
Minijobber können auch mehr als 450 Euro verdienen
Aufgrund der anhaltenden Corona-Krise kommt es vermehrt vor, dass Arbeitgeber ihre Minijobber häufiger einsetzen als ursprünglich geplant. Führt diese Mehrarbeit zum Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze von 450 Euro, stellt sich die Frage, ob weiterhin ein Minijob vorliegt. Für eine erneute Übergangszeit kann vorübergehend ein viermaliges Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze im Minijob möglich sein. In unserem Blog erklären wir, was Arbeitgeber beachten müssen, wenn ihre Minijobber in einzelnen Monaten mehr als 450 Euro verdienen.
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- Das Überschreiten der Verdienstgrenze muss gelegentlich und unvorhersehbar sein
- 450-Euro-Minijobber profitieren von den Übergangsregelungen bei kurzfristigen Minijobs
- Unvorhersehbar höherer Verdienst in der Zeit vom 1. Juni bis 31.Oktober 2021
- Überschreiten der Verdienstgrenze ab November 2021
- Überschreiten der Verdienstgrenze vor dem 1. Juni 2021
Das Überschreiten der Verdienstgrenze muss gelegentlich und unvorhersehbar sein
Übersteigt der Verdienst des Minijobbers in einzelnen Monaten 450 Euro und liegt der Jahresverdienst dadurch bei über 5.400 Euro, führt das nicht automatisch zur Beendigung des Minijobs. Ein Minijob bleibt auch dann bestehen, wenn der höhere Verdienst gelegentlich und nicht vorhersehbar gezahlt wird. Eine betragsmäßige Obergrenze für das Überschreiten gibt es hierbei nicht.
Die Mehrarbeit des Minijobbers darf also nur gelegentlich und nicht im Voraus vereinbart worden sein. Unvorhersehbare Mehrarbeit kann zum Beispiel durch erkrankte Mitarbeiter oder Mitarbeiter, die aufgrund von Quarantänemaßnahmen ihrer Arbeit nicht nachgehen können, entstehen.
450-Euro-Minijobber profitieren von den Übergangsregelungen bei kurzfristigen Minijobs
Als gelegentlich war bislang – in Anlehnung an die Zeitgrenzen kurzfristiger Beschäftigungen – ein Zeitraum bis zu 3 Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres anzusehen. Die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung wurden übergangsweise vom 1. Juni 2021 bis 31. Oktober 2021 von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen auf 4 Monate oder 102 Arbeitstage angehoben. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Blog „Corona: Zeitgrenzen für kurzfristige Minijobs werden erneut ausgeweitet“.
Analog zu der vorübergehenden Erhöhung der Zeitgrenzen bei der kurzfristigen Beschäftigung kann ein gelegentliches Überschreiten der Verdienstgrenze bei 450-Euro-Minijobs für diese Übergangszeit bis zu 4-mal innerhalb eines Zeitjahres erfolgen.
Unvorhersehbar höherer Verdienst in der Zeit vom 1. Juni bis 31.Oktober 2021
Die Möglichkeit des viermaligen nicht vorhersehbaren Überschreitens der Verdienstgrenze gilt allerdings nur für Beschäftigungszeiträume ab Inkrafttreten der Übergangsregelung. Also ab dem 1. Juni 2021. Für davor liegende Beschäftigungszeiträume ergibt sich keine Änderung und es bleibt bei der Möglichkeit des dreimaligen nicht vorhersehbaren Überschreitens der Verdienstgrenze.
Verdient ein Minijobber nach dem oben genannten Datum in den Kalendermonaten Juni bis Oktober 2021 mehr als ursprünglich vorgesehen, ist zu prüfen, wie oft dies innerhalb des letzten Zeitjahres (12-Monats-Zeitraum) geschehen ist. Der 12-Monats-Zeitraum endet immer mit dem Ende des Kalendermonats, in dem ein unvorhersehbares Überschreiten vorliegt und beginnt 12 Monate vorher. Wurde die Verdienstgrenze innerhalb des 12-Monats-Zeitraums in maximal 4 Kalendermonaten nicht vorhersehbar überschritten, liegt ein gelegentliches Überschreiten und damit weiterhin ein Minijob vor.
Beispiel
Ein Minijobber arbeitet seit dem 01.01.2020 gegen ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 440 Euro. Im Juni 2021 bittet der Arbeitgeber ihn, vom 01.07. bis zum 31.08.2021 die Vertretung für eine Vollzeitkraft zu übernehmen, die coronabedingt ausgefallen ist. Dadurch erhöht sich der Verdienst im Juli und August 2021 auf monatlich 1.500 Euro.
