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Versicherungsnummernachweis ersetzt SV-Ausweis

Ob bei der Aufnahme eines neuen Jobs oder beim Antrag für eine Sozialleistung - auch Minijobber benötigen dann ihre Sozialversicherungsnummer. Seit Anfang 2023 erhalten die Beschäftigten die Versicherungsnummer im neuen Versicherungsnummernachweis. Wir erklären, wie man diesen Nachweis bekommt und wie er genutzt werden kann.

Warum ein neuer Ausweis?

Schon seit geraumer Zeit war der Sozialversicherungsausweis (SV-Ausweis) kein Ausweis im eigentlichen Sinne mehr. Ein Lichtbild des Beschäftigten enthielt der Ausweis zum Beispiel schon seit dem Jahr 2011 nicht mehr. Der oder dem Versicherten wurde lediglich ein schriftlicher Nachweis mit seiner Versicherungsnummer ausgestellt. Dies wird nun auch namentlich berücksichtigt: Seit dem 1. Januar 2023 heißt der bisherige Sozialversicherungsausweis deshalb Versicherungsnummernachweis.

Was ist der Versicherungsnummernachweis?

Der neue Versicherungsnummernachweis enthält genau wie der bisherige SV-Ausweis folgende Angaben des Beschäftigten:

  • die Versicherungsnummer,
  • den Vornamen,
  • den Familiennamen,
  • den Geburtsnamen und
  • das Ausstellungsdatum des Nachweises.

Weitere personenbezogene Merkmale sind nicht enthalten. Ausgestellt wird der Versicherungsnummernachweis von der Rentenversicherung.

Ein Muster eines Versicherungsnummernachweises finden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.

Muster eines Versicherungsnummernachweises

Wer vergibt die Versicherungsnummer?

Spätestens wenn jemand in Deutschland erstmals eine Beschäftigung aufnimmt, vergibt die Deutsche Rentenversicherung für die jeweilige Person eine Versicherungsnummer. Diese Nummer – abgekürzt VSNR oder auch RVNR (Rentenversicherungsnummer) – identifiziert die versicherte Person eindeutig und ist für das ganze Leben gültig.

Anhand der Sozialversicherungsnummer werden beispielsweise die Beiträge zur Rentenversicherung dem persönlichen Rentenkonto zugeordnet. Die Arbeitgeber benötigen die Nummer daher insbesondere für die Meldungen zur Sozialversicherung.

Was ist neu seit Januar 2023?

Anders als bisher müssen neu eingestellte Beschäftigte ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über die Versicherungsnummer nicht mehr zwingend vorlegen. Der Arbeitgeber kann die Versicherungsnummer im Rahmen des Meldeverfahrens maschinell bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung abrufen. Die Versicherungsnummer wird dann in der Regel automatisch im Abrechnungsprogramm des Arbeitgebers gespeichert. Das gilt auch für Minijobs.

Ehemaliger Sozialversicherungsausweis bleibt weiter gültig

Alle bisher ausgestellten Sozialversicherungsausweise bleiben weiterhin gültig. Bei Verlust eines bereits ausgestellten Sozialversicherungsausweises oder für den Fall einer Namensänderung kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger oder der zuständigen Krankenkasse ein Versicherungsnummernachweis beantragt werden.

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21 Kommentare

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Gaby Lorentzen
GL
Gaby Lorentzen

Muss eine Namensänderung aufgrund einer Heirat bei der Minijob-Zentrale angegeben werden und wenn ja, wie ist dieses zu erledigen? Ein Formular kann ich nicht finden.

Ben Holtz
BH
Ben Holtz

Unser 15 jähriger Sohn möchte einen Minijob als Gartenhelfer annehmen und hat auch schon einen potentiellen Arbeitgeber (privat) gefunden der den Minijob auch anmelden möchte.
Da unser Sohn Schüler ist, müssen wir eine Versicherungsnummer bantragen? Und wenn ja, wo? Bei der Rentenversicherung?

Lea Emilie
LE
Lea Emilie

Ich hatte bisher noch nie einen Minijob, will aber einen anfangen. Muss ich mich, oder der Arbeitgeber um die Rentenversicherungsnummer kümmern?..

Cecilia Cruz
CC
Cecilia Cruz

Mein Arbeitgeber fragt mich nach meiner Sozialversicherungsnummer, um meinen Vertrag abzuschließen, anstatt ihn für mich zu bearbeiten. Wie kann ich ihn beantragen, wenn dies meine erste Stelle wäre und ich privat krankenversichert bin?

Thomas Sander
TS
Thomas Sander

„Ein Muster eines Versicherungsnummernachweises finden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.“

Bitte beachten Sie, dass z. B. Arbeitnehmer weiblich sein können und verzichten bitte auf wiederkehrende lange Doppelungen. Danke im Sinne einer besseren Lesbarkeit.

Brigitte Feldl
BF
Brigitte Feldl

Hallo Zusamen,
Ich bin Rentnerin, und Arbeite in einen Midijob seid 01.01.2023 im Pflegeberuf bezahl Rentenvers..48,23€ im Monat, bekomm ich dass am Jahresende vom Rententäger als Rente automatisch gutgeschrieben? ,oder muss ich mich beim Rententräger melden!
Dankeschön für ihre Mühe!
Brigitte F.

Werner Müller
WM
Werner Müller

Trotz Ihrer Info weiss ich jetzt nicht, ob ich -seit ca.10 Jahren beim gleichen Arbeitgeber als Minijobber- irgend etwas unternehmen muss, um eine Versicherungs-Nr. zu erhalten oder ob das mit der bisherigen Rentenversicherungs-Nummer o.k. ist.

B S
BS
B S

Merkwürdig, dass alles einen neuen – und komplizierteren – Namen gebraucht. Beim Sozialversicherungsausweis (egal, ob mit oder ohne Foto) wusste man wenigstens, wofür er steht. Ein Versicherungsnummernachweis könnte für alles an Versicherung stehen. Ob das der Weisheit letzter Schluss ist? Ich weiß ja nicht. Da wäre ein Data-Sheet wie bei der Steuer-ID m.E. sinnvoller gewesen.

Stephan Wills
SW
Stephan Wills

Im Privathaushalt müsste ich mir diesen aber vorlegen lassen, da ich keine elektronische Anbindung habe.

Günter Sturm
GS
Günter Sturm

Ich finde die Information im Magazin der Mini Job Zentrale hervorragend, und sehr nützlich. Sowie hilfreich. Vielen Dank dafür euer Günter

Julianna Bisang
JB
Julianna Bisang

Braucht mensch überhaupt einen Rentenversicherungsausweis? Ich bin Schweizerin mit unbeschränkter Aufenthaltsgenehmigung. und bin seit vielen Jahren als Minijobberin (ohne Aufstockung) gemeldet. Ich habe eine Rentenversicherungsnummer – habe aber niemals einen Rentenversicherungsausweis gehabt. MfG JB