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Tipp für Arbeitgeber: Mit einem SEPA-Basislastschriftmandat Zeit und Geld sparen!

Auch Arbeitgeber von Minijobbern müssen ihre Abgaben jeden Monat pünktlich zahlen. Wird ein Termin verpasst, entstehen unnötige Kosten. Alle Einzugsstellen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei ausbleibenden oder verspäteten Zahlungen unter anderem Säumniszuschläge zu erheben. Das gilt auch für die Minijob-Zentrale. Mit einem SEPA-Basislastschriftmandat können zusätzliche Kosten und Zeit für aufwendige Überweisungen eingespart werden.

Beitragszahlung per Lastschriftverfahren – pünktlich, transparent und sicher

Für einen rechtmäßigen Lastschrifteinzug benötigt die Minijob-Zentrale ein sogenanntes SEPA-Basislastschriftmandat. Damit geben Arbeitgeber ihr schriftliches Einverständnis, dass die Beiträge in ihrem Auftrag von ihrem Bankkonto eingezogen werden dürfen. Das sind die Vorteile:

  • Pünktliche Beitragszahlung

Mit dem Lastschrifteinzug wird gewährleistet, dass die Beiträge pünktlich zum jeweiligen Fälligkeitstag von der Minijob-Zentrale eingezogen werden. Arbeitgeber vermeiden so Säumniszuschläge und Mahngebühren.

Weitere Infos zu den Beitragsfälligkeiten gibt es auch auf der Website der Minijob-Zentrale.

  • Transparente Abbuchungen

Die Abbuchungen vom Konto sind transparent. Anhand der Abbuchungstexte auf den Kontoauszügen können Arbeitgeber jederzeit nachvollziehen, welche Beiträge die Minijob-Zentrale abgebucht hat. Falls ein Beitragsnachweis einmal nicht rechtzeitig übermittelt wurde, werden die Beiträge von der Minijob-Zentrale geschätzt. Auch hierüber wird mit einen entsprechenden Hinweis auf dem Kontoauszug informiert.

Wurden Beiträge von der Minijob-Zentrale geschätzt, wird die Beitragsrechnung automatisch korrigiert, sobald der entsprechende Beitragsnachweis eingeht. Fallen die geschätzten Beiträge zu hoch aus und ergibt sich dadurch ein Guthaben, wird dies im nächsten Beitragsmonat verrechnet oder auf Wunsch erstattet.

Mehr zum Thema Beitragsnachweis und Beitragsschätzungen finden Sie hier.

  • Garantierte Sicherheit

Einzelnen Lastschrifteinzügen kann grundsätzlich in den ersten acht Wochen nach der Belastung des Bankkontos widersprochen werden. Innerhalb dieser Zeit kann eine Rücklastschrift ohne Angabe eines Grundes veranlasst werden. Der Betrag wird dem Bankkonto dann wieder gutgeschrieben.

Gut zu wissen: Ein SEPA-Basislastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden. Hierfür ist lediglich ein Anruf in unserem Service-Center oder eine schriftliche Benachrichtigung per Brief oder Fax bzw. über unser Kontaktformular (minijob-zentrale.de/kontakt) erforderlich.

Bequem Lastschriftkunde werden

Um am Lastschriftverfahren teilzunehmen, müssen Arbeitgeber ganz einfach eines der folgenden SEPA-Basislastschriftmandate (deutsch/ englisch) am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die Minijob-Zentrale senden oder faxen:

Hinweis: Die Minijob-Zentrale gehört zum Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS). Mit dem SEPA-Basislastschriftmandat wird diese ermächtigt, die Zahlungen von einem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.

Mehr Informationen zum Lastschrifteinzugsverfahren der Minijob-Zentrale gibt es unter „Die SEPA-Lastschrift – einfach und sicher“.

Arbeitgeber im Privathaushalt

Beschäftigen Privatpersonen einen Minijobber im Haushalt, bleibt keine Wahl. In diesem Fall muss der Minijob-Zentrale direkt bei der Anmeldung ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt werden. Privathaushalte genießen den Vorteil, dass die Beiträge nur zweimal im Jahr abgebucht werden.

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