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Muss ich im Minijob Steuern zahlen?

Sind Sie neu im Minijob-Kosmos und fragen sich, ob bei einem Minijob Steuern anfallen? Sie haben gehört, als Minijobber zahle man keine Steuern auf den Verdienst und wollen sich nun vergewissern, ob das stimmt? So viel vorweg: Es kann zutreffen, hängt aber von der Art der Besteuerung ab. Wie Minijobs versteuert werden, wann Sie einen Minijob in der Steuererklärung angeben und andere wichtige Infos zum Thema Minijob und Steuern finden Sie hier.

zuletzt aktualisiert am 4. Januar 2024

Ist ein Minijob steuerpflichtig?

Ja, auch ein Minijob ist steuerpflichtig. Das heißt aber nicht, dass auch Steuern für Sie anfallen. Die Steuern werden in der Regel nicht vom Minijobber, sondern vom Arbeitgeber abgeführt. Dieser entscheidet auch, welche Art der Besteuerung angewandt werden soll – nach Möglichkeit natürlich die, die für den Minijobber oder die Minijobberin keine Abzüge zur Folge hat. Es gibt dabei zwei Arten der Besteuerung:

Option A: Pauschsteuer

Wenn Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen die Pauschsteuer anwenden, führen sie 2 Prozent des Minijob-Verdiensts an die Minijob-Zentrale ab. Damit sind Lohnsteuer und die Kirchensteuer bezahlt, also „abgegolten“.

Beispiel: Bei einem Minijob-Verdienst von 200 Euro fallen pauschal 2 Prozent an Steuern an, das sind 4 Euro pro Monat. Der Minijobber erhält den kompletten Verdienst von 200 Euro, der Arbeitgeber zahlt die 4 Euro Steuern an die Minijob-Zentrale.

Oft nutzen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen die Pauschsteuer und zahlen den pauschalen Steuerbetrag an die Minijob-Zentrale. In dem Fall zahlen Sie als Minijobber oder Minijobberin selbst keine Steuern auf Ihren Verdienst.

Allerdings kann der Arbeitgeber bei der Pauschsteuer die Steuern von Lohn des Minijobbers abziehen, das nennt man dann Abwälzen. In Bezug auf das eben erwähnte Beispiel heißt das: Der Arbeitgeber zieht die 4 Euro Pauschsteuer vom Verdienst des Minijobbers ab und zahlt ihm nur einen Verdienst von 196 Euro aus. Das kommt selten vor, ist aber möglich.

Option B: Individuelle Besteuerung

Bei dieser Variante hängt die Höhe der Steuern von der Steuerklasse der Minijobber ab – oft fallen dabei tatsächlich gar keine Steuern an. Ist die Steuerklasse aber dahingehend ungünstig, zieht der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Steuern vom Verdienst des Minijobbers ab und führt sie ans Finanzamt ab.

Beispiel: Bei einem Verdienst von 200 Euro fallen in den Steuerklassen 1 bis 4 keine Steuern an. Für Minijobber mit Steuerklasse 5 und 6 sind hingegen jeweils 13,62 Euro oder 26,79 Euro an Steuern zu zahlen, die Kirchensteuer käme noch hinzu. Der Arbeitgeber hält den insgesamt zu zahlenden Steuerbetrag vom Verdienst ein und führt ihn ans Finanzamt ab.

Während bei der Pauschsteuer in der Regel der Arbeitgeber die Steuern zahlt, werden bei der individuellen Besteuerung die Steuern von Ihrem Minijob-Verdienst abgezogen.

Muss ich den Minijob bei der Steuererklärung angeben?

Ihr Arbeitgeber nutzt die Pauschsteuer? In dem Fall geben Sie den Minijob nicht in der Steuererklärung an. Das gilt auch dann, wenn er den Steuerbetrag von Ihrem Lohn einbehält.

