
Minijobs und betriebliche Altersvorsorge – So können Sie die Vorteile nutzen!
Viele Arbeitgeber bieten auch ihren Minijobbern eine betriebliche Altersvorsorge an und geben ihnen dadurch die Möglichkeit einer zusätzlichen Absicherung im Alter. In unserem Magazin erklären wir, was eine betriebliche Altersvorsorge ist und wie sich eine Entgeltumwandlung auf den Minijob auswirkt.
Was versteht man unter einer betrieblichen Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine zusätzliche Altersvorsorge über den Betrieb. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, Teile ihres Verdienstes in Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Das nennt man Entgeltumwandlung. Hier wird ein bestimmter Betrag vom Bruttoverdienst als Beitrag für eine betriebliche Altersversorgung verwendet.
Es gibt 5 verschiedene Möglichkeiten: Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, Direktzusage und Unterstützungskasse. Den Durchführungsweg wählt grundsätzlich der Arbeitgeber aus.
Bis zu welcher Höhe ist der Betrag an eine betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei?
Wenn die Entgeltumwandlung 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigt, ist sie beitragsfrei. Im Jahr 2019 sind das 3.216 Euro, also monatlich 268 Euro. Somit sind alle Beiträge an die betriebliche Altersvorsorge bis zu dieser Grenze beitragsfrei.
Kann jeder Minijobber Entgelt umwandeln?
Jeder Minijobber hat die Möglichkeit der Entgeltumwandlung. Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben jedoch lediglich rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Für Minijobber, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, bedeutet dies aber nicht, dass eine Entgeltumwandlung nicht möglich ist. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können auch rentenversicherungsfreie Minijobber Beiträge an eine betriebliche Altersvorsorge zahlen.
Arbeitgeberzuschuss
Seit dem 1. Januar 2019 müssen Arbeitgeber bei Neuabschlüssen einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung einen Arbeitgeberzuschuss zahlen, soweit durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Die Verpflichtung gilt, soweit keine abweichenden tarifvertraglichen Regelungen entgegenstehen.
Für bis zum 31. Dezember 2018 abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen ist erst ab 2022 der entsprechende Zuschuss zu zahlen.
Der Arbeitgeberzuschuss beträgt 15 % des Umwandlungsbetrages und ist zugunsten des Arbeitnehmers an die jeweilige Versorgungseinrichtung weiterzuleiten. Dieser Arbeitgeberzuschuss ist beitragsfrei zur Sozialversicherung. Wird durch den Arbeitgeberzuschuss der beitragsrechtliche Freibetrag für die Entgeltumwandlung überschritten, ist der den Freibetrag übersteigende Teil dem beitragsrechtlichen Arbeitsentgelt zuzurechnen.
Mehr als 450 Euro und trotzdem Minijobber?
Hat sich ein Minijobber für die betriebliche Altersvorsorge entschieden, reduziert sich der beitragspflichtige Verdienst um den Betrag der Entgeltumwandlung. Auch bei einer Prüfung, ob die monatliche 450-Euro-Grenze überschritten wird, ist dieser Betrag somit nicht zu berücksichtigen. Solange der monatliche Verdienst nach der Entgeltumwandlung bei maximal 450 Euro liegt, ist weiterhin von einem Minijob auszugehen.
Das Praxisbeispiel:
Eine Bürohilfe verdient monatlich 560 Euro brutto. Sie vereinbart mit ihrem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung in Höhe von 120 Euro zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge. Sie ist in der Rentenversicherung versicherungspflichtig.
Der umzuwandelnde Betrag von 120 Euro ist beitrags- und steuerfrei. Es ergibt sich folgende Rechnung:
560 Euro ./. 120 Euro = 440 Euro
Die Beschäftigung ist somit ein Minijob, weil der verbleibende Verdienst nach der Entgeltumwandlung die Grenze von 450 Euro nicht übersteigt.
Wie muss die Minijobberin angemeldet werden?
Der Arbeitgeber muss die Bürohilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden. Der zu verbeitragende monatliche Verdienst beträgt 440 Euro. Die Bürohilfe ist versicherungsfrei in der Kranken- Pflege und Arbeitslosenversicherung. In der Rentenversicherung liegt Versicherungspflicht vor.
