
Neue Umlagen U1/U2: Das gilt jetzt für Minijob-Arbeitgeber
Zum 1. Oktober 2020 erhöhen sich für Minijob-Arbeitgeber die Umlagesätze der Arbeitgeberversicherung. Die Umlage 1 steigt auf 1,0 Prozent und die Umlage 2 beträgt künftig 0,39 Prozent. Wofür diese Umlagen gut sind und was Arbeitgeber nun tun müssen, erklären wir in diesem Beitrag.
Warum werden die Umlagen gezahlt?
Minijobber haben bei Krankheit sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft einen Anspruch auf Fortzahlung des Verdienstes durch den Arbeitgeber. Auf die Arbeitgeber können dadurch unter Umständen erhebliche finanzielle Belastungen zukommen.
Minijob-Arbeitgeber sind durch die Zahlung von Umlagen gegen diese finanziellen Risiken bei der Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See abgesichert. Als bundesweit größte Ausgleichskasse betreut die Arbeitgeberversicherung mehr als zwei Millionen gewerbliche und private Arbeitgeber.
Diesen erstattet sie die Kosten der Lohnfortzahlung, die im Krankheitsfall (Umlage 1) oder bei Mutterschaft einer Beschäftigten (Umlage 2) entstehen. In unserem Video erhalten Sie dazu noch weitere Informationen:
Am Umlageverfahren U1 nehmen in der Regel Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern teil. Schnell und einfach kann hier geprüft werden, ob ein Betrieb an diesem Verfahren teilnimmt. Die Umlage U2 müssen alle Arbeitgeber zahlen.
Neue Umlagesätze ab dem 1. Oktober 2020
Zum 1. Oktober 2020 erhöht die Arbeitgeberversicherung die Umlagesätze U1 und U2. Die Umlage 1 steigt von 0,9 auf 1,0 Prozent und die Umlage 2 wird von 0,19 auf 0,39 Prozent angehoben.
Auslöser für die Anhebung sind zum einen die durch die Corona-Pandemie geringeren Umlageeinnahmen und zum anderen die deutlich gestiegenen Ausgaben bei den Erstattungsleistungen.
Neu: ab 1. Oktober 2020 | Alt: bis 30. September 2020 | |
Umlage U1: Erstattung bei Krankheit | 1,0 % | 0,9 % |
Umlage U2: Erstattung bei Mutterschaft | 0,39 % | 0,19 % |
Unverändert bleibt die Höhe der Erstattung für die Arbeitgeber. Diese liegt weiterhin
- im Krankheitsfall bei 80 Prozent und
- bei einer Mutterschaft sogar bei 100 Prozent.
Was müssen Arbeitgeber jetzt beachten?
Die Umlagen 1 und 2 werden zusammen mit den anderen Abgaben auf dem Beitragsnachweis nachgewiesen und an die Minijob-Zentrale gezahlt.
Bleiben die Minijob-Abgaben über einen längeren Zeitraum unverändert, reichen viele Arbeitgeber einen Dauer-Beitragsnachweis für ihre Minijobber ein. Die Änderung der Umlagen zum 1. Oktober 2020 passt die Minijob-Zentrale in diesen Fällen automatisch an. Die Arbeitgeber müssen also in der Regel keinen neuen Dauer-Beitragsnachweis einreichen. Falls sich die Höhe des Verdienstes ändert, müssen die Arbeitgeber einen neuen Dauer-Beitragsnachweis übermitteln.
Werden die Beiträge überwiesen und wurde zu diesem Zweck bei der Bank ein Dauerauftrag eingerichtet, muss dieser ebenfalls entsprechend angepasst werden. Lesen Sie mehr zum Dauer-Beitragsnachweis auf unserer Internetseite.
Wie ist die Arbeitgeberversicherung zu erreichen?
Bei Fragen erreichen Sie die Arbeitgeberversicherung per Kontaktformular oder telefonisch unter 0234 304-43990. Das Service-Telefon der Arbeitgeberversicherung ist montags bis donnerstags von 7 bis 16 Uhr und freitags von 7 bis 14 Uhr für Sie da.
Weitere Informationen und Services finden Sie auf der Internetseite der Arbeitgeberversicherung.
29 Kommentare
und wann gibts das neuen Exceltool dafür?
Wenn möglich liefern Sie bitte eine druckfähige Tabelle plus Erläuterung und möglichst auf einer Seite.
Was GENAU bedetuet ‚ab 1. Oktober‘?? Inkludiert diese Angabe bereits die Fälligkeit für die Oktober-Abrechnung am 28. September??
Lieber Markus,
toll, wie Sie die 99% ermittelt haben. Hätte mich mehr interessiert, wie Sie den Minijob Rechner bisher gefunden haben. Habe meine Beiträge seit je „per Hand“ gerechnet und brav bezahlt. Meine Problemchen mit Arbeitnehmern bestehen eher darin, dass die über 3 Monate unangemeldet in Heimaturlaub gehen, mir fröhliche What-app-Fotos schicken und ich sehen kann, wie ich die Arbeit selber mache. Ciao.
Dies wird wohl nicht die letzte Erhöhung aufgrund der Corona-Krise sein. Zusatzbeitrag bei der Krankenkasse soll ja auch erhöht werden.
Es ist aus unserer Sicht nicht nachzuvollziehen, dass sich zum 1. Oktober 2020 bei der Arbeitgeberversicherung die Umlagesätze U1 und U2 erhöhen. Die Arbeitgeber haben ebenfalls mit Einnahmeverlusten zu kämpfen, jetzt müssen sie auch noch erhöhte Krankenkassenbeiträge abführen? Das geht gar nicht. Zum Anderen sei an dieser Stelle bemerkt, dass über einen Zeitraum von ca. 22 Jahren unser Mini – Jobber nie krank war und wir nie AG Ausgleichszahlung in Anspruch genommen haben ! Auch das Argument von deutlich gestiegenen Ausgaben bei den Erstattungsleistungen kann nicht akzeptiert werden.
Also, ich bin kein AG, aber Minijobberin. In unserem Unternehmen bekommen die Minijobber keine Gehaltsfortzahlung beu Urlaub oder Krankheit. Wir bekommen nur bezahlt, was wir arbeiten. Wie kann das sein. Ist unser Chef eventuell U1 / u2 befreit ?
LG, Elvira
Sehr interessant, wie man wieder für dumm verkauft wird. OK, 11 % Steigerung für U1 (Erstattung bei KRANKHEIT) und mehr als Verdoppelung (+ 105%) für U2 (Erstattung für MUTTERSCHAFT). Ganz klar, im Rahmen von Corona werden alle schwanger… Querfinanzierung. Klammheimlich ohne große Presse.
Leider sind in der Version des Minijob-Rechners ab Oktober 2020 die Bezeichnungen der Tabellenblätter
(1 Minijobber | 2 Minijobber | 3 Minij…… |10 Minijobber ) nicht mehr editierbar.
„Arbeitsmappe ist geschützt“
das war bisher immer möglich.
Dadurch wird es total unübersichtlich schön wäre es wenn man wieder die Blätter umbenennen könnte z.B.
1 Otto | 2 Franz | 3 Paul usw.
evtl. können Sie den Ersteller des Excel-Rechners darauf hinweisen.
Freundliche Grüße
Klaus
Hallo,
wie verhält es sich mit der Umlage, wenn ein Minijobbler im Gewerbe angestellt und privat krankenversichert (z.B. bei der Allianz) ist. Muss der Arbeitgeber Umlage 1 und 2 bezahlen? Und falls ja, bekommt der Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer erkrankt den fortgezahlten Lohn von der Knappschaft erstattet?