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Minijob während der Elternzeit – Geht das?

Du bist in Elternzeit und denkst darüber nach einen Minijob auszuüben? Wir erklären dir, was du beim Minijob während deiner Elternzeit beachten solltest, welche Arbeitszeit möglich ist und ob der Verdienst auf dein Elterngeld angerechnet wird.

Elternzeit: Unbezahlte Auszeit für Eltern

Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit für Eltern. Als Mutter oder Vater hast du nach der Geburt deines Kindes Anspruch darauf, dass dich dein Arbeitgeber bis zu 3 Jahre pro Kind von der Arbeit freistellt. Du musst dann also nicht mehr arbeiten. Während der Elternzeit besteht dein bisheriges Arbeitsverhältnis bei deinem Arbeitgeber jedoch weiter. Du hast in dieser Zeit als Arbeitnehmer sogar einen besonderen Kündigungsschutz.

Solltest du also darüber nachdenken während deiner Elternzeit einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber auszuüben, solltest du dir zunächst die Zustimmung deines Arbeitgebers einholen. Du kannst natürlich auch in einem Minijob bei deinem bisherigen Arbeitgeber arbeiten. Auch diese Möglichkeit hast du als Arbeitnehmer.

Arbeiten ist während der Elternzeit nur begrenzt möglich 

Während deiner Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Länger darf deine Arbeitszeit nicht sein. Ein Minijob ist dafür dann zum Beispiel besonders gut geeignet. Auch eine Beschäftigung in Teilzeit nutzen viele Arbeitnehmer.

Mehr zur Arbeit während der Elternzeit findest du auf dem  Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Anrechnung auf das Elterngeld

Um den Lohnausfall während deiner Elternzeit auszugleichen, kannst du Elterngeld beantragen. Solltest du Elterngeld erhalten und einen Minijob aufnehmen, musst du das deiner zuständigen Elterngeldstelle mitteilen. Der Verdienst aus dem Minijob kann sich nämlich auf die Höhe deines Elterngeldes auswirken.

Deine Elterngeldstelle findest du in deinen Unterlagen zum Elterngeld. Auch im Familienportal des BMFSFJ findest du den richtigen Ansprechpartner.

Verschiedene Varianten von Elterngeld

Es gibt drei Möglichkeiten, wie du Elterngeld erhalten kannst:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Du kannst für jeden Lebensmonat neu entscheiden, welche Variante des Elterngeldes du bekommen möchtest. Wenn du einen Minijob ausübst, kann die Variante ElterngeldPlus besonders interessant für dich sein.

Weitere Informationen zu den Varianten und Beispiele findest du in der Broschüre “Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit” des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Mindestbetrag Elterngeld

Das Elterngeld berechnet sich aus dem Unterschied zwischen deinem Einkommen vor der Geburt und deinem Einkommen nach der Geburt. Du hast auf jeden Fall einen Anspruch auf monatlich 300 Euro Basiselterngeld (oder wahlweise monatlich 150 Euro Elterngeld Plus). Das gilt auch dann, wenn du vor deiner Elternzeit gar kein Einkommen hattest.

Auf den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld (oder 150 Euro Elterngeld Plus) wird der Verdienst aus deinem Minijob nicht angerechnet. Liegt dein Elterngeld über monatlich 300 Euro, wird der Verdienst aus deinem Minijob angerechnet und dein Elterngeld wird gekürzt. Auch dazu findest du ausführliche Informationen in der Broschüre “Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit”.

Minijob im Privathaushalt

Falls du dich für einen Minijob als Haushaltshilfe, Gartenhilfe oder Tiersitter interessierst, findest du auf der Haushaltsjob-Börse passende Jobs. Auch Beschäftigungen zur Kinderbetreuung findest du dort. Mit deiner Erfahrung als Mutter oder Vater kannst du sicherlich auch andere Eltern unterstützen und dir dabei noch was hinzuverdienen.

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