Folgende Personengruppenschlüssel gibt der Arbeitgeber bei der Meldung an:
Personengruppenschlüssel: 109
Beitragsgruppenschlüssel: 6 1 0 0
Weitere Informationen zu dem Melde- und Beitragsverfahren gibt es hier.
223 Kommentare
Hallo!
Wenn ich nun einen schon seit längerem beschäftigten, sv.-pflichtigen Arbeitnehmer mit 460 € brutto habe und er nun eine betriebliche Altersvorsorge als Entgeltumwandlung in Höhe von 50 € abschließt, muss er dann als Minijobber umgemeldet werden? Verliert er dann seine Krankenversicherung?
Danke für die Rückantwort!
Sie schreiben, dass jeder Mini-Jobber die Entgeltumwandlung in Anspruch nehmen kann. Ist das auch so, wenn der Mini-Jobber noch eine Hauptbeschäftigung hat und in dieser Hauptbeschäftigung keine Entgeltumwandlung, sonder nur im Mini-Job-Arbeitsverhältnis eine hat? Ist dies überhaupt möglich?
Und was ist in Ihrem Beispiel der Bürohilfe mit dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15% der Entgeltumwandlung gemäß Betriebsrentenstärkungsgesetz?
In meinem Fall zahlt der Arbeitgeber nur den Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge (100€). Es wird kein Entgelt umgewandelt.
Die Arbeitnehmerin verdient 450€. Kann der Arbeitgeberzuschuss nun weiter gewährt werden oder ist die Minijobgrenze damit überschritten.
Hallo,
der Arbeitnehmer ist im Erziehungsurlaub. Er hatte schon immer eine BAV. Nach dem Mutterschutz möchte der Arbeitnehmer während der Elternzeit als Minijob für die Firma weiter tätig sein. Sein Gehalt beträgt 100,- EUR. Die Entgeltumwandlung der BAV beträgt aber auch 100,- EUR. der Arbeitgeberanteil 20,- EUR. Ist das bei einem Minijob von 100,- EUR möglich?
Eine Frage zu Ihrer Beispielrechnung. Die 15% AG-Zuschuss zur bAV müssen doch zusätzlich zum bisher geschuldeten Arbeitsentgelt gezahlt werden. Wieso ziehen Sie diese dann in Ihrer Berechnung vom bis dahin geschuldeten Entgelt ab?
Ich hätte gedacht die Rechnung lautet (560+15)-115=460.
Gilt die Regelung „Entgeldumwandlung max. €268 pro Monat“ auch für Frührentner, die einen Minijob ausführen?
Hallo,
ein Minijobber erarbeitet monatlich wenige Überstunden. Kumuliert auf das Jahr sollen diese Mehrarbeitsstunden im Dezember in eine Direktversicherung als Entgeltumwandlung fließen.
ich habe bisher noch nicht gelesen, dass dieser Verfahrensweg mit dem Aufbau eines Mehrarbeitskontos und anschließender einmaliger jährlicher „Entgeltumwandlung“ (=Abbau Mehrarbeitskonto) eine Möglichkeit ist, denke aber dass das grundsätzlich so legitim ist.
Wie lässt sich das Einsteuern: die Überstunden werden monatlich dokumentiert und gesammelt. Im Dezember wird dann der €-Betrag dieser Stunden ermittelt und als Entgeltumwandlung in der Abrechnung erfasst zzgl. AG-Zuschuss?
2. Frage: wenn der AN monatlich über seine 450 EUR kommt, dürfen diese Mehrstunden (die dazu führen) in das Mehrarbeitskonto überführt werden, welches dann jährlich einmal als Entgeltumwandlung in die DV überführt wird?
oder dürfen dies nur die Mehrarbeitsstunden bis 450 EUR sein, die dafür berücksichtigt werden dürfen?
Besten Dank!
Hallo,
ich beziehe ab Januar 2020 Arbeitslosengeld I. Ich müsste meinen Minijob auf 165,- Euro reduzieren, da die Agentur für Arbeit diesen Freibetrag festsetzt. Meine Direktversicherung (146 Euro montl.) wird zum Ende 2019 eingestellt. Soweit ich die vorherigen Beiträge verstanden habe, wäre es möglich, den Versicherungsbetrag von 146 Euro auf die 165,- Euro Minijobgehalt zu setzen (311,-) und über eine Gehaltsumwandlung hätte ich 165,- Euro netto als Minijobgehalt und somit keine Probleme mit dem Freibetrag bei der Bundesargentur für Arbeit.