Wenn Ihr Arbeitgeber jedoch die individuelle Besteuerung gewählt hat, sieht das anders aus. Am Ende des Jahres sehen Sie auf Ihrer Lohnsteuerjahresbescheinigung, wie viel Sie im Jahr verdient haben – und wie viel Steuern Ihr Arbeitgeber schon von Ihrem Lohn einbehalten und ans Finanzamt abgeführt hat. In der Anlage N, für Nichtselbstständige Arbeit, geben Sie Ihren Minijob-Verdienst dann in der Steuererklärung an.

Wie wird eine kurzfristige Beschäftigung besteuert?

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung arbeiten Sie maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage und dürfen mehr als 538 Euro verdienen – Ihr Verdienst ist nicht begrenzt. Auch hier fallen Steuern an.

Auch bei der kurzfristigen Beschäftigung: zwei Arten der Besteuerung

Arbeitgeber können auch hier zwischen einer pauschalen Lohnsteuer und der individuellen Besteuerung wählen.

Die pauschale Lohnsteuer ist nicht zu verwechseln mit der „Pauschsteuer“ beim Minijob: Bei der pauschalen Lohnsteuer führen Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen 25 Prozent Ihres Verdiensts aus der kurzfristigen Beschäftigung ans Finanzamt ab. Damit ist dann aber nur die Lohnsteuer abgegolten. Die Kirchensteuer überweisen Arbeitgeber zusätzlich ans Finanzamt.

Wie viele Steuern Sie bei der individuellen Besteuerung zahlen, hängt von Ihrem Verdienst und Ihrer Lohnsteuerklasse ab. Die Arbeitgeber behalten Ihre Steuern ein und führen Sie dann ans Finanzamt ab.

Für die Pauschalsteuer gelten Bedingungen

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dürfen die Pauschalsteuer nur anwenden, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Arbeitgeber beschäftigen die Minijobberinnen und Minijobber nur gelegentlich und nicht regelmäßig.
  • Die Minijobber arbeiten in der kurzfristigen Beschäftigung maximal 18 Arbeitstage hintereinander.
  • Der Minijobber oder die Minijobberin verdient durchschnittlich nicht mehr als 150 Euro pro Arbeitstag. Eine Ausnahme besteht, wenn Arbeitgeber die Beschäftigung nicht vorhersehen konnten und sie sofort erforderlich war.
  • Der durchschnittliche Stundenlohn liegt bei maximal 19 Euro.

Erfahren Sie mehr zum Thema kurzfristige Beschäftigung.

Haben Sie Fragen zum Thema Minijob und Steuern? Dann schreiben Sie uns in den Kommentaren!

Noch auf der Suche nach einem Minijob im Haushalt? Dann schauen Sie unbedingt in unserer kostenlosen Haushaltsjob-Börse. Dort finden Sie bundesweit Stellenangebote. Sie können auch Ihre eigene Anzeige aufgeben.

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Renate Regener
RR
Renate Regener

Guten Tag, mein Mann ist Rentner und hat einen Medijob. Dort bekommt er 690 Euro. Lohnsteuer hat die Firma nicht abgeführt. Ist das richtig. Das Finanzamt verlangt es jetzt.

Karin Schulze
KS
Karin Schulze

Guten Tag
Ich hätte da noch einige Fragen
Ich habe einen Minijob verdiene 15,78 oro Stunde gehe 2x die Woche je 4 Stunden arbeiten muss ich das bei der Steuererklärung angeben

A.D.
AD
A.D.

Mein zukünftiger Arbeitnehmer ist als Beamter in seiner Hauptbeschäftigung nicht versicherungspflichtig.
Sein 1. Minijob wird über die Minijobcentrale pauschal versteuert.
Bei mir möchte der Mitarbeiter seinen 2. Minijob ausführen. Beide Einkommen zusammengerechnet werden den monatlichen Betrag von 538,- EUR nicht übersteigen.
Kann ich für ihn dann auch pauschal 2 % Steuern über die Minijobcentrale zahlen?
Vielen Dank und viele Grüße

Brigitte Behring
BB
Brigitte Behring

Darf ich als pensionierte Lehrerin in Niedersachsen eine Honorartätigkeit in der Schule annehmen mit 6 Unterrichtsstunden wöchentlich und daneben noch bei der Schülerhilfe auf Honorarbasis arbeiten mit einer Doppelstunde ( 90 min/ 20€ + 5 € Fahrtkosten) ? Der Vertrag an der Schule läuft über einen örtlichen Kulturverein..