Der Minijobber hatte bereits im September und Dezember 2020 Krankheitsvertretungen für Vollzeitkräfte übernommen und dadurch in diesen Monaten die monatliche Verdienstgrenze von 450-Euro überschritten.
Ergebnis
Die Beschäftigung des Minijobbers bleibt auch für die Zeit vom 01.07. bis zum 31.08.2021 ein Minijob. Innerhalb des maßgebenden 12-Monats-Zeitraums wurde maximal in 4 Kalendermonaten die Verdienstgrenze nicht vorhersehbar überschritten.
Der 12-Monats-Zeitraum endet immer mit dem Ende des Entgeltabrechnungsmonats, in dem ein unvorhersehbares Überschreiten vorliegt und beginnt 12 Monate vorher. Somit verläuft die Frist für den Monat August 2021 vom 1. September 2020 bis 31. August 2021. Innerhalb dieses Zeitraums hat die Reinigungskraft in 4 Kalendermonaten unvorhersehbar mehr verdient (September und Dezember 2020 sowie Juli und August 2021). Damit liegt ein gelegentliches Überschreiten der Verdienstgrenze vor und es handelt sich weiter um einen Minijob.
Überschreiten der Verdienstgrenze ab November 2021
Die Möglichkeit des viermaligen nicht vorhersehbaren Überschreitens der Verdienstgrenze ist auf die Zeit bis 31. Oktober 2021 begrenzt. Wird die monatliche Verdienstgrenze danach (also ab dem 1. November 2021) überschritten, darf dies nicht in mehr als 3 Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres passieren, damit ein gelegentliches Überschreiten vorliegt.
Fortsetzung des Beispiels
Der Arbeitgeber bittet den Minijobber erneut Ende Oktober 2021, vom 01.11. bis zum 30.11.2021 zusätzlich die Krankheitsvertretung für eine Vollzeitkraft zu übernehmen. Dadurch erhöht sich der Verdienst im Monat November 2021 auf 1.500 Euro. Ab 01.12.2020 werden wieder laufend 440 Euro monatlich gezahlt.
Ergebnis
Die Beschäftigung ist für die Zeit vom 01.11. bis 30.11.2021 kein Minijob mehr, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Der regelmäßige monatliche Verdienst übersteigt unter Berücksichtigung der Krankheitsvertretung im Durchschnitt der Jahresbetrachtung (01.01.2021 bis 31.12.2021) die Verdienstgrenze von 450 Euro.
Innerhalb des maßgebenden 12-Monats-Zeitraums (01.12.2020 bis 30.11.2021) hat bereits in den Monaten Dezember 2020 sowie Juli und August 2021 ein nicht vorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze vorgelegen. Im Monat November 2021 liegt somit kein gelegentliches (für die Zeit ab 1.11, maximal dreimaliges) Überschreiten der Verdienstgrenze mehr vor.
Ab 01.12.2021 liegt wieder ein Minijob vor, weil der regelmäßige monatliche Verdienst von diesem Zeitpunkt an durchschnittlich 450 Euro nicht übersteigt.
Überschreiten der Verdienstgrenze vor dem 1. Juni 2021
Die Möglichkeit des gelegentlichen viermaligen Überschreitens der Entgeltgrenze wirkt erst ab dem 1. Juni 2021 (dem Tag des Inkrafttretens der Übergangsregelung). Für davor liegende Beschäftigungszeiträume gilt also noch ein maximal dreimaliges Überschreiten der Verdienstgrenze als gelegentlich.
Beispiel
Ein Minijobber arbeitet seit dem 01.01.2020 gegen ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 420 Euro. Im Februar 2021 bittet der Arbeitgeber ihn, vom 01.03. bis zum 31.03.2021 die Vertretung für eine Vollzeitkraft zu übernehmen, die sich aufgrund der Corona-Pandemie in Quarantäne befindet. Dadurch erhöht sich der Verdienst im März 2021 auf monatlich 2.000 Euro.
Der Minijobber hat bereits im Jahr 2020 über einen längeren Zeitraum von Juli bis September 2020 die Vertretung einer damals erkrankten Vollzeitkraft übernommen und dadurch in diesen Monaten die monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro überschritten.
Ergebnis
Die Beschäftigung des Minijobbers ist für die Zeit vom 01.03. bis 31.03.2021 kein Minijob mehr, sondern eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung.
Der regelmäßige monatliche Verdienst übersteigt unter Berücksichtigung der Krankheitsvertretung im Durchschnitt der Jahresbetrachtung (01.01.2021 bis 31.12.2021) die Verdienstgrenze von 450 Euro.