Ist das so richtig?
Viele Grüße
Ana
Hallo
Die Krankenkasse“ zahlt für mich in die Rentenkasse“ aufgrund Pflege meines Kindes.Ich arbeite auf 450 Euro geringfügig ,habe mich bei meinem Arbeitgeber rentenversicherungsbeitragsfrei stellen lassen .Nun möchten wir eine Entgeldumwandlung für die Altersvorsorge machen.Geht das,wenn ich über die Krankenkasse (ist ja eigentlich auch Arbeitgeber) beitragspflichtig gemeldet bin oder muss ich grundsätzlich bei dem Arbeitgeber,wo ich Lohn bekomme ,beitragspflichtig in der Rentenkasse gemeldet sein um eine Entgeldumwandlung abzuschließen?
Ich beschäftige jemanden auf € 450,00 Basis, der nicht rentenversicherungspflichtig ist, und würde ihm gerne mit € 220,00 monatlich eine betriebliche Aletrsversorgung, also Zuschuss zur Direktversicherung, zukommen lassen. Geburtsdatum des Beschäftigten 24,11,1970. Ist das sinnvoll? Geht das mit ETFß
Vielen Dank
Hallo Team Minijob,
auf Ihr Praxisbeispiel bezogen, wenn die Bürokraft 10€ die Stunde verdient, ergeben sich 56 monatliche Stunden. Nach Abzug der Endgeldumwandlung bleiben 440€. Wenn ich diese 440€ dann durch die tatsächlichen Stunden (56h) dividiere, ergibt sich ja ein Stundenlohn von 7,86€. Unterlaufe ich damit nicht den Mindestlohn? Oder bleiben die 650€ Grundlage zur Berechnung des Stundenlohnes?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Wen ich jemanden habe, der 440 Euro verdient, kann ich ja z.B. 240 Euro in eine Pensionskasse für den Mitarbeiter einzahlen. Wie sieht es mit der Meldung an die Knappschaft aus. Weiterhin nur die 440 Euro? Oder muss ich die auch noch irgendwo bei der Meldung eintragen ?
wenn ich einen Minijob (450 Euro monatlich) annehme und der Arbeitgeber zahlt mir in eine Zusatzversorgungskasse insgesamt 6,2% ein (5,7 % AG Anteil, 0,5 % AN Anteil) übersteige ich dann die Jahresgrenze von 5.400 Euro oder gilt dies auch als Entgeltumwandlung und es bleibt bei einem Minijob?
Ich arbeite im 450 EUR-Neben-Job nur wenige Stunden und erhalte um die 200 EUR pro Monat. Könnte ich diesen Betrag rein theoretisch auch komplett umwandeln in eine betriebliche Altersvorsorge?
Hallo,
Mein Arbeitgeber möchte mich in die betriebliche Gruppenunfallversicherung einschließen. Die Beiträge sind Arbeitslohn. Wird das auf die 450 € angerechnet, oder bleibt der Beitrag unberücksichtigt?
besteht grundsätzlich auch für Beamte in einem Minijob die Möglichkeit eine bAV abzuschließen?
falls man auf die Rentenfreiheit verzichtet hat, da man die 40 Jahre für volle Beamtenbezüge nicht vollbekommt, besteht dann ein Rechtsnapsruch?
Hallo,
ich habe einen potentiellen Minijobber, der für 250 € im Monat aushilfsweise tätig sein möchte. Er möchte die 250 € nicht ausgezahlt haben sondern in voller Höhe als Altersvorsorge behandelt wissen. Ist dies möglich oder muss immer ein Bar-Anteil gezahlt werden. Falls es möglich ist, würden ja keine Beiträge an die Knappschaft fließen, oder?
Ich habe einen Angestellten, der 450 Euro verdient. Dieser möchte nun eine Entgeltumwandlung in Höhe von 250 Euro machen. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich ihm meine Beitragsersparnis von 34,20 Euro (ist Beamter=PKV) und da der Vertrag die Voraussetzungen des §100 EStG erfüllt, weitere 40 Euro im Monat dazugeben. Hieraus ergibt sich dann ein mtl. Betrag von 326,20 Euro, der in den Vertrag fliesst. Ich ziehe ihm aber nur die 250 Euro ab und überweise ihm 190,87 Euro (wegen Aufzahlung RV). Ist das so richtig?
