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Riester-Rente: Auch Minijobber können die staatliche Förderung erhalten!

Auch Minijobber haben die Möglichkeit zu riestern und für das Alter vorzusorgen. Wie Minijobber die Riester-Förderung nutzen können, erklären wir in diesem Beitrag.

Wie hoch ist die Riester-Förderung?

Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, die jährlich mit staatlichen Zulagen gefördert wird. Versicherte erhalten eine jährliche Grundzulage sowie eine Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind.

Die Höhe der Zulagen beträgt aktuell:

  • Grundzulage 175 Euro pro Jahr
  • Kinderzulage 185 Euro pro Jahr für jedes vor 2008 geborene kindergeldberechtigte Kind
    bzw. 300 Euro pro Jahr für jedes ab 2008 geborene kindergeldberechtigte Kind

Bei Elternpaaren, die miteinander verheiratet sind und nicht dauerhaft voneinander getrennt leben, wird die Kinderzulage automatisch der Mutter zugeordnet. Nur auf Antrag der Mutter und des Vaters kann die Kinderzulage auf den Vater übertragen werden.

Ausführliche Informationen zur Riester-Förderung finden Sie bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

Eigene Rentenversicherungsbeiträge des Minijobbers sind Voraussetzung für die Riester-Förderung

Damit Minijobber die staatliche Riester-Förderung in Anspruch nehmen können, müssen sie rentenversicherungspflichtig sein. Sie dürfen also nicht von der Möglichkeit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Gebrauch machen.

Rentenversicherungspflichtige Minijobber beteiligen sich aktuell mit einem Eigenanteil in Höhe von 3,6 Prozent (bei Minijobbern in Privathaushalten 13,6 Prozent) ihres Verdienstes an den Rentenversicherungsbeiträgen. Bei einem monatlichen Verdienst von 520 Euro entspricht das 18,72 Euro.

Gut zu wissen: Durch die Rentenversicherungspflicht verschafft der Minijobber seinem Ehepartner ebenfalls einen Förderanspruch auf einen eigenen Riester-Vertrag, sofern der Ehepartner selbst keinen Anspruch auf Riester-Förderung hat.

Was kostet ein Riester-Vertrag?

Um die Grundzulage in vollem Umfang zu erhalten, muss ein Mindesteigenbeitrag in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Dieser beläuft sich auf 4 Prozent des Bruttoverdienstes aus dem Vorjahr (maximal 2.100 Euro) abzüglich des Zulagenanspruchs.

Die Formel dafür lautet:

4 % des Brutto-Vorjahresverdienst (max. 2.100 Euro) ./. Zulage(n) = Mindesteigenbeitrag für die volle Zulage

Um die Riester-Förderung in vollen Umfang beanspruchen zu können, muss jedoch ein sogenannter Sockelbetrag in Höhe von mindestens 60 Euro jährlich in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Wird weniger als 60 Euro eingezahlt, erhält der Sparer eine verminderte Förderung, weil die Zulagen nicht in voller Höhe gezahlt werden.

Minijobber zahlen Sockelbetrag von 60 Euro für die ungekürzte staatliche Förderung

Minijobber, die keinen weiteren Verdienst aus einer anderen Beschäftigung haben (z. B. eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung), verdienen maximal 6.240 Euro im Jahr. Der Mindesteigenbeitrag beläuft sich somit auf 249,60 Euro jährlich (4 Prozent des Brutto-Vorjahresverdienstes) abzüglich des Zulagenanspruchs. Nach Abzug der Grundzulage in Höhe von 175 Euro, liegt der Mindesteigenbeitrag nur noch bei 74,60 Euro (249,60 Euro ./. 175 Euro). Durch den Abzug möglicher Kinderzulagen könnte der Mindesteigenbeitrag theoretisch vollständig entfallen. Um die staatliche Förderung jedoch beanspruchen zu können, müssen Minijobber immer den Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro jährlich in den Riester-Vertrag einzahlen.

Durch die Zahlung des Sockelbetrages in Höhe von 60 Euro können Minijobber beispielsweise von Zulagen in folgender Höhe profitieren:

Kinder Zulagenanspruch
vor 2008 geboren nach 2008 geboren Grundzulage Kinderzulage/n insgesamt
175 Euro 175 Euro
1 175 Euro 185 Euro 360 Euro
2 175 Euro 2 x 185 Euro 545 Euro
1 1 175 Euro 185 Euro + 300 Euro 660 Euro
1 175 Euro 300 Euro 475 Euro
2 175 Euro 2 x 300 Euro 775 Euro

Beispiel

Eine rentenversicherungspflichtige Minijobberin verdient monatlich 520 Euro, also 6.240 Euro im Jahr. Sie hat zwei Kinder, die 2006 und 2012 geboren wurden.