Innerhalb des maßgebenden 12-Monats-Zeitraums (01.04.2020 bis 31.03.2021) hat bereits in den Monaten Juli bis September 2020 ein nicht vorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze vorgelegen. Im Überschreitungsmonat März 2021 galt noch ein maximal dreimaliges Überschreiten der Entgeltgrenze als gelegentlich. Im Monat März 2021 liegt somit kein gelegentliches Überschreiten der Verdienstgrenze mehr vor.
Ab 01.04.2021 liegt wieder ein Minijob vor, weil der regelmäßige monatliche Verdienst von diesem Zeitpunkt an durchschnittlich 450 Euro nicht übersteigt.
289 Kommentare
wie sieht es mit der Gesamtjahresvergütung von € 5.400 aus.
Ist diese Überschreitung dann auch ok?
Welcher Zeitraum ist nun für 2021 bindend für kurzfristig und geringfügig: 01.03.2021 bis 31.10.2021 (in diesem Artikel für kurzfristig genannt im 2. Abschnitt) oder wie im anderen Blog-Artikel 01.06.2021 (Siehe Inkrafttreten) bis 31.10.2021 ???
Wie soll denn die kurzfristige Mehrarbeit berechnet werden? Welche Abgabensätze gilt es anzuwenden?
Hallo, ich teile meinen Minijob bei 2 Arbeitgeber. Beim Arbeitgeber 1 bekomme ich 320 Euro und bei Arbeitgeber 2 bekomme ich ab Juli 216, 60 Euro.
Habe dadurch 86.60 zuviel…
Wird alles zusammengerechnet oder nur die 86,60 versteuert?
Hallo, ich verdiene ca. 430€ im Monat seit mehr als 1 Jahr und lag bisher nie drüber. ab dem 1.7.-31.8. also für 2 Monate soll ich durch die Urlaubszeit mehr arbeiten, ca. 30h /Woche mit insgesamt ca, 1250€ im Monat. Zum 30.9. habe ich allerdings gekündigt da ich danach eine Ausbildung beginne. Sind beide Monate weiterhin als MInijob möglich oder muss mein Arbeitgeber mich szialversicherungspflichtig melden? Bisher bekam ich auch noch Kindergeld – fällt dieses für die beiden Monate dann weg?
Hallo!
Ich möchte gerne eine Mitarbeiterin anstellen und ihr ein regelmäßiges Gehalt von ( 450€) zahlen. Die Stunden die sie arbeiten wird werden jedoch variieren. Kann ich in so einem Fall ein internes Arbeitszeitkonto führen, sodass sich mögliche Minusstunden mit den Plusstunden des nächsten Monats ausgleichen? Unter Beachtung, dass am Ende des Jahres wieder ausgeglichen ist?
Hallo an das tolle Team der minijob-Zentrale,
ich habe eine Frage zum gelegenlichen Überschreiten der 450€ Grenze aus unvorhersehbaren Gründen.
Muss der Mehrverdienst in dem Monat ausbezahlt werden, in dem er erarbeitet wurde?
Beispiel – ich vertrete auf zwei aufeinanderfolgenden Monaten einen kranken Kollegen (es ist absehbar das er länger ausfällt), kann ich mir den Mehrverdienst dann erst nach dem zweiten Vertretungsmonat auszahlen lassen?
Hätte den Vorteil das ich noch für weitere Vertretungen einspringen könnten, damit die Grenze von 3 Mal in einem 12-Monatszeitraum eingehalten wird.
Vielen Dank
Andreas
Hallo,
ich bin in Vollzeit berufstätig und habe seit Juni 2021 eine zusätzliche Minijob-Stelle. Mein Arbeitgeber möchte mich schon diesen Monat länger als geplant einsetzen, da einige Mitarbeiter krankheitsbedingt ausgefallen sind.
Meine Frage: gilt die Jahresgrenze von 5.400€ nur für den Minijob oder wird auch der Hauptverdienst mit angerechnet?
Vielen Dank!
Hallo,
Arbeitnehmer A (Minijobber) Eintritt bereits 01.01.2020 in einer Apotheke musste wegen der Vorlagen in Deutschland bzgl. Pandemie als Tester tätig werden. Die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer pro Test € 7,50. Da ein Arbeitnehmer B auch Minijobber im Mai 2021 wegen ungeklärten Gründen ausgefallen ist (unbezahlte Fehlzeit abgerechnet) sind für den Arbeitnehmer A viel mehr Tests angefallen. Weiterhin kann man die Tests ja auch nicht planen.