Der Betrag liegt jedoch über den 268 Euro. Was hat dies für Konsequenzen für den Differenzbetrag bis 326,20 Euro?
Ich arbeite momentan für 500 Euro im Monat. Mit meinem Arbeitgeber habe ich eine Entgeltumwandlung in Höhe von 50,00 vereinbart, die in eine Betriebliche Altersvorsorge fließt. Mein Arbeitgeber möchte diesen Betrag gern um 30,00 aufstocken. Verliere ich dadurch meinen Minijobstatus?
Hallo, mein Arbeitgeber möchte eine Direktversicherung für mich abschliessen von monatlich 100 Euro. Ich verdiene 420 Euro. Meiner Meinung bin ich dann weiterhin als Minijobber angestellt?
Hallo,
ich beschäftige einen Minijobber mit 450 Euro, der diesen nebenher ausübt (hat also einen sv-pflichtigen Hauptjob). Der Minijob ist nicht rv-befreit. Für diesen Mitarbeiter wurde im Mai 2018 eine Direktversicherung mit 100 € mtl. abgeschlossen. Den kompletten DV-Beitrag von 100 € wird vom mir als AG-Zuschuss bezahlt. Im 1. Haupt-Arbeitsverhältnis gibt es keine baV.
Qualifiziert sich dieser Zuschuss für die baV-Förderung für Geringverdiener nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (vor allem im Hinblick dadrauf, dass es sein 2. Arbeitsverhältnis ist und es sich nicht um Gehaltsumwandlung handelt) ?
Vielen Dank.
Hallo zusammen,
ich will zum 01.04.2021 einen Mitarbeiter auf 450,00€ weiter beschäftigen.
Der Mitarbeiter bezieht dann eine Rente. Es existiert eine BaV in Form einer
Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung als Direktversicherung
die ich als AG zu 100% zahle. Kann das so beibehalten werden neben dem Minijob
oder muss da etwas verändert werden.
Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldung
MfG
H.Schneider
Hallo,
ich habe die gleiche Frage wie Herr Heinz Schneider.
Arbeitnehmer seit 1.1.21 in Rente und Weiterbeschäftigung ab 1.1.2021 als geringfügig Beschäftigter. Es existiert eine BAV in Form einer Rentenversicherung mit Entgeltumwandlung in Höhe 166,00€ sowie eine steuerfreie Zusatzversorgung aus Beiträgen an die ZVK-Bau.
Nach dem o.g. Beispiel wäre der Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst in Höhe von 616,00€, Gehaltsumwandlung 166,00€, AG-Anteil 24,90€ (15%) als geringfügig Beschäftigter bei der Minijob-Zentrale anzumelden.
Habe ich das so richtig verstanden?
Hallo,
meine Frage wäre, wie es aussieht, wenn der Arbeitgeber den Beitrag zur Altersvorsorge ganz trägt. Würde die in einer Weise dem Brutto so zugerechnet, dass der Mitarbeiter über die 450,00 Euro pro Monat kommt. Und muss auch hier der Schlüssel mit 6100 angewandt werden?
Freundliche Grüße
Hallo,
meine Frage wäre, ob es möglich ist, dass der Arbeitgeber (komplett alleine, ohne Entgeltumwandlung) einen Betrag in die betriebliche Altersvorsorge zahlen kann, wenn das monatliche Arbeitsentgelt schon bei 450 € liegt.
Verliere ich dann den Status als Minijobber?
Hallo
ich habe einen Minijob bei dem ab dem 01.04.2021 eine bAV (Direktversicherung) mit Gehaltsumwandlung und AG-Zuschuss anfällt. Verdienst mtl. 450,00 €; Gehaltsumwandlung 104,35 und AG Zuschuss 15,65 €. Der Minijob ist RV-Befreit. Ab Juli 2021 kommt zu dem Minijob eine Hauptbeschäftigung dazu. Kann ab Juli 2021 die bAV in der gleichen Form beim Minijob bleiben?
