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Weihnachtsfeier und Weihnachtsgeschenke für die Mitarbeiter – Gilt der Freibetrag auch für Minijobber?

Arbeitgeber Christoph hat in seinem Unternehmen hauptsächlich Minijobber mit Verdienstgrenze beschäftigt. Er möchte nun für seine Belegschaft eine Weihnachtsfeier ausrichten. Höhepunkt der Feier soll ein Weihnachtsbaumschlagen sein; jeder Mitarbeiter darf seinen selbst gefällten Tannenbaum mit nach Hause nehmen.

Als zusätzliches Dankeschön will Christoph jedem Mitarbeiter ein kleines Geschenk überreichen. Nun ist er sich unsicher und möchte wissen, ob der Wert der Feier, der Tannenbaum und das kleine Geschenk als beitragspflichtiger Verdienst berücksichtigt werden müssen. Wenn das so wäre, würden seine Minijobber die zulässige Jahresentgeltgrenze von 6.240 Euro überschreiten.

Beantwortet von Maik aus dem Service-Center:

Hallo Christoph,

grundsätzlich regelt das Sozialversicherungsrecht, dass Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei einer Betriebsveranstaltung zum Verdienst dazugehören.

Zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr bleiben aber lohnsteuerfrei und damit auch in der Sozialversicherung unberücksichtigt, sofern die Kosten der Veranstaltung pro Arbeitnehmer nicht mehr als 110 Euro brutto betragen. Dies gilt für Minijobber mit Verdienstgrenze genauso wie für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. In den 110 Euro sind alle Aufwendungen für die Veranstaltung enthalten, wie zum Beispiel Essen, Trinken und die Saalmiete. Auch der selbstgeschlagene Tannenbaum zählt dazu.

Das kleine Geschenk, das Sie Ihren Mitarbeitern überreichen möchten, ist auch im Rahmen von Minijobs lohnsteuerfrei und damit auch sozialversicherungsfrei – und zwar bis zu einem Wert von 44 Euro (seit 2022: 50 Euro) pro Mitarbeiter. Sie können also ruhigen Gewissens Ihre Weihnachtsfeier durchführen, sofern die Kosten 110 Euro pro Mitarbeiter nicht übersteigen. Jedem Mitarbeiter können Sie zusätzlich ein Geschenk von bis zu 44 Euro machen. Weder die Aufwendungen für die Weihnachtsfeier inklusive Tannenbaum noch das Geschenk werden zum sozialversicherungsrechtlich relevanten Verdienst gerechnet, so dass die 6.240-Euro-Jahresentgeltgrenze für Ihre Minijobber nicht überschritten wird.

Wir wünschen allen Arbeitgebern und Mitarbeitern schöne Weihnachtsfeiern!

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Michael Pekers
MP
Michael Pekers

nach R 19.6 Abs. 1 Satz 1 LStR darf der Wert doch 60 Euro pro Mitarbeiter sein?

Anonymous
AN
Anonymous

Herr Pekers, Weihnahten ist kein persönlicher Anlass!

Anonymous
AN
Anonymous

Welcher Chef gibt für seine 450€-Jobber zusätzliche (110+44=)154€ aus? Keiner!

Harry
HA
Harry

Bei den Veranstaltungskosten werden 110 EUR brutto angesetzt – das bezieht sich vermutlich auf die USt. Bei den 44 EUR für das „kleine Geschenk“ fehlt dieser Zusatz. Wovon ist hier auszugehen? Und wie oft darf so ein Geschenk pro Mitarbeiter erfolgen? Ist das an Weihnachten gebunden? Einige offene Fragen…

Maria Jäger
MJ
Maria Jäger

Wenn aber die Kosten der Veranstaltung pro Arbeitnehmer MEHR als 110 Euro brutto betragen und der Arbeitgeber den übersteigenden Betrag pauschal versteuert (was die SV-Freiheit auslöst) – hat dies dann trotzdem eine sv-rechtliche Auswirkung auf den Minijob? Vielen Dank im voraus!

Uli
UL
Uli

Geschenke im Zusammenhang mit einer Weihnachtsfeier werden doch zur € 110 Grenze hinzugerechnet, gilt die € 44 Grenzen zusätzlich?

Wolfgang
WO
Wolfgang

Hallo, ich beabsichtige meinen Mitarbeitern in diesem schwierigen Jahr ein größeres Geschenk (eventuell einen Goldbarren) zu machen. Wert etwa 1.000€.
Kann ich dies auch für meine Minijobber tun oder zählt das dann zum Gehalt, wobei dann die 450€-Grenze überschritten würde.
Wenn es möglich wäre, wie muss ich das Geschenk (angenommen Wert ca. 1000€) versteuern, bzw. SV-mäßig behandeln?
Danke

Henriette Chlupka
HC
Henriette Chlupka

Darf das Geschenk auch ein Gutschein sein?

Netter Arbeitgeber
NA
Netter Arbeitgeber

Ich kann auch eine Feier für 10€ pro Person ausrichten, Sach-Geschenke im Wert von 100€ für jeden Mitarbeiter verteilen und zusätzlich wie jeden Monat auch eine 44€-Sachzuwendung. die 110€ zur Betriebsfeier und die 44€-Sachzuwendung schließen sich ja nicht aus. Laut Haufe & Co ist das alles steuerfrei und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer. Der Artikel wäre in diesem Punkt also falsch, wenn ich mich nicht irre. Können Sie das bitte prüfen und korrigieren oder mich gerne berichtigen, wenn ich falsch liege? Danke