Also Frage: Arbeitnehmer A hat 416 Tests im Mai abgewickelt und bekommt pro Test 7,50 somit wären das € 3.120,00. Können wir dies für den Monat Mai 2021 weiterhin über MInijobber abrechnen?
Grüße und Danke
Hallo,
wir würden gerne einen Arbeitnehmer kurzfristig (70 Tage) beschäftigen. Er hat bereits eine Teilzeitstelle und einen Minijob. Ist dieses möglich und müssen beide Minijobs (Kurzfristig und Minijob) unter €450 bleiben.
Grüße und Danke
Hallo liebes Team der Minijob-Zentrale,
Sofern man die Kriterien für die Überschreitung der 450€ erfüllt, muss dies dann irgendwo beantragt oder genehmigt werden oder kann das Gehalt dann einfach ohne Mitteilung an zB das Finanzamt ausgezahlt werden?
Hallo liebes Team von der Minijob Zentrale, mein Arbeitgeber zahlt an alle Mitarbeiter*Innen für jeden Monat der Betriebszugehörigkeit des letzten Jahres einen Bonus von 100 Euro = 12 Monate also 1200 Euro. Mir steht das lt Betriebsrat auch ungekürzt zu. Es wird nicht nach Stunden unterschieden. Was für Konsequenzen hat das für mich steuerlich? (Es ist keine Coronasonderzahlung! Die habe ich letztes Jahr auch bekommen.) Danke für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Hallo liebe Minijob-Zentrale,
gibt es auch bei unvorhergesehener Mehrarbeit eine Grenze für ein monatliches Gehalt? Oder könnte man einer Mitarbeiterin auf Minijob-Basis theoretisch drei Mal in zwölf Monaten unbegrenzt viel Gehalt bezahlen, solange es unvorhergesehen ist?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Markus Tobsen
Hallo zusammen,
was genau würde als unvorhersehbar gelten.
Wir haben bei einem Mandanten im Mai 2021 eine Mitarbeiterin eingestellt und diese hat zum 30.06.2021 wieder gekündigt. Nun bekommt unser Mandant keine neue Mitarbeiterin. Kann in der Zeit eine Aushilfe mehrarbeiten – Coronaregelung 01.06.-31.10.2021 – oder zählt dies nicht zu den unvorhersehbaren Geschehnissen?
Hallo liebe Minijob-Zentrale,
kann eine Aushilfe, die von März 2020 – Juni 2020 und im November2020 auf Grund von Krankheitsvertretung mehr gearbeitet hat, jetzt im Juli und August 2021 nochmal mehr arbeiten auf Grund von Krankheitsvertretung und unvorhergesehener Kündigung eines Kollegen?
Hallo liebe Minijob-Zentrale,
ich arbeite normalerweise auf 450€ Basis, nun wurde diesen Monat eine Mitarbeiterin unvorhersehbar krank, weshalb ich wahrscheinlich auf mehr als 450€ kommen werde. Das dies kein Problem ist und nicht zur Beendigung des Mini-Jobs führt ist mir bewusst. Muss ich jedoch dann Steuern zahlen oder bleibt der Betrag für mich als Studenten steuerfrei ? Danke für die Antwort und ich wünsche einen schönen Tag!
Guten Morgen an das Team der Minijobzentrale.
Ich bin Rentner., habe zur Zeit einen Minijob. Jetzt hat mich ein ehemaliger Arbeitgeber( Gastronom)kontaktiert. Er fragt mich, ob ich kurzfristig aushelfen kann. Er ist seit der Wiedereröffnung in Personalnot. Dabei würden sich die beiden Minijobs im August 21 und evtl. auch im September 21, je Arbeitsstelle 450 Euro, überschneiden. Würde sich dadurch der Status als Minijobber ändern?
Herzlichen Dank!
Hallo, wird das gelegentliche überschreiten der 450 € auf Kurzarbeitergeld angerechnet. Dank im voraus für das Feedback.
Hallo,
ich arbeite neben meiner Hauptbeschäftigung noch auf 450 € Basis. Aufgrund von EDV-Umstellung bzw. Anschaffung neuer EDV bat mich mein 405€-Chef mehr zu arbeiten, weil ich einen Teil der EDV betreue und deshalb bei der Umstellung gebraucht werde.
Ist so eine einmalige EDV-Umstellung bzw -erneuerung ein unvorhersehbarer Grund?
Oder würde mein 450 € Job sozialversicherungspflichtig werden?