Hallo,
wir haben einen Mitarbeiter, der ab am 01.08.2020 in Rente ist und ab dem 01.08.2020 bei uns als MInijobber eingestellt ist. Er Verdient € 450,- pro Monat und hat eine AG-ZusatzversorgugBau von € 9,- pro Monat. Wir haben diese Zusatzversorgung als stfr. / svfr. eingestuft. Damit ist er bei uns als sozialversicherungsfreier Minijobber eingestellt mit Schlüsse 6500. . Ist dies richtig? Eine weitere Beschäftigung hat er nicht Wir bedanken uns für Ihre Antwort im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
folgender Fall: Minijoblerin mit bisher 450Euro, schließt eine DV mit 284,- Euro ab. Es gibt eine weitere sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, bei der ebensfalls eine Direktversicherung abgeschlossen ist.
Frage: Wie sieht es mit der Steuerbefreiung nach § 3Nr.63 EStG aus? Lt. Abrechnung sollen die Beiträge dann individuell versteuert werden. Wie funktioniert das im Minijob?
Der AG-Zuschuss muss nur im Rahmen der SV Ersparnis gewährt werden oder?
Lt. Abrechnung erhöht der AG-Zuschuss das Arbeitsentgelt und damit die Geringfügigkeitsgrenze.
Ist das dann alles überhaupt abrechnungstechnisch möglich? Eine zweite betriebliche Altersversorgung im zweiten Dienstverhältnis Minijob.
Vielen Dank im Voraus für ein Feedback
LG
Anna
Hallo,
mein Mitarbeiter geht ab 1.5.21 in Rente und soll aber ab 1.5.21 weiterhin als geringfügig Beschäftigter bei mir für 450 € weiterbeschäftigt werden. Bisher wurde eine mtl. Zahlung in eine Pensionskasse (200€ pro Monat) steuerfrei nach §3 Nr 62 EStG bezahlt und einmal im Jahr eine Direktversicherung (Altvertrag vor 2005) mit pauschaler Versteuerung nach §40b. Die Zahlungen an die Pensionskasse und an die Direktversicherung sollen auch während der Geringfügigkeit so beibehalten werden. Ist dies möglich?
Hallo,
ich bin derzeit bei meinem Arbeitgeber in einem Minijob mit 440€ Brutto beschäftigt und auch rentenversichert. Nun hat mein Arbeitgeber gefragt, ob ich meine Stunden noch etwas aufstocken möchte, so dass ich auf einen Bruttolohn von etwa 700€ kommen würde. Meine Frage ist nun, ob mein Arbeitgeber den Anteil des Lohns, der über die 450€-Grenze hinausgeht, als Gehaltsumwandlung in eine Altersvorsorge einzahlen kann und ich somit steuer- und sozialversicherungsfrei im Minijob bleibe. Wenn ja wäre die Frage, ob für diese Gehaltsumwandlung eine bereits bestehende Direktversicherung (von meinem vorherigen AG abgeschlossen, wurde auf mich als Versicherungsnehmer übertragen und ruht seit meinem Austritt dort) genutzt werden könnte. Müsste der jetzige AG der Versicherungsnehmer dieses Altersvorsorgevertrages werden oder kann dieser weiter auf mich laufen?
Vielen Dank schonmal.
Freundliche Grüße
Guten Tag, ich plane neben meinem Minijob, bei dem ich 450 Euro erhalte den max. möglichen jährlichen Beitrag von 3604,00 Euro als steuer-und sozialversicherungsfreien BAV Beitrag in meine Pensionskasse einzuzahlen. Ich habe mich gefragt, ob der Arbeitgeber ab 2022 auch seine Sozialversicherungsersparnis als Zuschuss einzahlen muss. Wenn ja, wie hoch wäre dieser dann? Daneben interessiert es mich, ob der zusätzliche Arbeitgeberzuschuss in mein zu versteuerndes Einkommen eingerechnet wird. Wenn ja, würde ich die Minijobgrenze ja reißen…. Grüße Silvia Boland
Guten Tag,
auch ich komme im Rahmen meiner Recherche nicht weiter und bitte Sie um Unterstützung.
Nachfolgende Annahme:
Vollzeit beschäftigter AN mit sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis und Bruttogehalt in Höhe von 3.000€. Zusätzlich Minijob mit bisher 450€ Lohn und künftig geplantem Lohn in Höhe von 600€. Davon dann Gehaltsumwandung in bAV in Höhe von 150€.
Ist dies so möglich? Kann Gehaltsumwandlung über zweites Beschäftigungsverhältnis bzw. über die geringfügige Beschäftigung erfolgen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Beste Grüße
Benjamin Lang
Hallo,
ich hätte jetzt eine Frage bezgl. Minijob und Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge.
