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Pausenzeiten für Minijobber

Mindestlohn, bezahlter Urlaub und Entgeltfortzahlung bei Krankheit: Als Minijobber hast du die gleichen Arbeitsrechte wie alle anderen Arbeitnehmer. Hierzu gehört auch der Anspruch auf Pausenzeiten während deiner Beschäftigung. Welche Regelungen es für Pausen für dich als Minijobber gibt, erklären wir in diesem Beitrag.

Die Pausenzeiten richten sich nach der Arbeitszeit 

Die Pausenzeiten im Minijob werden durch das Arbeitszeitgesetz (kurz: ArbZG) geregelt. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir als Arbeitnehmer eine Ruhepause zu gewähren. Das gilt für dich als Minijobber genauso wie für alle anderen Mitarbeiter deines Arbeitgebers.

Eine klare Definition des Begriffs “Pause” findet man im Gesetz nicht. Im Allgemeinen versteht man unter einer Ruhepause die Unterbrechung der Arbeitszeit, in der du deine Tätigkeit nicht ausübst. Du kannst deine Pause frei gestalten und die Zeit zum Beispiel zum Essen oder für einen Spaziergang nutzen. Auf die Arbeitszeit wird deine Pause jedoch nicht angerechet.

Der Zeitpunkt für deine Ruhepausen muss nicht genau feststehen. Es reicht, wenn dir ein Zeitraum bekannt ist, in dem du deine Pause machen sollst. Was jedoch genau geregelt ist, ist die Dauer der Pause. Diese richtet sich nach deiner erbrachten Arbeitszeit:

  • Nach 6 Stunden Arbeit musst du eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten einlegen.
  • Überschreitet deine Arbeitszeit 9 Stunden, muss die Pause mindestens 45 Minuten dauern.

Als Minijobber arbeitest du allerdings meistens nicht mehr als 6 Stunden am Tag. Dann bist du auch nicht verpflichtet, eine Pause zu machen. Gegen eine freiwillige Pause spricht natürlich nichts, wenn dein Arbeitgeber damit einverstanden ist. Nur wenn deine Arbeitszeit 6 Stunden überschreitet, musst du eine Pause einlegen. Dein Arbeitgeber kann sie sogar anordnen.

Ruhepausen müssen nicht zwangsläufig 30 bzw. 45 Minuten am Stück gemacht werden. Es ist auch möglich, die Pausenzeit aufzuteilen und zum Beispiel mehrere Pausen von mindestens 15 Minuten zu machen.

Egal, wie du dir deine Pause einteilst und sie verbringst – wichtig ist: Pausen müssen gemacht werden! Du kannst nicht auf eine Pause verzichten, um früher Feierabend zu machen. Auch in einem Arbeitsvertrag kann diese Regelung nicht ausgeschlossen werden.

Beispiel – Ruhepause im Minijob

Ein Minijobber arbeitet immer montags für jeweils 4 Stunden im Supermarkt. Da er die Arbeitszeit von 6 Stunden am Tag nicht überschreitet, muss der Arbeitgeber ihm keine Pause gewähren. Eine freiwillige Ruhepause kann jedoch vereinbart werden.

Krankheitsbedingt hilft der Minijobber zusätzlich am Freitag für 7 Stunden aus. An diesem Tag überschreitet seine Arbeitszeit 6 Stunden. Der Arbeitgeber muss ihm dann eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten gewähren. Beginnt sein Arbeitstag um 10 Uhr, so muss er – inklusive seiner Pause – bis 17:30 Uhr arbeiten. Die Pause zählt also nicht zur Arbeitszeit des Arbeitnehmers.

Ruhepausen werden nicht bezahlt

Eine Ruhepause ist eine unbezahlte Pause. Das heißt, dass dein Arbeitgeber dir die Pausenzeit nicht vergüten muss. Auch das ist gesetzlich im Arbeitsrecht geregelt.