Hallo liebes Team der Minijob-Zentrale,
liegt ein unvorhersehbares Ereignis vor, wenn bei einer Hausarztpraxis die geringfügig beschäftige Mitarbeiterin (450,00 Euro / Monat) mehr arbeiten muss, weil sie die Patienten über die geänderten Impfempfehlungen der Stiko informieren und neue Termine vereinbaren muss?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Hallo liebes Team,
Ich habe einen Hauptjob und zwei Minijobs. Ein Job ist Heimarbeit und der andere im Catering Bereich (unregelmäßige Einsätze)
Ein halbes Jahr lang habe ich monatlich immer nur ca 150€ (Heimarbeit) verdient. Nun würde ich ausnahmsweise mit den zwei Jobs einen Monat auf 550€ kommen. Hat dies folgen ? Oder ist das kein Problem, da ich dieses Jahr nicht über 5.400€ verdienen würde ? Vielen herzlichen dank für die Auskunft.
Hallo zusammen!
Seit dem 16.6.2021 habe ich einen Minijob auf 450€-Basis. Im Vertrag steht: „Das vereinbarte regelmäßige Arbeitsentgelt überschreitet die Endgeltgrenze von regelmäßig 450€ nicht.“ Nun bin ich im Juli ungefragt zu 58 Arbeitsstunden eingeteilt worden. Das entspricht mehr als 450€. Muss mein AG mir das Geld im Gesamten für Juli auszahlen? Oder hat er die Möglichkeit mir lediglich 450€ auszuzahlen und mich in den kommenden Monaten weniger zu beschäftigen, um somit die Mehrarbeit auszugleichen und mir wir vertraglich vereinbart 450€ zu bezahlen? Gesprochen wurde mit mir seitens des AG noch nicht. Ich vermute dass ich Mehrarbeit wegen Personalengpass und Urlaubsvertretungen leiste.
Hallo zusammen,
eine schwangere Mitarbeiterin geht Mitte August in Mutterschutz. Ihre Nachfolgerin ist bereits da, aber noch in Einarbeitung.
Nun ist unvorhergesehen ein komplexer Fall zur Bearbeitung hereingekommen, den die Nachfolgerin nicht ohne Unterstützung bearbeiten kann.
Zurzeit beschäftigen wir einen Altersrentner (nicht: Regelaltersrente) auf 450 Euro-Basis, der die Nachfolgerin im Rahmen von Mehrarbeitsstunden unterstützen könnte. Durch die Mehrarbeit würde er aber die 450 EUR überschreiten.
Fällt diese Konstellation auch unter die Rubrik „unvorhergesehen“?
Vielen Dank für die fachliche Unterstützung..
Freundliche Grüße
Wolfgang Eisenhardt
Hallo,
ich beschäftige einige Minijobber die nun Coronabedingt länger (aber zeitlich begrenzt) arbeiten müssen und teilweise über die 450 Euro Grenze kommen. Ist es möglich diese Mehrarbeit als kurzfristige Beschäftigung anzumelden, so dass eben vermieden wird die Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig anzumelden.
Vielen Dank für die Antwort
Hallo liebes Team, wie ist es im Falle der Wiedereröffnung der Gastronomie, welche ja an die Inzidenzzahlen gebunden und damit nicht rechtzeitig abzusehen war?
Wenn ein Minijobber dort ein, zwei Monate übertritt, weil er aufgrund des Personalmangels erst das neue Personal anlernen musste, bleibt das Minijob-Verhältnis dann bestehen?
Vorab vielen Dank für die Antwort
Hallo zusammen, ich arbeite als Trainer auf 450€ Basis bei einer Fitnesskette. Lt. Arbeitsvertrag soll ich zwischen 7 und 12 Stunden in der Woche arnbeiten und erhalte 10€ die Stunde. Es ist momentan so, dass ich im Monat zwischen 45 und 60 Stunden arbeiten muss. Erhalte aber nur maximal 450€ ausgezahlt. Der Rest, der zuviel gearbeitet wird, soll am Jahresende entweder durch Freizeitausgleich oder aber durch freie, bezhahlte Arbeitstage abgegolten werden. Für die Arbeit müssen wir uns ein- und ausstempeln. Meine Arbeitszeit ist so für mich immer direkt einsehbar. Diesen Monat liege ich schon wieder bei 58 Stunden. Gibt es hier keine geseztliche Grundlage, dass die AN im Monat nur eine bestimmte Anzahl an Stunden arbeiten müssen? Ich arbeite meistens Samstag und Sonntag. Muss aber auch mal in der Woche aushelfen. Im Monat Juli gab es insgesamt 9 Arbeitstage (Samstag und Sonntag) + 1 Meeting für 4 Stunden. Gesamtarbeitszeit wieder 58 Stunden. Ist das so erlaubt, solange man nicht über die 5400€ im Jahr kommt und wie sieht es auch, wenn man z.B. im Juni angefangen hat mit der Arbeit? Wären es dann maximal 2200€, die man verdienen darf?
