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Nachgefragt (4): Änderung der Geschäftsadresse

Michaela haben wir Ihnen schon beim Blick in unser Service-Center kurz vorgestellt. Heute informiert sie in unserer Rubrik "Nachgefragt" darüber, an wen Arbeitgeber eine Adressänderung mitteilen können.

Nachgefragt von Reiner aus Berlin:

Ich betreibe einen Autoreifenhandel und ziehe mit meiner Firma um. Reicht es aus, wenn ich Ihnen meine neue Geschäftsadresse mitteile?

Beantwortet! von Michaela aus unserem Service-Center:

Hallo Reiner,

wir bitten Sie, Ihre Änderungen in den Adressdaten (z. B. Betriebsname, Adresse) dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit mitzuteilen. Die geänderten Anschriften übermittelt der Betriebsnummern-Service allen Trägern der Sozialversicherung und somit auch der Minijob-Zentrale.

Den Betriebsnummern-Service erreichen Sie wie folgt:

Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit
66088 Saarbrücken

Tel: 0800 45555 20
E-Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de
Internet: arbeitsagentur.de

Weitere Informationen zum Betriebsnummern-Service hat die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Internetseite zusammengefasst.

Wir wünschen Ihnen einen reibungslosen und erfolgreichen Umzug!

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Berardi
BE
Berardi

Warum der Betriebsnummernserice der Bundesagentur melden? Reicht es nicht aus eine Krankenkasse nach Wahl eine „Betriebsdatenpflege“ nach DEÃœV zu melden (z. B. über sv.net)?