Doris o
DO
Doris o

Wenn man 1 Hauptbeschäftigung und einen Minijob Nr. 1 (pauschal versteuert) und einen Minijob Nr 2 (Steuerklasse 6) hätte, kann man die Besteuerung ändern

Also Minijob 1 dann auf Steuerklasse 6, da durchschnittlich nur 100 Euro und Minijob 2 (durchschnittlich z. B. 350 Euro Verdienst dann pauschal?

kann man da tauschen und wo beantragen? Vg

P.H.
PH
P.H.

Hallo!

Ich arbeite remote als Werkstudent bei einer ausländischen Firma, verdiene aber unter 520€ im Monat. Muss der Arbeitsgeber mich bei der deutschen Zentrale anmelden, da ich trotzdem in Deutschland lebe?

Eva-Maria Mügge
EM
Eva-Maria Mügge

Guten Tag
Ich bin alleinerziehende Mutter und bin hauptberuflich auf eine halbe Stelle angestellt. Nun überlege ich, noch zusätzlich einen Mini Job anzunehmen. Falle ich dann in eine andere Steuerklasse? Bin nun in Klasse 2 und nach einem Anruf beim Finanzamt war ich verwirrt, da sie sagten, es würde sich die Steuerklasse ändern in 5?
Das kann ich mir bald nicht vorstellen , da ein Mini Job doch normalerweise nicht zu einer Änderung führt? Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen
Vielen Dank

Nadine Fa
NF
Nadine Fa

Hallo,
ich bin zum einen als Minijobberin und zum anderen kurzfristig Beschäftigt angemeldet. Insgesamt bin ich monatlich unter den 520€.
Trotzdem werden mir Steuern abgezogen (da wo ich in Steuerklasse 6 bin). Warum? Ist das richtig so?

Nina Bars
NB
Nina Bars

Hab einen job steuerkl.1, zusätzlich ab und an Komparsenjob als kurzfristige Beschäftigung auf Steuerklasse6, 3-5 Tage im Jahr pro Einsatz nicht mehr als 150 Euro. Hörte dass man sichin diesem Fall die Differenz an Steuern (Steuerkl.1 zu 6) in der Einkommenssteuer zurück holen kann, dann aber nicht in der Anlage N weil ja unter 450 Euro Wo genau, wie praktisch und korrekt, umgesetzt in elster online. Finde online die Theorie aber keine Angaben zu der praktischen Umsetzung in der Steuererklärung

Marcel Reinecke
MR
Marcel Reinecke

Hallo, ich möchte meine Frau auf 520€ Basis in meiner Firma anstellen da Sie mir schon heute regelmäßig hilft und Wege erledigt.
Sie ist hauptberufliche Arbeitnehmerin.
Wie wird das versteuert auf Ihrerseits. Kann ich die 2% Pauschale nutzen und fallen Sozialabgaben an oder sind diese bereits mit ihrer hauptberuflichen Tätigkeit abgegolten?

Melanie Nicke
MN
Melanie Nicke

Ich habe ein minijob mit100 euro und ein minijob mit 165euro mus ich da steuern zahlen?

Siegfried Rasch
SR
Siegfried Rasch

Guten Tag, meine Frau bezieht seit Jahren EU-Rente, verdient sich jetzt mit einem Minijob etwas dazu, so wie sie gesundheitlich kann. Sie hat die Steuerklasse V. Ihr Arbeitgeber versteuert pauschal mit 2%. Was muss nun in der gemeinsamen Steuererklärung angegeben werden? Oder muss der Hinzuverdienst, der monatlich unter 520€ bleibt, überhaupt angegeben werden?

