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Rente: So sorgst du mit einem Minijob vor

Du willst in der Rentenversicherung voll abgesichert sein? Du brauchst Wartezeitmonate für deine spätere Rente oder möchtest dir die Riester-Förderung sichern? Das geht auch mit einem Minijob mit Verdienstgrenze. Als Minijobber kannst du dich nämlich für oder gegen die Rentenversicherungspflicht entscheiden. Was du bei deinem Entschluss beachten solltest, erklären wir gerne:

Rentenversicherungspflicht – Schnell erklärt

Wenn du einen Minijob aufnimmst, bist du rentenversicherungspflichtig. Das heißt, du zahlst monatlich einen eigenen Beitrag von deinem Minijob-Verdienst in die Rentenversicherung ein.

Die Höhe deines eigenen Beitrags ist abhängig davon, ob du den Minijob im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt ausübst:

  • Hast du einen gewerblichen Minijob mit Verdienstgrenze, zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent. Die Differenz zum vollen RV-Beitragssatz – aktuell 18,6 Prozent – musst du selbst zahlen. Das sind also 3,6 Prozent deines Verdienstes.
  • Hast du einen Minijob im Privathaushalt zahlt der Arbeitgeber lediglich  5 Prozent. Dein Eigenanteil liegt somit bei 13,6 Prozent.

Den Beitrag behält dein Arbeitgeber monatlich von deinem Verdienst ein und gibt ihn an die Minijob-Zentrale weiter.

Die Vorteile der Rentenversicherungspflicht

Bist du rentenversicherungspflichtig, profitierst  du – genau wie Vollzeitbeschäftigte – vom  vollen Leistungspaket der Rentenversicherung:

  • Wartezeitmonate

Für deinen Rentenanspruch  ist es wichtig, dass du eine sogenannte Wartezeit erfüllt hast. Die Mindest-Wartezeit für eine Rente, wie beispielsweise der vorgezogenen Rente wegen Erwerbsminderung oder der späteren Regelaltersrente mit 67 Jahren beträgt 60 Monate. Wenn du im Minijob rentenversicherungspflichtig bist, bekommst du für jeden Beschäftigungsmonat einen Wartezeitmonat.

  • Riester

Durch die Rentenversicherungspflicht hast du die Möglichkeit, die staatlichen Förderungen der Riester-Rente zu erhalten. Gerade für Minijobber ist das sehr attraktiv. Mehr Informationen zu diesem Thema findest du in unserem Beitrag „Riester-Rente und Minijob“.

Vorsicht vor der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Als Minijobber kannst du dich auch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlst du zwar keine eigenen Beiträge, hast aber auch nicht mehr den Anspruch auf die vollen Leistungen der Rentenversicherung.

Durch die Befreiung erhältst du weniger Wartezeitmonate und hast dadurch keinen Anspruch auf wichtige Leistungen der Rentenversicherung. Es sein denn, diese Leistungen stehen dir ohnehin zu, weil du bereits eine rentenversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hast und der Minijob nur nebenbei ausgeübt wird.

Bleiben wir bei dem Beispiel von oben und du verdienst ein Jahr lang 520 Euro im Monat, zahlst aber keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung:

  • Du erhältst nur 5 Wartezeitmonate bei einem Minijob im gewerblichen Bereich bzw. 2 Wartezeitmonate bei einem Minijob im Privathaushalt.
  • Du kannst bei einer Erwerbsminderung nicht vorzeitig in Rente gehen, hast keinen Anspruch auf Rehabilitations-Maßnahmen zur Wiederherstellung deiner Arbeitsfähigkeit und darfst auch nicht riestern.

Die Befreiung musst du deinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Sie gilt dann ab dem Monat, in dem dein Arbeitgeber die schriftliche Erklärung erhalten hat.

Wenn du dich einmal für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entschieden hast, kann sie für die gesamte Dauer deines Minijobs nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Noch Fragen? Hier bekommst Du Hilfe

Falls du Fragen zum Thema Rentenversicherungspflicht und Minijob hast, kannst du dich beim Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 10004800 individuell beraten lassen.

Hast du allgemeine Fragen zur Rentenversicherungspflicht oder möchtest uns deine Meinung mitteilen? Dann schreib uns gerne einen Kommentar.

