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Rentenbeitrag zahlen – lohnt sich das für Minijobs im Privathaushalt?

Arbeitgeber und Minijobber teilen sich die Beiträge. Wenn dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin dich bei der Minijob-Zentrale anmeldet, wirst du rentenversicherungspflichtig – auch im Privathaushalt.

Das heißt, du selbst zahlst in die Rentenkasse ein und auch Arbeitgeber oder Arbeitgeberin leisten einen Beitrag. Im Privathaushalt liegt dein Anteil bei 13,6 Prozent deines Lohns, der Arbeitgeber übernimmt weitere 5 Prozent. Deinen Beitrag behält der Arbeitgeber von deinem Verdienst ein und zahlt ihn an die Minijob-Zentrale.

Du kannst dich von dieser Rentenversicherungspflicht befreien lassen, dann zahlt nur dein Arbeitgeber einen geringen Anteil. Allerdings entgehen dir dann entscheidende Vorteile.

Rentenbeitrag zahlen als Minijobber? Ja, bitte!

Ist erstmal nervig, vom Verdienst etwas abgeben zu müssen, denkst du? Dafür spricht aber, dass du dann von allen Leistungen der Rentenversicherung profitieren kannst. Und es geht nicht nur darum, dir durch die Beitragszahlungen eine monatliche Rente in einer bestimmten Höhe zu sichern. Da wären noch weitere wichtige Punkte.

Wartezeit für Rentenversicherung ansparen

Um später Rente zu bekommen, ist nicht nur entscheidend, wieviel du eingezahlt hast, sondern zum Beispiel auch, wie lange insgesamt. Die sogenannte Mindestwartezeit beträgt 60 Monate. Wenn du so lange in die Rentenkasse eingezahlt hast, erwirbst du einen Anspruch auf Rentenauszahlung – für eine vorgezogene Rente wegen Erwerbsminderung oder auch die reguläre Rente ab 67 Jahren. Als angemeldeter und rentenversicherungspflichtiger Minijobber wird dir für jeden Monat, in dem du arbeitest, ein Monat Wartezeit gutgeschrieben. Wenn du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, erhältst du hingegen höchstens 1/6 der Arbeitsmonate als Monate für deine Wartezeit.

Zur gesetzlichen Rente auch die Riesterrente sichern

Wusstest du, dass du für deine Altersvorsorge extra Geld vom Staat bekommen kannst? Wenn du einen Vertrag zur Riesterrente abschließt, zahlst du einen Mindestbetrag von 60 Euro im Jahr ein. Vom Staat bekommst du eine jährliche Grundzulage und Kinderzulagen und kannst so zusätzlich Geld für später ansparen – aber nur als rentenversicherungspflichtiger Minijobber. Mehr erfährst du in unserem Blogbeitrag zur Riesterrente.

Im Ernstfall durch Rentenanspruch abgesichert

Wegen eines Unfalls bei der Arbeit gesundheitlich so eingeschränkt zu sein, dass man nicht mehr voll einsatzfähig ist – das mag man sich kaum ausmalen. Falls es doch passiert, bist du als Minijobber oder Minijobberin zumindest abgesichert. Denn wer in die Rentenkasse einzahlt, erwirbt Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Dafür ist wichtig, dass du die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt und in den letzten 5 Jahren vor der Erwerbsminderung drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt hast. In besonderen Fällen kannst du auch schon eher eine Erwerbsminderungsrente beantragen, zum Beispiel bei bestimmten Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Es reicht dann zum Teil schon, wenn du gerade erst angefangen hast, in die Rentenversicherung einzuzahlen. Einen Anspruch auf Reha-Maßnahmen bringt die Rentenversicherung auch mit sich – dazu genügt es, wenn du mindestens sechs Monate lang Pflichtbeiträge gezahlt hast in den vergangenen zwei Jahren. Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente als Minijobber findest du auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Rentenbeiträge als Minijobber? Ja, das lohnt sich!

Wir finden: Die Rentenversicherung bringt dir als Minijobber oder Minijobberin im Privathaushalt Vorteile, die du dir nicht entgehen lassen solltest.

Wenn du noch nicht bei der Minijob-Zentrale angemeldet bist, sprich deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin darauf an. Die Anmeldung geht schnell und einfach online oder telefonisch und kostet dich als Minijobber keinen Cent.

Noch kein Minijob? Auf unserer Haushaltsjob-Börse findest du und wirst gefunden!

Der Mythos, dass es sich für Minijobberinnen und Minijobber nicht lohnt, in die Rentenkasse einzuzahlen, hält sich hartnäckig. Doch so viel vorab: Es hat durchaus Vorteile einzuzahlen, denn auch mit einem Minijob kannst du vom vollen Leistungspaket der Rentenversicherung profitieren. Wie genau, das erzählt dir Marc hier im Video!

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Petra Herbst
PH
Petra Herbst

Guten Morgen,
wie hoch ist der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung im gewerblichen Teil bei einem Monatsverdienst von 120,00 Euro?
Besten Dank schon mal für die Antwort,
viele Grüsse
von ibu-GmbH, Tauberbischofsheim
i.A. Petra Herbst

Linthildis Hake
LH
Linthildis Hake

Hallo, ich habe 2 Minijobs komme aber in der Summe nicht über 520 Euro, zahle aber bei beiden Jobs den Arbeitnehmeranteil zur Rente.
Macht das Sinn ? Oder reicht das in einem Job ? Wird meine Rente dadurch aufgebessert ?

Vielen Dank für die Antwort

wulf teiler
WT
wulf teiler

Wieso müssen Rentner, die regulär mt 66 in Rente gegangen sind, nochmal Rentenbeiträge zahlen? Das lohnt überhaupt nicht.

Heinrich Ackermann
HA
Heinrich Ackermann

ich habe mich gegen den Abzug von Rentebeiträgen entschieden und möchte das ändern, was muss ich tun?

Marion Wunder
MW
Marion Wunder

Der Mini Job bringt zwar fast nichts für die Rente aber wenn man schon in der Rente ist bessert er die karge Haushaltskasse auf

Andreas Müller
AM
Andreas Müller

Hallo liebes Mini-Jober-Magazin-Team
am 01.01. bzw. 02.01.22 fange ich mit meinen 59 Jahren einen neuen 450,- Nebenjob in einer Kommune (Stadt) an. Aus vorhergehenden Neben-Job-Stellen bei Kommunen habe ich schon ein bzw. mehrere ZVK-Konten. Da wäre es jetzt doch sinnig, auch im neuen 450,- Job meinen Anteil an Rentenbeiträge abzuführen oder was meint Ihr ??

Fischer Hans-Georg
FG
Fischer Hans-Georg

Ich bin mit 63 in die Rente gegangen. Nun habe ich im Oktober einen MINI Job und einen JOB in der Gleitzone angenommen. Für beide JOBS zahle ich den Arbeitnehmeranteil in die Rentenkasse ein. Was passiert mit den eingezahlten Atbeitgeber u. Arbeitnehmeranteilen. Wird sich meine Rente erhöhen?

Bruce Lathrop
BL
Bruce Lathrop

Wenn ich eine voll sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung habe, also damit schon Rentenversicherungsbeiträge von mir und meinem Arbeitgeber eingezahlt werden, und ich dann zusätzlich noch einen Minijob annehme, und damit dann zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge von mir und meinem Arbeitgeber eingezahlt werden, werden dann zusätzliche Wartezeiten von mir angespart? Also beispielsweise 60 Monate Hauptbeschäftigung + 10 Monate Minijob = 70 Monate angesparte Wartezeit?