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Das ABC der wichtigsten Renteninformationen – das sollten Minijobber wissen!

Für den Ruhestand vorsorgen ist wichtig – gleichzeitig ist das Thema komplex, will gut durchdacht sein und besteht aus vielen Fachbegriffen. Deshalb erklären wir hier die wichtigsten Begriffe und Fragen zur Rente, die Minijobber und Minijobberinnen kennen sollten.

zuletzt aktualisiert am 3. Januar 2024

A wie – Ab wann erhalte ich meine Rente?

Die Regelaltersgrenze, also ab wann Sie Rente erhalten können, ohne Abzüge in Kauf zu nehmen, richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr. Zurzeit liegt die Grenze bei 67 Jahren. Unter Umständen können Sie aber auch schon eher in Rente gehen. Wollen Sie es genau wissen? Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung können Sie Ihren voraussichtlichen Rentenbeginn berechnen.

B wie – Bin ich als Minijobber in der Rentenversicherung versichert?

Wenn Sie in einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben, sind Sie regulär in der Rentenversicherung versichert und zahlen daher jetzt schon für Ihre Rente ein. Das gilt allerdings nicht für kurzfristige Beschäftigungen.

Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze fließen 18,6 Prozent Ihres Bruttoeinkommens in die Rentenversicherung. Diesen Beitrag teilen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin, die den Beitrag dann an die Minijob-Zentrale überweisen. Gewerbliche Arbeitgeber zahlen einen Pauschalbeitrag von 15 Prozent, gewerbliche Minijobber und Minijobberinnen daher nur 3,6 Prozent. Bei einem Minijob im Privathaushalt beträgt Ihr Anteil 13,6 Prozent und der Pauschalbeitrag Ihres Arbeitgebers 5 Prozent.

D wie – Darf ich mich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?

Wenn Sie mit Ihrem Minijob mit Verdienstgrenze nicht in Ihre Rente einzahlen wollen, können Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin. Überlegen Sie sich diese Entscheidung jedoch gut, denn: Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses. Wenn Sie gleichzeitig noch andere Minijobs mit Verdienstgrenze ausüben oder anfangen, gilt die Befreiung auch für diese Jobs.

Möchten Sie wissen, wie sich eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Sie auswirken würde? Die Deutsche Rentenversicherung berät Sie kostenlos unter dieser Nummer: 0800 10004800. Halten Sie Ihre Rentenversicherungsnummer bereit, wenn Sie beim Servicetelefon anrufen.

E wie – Erwerbsminderung und Reha-Maßnahmen

Wenn Sie wegen einer Krankheit oder einer Behinderung nur stundenweise oder gar nicht arbeiten können, gelten Sie als erwerbsgemindert. In diesem Fall wird Sie die Deutsche Rentenversicherung mit gesundheitlichen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen unterstützen. Das Ziel: Ihnen zu ermöglichen, noch einmal ins Arbeitsleben zurückzufinden und wieder selbst Einkommen zu verdienen.

Klappt dies nicht, können Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Die bekommen Sie so lange, bis es Ihnen wieder besser geht oder Sie die Regealtersgrenze für die Altersrente erreichen. Wenn Sie noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten können, kommt eine teilweise Erwerbsminderungsrente in Frage. Bei einer höchstmöglichen Arbeitszeit von drei Stunden erhielten Sie eine volle Erwerbsminderungsrente. Eine Hochrechnung für den erwarteten Betrag finden Sie auf Ihrer Renteninformation, die Sie einmal pro Jahr per Post erhalten.

Vorsicht vor Verwechslungen: Eine Erwerbsminderung ist keine Berufsunfähigkeit. Wenn Sie berufsunfähig sind, können Sie aufgrund einer psychischen oder körperlichen Erkrankung nur nicht mehr in Ihrem ursprünglichen Beruf arbeiten, aber noch in einem anderen Beruf weiterarbeiten. Es kann ratsam sein, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Sie gleicht finanzielle Verluste im Falle der Berufsunfähigkeit aus.

H wie ­– Hochrechnung

Eine verbreitete Auffassung ist: „In der Renteninformation steht die genaue Höhe meiner späteren Rente“. Das stimmt aber nicht, denn: Die Zahlen sind zum einen nur eine Hochrechnung und außerdem Bruttobeträge. Das bedeutet: Der Betrag aus der Renteninformation wird später nicht genauso auf Ihrem Konto landen. Rechnen Sie damit, dass davon im Rentenalter noch Ihre Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuern abgehen.

N wie – Noch nie eine Renteninformation per Post bekommen? Daran liegt’s!

Sie erhalten Ihre Renteninformationen jährlich per Post, wenn Sie

  • mindestens 27 Jahre alt sind und
  • mindestens fünf Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Wenn Sie im Ausland wohnen und seit mindestens drei Jahren nicht mehr in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, endet der automatische Versand Ihrer Renteninformationen. Sie können aber jederzeit selbst Ihre Renteninformationen erfragen.