Besten Dank!
Familie Rasch

Paula Benjamins
PB
Paula Benjamins

Guten Tag,

ich befinde mich noch in Elternzeit mit Steuerklasse 5.
Bezüglich der Abgaben werde ich einfach nicht schlau. Kann mein AG auch bei der Kl 5 die Pauschsteuer abführen?
Muss ich Sozialabgaben zahlen?
Manche Rechner spucken mir Abzüge von rund 200€ aus bei einem 520€ Job inkl Steuern u Sozialabgaben?!

Liebe Grüße und vielen lieben Dank im Voraus 🙂

Gabi Ink-Esser
GE
Gabi Ink-Esser

Guten Tag Zusammen,

ich habe eine Frage:
Ich würde 1x 520€ im Privathaushalt (12 Monate) und 1x 520€ ( 01.3.23 bis 30.4.23) haben.

Was kostet mich das bzw. meine Arbeitgeber an Abgsben?

Ralf
RA
Ralf

Hallo,
ich möchte das mein Arbeitnehmer einen bestimmten glatten Lohn zahlen. Dazu schreiben sie… s.u.
Jedoch kann ich bei der Bruttomeldung nur volle Beträge Melden an die Minijobzentral melden, dann kommt passt das ja nicht mit dem glatten Lohn.Muss ich dann aufrunden und ihm die Differenz schenken oder was macht man da?

So berechnen Sie den Bruttolohn für Ihre Haushaltshilfe
Sie möchten, dass Ihr Minijobber oder Ihre Minijobberin einen bestimmten Nettolohn erhält? Dann können Sie ganz einfach berechnen, welchen Bruttolohn Sie dafür zahlen müssen: Multiplizieren Sie den gewünschten Nettolohn mit 100. Das Ergebnis teilen Sie dann durch 86,4 und schon wissen Sie, was Sie Ihrer Haushaltshilfe zahlen sollten.
Wenn Sie Ihrer rentenversicherungspflichtigen Haushaltshilfe beispielsweise einen Nettolohn von 350 Euro zahlen möchten, ergibt sich mit dieser Rechnung ein dafür erforderlicher Bruttolohn von 405,10 Euro.
Sie können diese Formel nicht zur Berechnung des Bruttolohns Ihrer rentenversicherungspflichtigen Haushaltshilfe nutzen, wenn der Bruttolohn bei weniger als 175 Euro liegt. Denn in diesem Fall zahlt Ihre Haushaltshilfe die Differenz vom Mindestbeitrag zur Rentenversicherung (18,6 Prozent von 175 Euro) und Ihrem Beitrag als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin (5 Prozent vom tatsächlichen Verdienst). Somit ist die Formel in diesem Fall nicht anwendbar.

Helmut J. Müller
HM
Helmut J. Müller

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei uns arbeitet ein Minijobber, der Rentner ist, gelegentlich im Garten. Da das pauschal versteuert wird, müsste er die Energie-Pauschale über die Einkommensteuererklärung bekommen. Von der EkSt-Steuererklärung ist er aber befreit wegen des geringen Einkommens.
wie kann er/die Familie zu ihrem Geld kommen?

freundliche Grüße

Helmut J. Müller

katharina braun
KB
katharina braun

möchte nur wissen warum man die 300.- euro als mini jober nur bekommen hat der im September einen hatte, was ist mit denen die einen im nov. begonnen haben, sind die nicht berchtigt ?? ich habe 56j in vollzeit als krankenschwester gearbeitet um mit der rente einigemasen zrecht zu kommen habe ich mit 70j nochmals einen mini job begonnen damit ich nicht zur tafel muss, es ist schon erstaunlich die jahre lang nichts tun alles hinterher geworfen wird und sich auch noch beschweren können um ihr recht zu bekommen !!!!!!! es gibt sichr noch mehr menschen die das gleiche problem haben !!!

Michael Schwartz
MS
Michael Schwartz

Hallo, ich beziehe Hartz iv. Habe seit dem 5.9.22 einen Minijob. Bekomme ich die Energiepreispauschale zugesprochen?

