beschäftigung zusammengefasst werden? Bleibt die kurzfristige Beschäftigung also abgabenfrei und der Minijob (bei Befreiung von der RV-Pflicht) auch?

Anna Afanasieva
AA
Anna Afanasieva

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie viel Lohnsteuer in % und in € muss ich bei eine Midijob als Hauptbeschäftigung zahlen? Angenommen verdiene ich 2000€ monatlich. Die Ressourcen im Internet, vor allem jegliche Rechner, liefern unterschiedliche uns somit verwirrende Ergebnisse.
Steuerklasse 1
2 Kinder unter 18, nicht verheiratet, wohne mit Lebenspartner zusammen, also Kinderfreibetrag 1, bin 40 Jahre alt.
Wohne in Bayern, zahle keine Kirchensteuer, bin RV-pflichtig.

Wenn ich dazu eine Minijob mit 500€ pro Monat mache, ändert sich die Lohnsteuer bei Midijob oder bleibt unverändert?

Viele Grüße

Jana ter Haar
JH
Jana ter Haar

Ich arbeite Momentan auf 520 Euro als Krankenschwester. Möchte jetzt aber gerne umsteigen auf den LKW. Habe eine 3 Monatige Kündigungsfrist bei meinem jetzigen Arbeitgeber. Kann aber schon bei der Firma auf den LKW gehen. Jetzt die Frage. Kann ich im Midijob zwei 520 Euro Tätigkeiten anmelden ? Ist ja nur für 3 Monate bis ich aus dem Vertag in der Pflege raus bin. Danach würde ich ja dann wieder nur einen 520 Euro Job machen.

Claudia Roßkothen
CR
Claudia Roßkothen

Ich befinde mich mit einem Job im Übergangsbereich (480 €). Als dieser noch ein Midijob war, habe ich eine weitere Beschäftigung als Minijob aufgenommen, außerdem bin ich Freiberufler, weswegen ich über die Künstlersozialkasse Rentenbeiträge einzahle. Muss der Arbeitgeber verpflichtend den ehemaligen Midijob als Minijob melden, wenn Ende des Jahres die Übergangsfrist endet oder ist es möglich diesen Job auf Steuerkarte weiterlaufen zu lassen? In meinem zweiten (Mini-)Job steht der Satz im Vertrag, dass jederzeit zur Individualversteuerung gewechselt werden kann. Bedeutet das, dass der jetzige Minijob dann versicherungspflichtig wird, auch wenn er vielleicht dann evtl. unterhalb der 520 €-Grenze liegt? Ein Teil des Vertrages ist nämlich eine zeitlich befristete Stundenaufstockung (mit Übungsleiterfreibetrag), die im Juli wegfallen könnte. Der Arbeitgeber des ersten Jobs meinte auf Nachfrage, ich hätte ja noch bis Ende des Jahres Zeit und vielleicht würde mir meine Kollegin ein Paar Stunden „abtreten“, was weder sie noch ich möchten, um sozialversicherungspflichtig zu bleiben.

Kerstin Willemsen
KW
Kerstin Willemsen

Ich habe einen Midiijob und mein Ehemann hat einen Minijob. Kann ich meinen Mann , dann bei der Krankenkasse mit Familienversichern?

Johannes Schweizer
JS
Johannes Schweizer

Kann man als Privathaushalt eine Haushaltshilfe anmelden, die bereits einen Minijob hat, auch wenn man unter 520 Euro bezahlt? Welche Abgaben fallen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer an?
Kann damit der andere Minijob unverändert bestehen bleiben?