Hallo zusammen, folgender Sachverhalt:
Aushilfe hat in 04+05+06/2020 wegen dem krankheitsbedingten Ausfall eines Vollzeitkollegen mehr als für 450,00 € gearbeitet. (In 2019 gab es kein Überschreiten der 450,00 €).
Jetzt in 05+06+07/2021 hat diese Aushilfe wieder einen verunfallten Kollegen ersetzt und mehr als für 450,00 € gearbeitet.
Diese Aushilfe wurde in 2021 als Aushilfe abgerechnet. Ist das richtig?
Kann diese Aushilfe auch noch in 08/2021 über 450,00 € verdienen?
Danke
Hallo ich bin Minijobber und habe das ganze Jahr 2019 die 450 € monatlich erarbeitet. Im Januar war ich deutlich darunter Februar gab es kein Einkommen März und April war ich leicht darunter im may gab es kein Einkommen und Juni war ich auch leicht darunter.
Ich hätte jetzt die Möglichkeit als Krankheitsvertretung drei Wochen eingesetzt zu werden würde damit in einem Monat ca 1000 € verdienen wenn ich die nächsten Monate für jeweils 450 € arbeite bin ich dann in 2021 noch Minijobber?
Hallo zusammen,
wie schaut es in folgendem Fall aus:
Ein Mitarbeiter hat in 2021 mehr als 4 (begründete) 450 EUR Überschreitungen. Im letzten Quartal überschreitet er auch die 5.400 EUR Grenze. Wie weit zurück muss der Mitarbeiter SV pflichtig gemacht werden?
Hallo liebes Team der Minijob-Zentrale,
gilt die „Unvorhersehbar höherer Verdienst in der Zeit vom 1. Juni bis 31.Oktober 2021“-Regelung nur für den unvorhersehbaren Ausfall im Zusammenhang mit Corona, sprich Quarantäne oder einem Coronakrankheitsfall, oder für alle unvorhersehbaren Ausfälle (wie in der bereits vorhandenden Regelung)?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo liebes Team der Minijob Zentrale,
es wird ja viel über unvorhersehbare höhere Zahlungen in bis zu 3 oder 4 Monaten und deren Behandlung in der Rentenversicherung gesagt. Aber wie sieht die steuerliche Behandlung aus wenn ich kurzfristig aus unvorhersehbaren Gründen die 5.400 Euro Jahresgrenze überschreite? Bleibt der Minijob auch dann für den Arbeitnehmer steuerfrei?
Danke für Info
Jürgen
Hallo, kurze Frage zum Artikel. Ich habe im Rahmen eines Minijobs nun einmalig mehr als 450 € verdient (580€), weil ich für einen Kollegen einspringen musste (Corona). Ansonsten verdiene ich maximal 400€ im Monat und komme nicht über die 5400€ im Jahr. In meiner Gehaltsabrechnung wurden mir jetzt jedoch über 100€ an Abgaben abgezogen (Lohnsteuer usw.). Ist das immer so, wenn man mehr als die 450€ verdient? Ich bleibe im Jahr bei unter 5400€ und es zählt ja zu den o.g. Außnahmen. Heißt das also, dass man zwar mehr verdienen kann, sich diesen Mehrverdienst aber erst durch die z.B. Steuerrückerstttung wieder holen kann?
Hallo zusammen,
Ich habe aktuell 2 Minijobs gleichzeitig, mit denen ich zusammen auf 450 Euro im Monat komme. Also 5400 Euro im Jahr.
Jetzt habe ich die Möglichkeit bei einen der beiden Jobs als Urlaubsvertretung für 2 Monate mehr als 450 Euro zu verdienen.
Würde die Regelung für unvorhergesehene Überschreiten Der Verdienstgrenze dann trotzdem gelten?
Hallo,
Ich arbeite im September (Arbeitsvertrag läuft vom 01.09 bis 30.09) als Studentische Hilfskraft und verdiene ca. 940 €. Ansonsten habe ich dieses Jahr keinerlei Einkünfte gehabt. Muss ich darauf nun Steuern oder Sozialabgaben bezahlen, oder falle ich unter die Regelung oder sogar unter den Freibetrag von 5400 €? Ich kenn mich da leider absolut nicht aus und hoffe auf eine hilfreiche Antwort.
Meine zweite Frage ist.