Zulagenanspruch
Grundzulage
Kinderzulagen
Zulagenanspruch insgesamt
175 Euro
+185 Euro + 300 Euro =660 Euro
Mindesteigenbeitrag
4% des Vorjahresverdienstes (max. 2100 Euro)
Abzüglich Zulagenanspruch
Mindesteigenbeitrag
Mindestens aber Sockelbetrag
 249,60 Euro
-660 Euro
=0 Euro
60 Euro
Jährliche Gutschrift auf den Riester-Vertrag 720 Euro

Die Minijobberin zahlt jährlich den Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro in ihren Riester-Vertrag ein. Durch den Zulagenanspruch in Höhe von insgesamt 660 Euro, erhält sie eine jährliche Gutschrift auf ihren Riester-Vertrag in Höhe von 720 Euro.

Fazit: Die Riester-Rente ist für Minijobber eine günstige Möglichkeit, neben der gesetzlichen Rente für das Alter vorzusorgen und staatliche Förderungen zu nutzen.

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21 Kommentare

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Christel Pagel
CP
Christel Pagel

Moin,
als Minijobberin bin ich nur im sv-Meldeportal und bei der VBG angemeldet. Wo melde ich die Riester-Rente, in die ich bereits jahrelang einzahle, an?

Tom
TO
Tom

Ausgangslage: Minijob a) mtl. ca. € 130 / Minijob b) mtl. ca. € 250 – beide von der Versicherungspflicht befreit. Frage: Für die Nutzung der Riesterzulage: muss für beide Jobs die Befreiung aufgehoben werden – oder reicht es für einen ?

Thorsten
TH
Thorsten

Hallo,
muss das Einkommen aus einem Minijob (neben dem Einkommen aus einer Hauptbeschäftigung) bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrags, um die volle Zulage zu bekommen, hinzugerechnet werden? Auch dann, wenn man sich beim Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt?
Viele Grüße

Viola Westphal
VW
Viola Westphal

Hallo,
was wenn ich als Minijober zum Beuspiel nur 5 Monate im Jahr je 220 Euro verdiene, hab ich dann auch Anspruch auf Riesterförderung?

MAX
MA
MAX

Hallo: Ich habe Anspruch auf die finanzielle Unterstützung, die ich bereits für ein Kind erhalte (Kindergeld), oder ich muss eine Änderung stornieren und der Agentur für die Zahlung des Kindergeldes (Fammilienkasse) melden, nämlich: Der Minderjährige hat seine Arbeit aufgenommen Vollzeit. Oder dauert die finanzielle Unterstützung des Kindes bis zum Alter von 18 Jahren, selbst wenn es zur Arbeit geht?

MAX
MA
MAX

Hallo: Habe ich Anspruch auf ein minderjähriges Kindergeld, das eine Vollzeitbeschäftigung aufgenommen hat?

MAX
MA
MAX

Hallo: Haben wir Anspruch auf Zulagen für Minderjährige, die eine Vollzeitstelle angetreten haben?

Bauphysik
BA
Bauphysik

Neben meiner Halbtagsstelle als Architektin (befreit von der DRV zugunsten des Versorgungswerks der Architektenkammer) habe ich einen rentenversicherungspflichtigen Mini-Job.
Dennoch wurden die Riester-Zulagen jetzt plötzlich wieder vom Vertrag abgezogen. Der Anbieter sagt, er habe darauf keinen Einfluss. Was kann ich tun, um das zu klären?

Anonymous
AN
Anonymous

Wie kann man in die Rentenversicherungspflicht nach einer Befreiung wieder herstellen.
Als wir uns entschieden haben, gab es Riester noch nicht, würden uns jetzt aber gerne dafür entscheiden

K
K
K

Wie lange im Jahr muss man als Minijobber arbeiten, um Anspruch auf Riester-Förderung zu haben. (Wenn man ansonsten keinen sozialversicherungspflichtigen Job hat.)

Team der Minijob-Z...
TZ
Team der Minijob-Z...

Hallo Oliver,
hierzu kann Sie Ihr Versicherungsvertreter beraten, bei welchem Sie den Riester-Vertrag abgeschlossen haben.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale

Oliver
OL
Oliver

Wenn das Kind welches noch Kindergeld bekommt einen eigenen Riester macht, verlieren die Eltern dann die entsprechende Zulage?