Heike Wemhoff
HW
Heike Wemhoff

Hallo liebes Knappschaftsteam,
ich habe einen Minijob mit 520 EUR und soll nun eine Sonderzahlung einmalig über 240 EUR erhalten. Damit rutsche ich einen Monat aus der Verdienstgrenze raus. Rutsche ich damit automatisch aus dem Mini- in den Midijob? Oder gibt es für Jubiläumszahlungen Sonderrregelungen?
Vielen Dank für eine kurze Antwort.
LG, heike Wemhoff

Ina Palina
IP
Ina Palina

Guten Tag,

ich habe hauptberuflich einen MIDIJob, mir wurde nun angeboten zusätzlich noch einen Minijob bis 520€ angeboten. Was muss ich beachten wenn ich diesen annehme? Kann ich diese 520€ einfach so dazu verdienen? Wird mir später irgendwo wieder etwas von diesen zusätzlichen 520€ abgezogen? Etwa bei der jährlichen Steuererklärung? Kann sich dieser Zuverdienst negativ auf mein Einkommen im Gesamten auswirken?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Susanne Winkler
SW
Susanne Winkler

Liebes Knappschaftsteam,

ich bekomme Altersrente (regulärer Rentenbeginn: 01.02.2023) und arbeite noch in einem Minijob. Ab März könnte ich zusätzlich in einem Midijob arbeiten. Ich möchte gerne wissen, wie sich dieses Konstrukt steuerlich auswirkt (ob z. B. der Minijob zukünftig bei der Steuererklärung angegeben werden muss und dann beide Verdienste sogar zusammengerechnet und zusammen versteuert werden müssten). Vielen Dank für für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Winkler

Charlotte Nikolaus
CN
Charlotte Nikolaus

Hallo, ich möchte einen Minijob bis durchschnittlich 520€ im Monat ausführen. Meine Frage ist, was genau das durchschnittlich bedeutet? Ich werde in den ersten drei Monaten meines Arbeitsverhältnisses mehr verdienen, danach weniger. Kann der Job trotzdem als Minijob zählen? In wie vielen Monaten darf man über der Grenze von 520€ liegen oder wird der Jahresdurchschnitt betrachtet?
Vielen Dank!

Ella Sattler
ES
Ella Sattler

Hallo,

darf ich neben einen Midijob (840,00) zwei Mini-Jobs ausüben? ( Zwei verschiedene Arbeitgeber 160€ und ca. 240 €)
Danke für Ihre Antwort.

Bianca Schumann
BS
Bianca Schumann

Hallo,wenn mein Vollzeitkollege Sonn-,Nacht und Feiertagszuschläge bekommt,muss mir dass mein Arbeitgeber dann als Minijobber auch bezahlen?
Quasi gleiches Recht für alle? Bin Taxifahrerin.

Gisela Albrecht
GA
Gisela Albrecht

Kann ich trotz vollzeitarbeit, auch einen midijob ausüben

Waldemar Seethaler
WS
Waldemar Seethaler

Hallo liebes Team der Minijobzentrale.
Zunächst möchte ich mich bei ihnen bedanken für die vielen Beiträge, welche sie zur verfügung stellen.
Zum Thema „Minijob und Midijob – Unterschiede und Gemeinsamkeiten“ noch drei „kritische“ Anmerkungen:

  1. „Mit einem Minijob fallen vergleichsweise geringe Kosten an“. Diese Aussage ist aus Arbeitgebersicht falsch und wird immer wieder übersehen. Die Arbeitgeberbealstung liegt über 30 % (wird im Beircht ja auch korrekt angegeben) während sie ansonsten nur knapp über 20 % liegt.
  2. Leider haben sie auch keine Angaben zur Verteilung der Sozialversicherungsbeiträge angeführt. Wäre doch in zwei Sätzen machbar gewesen aufzuzeigen wer zahlt welche Beitragsanteile.
  3. Auch zur Fragestellung ob man Mini- und Midijob gleichzeitig haben kann, fehlt mir ein weiterer Satz mit der klaren Aussage, dass dies zwar grundsätzlich geht, aber eben nicht beim gleichen Arbeitgeber (also drei Jobs sind gleich drei Arbeitgeber!). In einer Antwort zu Anfragen führen sie dies aus. Es wäre aber die Frage (und sicher nicht nur einmal gestellt) gar nicht notwenodg gewesen, wenn sie das gleich angeführt hätten.