Sind Sie schon über 55 Jahre alt und haben mindestens fünf Jahre gearbeitet? Dann erhalten Sie keine jährliche Renteninformation mehr, sondern stattdessen alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft. Diese Auskunft enthält Ihren aktuellen Versicherungsverlauf und Informationen zur Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente.

R wie – Rentenentgeltpunkte

Grundlage für die Berechnung Ihrer Rente sind sogenannte Entgeltpunkte. Sie erhalten einen Punkt von der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie den jährlichen Bruttodurchschnittsverdienst aller Versicherten erhalten. Im Jahr 2024 müssen Sie voraussichtlich 45.358 Euro verdienen, um einen Entgeltpunkt zu erhalten. Doch keine Sorge, wenn dies bei Ihnen nicht zutrifft: Die Deutsche Rentenversicherung vergibt die Punkte auch anteilig, zum Beispiel 0,25 Entgeltpunkte. Pro Entgeltpunkt bekommen Sie später Stand jetzt eine Bruttorente von 37,60 Euro in den westlichen und 37,60 Euro in den östlichen Bundesländern. Mit jedem gesammelten Entgeltpunkt erhöht sich also Ihre voraussichtliche Rente.

S wie – Staatliche Förderung nutzen

Wenn Sie als Minijobber oder Minijobberin in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen, können Sie und Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin staatliche Förderung für Ihre private Altersvorsorge nutzen. Darunter fällt zum Beispiel die Riester-Rente.

V wie – Versicherungsverlauf

Zusammen mit der ersten Renteninformation erhalten Sie Ihren Versicherungsverlauf. Das ist die Übersicht Ihrer hinterlegten Arbeitszeiten und Verdienste, die die Grundlage für die Berechnung Ihrer Rente bilden. Diese Angaben sollten Sie unbedingt prüfen: Ist alles richtig und vollständig erfasst? Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie dazu jederzeit Ihren Versicherungsverlauf beantragen.

Auch bei einer sogenannten Kontenklärung können Sie Ihren aktuellen Versicherungsverlauf einsehen. Spätestens ab Ihrem 43. Lebensjahr wird Sie die Deutsche Rentenversicherung zur Kontenklärung auffordern und Ihnen einen Fragebogen zusenden. Dort sollten Sie dann auch die Zeiten Ihrer Schulausbildung und Kindererziehung eintragen, da diese nicht automatisch erfasst werden.

W wie – Was bringt ein Minijob für die Rente?

Die Zeit Ihrer Beschäftigung wird Ihnen als Wartezeit oder Mindestversicherungszeit für Ihre Altersrente und Erwerbsminderungsrente angerechnet. Um diese Leistungen zu erhalten, müssen Sie nämlich mindestens fünf Jahre, also 60 Monate, in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Dies kann auch mit Unterbrechungen geschehen. Als Wartezeit gelten auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder eine längere Krankheitszeit, in der Sie Krankengeld bekommen. Wenn Sie wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Erwerbsminderungsrente bekommen, gibt es übrigens keine Wartezeiten. Dann genügt bereits ein Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung, um die Leistungen zu erhalten.

Ein versicherungspflichtiger Minijob mit Verdienstgrenze hat sogar einen kleinen Einfluss auf Ihre Rente. Wenn Sie beispielsweise pro Monat 450 Euro verdienen, steigt Ihre spätere monatliche Rente um ungefähr 5 Euro.

Z wie – Zusatzinfos

Es ist eine gute Entscheidung, sich so früh wie möglich mit Ihrer späteren Rente zu beschäftigen. Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich umfassend zu diesem Thema informieren. Lesen Sie dort zum Beispiel die häufigen Fragen und Antworten zum Thema Renteninformationen. Oder schauen Sie sich das Muster einer Renteninformation mit Erklärungen an.

Minijob und Rente: Einzahlen lohnt sich. Mythos oder Wahrheit?

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Bernhard Haider
BH
Bernhard Haider

Laut ihrer Info, sollten Minijober bei einem Verdienst von 450 Euro pro Monat eine Rentenerhöhung von 5 € bekommen, aber diese Zahlungen werden anscheinend nicht bei den Eckpunkten zur Rentenberechnung hinzugezählt. Auch ist man als „Kranker“ nicht mehr mündig. Der Zeitpunkt zum Rentenbeginn wird dann nicht mehr vom Rentner bestimmt, sondern von der Krankenkasse. Eine weitere Info: Die Wahl zur Krakenkasse zum Rentenbeginn ist nur eine Augenwischerei, denn dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie die letzten 40% der Versicherungszeit in einer gesetzlichen Krankenkasse waren, bevor sie sich für eine Krankenkasse entscheiden können. Diese Regelung wurde nach 2010 neu eingeführt!
Viele neue Regelungen wirken sich nachteilig auf die Rentenversicherten aus. Aber keine ist Verantwortlich