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Minijobs: So können sich Bezieher von Arbeitslosengeld etwas hinzuverdienen

Wer Arbeitslosengeld bekommt, kann sich mit einem Minijob etwas hinzuverdienen. Was dabei zu beachten ist und welche Tätigkeiten dafür besonders in Frage kommen, erfahren Sie hier.

Arbeitslosengeld I und Minijob

Arbeitslosengeld I (ALG I) erhalten Arbeitslose von der Agentur für Arbeit. Haben sie neben dem Arbeitslosengeld noch weitere Einkünfte, sind diese der Agentur für Arbeit zu melden. Die Arbeitsagentur prüft dann, ob die zulässige Hinzuverdienstgrenze überschritten wird. Wird diese Grenze überschritten, führt dies zu einer Kürzung der Leistung.

Beim ALG I gilt ein Freibetrag in Höhe von 165 Euro. Solange Arbeitslose in ihrem Minijob nicht mehr verdienen, erhalten sie die Leistung der Arbeitsagentur weiterhin in voller Höhe. Die Freibetragsgrenze kann jedoch vereinzelt auch höher sein. Informationen erhalten Bezieher von ALG I bei der Agentur für Arbeit.

Generell gilt, dass Bezieher von ALG I regelmäßig nur weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten dürfen. Sobald sie mehr arbeiten, gelten sie nicht mehr als arbeitslos und der Anspruch auf ALG I fällt weg.

Beziehern von ALG I empfehlen wir, sich vor Aufnahme eines Minijobs an ihre zuständige Agentur für Arbeit zu wenden.

Arbeitslosengeld II und Minijob

Das Bürgergeld erhalten Hilfebedürftige als Grundsicherung von den örtlichen Jobcentern. Neben dem Bezug von Bürgergeld darf ein Minijob unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit ausgeübt werden. Allerdings gilt hier ein Freibetrag von 100 Euro monatlich. Verdient der Arbeitnehmer mehr, wird der Verdienst anteilig auf das Bürgergeld angerechnet. Nur in Einzelfällen kann der Freibetrag 100 Euro pro Monat überschreiten. Auch Bezieher von Bürgergeld empfehlen wir, sich vor Aufnahme eines Minijobs beim zuständigen Jobcenter zu informieren.

Minijobs im Privathaushalt für Arbeitslose besonders attraktiv

Minijobs im Privathaushalt können für Bezieher von Arbeitslosengeld besonders interessant sein. Viele Privathaushalte suchen Unterstützung bei der alltäglichen Hausarbeit. Dies sind häufig Jobs für wenige Stunden in der Woche. Der Verdienst liegt daher häufig innerhalb der Freibetragsgrenzen für den Bezug von ALG I und Bürgergeld. Minijobber arbeiten im Privathaushalt unter anderem als Haushaltshilfe, Gartenhilfe, Kinder- oder Seniorenbetreuer sowie als Tiersitter.

Übrigens: Auf der Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale kann man kostenlos und einfach einen Minijob im Privathaushalt finden – und das deutschlandweit.

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Arno BRUNNER
AB
Arno BRUNNER

Bei einer Anfrage und Auskunft des Jobcenters Bad Homburg wurde der Mitarbeiterin eines Mandanten von mir mitgeteilt, das alle Einkünfte unbegrenzt an zu rechnen sind, was auch vom Amt getan wurde. Die Bezüge wurden darauf hin erst einmal anteilmäßig gekürzt !!!
Erst auf Grund meiner Reklamation, ist es wieder rückgängig gemacht worden.
So werden die Antragsteller gezielt, bewusst und vorsätzlich betrogen.

