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Minijobs: Darum ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag wichtig

Der Verdienst, die Arbeitszeit und der Urlaubsanspruch – wird ein neuer Minijob aufgenommen, vereinbaren Arbeitgeber und Minijobber alle wesentlichen Arbeitsbedingungen. Oft kommt es vor, dass diese Vereinbarungen nur mündlich getroffen werden. Wir erklären in diesem Beitrag, warum es wichtig ist, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu schließen.

Was ist ein Arbeitsvertrag?

In einem Arbeitsvertrag werden die zwischen dem Arbeitgeber und dem Beschäftigten getroffenen Vereinbarungen über die Ausgestaltung der Beschäftigung festgehalten. Er enthält die Rechte und Pflichten für beide Seiten. Das gilt auch für Minijobs. Im Arbeitsvertrag werden unter anderem der Beginn und die Dauer des Minijobs, die Arbeitszeit, Urlaubsansprüche oder Kündigungsfristen geregelt. Auch eine Beschreibung der Tätigkeit sollte enthalten sein.

Was passiert, wenn etwas im Arbeitsvertrag nicht geregelt wird?

Werden bestimmte Themen wie zum Beispiel die Arbeitszeit, die Pausenregelung oder Kündigungsfristen nicht gesondert geregelt, gelten in jedem Fall mindestens die gesetzlichen Bestimmungen. Bestehen im Betrieb Tarifverträge oder sonstige Vereinbarungen, so gelten diese ebenso für Minijobber, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag erwähnt wird.

Was darf nicht im Arbeitsvertrag enthalten sein?

Arbeitnehmer dürfen im Arbeitsvertrag nicht schlechter gestellt werden, als es Gesetze, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen vorsehen. Das gilt für Minijobber wie für alle anderen Beschäftigten auch. Ausgenommen hiervon sind nur Regelungen, die laut Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ausdrücklich als Ausnahme vorgesehen sind.

Warum ein schriftlicher Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag kann schriftlich, aber auch nur mündlich geschlossen werden. Der mündliche Arbeitsvertrag sollte jedoch die Ausnahme sein. Vor beiderseitigen Missverständnissen über die besprochenen und vereinbarten Arbeitsbedingungen schützt ein schriftlicher Arbeitsvertrag. Durch ihre Unterschrift dokumentieren Minijobber und Arbeitgeber, dass sie sich über die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses einig sind.

Unser Musterarbeitsvertrag enthält bereits die wichtigsten Punkte, die in einem Arbeitsvertrag enthalten sein sollten. Er kann nach Bedarf um weitere Regelungen ergänzt werden und auch Hinweise auf bestehende Tarifverträge oder Vereinbarungen enthalten.

Neu ist unser Merkblatt zum Muster-Arbeitsvertrag. Dieses enthält wichtige Informationen, die bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags beachtet werden sollten:

  • Grundlegendes zum Arbeitsvertrag
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Mutterschaft (U1 und U2)
  • Bezahlte Freistellung nach § 616 BGB (z. B. wegen Pflege eines kranken Kindes, amtliche Termine oder auch angeordnete Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz)

TIPP: Als Ergänzung zum Arbeitsvertrag empfehlen wir den Personalfragebogen. Mit diesem können die persönlichen Angaben des Minijobbers erfragt werden, die für die Beurteilung der Beschäftigung und Anmeldung bei der Minijob-Zentrale notwendig sind.

Was muss auch bei einem mündlichen Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden?

Wird kein schriftlicher Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Minijobber geschlossen, muss der Arbeitgeber dem Minijobber spätestens einen Monat nach Beginn des Minijobs einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen aushändigen.

Dies gilt für alle Minijobber, die nicht nur vorübergehend als Aushilfe (höchstens einen Monat) beschäftigt werden.

Der Nachweis muss Folgendes enthalten:

  • Name und Adresse des Arbeitgebers sowie des Minijobbers
  • Beginn des Minijobs
  • Beginn – und bei befristeten Arbeitsverhältnissen – auch die voraussichtliche Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Art der Tätigkeit
  • Arbeitsort
  • Arbeitszeit
  • Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
  • Zusammensetzung, Höhe und Fälligkeit des Verdienstes – einschließlich Zuschlägen, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen sowie anderen Bestandteilen des Verdienstes
  • Kündigungsfristen
  • Hinweis auf geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Der schriftliche Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen muss vom Arbeitgeber unterschrieben sein und dem Minijobber im Original ausgehändigt werden. Ein Nachweis in elektronischer Form ist somit ausgeschlossen.