Ich habe einen Hauptjob und einen Minijob. Im Minijob zahlt mir mein Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge in Höhe von ca. 30,00 € im Monat. Werden diese 30,00 € monatlich zu meinem Verdienst dazugezählt oder darf ich trotzdem bis 450,00 € im Monat oder 5.400,00 € im Jahr verdienen ?
Vielen Dank im Voraus für Eure Info.
Mit freundlichen Grüßen
Karin
Hallo,
ich habe folgenden Fall: Arbeitnehmerin Verdienst 450 € monatlich. Direktversicherung wird komplett vom Arbeitgeber übernommen, monatliche Höhe: 500 €.
Bleibt der geringfügige Status wenn die Grenze von 3.408 €für 2021 überschritten wird, oder muss ich die Arbeitnehmerin dann steuer- und sozialversicherungspflichtig anmelden?
Vielen Dank und viele Grüße
Nicole
Guten Tag,
ich bekomme vom Steuerberater und meiner Versicherung unterschiedliche Auskünfte.
Ich habe bisher einen Midijob. Verdiene 620 Euro brutto monatlich und 209 Euro werden mir für die Betriebl. Altersvorsorge abgezogen. Vom Arbeitgeber bekomme ich 15 % Prozent Zuschuss.
Da ich ab Oktober einen anderen Job habe, bei dem ich ca. 900 Euro brutto verdiene, möchte ich meinen bisherigen Midijob in einen Minijob umwandeln. Darf ich die Betriebl. Altersvorsorge bei meinem bisherigen Job behalten (Ich könnte dann mehr als 450 Euro brutto verdienen), oder muss ich ihn auf meinen neuen Job mitnehmen?
Irgendwo habe ich vom 1. Dienstverhältnis gelesen. Was bedeutet das in meinem Fall?
MfG
Ich habe einen Minijob im Baugewerbe und eine Hauptbeschäftigung. Der Arbeitgeber muss im Baugewerbe einen Pflichtbeitrag zur SOKA zahlen in Höhe von 3 %. Ich verdiene 450,00 EUR monatlich und der AG zahlt 3% zusätzlich in die SOKA ein (Pflichtbeitrag). Ist mein Verdienst noch ein Minijob?
Ich habe folgende Frage. Arbeitnehmer geht zum 01.09.2021 in Rente. Persönliche Regelaltersgrenze aber noch nicht erreicht (Jahrgang 1957). Ab 01.09.2021 dann einen Hinzuverdienst in Höhe von 450,-Euro/mtl. Hatte in der Beschäftigung bisher eine Direktversicherung in Höher von 170,-Euro/mtl. die pauschal versteuert wurde. Kann diese im Rahmen der Beschäftigung auf Minijob-Basis weiter gezahlt werden?
Guten Tag, ich hätte gerne folgenden Fall rechtlich geklärt. Eine Familienangehörige 450,- Euro Kraft soll auf Kosten des Betriebes(echte AG-Leistung) mtl. 284,- Euro zusäztliche bAV in Form einer DV bekommen. Wie bereits beschrieben ändert sich am SV-Status der Familienangehörigen scheinbar ja nichts. Wie verhält es sich mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz für andere familienfremde 450,- Euro Kräfte in dem gleichen Betrieb? Und führt dies zu einer eigenen KV-Pflicht der Familienangehörigen insofern Sie über die Familienversicherung GKV über den Mann versichert ist.
Guten Ta, ich habe eine kurze Frage: Darf durch eine GH-Umwandlung der Stundensatz des gesetzlichen Mindestlohn unterschritten werden? Was bildet die Basis für die Berechnung: der ausgezahlte Lohn nach der EUW oder selbiger plus pauschale Abgaben / Stundensatz? Ich bedanke mich schon jetzt recht herzlich für Ihre Antwort.
Hallo,
auch ich komme im Rahmen meiner Recherche nicht weiter und bitte Sie um Unterstützung.
Nachfolgende Annahme:
Vollzeit beschäftigter AN mit sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis und Bruttogehalt in Höhe von 3.000€. + Entgeldumwandlung in Höhe von 180 Euro
Zusätzlich Minijob mit bisher 450€ Lohn und künftig geplantem Lohn in Höhe von 600€. Davon dann Gehaltsumwandung in bAV in Höhe von 150€.