Gerd Reichenbach
GR
Gerd Reichenbach

Nun ja, das ist man ja gewohnt; ich selbst musste bis vor das Landessozialgericht gehen, damit meine monatliche Wohnungsmiete anerkannt wurde, obwohl ich das von meinem Vermieter ordnungsgemäss unterschriebene und dafür vorgesehene Formblatt über den Nachweis der Miethöhe und außerdem die entsprechenden regelmäßig Mietzahlungen vorgelegt vorgelegt hatte. Zur Begründung trug die Verwaltung vor, dass ich keinen schriftlichen Mietvertrag vorglegt hätte und die Vorlage eines solchen sein zwingend erforderlich sei, um die beantragten Leistungen zu beantragen; ein mündlicher Mietvertrag, wie in meinem Falle, könne nicht anerkannt werden. Die unteren Gerichtsinstanzen hatten dann diese widerrechtliche Haltung lapidar und willfährig bestätigt. Wenn das ob der Willkür der Behörde gegenüber einem Hilfesuchenden nicht so traurig gewesen wäre, dann hätte man sich danach so richtig süffisant darüber freuen können, wie das Landessozialgericht am Ende dem Jobcenter in einem ausführlichst begründeten letztinstandlichen Urteil seine widerrechtliche Entscheidung um die Ohren schlug.

Igor Lazarov
IL
Igor Lazarov

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Proble. Ich habe von 1.09.2017 bis 30.02. 2018 ALG1 bekommen. Aber von Januar bis April hatte ich einen MiniJob gefunden. Als ich den Job gefunden habe, habe ich die Agentur gefragt, ob ich arbeiten kann und wie viele Stunden ich pro Monat arbeiten kann. Dort sagten sie mir, dass ich arbeiten könnte und ich fing an zu arbeiten. Niemand hat mir gesagt, dass ich es ausdrücklich melden sollte.
Vor ein paar Tagen habe ich einen Brief wegen Betrugs und strafrechtlicher Verantwortung von Hauptzollamt erhalten. Kann mir jemand sagen, welche Strafe ich in dieser Hinsicht erwarten sollte? Meine deutsche Sprache war zu dieser Zeit so schlecht, dass alles, was mir gesagt wurde, ich verstand es wahrscheinlich nicht. Kann mir jemand dabei helfen?
Mit freundlichen Grüßen

tommy
TO
tommy

Habe eine Frage zum Sachverhalt: Bsp. Ich bekomme 1000€ ALG1 und im nebenjob 450€. 450€-165€ = 285€ . 1000€ -285€ = 715€. Gehe ich also 45 stunden arbeiten für effektiv 165€ mehr?

Alabama71
AL
Alabama71

Ich fände es irgendwie aber viel wichtiger die Leute in ein normales Arbeitsverhältnis zu bringen. Ich meine, es wird ja nicht gleich ein Headhunter anrufen und zur Stelle in Führungsposition einladen, aber man sollte ein solides Fundament erhalten, auf dem man aufbauen und sich hocharbeiten kann.

Mahmoud Taleb
MT
Mahmoud Taleb

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe ein Problem.
Zurzeit bin ich Arbeitslos II und arbeite als Filmer in Cottbus in Minijob. Ich bekomme Aufträge in Berlin, Leipzig und Cottbus und Umgebung. Ich muss die Fahrtkosten selber in Vorkasse bezahlen, dann erhalte ich diese Fahrtkosten als Erstattung mit meinem Lohn im folgenden Monat.
Deser Monat wurde die Fahrtkosten mit gesamten Lohn abgerechnet, dann bin ich zum Jobcenter gegangen und habe es nachgefragt, warum wurden die Fahrtkosten abgerechnet. Sie haben mir gesagt, dass ich kein Recht habe, die Fahrtkosten zu nehmen, weil alles was ich vom Arbeitgeber bekomme, sind Nebeneinkommen. Wohl wissend, dass an der Lohnabrechnung steht, dass die Fahrtkosten frei sind, außerdem habe ich schon der Leistung einen Nachweis vom Arbeitgeber gegeben. Und der Nachweis geht es um, dass ich die Fahrtkosten selber bezahlen muss, dann erhalte ich diese Fahrtkosten als Erstattung mit meinem Lohn.
Ich würde wissen, ob ich Recht habe, diese Fahrtkosten zu nehmen oder das Jobcenter Recht hat.
Mit freundlichen Grüßen

Schreyer
SC
Schreyer

Wenn ich mein Minijob Kündige bekomm ich dann eine Sperre vom alg1 ?