Ab dem 01.10 werde ich eine längerfristige Studentische Hilfskraftstelle anfangen auf 450 € Basis, jedoch kann es sein, dass ich im Oktober noch Überstunden aus dem September ausgezahlt bekomme. Wie läuft das dann ab? Wäre es da Sinnvoller, die neuen Vertrag erst ab dem 15.10 laufen zu lassen, sodass das Gehalt aus dem neuen Job & die Überstunden zusammen auf 450 € kommen?
Danke für die Hilfe!
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Hallo,
ich arbeite in einer Spediton als aushilfe mit einem Monatsverdienst von 450€. Wenn ich in einem Monat mehr als 45std arbeite, dann werden die überstunden in den nächsten Monat geschoben und bei weniger verdienst abgebaut.
Nun hatte mein Cheff anfang des Jahres nicht genug Arbeit für mich und zusätzlich hatte ich noch eine Operation weswegen ich einen längeren ausfall hatte.
Meine Frage ist, da ich nun etwa 1.400€ verdienstausfall hatte, ob mein cheff mir, wenn ich bis zum ende des jahres genug arbeite, mir mehr geld auszahlen darf, solange ich nicht die grenze von 5400€ überschreite?
Mit freundlichen Grüßen
Levin
Liebes Team , ich arbeite zusätzlich zu meinen Hauptjob seit April 2021 in einem Testzentrum auf 450€ Basis . Die Beschäftigung ist nur übergangsweise und ich habe bereits 3 Mal die Grenze von 450€ überschritten. Da es sich nicht um eine Nebenbeschäftigung von 12 Monaten handeln wird , sondern der Nebenverdienst nur so lang bestehen wird , wie das Testzentrum noch auf hat , bin ich davon ausgegangen , dass ich nur darauf achten muss den Jahresfreibetrag von 5400€ nicht zu überschreiten. Durch die Wortbeiträge bin ich verunsichert. Können Sie mir dazu eine Rückmeldung geben ?
Hallo,
ein Mitarbeiter ist seit dem 01.08.2020 als geringfügig entlohnter Mitarbeiter angestellt. Das monatliche Einkommen liegt ca. immer bei 400,00 €. Bereits im Juni 2021 wurde die Grenze von 450 € überschritten (aufgrund von kurzfristiger Krankheitsvertretung). Der Mitarbeiter hatte deshalb 678,00 € SV Brutto in diesem Monat. Im September wird die Grenze aus dem selben Grund und mit dem gleichen Gehalt wieder überschritten. Mit der aktuellen Arbeitszeit/Stundenlohn ist es von Oktober bis Dezember nicht möglich noch unter der Grenze von 5.400,00 € zu bleiben.
Wie ist das zu beurteilen?
Vielen schon Mal für die Rückmeldung.
Guten Tag. Neben einer Festanstellung in der Gastronomie, arbeitet meine Bekannte z.Zt. als geringfügig Beschäftige in einem Supermarkt. Durch kurzfristige krankheitsbedingte Ausfälle soll sie in diesem Monat erstmalig mehr als 450€ verdienen.
Hat dieser zusätzl. Verdienst einfluss auf ihr Kurzarbeitergeld, das sie aufgrund ihrer Festanstelllung bezieht?
DANKE!
Hallo,
ich werde aus betrieblichen Gründen meine Vollzeitbeschäftigung im Zeitraum vom zunächst 01.10.2021 bis zum 31.03.2022 reduzieren und möchte daher meine Tätigkeit im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung in dieser Zeit ausweiten, um den geringeren Verdienst damit zu kompensieren. Bisher habe ich im Minijob im laufenden Jahr durchschnittlich etwa 270,00 € monatlich verdient. Bei einer Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung würde ich dort monatlich etwa 750,00 € verdienen. Das heißt, ich bliebe für das Jahr 2021 insgesamt unter der 5.400,00 €-Grenze.
Nun frage ich mich aber, wie es sich auswirkt, wenn ich im gesamten obigen Zeitraum von 6 Monaten jeweils mehr als 450,00 € im Rahmen des Minijobs verdiene. Ausgehend davon, dass ich ab dem 01.04.2022 meine Hauptbeschäftigung wieder ausweiten werde, würde ich ab April 2022 im Minijob wieder nur etwa 270,00 € monatlich verdienen und damit im Jahr 2022 auch wieder unter 5.400,00 € liegen. Gilt in dieser Konstellation nun eine durchgehende Sozialversicherungsfreiheit oder ist es nicht möglich, 6 Monate hintereinander, wobei jeweils 3 Monate in unterschiedliche Kalenderjahre fallen, mehr als 450,00 € monatlich sozialversicherunsgfrei im Rahmen des Minijobs zu verdienen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Hallo,
gilt die Kündigung einer Kollegin auch als unvorhersehbares Überschreiten?