Ist dies so möglich? Kann Gehaltsumwandlung über zweites Beschäftigungsverhältnis bzw. über die geringfügige Beschäftigung erfolgen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Guten Tag,
können Sie mir bitte auch per E-Mail die Informationen zu dem Thema betriebliche Altersvorsorge zusenden?
Vielen Dank
Grüße M.Martin
Guten Morgen,
folgender Fall:
AN Hauptbeschäftigung 3800,- Brutto, BAV Arbeitnehmerfinanziert 100,-.
Gleichzeitig hat der/die AN einen Minijob mit 450,-. Ist hier eine BAV in Höhe von 150,- möglich ?
Vielen Dank
Hallo!
Mein Arbeitnehmer verdient im Monat maximal 450 Euro und möchte 284€ inkl. 15% Ag-Zuschuss in eine Direktversicherung einzahlen.
Habe ich das richtig verstanden, dass die 284 € nicht bei der Überprüfung der Entgeltgrenze mit einbezogen werde, obwohl der Arbeitnehmer die Versicherung nahezu alleine trägt?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
zu folgendem Sachverhalt benötige ich eine Unterstützung.
Arbeitnehmer hat eine alte Direktversicherung (vor 2005) beim Arbeitgeber A = 1. Dienstverhältnis AG-finanziert. Auf die steuerfreiheit wurde verzichtet. AG wendet die pauschale Versteuerung in Höhe von 20 % an.
Zum 01.01. nimmt der AN eine neue Tätigkeit auf. Beim AG A wird das 1. Dienstverhältnis in einen Minijob umgewandelt und zeitgleich wird ein neues Diestverhältnis beim Arbeitgeber B neu begonnen.
Der Arbeitgeber B übernimmt die Direktversicherung nicht. Somit verbleibt die Direktversicherung weiterhin bei AG A – was jetzt ein Minijob-Verhältnis ist.
Die Zahlung der Direktversicherung erfolgt nun in Form einer Entgeltumwandlung durch den AN. AN bekommt 450 € und wandelt davon 146 € um.
Der AG A (Minijob) soll weiterhin die pauschale Versteuerung anwenden.
Ist das möglich?
Wie ist damit umzugehen, wenn ab 01.01.2022 der AG einen verpflichtenden AG-Anteil in die Altersvorsorge einzahlen muss?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
eine Sache ist mir nicht leider nicht ganz klar. Gilt dieser Pflichtzuschuss für Minijobber die bereits eine betriebliche Altersvorsorge haben? Oder müssen diejenigen die keine haben eine anlegen damit der Arbeitgeber den Zuschuss bezahlen kann?
Bitte um Aufklärung, dankeschön.
Hallo,
ich habe einen Minijob und erhalte 450,00 Euro, abzüglich des Beitrages zur Rentenversicherung, also 433,80 Euro monatlich netto.
Mein AG hat eine Direktversicherung über 250,00 Euro monatlich vor 2019 abgeschlossen.
Ab 1.1.2022 müssen ja 15 % Zusatzbeirag vom AG gezahlt werden, das wären 37,50 Euro.
Dann wäre die Direktversicherung bei 287,50 Euro, und es wäre kein Minijob mehr?
Was kann man hier tun?
Ich bitte dringend um Antwort, da der 1.1.2022 nicht mehr weit ist.
Ergänzung: Ich habe noch einen Midijob, bei dem ich 500,00 Euro monatlich brutto verdiene. von diesem AG wird keine Direktversichung gezahlt.
Sehr geehrtes Team,
verstehe ich es richtig, dass in einem zweiten Beschäftigungsverhältnis mit BAV – Vertrag und Arbeitgeberzuschuss (450 € Lohn, abzüglich BAV 200,00 €, zuzüglich AG-Zuschuss 50,00 €) das gesamte Einkommen aus dem Minijob der Sozialversicherung und der Steuerpflicht zu unterwerfen ist?
Über eine kurzfristige Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Guten Tag,
wie verhält es sich mit dem BAV-Förderbetrag für Geringverdiener (§ 100 EStG) bei gewerblichen Minijobs. Eigentlich soll eine Verrechnung mit der vom Arbeitgeber abzuführenden Lohnsteuer statt finden? Wie erhält der Arbeitgeber den 30% Förderbetrag, wenn der Minijob ja nicht über das ELSTAM Verfahren abgerechnet wird?
Vielen Dank für Eure Hilfe.