reszka
RE
reszka

Die Bezüge wurden darauf hin erst einmal anteilmäßig gekürzt !!!
Das gleiche ist bei mir passiert…ich bin arbeitlos seit 1.11.2018, zuerst hat arbeitsagentur von mainz verlangt von mir lohnabrechnungen (ca. 177 € mtl.) von 11.2018 bis 10.03 2019 was ich sofort getan habe.dan bekomme ich ein brief das ich aber schon länger bezieher nebenjob muss ich von 1.11.2017 bis 10.2018 nachweisen. und so wurde ich betrogen und am ende april haben die mir berechnet wie ich were 450€ nebenjob verdient und sofort kommt anrechnungsbetrag von -285 € natürlich die haben bekommen von mir die restlichen lohnabrechnungen von11.2017 bis 10.2018 (ca.239€ mtl.) Nur aber 239€ diese geld bekomme ich nicht mehr…ich trage prospekte aus, früer muss ich sortieren ab ende 2018 nicht mehr, machine macht das, deswegen ist das unterschied mit geld…und jetzt kommt bestimmt eine überaschung die werden abrechnen von 239€ nebenjob oder die ziehen mir noch mal von 450€? mfg. marian

Sabine Werner
SW
Sabine Werner

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Altersberentet und seit 3 Jahren als Mini-Jobberin bei der ******** angestellt. Arbeite im sozialen Dienst, Hilfen im Alltag. Habe vier Patienten in der Woche, die ich an festgelegten Tagen, in ihrem Zuhause
besuche. Seit zwei Jahren zahlt der Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit den Lohn weiter, bezahlten Urlaub gibt es generell nicht… Wir sind insgesamt 70 Mitarbeiter, in diesem Dienst.
Seit über zwei Jahren möchten wir den Feiertag, der regelmäßig ein Arbeitstag ist, bezahlt bekommen. Der Geschäftsführer erfindet immer neue Erklärungen, warum
nicht gezahlt wird. Nun haben wir Alle eine Dienstanweisung zur Arbeitszeit erhalten.
Eine Vergütung erfolge nur für tatsächlich erbrachte Arbeitseinsätze beim Patienten.
Die Einsatzzeiten seien so zu planen, dass Einsätze beim Patienten nicht auf einen
Sonn- oder Feiertag fallen. Soweit Einsätze beim Patienten feiertagsbedingt ausfallen, oder durch deren Erkrankung, Urlaub, Krankenhausaufenthalte, o.ä.,
also somit eine wöchentlich reduzierte Betreuungsleistung abgerufen wird, entfallen diese Arbeitseinsätze ersatzlos. Eine Vergütung erfolge hierfür nicht.
Dieses Schreiben sollen wir unterschreiben, was ich nicht tun werde, da es meinem
Rechtsempfinden widerspricht.
Meine Frage an Sie lautet : hat die Kirche arbeitsrechtlich Sonderrechte ???
Wie sollen wir uns verhalten ? Was kann uns passieren ?
Es wird bereits gemunkelt, dass das Kirchengericht eingeschaltet werden soll.
Neuerdings spricht der Geschäftsführer davon, wir wären ja flexibel und auf
Abruf eingestellt. Das entspricht absolut nicht den Tatsachen. Mein Arbeitsvertrag enthält keinerlei Vereinbarung darüber und somit ist meines
Erachtens diese Aussage nicht gerechtfertigt.
Für eine Antwort ihrerseits wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine

Lange, Sabine
LS
Lange, Sabine

Handelt es sich bei den Angaben zum Hinzuverdienst um die Nettobeträge die der Arbeitnehmer ausgezahlt bekommt, oder sind das die Bruttobeträge?

oksana
OK
oksana

Guten Tag!
Ich habe solche Frage: Bekomme ich eine ALG1 Sperre, bei Selbstkündigung und gleichzeitige Arbeitswechseln auf Minijob (weniger als 165Euro)?

Nici Winkler
NW
Nici Winkler

Hallo,
ich habe neben meiner Hauptbeschäftigung einen Minijob. Meine Hauptbeschäftigung wird wegen Insolvenz beendet. Meinen Minijob habe ich weiterhin.
Meine Frage: wenn ich mit meiner Hauptbeschäftigung arbeitslos werde, wird dann der bereits ausgeübte Minijob bei der Berechnung des AGL1 berücksichtigt? Bzw wird mir dann weniger AGL1 bezahlt weil ich den Minijob bereits ausübe?
Vielen Dank!