Dieter Backenhaus
DB
Dieter Backenhaus

Ich habe folgende Frage: Ich bin Rentner und übe einen Minijob aus. Durch wen erhalte ich die Energiepauschale? Durch den Arbeitgeber, bei dem ich den Minijob ausübe? Oder bei Abgabe meiner Einkommensteuererklärung?

Helga Illichmann
HI
Helga Illichmann

Habe als Minijobber in einem Verlag keinen Antrag beim Arbeitgeber auf Energiezuschuss von 300 Euro gestellt, da ich dachte es geht automatisch
Jetzt schreibt mir die Fa. es wurde ausgezahlt im Oktober nur an die die einen Antrag gestellt haben. Ich soll es über die Steuer mir holen. Ich mache aber keinen Lohnsteuererklärung, bin Rentner, brauche ich nicht und will ich nicht, Habe jetzt per Mail einen Antrag auf Energiezulage per Mail gestellt. Frage:
Kann oder muss mein Arbeitgeber mir die 300 Euro im Dezember noch auszahlen?

Mirjana Pavlovic H...
MH
Mirjana Pavlovic H...

Hallo ich bin Minijober im Privathaushalt von wem bekomme ich die 300 Euro für Gas und Strom und wo oder wie muß ich das beantragen

Anna
AN
Anna

Guten Tag,
ich möchte für einem Arbeit als minijob bewerben , dass man 16 Euro pro Stunde verdienst kann. Ich soll auch bei diesem Arbeit 15 Stunde pro Woche arbeiten. Ich möchte wissen , wie viel steuern ich bei diesem Job bezahlen muss?
viele Dank

Roman Eiler
RE
Roman Eiler

Hallo,
ich bin nebenberuflich Minijobber bei einem Unternehmen. Dort werden mir jeden Monat 2 Prozent als Abwälzungsbetrag abgezogen. Habe ich irgendeine Möglichkeit, das Geld zurück zu erhalten? Denn ich arbeite für den Mindestlohn 12 Euro; bedeutet, dass ich eigentlich aber für 11,76 Euro pro Stunde arbeite.
Gibt es die Möglichkeit mit der Steuererklärung? Habe da nur die nicht pauschal versteuerte Minijobs gesehen.

Liebe Grüße
Roman

Isabell Becker
IB
Isabell Becker

MediPrint GmbH
Hallo, wir beschäftigen gewerblich zwei Minijobber, der eine hat sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, der andere zahlt Rentenversicherungsbeiträge. Muss ich als Arbeitgeber monatlich zwei Beitragsmeldungen absenden ?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Sven rodermund
SR
Sven rodermund

Hallo habe mal ne frage ich bin pizzafahrer auf Mini job monatlich auf 220,50 angemeldet und zahle keine Steuern habe ich als geringfügiger verdienen auch Anspruch auf die 300euro energiepauschale von mein Arbeitgeber bitte um Antwort

Marianne Sollacher
MS
Marianne Sollacher

Sehr geehrte Minijobzentrale, ich bin von 1.1. bis 30.09.22 als Mini-Jobler angemeldet in einem Betrieb. Nun wurde ich gekündigt zum 30.09.22. Ich habe über einen Rechtsanwalt für nicht bezahlten Urlaubsanspruch als Schwerbeschädigte über einige Jahre rückwirkend, eine Einmalzahlung erhalten von € 1540.- . Die Zahlung erfolgte mit dem Minijobgehalt für September am 5.10.22. Meine Frage ist nun: kann ich ab Oktober 22 einen neuen Minijob annehmen, für jetzt 520.- €, ohne dass ich meinen Rentenanspruch für Frührente riskiere?
Um eine verbindliche schnelle Nachricht wäre ich sehr dankbar!
MfG
Marianne Sollacher

Irma Heidt
IH
Irma Heidt

Hallo. Wenn Minijobs 450 Euround pro Monat verdient und dann kommt noch 300 Euro Pauschale. Was dann ? Bezahlt er nur von 300 Euro Steuer, oder von Jahresverdint?