Es würde mich sehr freuen, wenn man etwas mehr Augenmekr darauf verwendne würde, die Themen auch inhaltlich durch ausführlichere Aussagen abzurunden. Vielen Dank.

Nico Rojas
NR
Nico Rojas

ich fange einen neune Job an mit einer Unternehmen, die sich in Deutschland nicht befinde. Das Gehalt liegt weniger als 1.400, ich muss aber selbst die Steuern zahlen. Wie kann ich dieses Midijob beim Krankenkassen anmelden? Ich habe einen Private Krankenversicherung und zahle auch Pflegeversicherung aber keine Rente und Arbeitsloseigkeit . Muss ich die Krankenkasse oder das Finanzaamt informieren ?

Thomas Sander
TS
Thomas Sander

Bitte verzichten Sie auf die unnötigen Wiederholungen und verwenden einfach das generische Maskulinum für eine bessere Lesbarkeit. Danke und beste Grüße

Simone Johanning
SJ
Simone Johanning

Hallo, arbeite seit Montag in einem MIDIjob. Bin ich dann wieder selbst krankenversichert? War bisher Familienversichert bei einem Minijob. Einziges Arbeitsverhältnis.

A.Beßler
AB
A.Beßler

Guten Tag. Ich habe eine Frage. Ich bin in Lohnsteuerklasse V. Kann ich einen Midijob ausüben?
MfG

Greif Maria
GM
Greif Maria

Ich habe eine Frage, wenn im Oktober 2021 und im August 2022 die 450€ Grenze überschritten wurde, ab wann könnte eine Überschreitung
wieder möglich sein.

Katharina Köhler
KK
Katharina Köhler

Guten Tag,

ich habe einen Vollzeitjob. Dieser Verdienst reicht aber nicht um meinen schwerbehinderten Sohn zu unterstützen. Ich bin also kranken- und sozialversichert. Ich habe ein Angebot für eine Nebentätigkeit, die nicht über den 9 Stunden zusätzlich jede Woche liegt, aber der Verdienst läge, genau richtig für mich, über der 520 Euro Grenze Minijob. Ich darf ja wohl mehrere Jobs nebenher haben, aber nicht über 520 Euro kommen beim Minijob?
Gibt es da eine Lösung? Ich nehme an, die Version Midijob wäre teuer für die Firma, die den anbietet?

Katharina Köhler

Hilde Schiebener
HS
Hilde Schiebener

Ich bin Rentnerin und möchte als Tagesmutter über Midijob/ 700€ arbeiten. Welche Kosten kommen auf die Familie des zu betreuenden Kindes zu? Und welche Kosten kommen auf mich zu. Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen dankbar. Es grüßt Sie Hilde Schiebener

Waldemer
WA
Waldemer

Kann man einen Minijob und einen Midijob gleichzeitig haben?Ja, das geht! Wenn Sie beispielsweise einen Midijob als Hauptjob ausüben und noch eine weitere Tätigkeit als Minijob mit Verdienstgrenze oder kurzfristigen Minijob aufnehmen möchten, können Sie dies problemlos tun. Alle drei Beschäftigungen nebeneinander sind auch zulässig.

Ist demnach ein Minijob und ein kurzfristiger Minijob nebeneinander möglich? (im Fall das ein Midijob nebenbei auch ausgeführt wird)

Tania Schwarz-Krü...
TK
Tania Schwarz-Krü...

Liebes Knappschaftteam,
wieso steht in dem Rechner 24,7 % als RV-Beitrag, dieser beträgt doch 18,6 %
Midjob-Berechnung
Beitrag RV:24,70 %8,27 €98,71 €106,98 €
MfG
Tania Schwarz-Krüger