Der Mythos, dass es sich für Minijobberinnen und Minijobber nicht lohnt, in die Rentenkasse einzuzahlen, hält sich hartnäckig. Doch so viel vorab: Es hat durchaus Vorteile einzuzahlen, denn auch mit einem Minijob kannst du vom vollen Leistungspaket der Rentenversicherung profitieren. Wie genau, das erzählt dir Marc hier im Video!

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19 Kommentare

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Petra Thöne
PT
Petra Thöne

Wenn ich jemanden als Minijobber beschäftige und der möchte in die Rente einzahlen, was kommen außer den Beträgen an die Bukna, noch auf mich zu.

Richard Karg
RK
Richard Karg

Hallo – Ich habe eine Frage

Zu meiner Person – Ich bin nun 63 Jahre alt, deutscher Staatsbürger und beziehe seit 20 Jahren eine 100% EU Rente.

Vor ca. 12 Jahren gab es die Möglichkeit für mich, einen Minijob im gewerblichen Bereich nach den gesetzlichen Regelungen auszuführen. Diesen Job habe ich 7 Jahre betrieben.
Auftraggeber war eine deutsche Firma, wo ich auch den Vertrag abgeschlossen habe. Mein Gehalt bekam ich auf mein österreichisches Konto. Ich lebe in Thailand und die Tätigkeiten habe ich sozusagen in mehreren Ländern durchgeführt. Thailand – Indien – China – USA – Italien und auch Deutschland

Der Auftraggeber hat es unterlassen, mich bei der Minijob Zentrale anzumelden und mich über die Vorteile bezüglich des anstehenden normalen Rentenbezug zu informieren. Natürlich hätte ich den Vorteilen zugestimmt und meinen Anteil übernommen.

Die Rentenversicherungsanstalt hat diese 7 Jahre nicht berücksichtigt, da die Anstalt der Meinung war das diese Tätigkeiten ausschließlich in Thailand waren – was nicht zutrifft. Ich habe diesen Minijob in Deutschland abgeschlossen und nicht in Thailand.

Meine Mindestversicherungszeit bis Nov 23 liegt bei 411 Monaten – nicht bei den geforderten 420 Monaten.

Ich werde einen Widerspruch vorbereiten und eine Umstellung meiner EU Rente in eine normale Rente für den September diesen Jahres beantragen.
Die Ablehnung der fast 7 Jahre ist nicht korrekt – oder? September deswegen, da ich die 7,5 % Rentenerhöhung in der Mitte des Jahres nicht verlieren möchte

Wie würden sich diese Jahre auf die Umstellung meiner Bezüge auswirken – nun bekomme nun 1240 Euro EU Rente.

Für eine Mitteilung zur Situation würde ich mich freuen.

Mit bestem Dank

Richard Karg

Pia Renner
PR
Pia Renner

Es wird nicht erklärt, wie der Minijobber zu melden ist, wenn er die Beiträge für die Rentenversicherung bezahlen möchte. Es wäre hilfreich, wenn das erklärt würde und nicht nur auf die Möglichkeit hingewiesen wird

Ursula
UR
Ursula

Ich bekomme ab 1.4 22 vorgezogene Rente, ich habe eine 50 % Schwerbehinderung. Erhöht sich meine Rente, wenn ich einen Minijob ab
April 22 annehme?

Monika B.
MB
Monika B.

Ich beziehe EU-Rente und habe meine Rentenpflichtjahre geleistet- nutzt mir die Rentenversicherung im 50 €-Job trotzdem?

Fsbriele
FS
Fsbriele

Wie ist das wenn ich schon Rente beziehe und mich arbeiten gehe

Gabriele Haupt
GH
Gabriele Haupt

Nichts gegen Riester usw.. lohnen tut es sich überhaupt nicht mehr.

Dieter Schubert
DS
Dieter Schubert

Mus ein Minijobber, der sich in vorgezogener Altersrende befindet, noch RV Beiträge zur Knappschaft abführen

Hikamar
HI
Hikamar

Ich würde gerne wissen, ob bei Bezug der Regelaltersrente die Einzahlung von Rentenbeiträgen in einem zusätzlichen Minijob die Rentenbezüge erhöht? Wenn ja, um welchen Betrag etwa, wenn im Minijob jeden Monat 450 € Einkommen erzielt wird?

Irmi Hörr
IH
Irmi Hörr

Habe eine frage wie zieht es mit with Rente ist fa auch eine aufstockung bitte antwort