Maria
MA
Maria

Sind die 165 Euro netto oder brutto?

Jutta
JU
Jutta

Ich habe einen Minijob mit 150€/Monat und könnte im Dezember einen weiteren Minijob annehmen. Geht das, 2 Minijobs? Zudem die Frage ob die Einkünfte aus diesem 2. Minijob unter Berücksichtigung der entstehenden Kosten verrechnet werden können?

Thomas K.
TK
Thomas K.

Ich habe zum 01.12.2019 einen Bezieher von ALG 1 auf Minijob-Basis eingestellt.
3,5 Std./Woche –> 160 € / Monat.
Da ALG 1 sehr gering ist, hat mein Mitarbeiter noch zusätzliche Leistungen (ALG II) erhalten.
Von den 2x 160 € für 12.2019 + 01.2020 soll der Mitarbeiter nun ca. 218 € zurückzahlen.
Zumindest der monatliche Freibetrag für ALG II-Empfänger in Höhe von 100 € / Monat hätte hier doch angerechnet werden müssen, oder?

Sonja
SO
Sonja

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe bis 15.5.20 Arbeitslosengeld 1 und arbeite als Minijob monatlich 160€.
Ich bekomme monatlich ca,700€.
Wird mein ALG1 abgerechnet wenn ich im Mai bis 450€ verdiene?
Wenn ja, möchte ich wissen ,wie viel ALG1 bekomme ich?
Ich warte auf Ihre Antwort .
Mit freundlichen Grüßen

Eine Frage
EF
Eine Frage

Guten Tag,
ich beziehe momentan ALG1 und Aufstockungen durch Hartz4. Nun habe ich die Moeglichkeit monatlich 100Euro durch eine Projektbegleitung hinzuzuverdienen, frage mich allerdings ob die Freibetraege bei ALG1 und Hartz4 auch weiterhin fuer mich gelten durch diesen doppelten Bezug?
Ich bekommen circa 500Euro an ALG1, und ungf. den selben Betrag von Hartz4.
Vielen Dank bereits!

groebler
GR
groebler

Wenn ich bei ALG2 einen Minijob habe, dann habe ich zwar 100,- € Freibetrag, aber auch die Unkosten für Auto um in die Arbeit zu fahren (Benzin, Steuer, Verschleiß, Versicherung…). Dem Jobcenter ist es egal, ob ich dafür mehr Aufwand habe. Unterm Strich ist es eine Milchmädchenrechnung und die stille Aufforderung zu Haus zu bleiben oder Provokation zur Schwarzarbeit. Es demotiviert mich „jeden zumutbaren Job anzunehmen“, aber im Endeffekt nichts dabei zu verdienen. Im Gegenteil: Ich hab das Gefühl, das JC will überhaupt nicht, dass man arbeiten will und von denen unabhängig werden will.

O.H.
OH
O.H.

Wenn ich jetzt bereits in Teilzeit arbeite und gleichzeitig im Minijob und ich verliere den Teilzeitjob, wird mir dann auch alles vom Minijob über 165€ abgerechnet? Schließlich brauche ich zum Leben den Teilzeitjob + 450€. So wären es ja dann nur noch Teilzeitjob x ca. 0,65 + 165. Da komme ich ja gar nicht mehr klar.

IMTIAS HASAN
IH
IMTIAS HASAN

Ich nehme ALG 1 und möchte mich für ALG 2 bewerben. Ist es möglich, gleichzeitig ALG1 und ALG2 zu bekommen?.

Wolfgang
WO
Wolfgang

Wird der Verdienst von einem langjährigem 450€ Job bei unerwarteter Arbeitslosigkeit auf das AG angerechnet, wenn man den Nebenjob weiter ausübt?

Marcus
MA
Marcus

bei der Kürzung des ALG 1 ist ja auch die wöchentliche Arbeitszeit als Minijobber maßgeblich.
Wird hier Woche für Woche beurteilt und ggf. gekürzt bzw. Alge 1 gestrichen oder ist der
Durchschnitt eines Zeitraumes maßgeben?