Ich arbeite in einer Arztpraxis und meine Chefin fragt, ob ich mehr aushelfen könnte, bis eine neue Kollegin gefunden ist. Natürlich nur in dem erlaubten Zeitraum von 3 Monaten dann.
Liebe Grüße
Ich arbeite Dienstags, Freitags jeweils 4 Stunden und Samstags 3 Stunden. Der Monat Oktober hat dieses Jahr 4 Dienstage und jeweils 5 Frei- und Samstage somit wären es 51 Stunden und 489,60€ aber das zählt nicht unter den Punkt unvorhersehbar? Ich hatte diese Jahr aber auch 2 Monate Elternzeit und somit (2×450€) 900€ „frei/übrig“ bis zur Jahreshöchstgrenze von 5400€?
Habe im Juli minijob begonnen neben meinem hauptberuf noch..
dürfte ich monatlich mehr wie 450 euro machen???
wenn ja wie oft bzw wieviel mehr darf ich??
Ich gestarten 15.5. mit meinem job, interesirt mich wie viel kann ich verdinen fur dieses ganze jahr.
Bei uns hat erst die Leitung, dann 2 Mitarbeiter gekündigt. Nun bin ich eingesprungen -unvorhersehbares Ereignis.
Wie lange ist diese Situation unvorhersehbar?
Wir haben bis jetzt keine Leitung.Trotz Annoncen und Vorstellungsgesprächen ohne Erfolg. Eine mündliche Zusage wurde Ende September auch wieder zurückgezogen.
Darf ich dann die 4 Monate ausnutzen ? Es betrifft den Zeitpunkt Juli-September bzw. Oktober.
Hallo, ich habe im November 2020, sowie im Januar und September 2021 mehr als 450€ verdient. Darf ich im Oktober 2021 auch noch einmal unvorhersehbar mehrarbeit leisten ohne Sozialversicherungspflichtig zu werden?
Hallo, danke für die schnelle Antwort. Ich muss jedoch noch einmal nachfragen. Meine Oktoberüberstunden würden erst in der Novemberabrechnung vergütet werden. Somit hätte ich die 450€ Grenze dann im November 2020 sowie im Januar, September und November 2021 überschritten. Wäre dies auch noch im Rahmen der Sonderregung mit der Verdienstgrenze vereinbar?
In meinem Hauptberuf befinde ich mich bis Ende des Jahres in Kurzarbeit. Ich habe schon seit vor Corona einen 450 € Job. Im Juli 2020, August 2020, April 2021 und Mai 2021 habe ich mehr als 450 € verdient. Jetzt ist eine Vollzeitkollegin erkrankt und ich wurde gefragt, ob ich ihre Schichten übernehmen könnte. Darf ich überhaupt im Oktober 2021 über 450 € verdienen? Wenn das Jahr von Oktober 2020 bis Oktober 2021 zählt hätte ich bisher nur 2 Monate in denen ich mehr als 450 € verdient habe… Oder zählen wegen Corona die Monate Juli 2020 und August 2020 mit und ich hätte meine 4 Monate schon voll?
Hallo,
eine Mitarbeiterin ist ab dem 01.05.2021 als geringfügig Beschäftigte in das Unternehmen eingetreten. Von Mai bis August war ihr monatlicher Verdienst je 450€. Sie übt weiterhin eine Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aus. Aufgrund eines Krankheitsausfalls einer Kollegin, müsste die Mitarbeiterin in ihrem Minijob für September und Oktober 2021 als Krankeitsvertretung über die 450€ Grenze hinaus beschäftigt werden. Der monatliche Verdienst würde sich dadurch auf ca. 1.500€ monatlich erhöhen. Liegt damit weiterhin ein Minijob vor. Gibt es betragsmäßigen Höchstgrenzen die zu berücksichtigen sind. Müssen wir den Jahresverdienst von max. 5.400€ oder in dem Fall bei 8 Monaten Beschäftigung max. 3.600€ beachten? Danke
Hallo,
eine Aushilfe auf Minijob-Basis hat bisher nur im Januar 2021 ca. 100 € verdient, die weiteren Monate dann nicht mehr. Sie war aber auch nicht abgemeldet, sondern wurde mit Unterbrechung geschlüsselt. Jetzt im Oktober übernimmt sie eine Urlaubsvertretung und verdient dann in diesem Monat 650 €. Für die Monate November und Dezember ist sie mit einem monatlich Verdienst von 100 € geplant.
Ist der Minijob durch die Urlaubsvertretung und das Überschreiten der 450 € gefährdet?
Vielen Dank.