Ausnahme: Während der Arbeitszeit entsteht eine Arbeitsunterbrechung, z. B. aufgrund eines technischen Defekts. Diese so genannte Betriebspause ist nicht von dir selbst zu vertreten, so dass du einen Anspruch auf Bezahlung hast. Betriebspausen sind also bezahlte Pausen.

Auch Ruhezeiten müssen eingehalten werden

Die Ruhezeit unterscheidet sich von der Ruhepause. Unter der Ruhezeit versteht man die Zeit zwischen dem Ende des Arbeitstages und dem Beginn des nächsten Arbeitstages. Zwischen zwei Arbeitstagen muss ausreichend Zeit liegen, nämlich mindestens 11 Stunden ohne Unterbrechung. Auch das ist im Arbeitszeitgesetz geregelt.

Damit Beschäftigte nicht an sieben Tagen in der Woche arbeiten müssen, ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen generell verboten. Für bestimmte Branchen, wie z. B. der Gastronomie, Verkehrsbetrieben oder dem Krankenhausbereich, gelten allerdings Ausnahmen.

Für Jugendliche gelten andere Pausenregelungen

Wenn du zwischen 15 und 18 Jahren alt bist, giltst du als Jugendlicher. Dann darfst du der Arbeit nur unter Einhaltung von besonderen Arbeitszeitregelungen nachgehen. Das regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (kurz: JArbSchG). Für Kinder unter 15 Jahren gilt hingegen in der Regel ein Beschäftigungsverbot.

Als Jugendlicher darf deine Arbeitszeit in der Woche 40 Stunden nicht übersteigen. Im Schnitt ist das eine Arbeitszeit von täglich 8 Stunden. Die Arbeitszeit von 8 Stunden darf in Ausnahmefällen nur dann überschritten werden, wenn deine Arbeitszeit an einem anderen Wochentag dafür entsprechend verkürzt wird. Dann hat dein Arbeitgeber jedoch darauf zu achten, dass die Arbeitszeit täglich höchstens 8,5 Stunden betragen darf. Im Gegensatz zu volljährigen Arbeitnehmern darfst du als Jugendlicher außerdem nur an 5 statt 6 Tagen in der Woche arbeiten. Dir stehen also zwei Ruhetage pro Woche zu.

Dein Arbeitgeber muss auch darauf achten, dass du die im Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen Ruhepausen einhältst. Diese gesetzlichen Pausen gestalten sich wie folgt:

  • Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden musst du mindestens 30 Minuten Pause machen.
  • Nach 6 Stunden Arbeit, musst du eine Pause von mindestens 1 Stunde einlegen.

Auch hier hast du keinen Anspruch darauf, dass die Pause zu deiner Arbeitszeit hinzugerechnet und bezahlt wird.

Auch die Ruhezeit für Jugendliche ist länger als die von volljährigen Arbeitnehmern. Hier müssen zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten Arbeitstages mindestens 12 Stunden liegen. Zu beachten ist dabei auch die Nachtruhe von 20 bis 6 Uhr. Für bestimmte Branchen regelt auch das Jugendarbeitsschutzgesetz Ausnahmefälle, in denen die Nachtruhe verkürzt werden darf.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Pausenregelung findest du auf der Internetseite der Minijob-Zentrale oder in der Broschüre “Das Arbeitszeitgesetz” des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Jens Höflich
JH
Jens Höflich

Darf der Arbeitgeber bei 10 Stunden in der Woche, eine Pause von 30 min abziehen die nicht vorher vereinbart wurde und am Ende ich nur 9,5 Stunden bezahlt bekomme?

jörgBlankenburg
jörgBlankenburg

ich arbeite 2 Tage in der Woche und habe einen Schwerbeschädigtenausweiß und bin 50 Jahre alt.
wieviel Urlaub steht mir zu.

Miniarbeiter
MI
Miniarbeiter

„Als Minijobber arbeitest du allerdings meistens nicht mehr als 6 Stunden am Tag. Dann bist du auch nicht verpflichtet, eine Pause zu machen.“ aus Absatz 5. Habt ihr dazu die entsprechende Gesetzesstelle?