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Petra Ruschkowski
PR
Petra Ruschkowski

Hallo, bin 63 Jahre alt, noch nicht in Rente, und durch Corona und einer überstandenen Gürtelrose, fühle ich mich ietzt wieder in der Lage einen Minijob auszuüben.
Gesagt getan, habe eine Stelle als Haushaltshilfe
gefunden, bei einem fast 80 Jährigen Herrn.
Der Arbeitsvertrag wurde mündlich gemacht.
Einmal die Woche 4 Std. bei 14 € Stundenlohn.
Alles ist schon bei der Minijob Centrale angemeldet.
Das Jobcenter jedoch will einen Arbeitsvertrag,
bin ich verpflichtet diesen auch schriftlich zu machen?

Beate Bootz
BB
Beate Bootz

Ich möchte einem Mieter die Gehweg und Hofreinigung einschl. Winterdienst für 100€ machen lassen. Zur Zeit macht das eine Firma, 2 Mal im Monat, je 1 h.. Dazu käme Hoftor für die Müllabfuhr öffnen, Salztabletten bei der Enthärtungsanlage nachfüllen.
Der Mieter bekommt die Miete vom Jobcenter und würde sich über die 100€ sehr freuen. Ich will alles rechtlich richtig machen mit Arbeitsvertrag usw. Wie gehe ich da am besten vor?

Ilona
IL
Ilona

Bin als Minijober eingestellt ,meine Stunden im Monat 100 und bekomme 1000€ Brutto.Jetzt habe ich 336 bezahlte Überstunden ,was so gewollt ist vom Arbeitgber .Ist das Rechtens !

Sam Stanley Fische...
SF
Sam Stanley Fische...

Hallo.
Ich arbeite jetzt seit einem Jahr bei einem Arbeitgeber in der Gastronomie. Mir wurde nie ein Arbeitsvertrag vorgelegt, und auch niemanden der als Aushilfe dort arbeitet, ist es also möglich den Arbeitgeber rechtlich anzuklagen? Mir wurden auch nie Arbeitsbedingungen vorgelegt, nur die Hausordnung, und wir haben uns weder mit Handschlag, noch mit Unterschrift geeinigt, ich habe nichtmal mit dem Arbeitgeber direkt gesprochen.
Liebe Grüße

Patricia Kaiser
PK
Patricia Kaiser

hallo
Ich habe einen Vertrag da nicht drinnen steht das urlaub bezahlt wird…hab ich dann keinen urlaub mit bezahlung? Wäre nett um eine Antwort.

Sivas
SI
Sivas

Aufgrund des Umstandes, dass Minijobber weder Kurzarbeiter- noch Arbeitslosengeld erhalten, sollte diese Form der Arbeitnehmeranstellung verboten werden !
Viele Minijobber, die nur nach ‚Bedarf‘ gearbeitet haben, haben aufgrund der Corona-Krise – Gar Nichts !
Der Verweis auf die Grundsicherung ist eine Beleidigung ordentlich Arbeitender.

Ulrike Duits
UD
Ulrike Duits

Ich habe selbst jetzt nach acht Wochen keinen Arbeitsvertrag, und dann war ich keine Bürokraft mehr, sondern Putzfrau. Jetzt hat sie mir grundlos fristlos gekündigt. Jetzt stimmt alles nicht mehr was angesprochen wurde weil drei andere noch dabei waren und eine alles bestätigt was wir besprochen haben, angeblich. Um die Stundenzahl fängt die Dame jetzt auch noch an zu feilschen. Ich habe ihr von Anfang an gesagt das ich Schwerbehinderte bin. Nachdem ich einige Zeit dort gereinigt habe, nebenher bekam ich die Diagnose das ich schwere Arthrose in den Händen habe und dies teilte ich ihr mit und das ich deshalb nicht putzen kann und dafür auch nicht eingestellt wurde. Zweimal hat sie mir geschrieben es läge ein Vertrag auf dem Schreibtisch, stimmte aber nicht. Und jetzt eben die fristlose Kündigung. Sie war letzte Woche auf Lehrgang und dahätten ihre zeitweise Mitbewohnerinen ihr mitgeteilt das sie eine Aufgabe bräuchten und damit war ich dann ganz raus.

Team der Minijob-Z...
TZ
Team der Minijob-Z...

Hallo,
ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht zwingend notwendig. Arbeitgeber müssen ihrem Minijobber allerdings spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich aushändigen.
Folgende Angaben muss der schriftliche Nachweis beinhalten:
Name und Anschrift der Vertragsparteien
Beginn – und bei befristeten Arbeitsverhältnissen – auch die voraussichtliche Dauer des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsort
Art der Tätigkeit
Zusammensetzung, Höhe und Fälligkeit des Verdienstes – einschließlich Zuschlägen, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen sowie anderen Bestandteilen des Verdienstes
Arbeitszeit
Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
Kündigungsfristen
Hinweis auf geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
Eine Musterarbeitsvertrag finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link: https://t1p.de/MJZE-Muster-Arbeitsvertrag
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale

Anonymous
AN
Anonymous

Was gehört alles zu einem schriftlichen Arbeitsvertrag?