
Werkstudentenjob und Minijob – darauf kommt es an
Sie wollen sich neben dem Studium etwas dazuverdienen? Ob mit einem Minijob oder einer Werkstudentenstelle – Studierende genießen viele Vorteile. Erfahren Sie hier, ob ein Werkstudentenjob, ein Minijob oder beides zu Ihnen passt.
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- Was ist ein Werkstudentenjob?
- Was muss ich bei einer Werkstudentenstelle beachten?
- Wie unterscheidet sich der Werkstudentenjob vom Minijob?
- Werkstudentenjob und Minijob – kann ich beides gleichzeitig ausüben?
- BAföG-Leistungen – worauf muss ich achten?
- Wie finde ich einen Werkstudentenjob?
- Wie finde ich einen Minijob?
Was ist ein Werkstudentenjob?
Ein Werkstudentenjob ist eine Tätigkeit, die Sie neben Ihrem Studium ausüben. Sie müssen also an einer Hochschule immatrikuliert sein. In einem Werkstudentenjob verdienen Sie regelmäßig mehr als 520 Euro im Monat und sind nicht nur bis zu drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet beschäftigt. Der Vorteil: Werkstudentenjobs sind versicherungsfrei bzw. nicht versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dementsprechend zahlen Sie also keine Beiträge und auch die Beitragsanteile Ihres Arbeitgebers oder ihrer Arbeitgeberin fallen weg. Als Studierender oder Studierende sind Sie in den meisten Fällen schon über Ihre eigene gesetzliche oder private Krankenversicherung krankenversichert.
Einen Versicherungsbeitrag müssen Sie in der Regel trotzdem zahlen: den zur Rentenversicherung. Diese Beiträge teilen Sie sich je zur Hälfte mit Ihrem Arbeitgeber.
Was muss ich bei einer Werkstudentenstelle beachten?
Am allerwichtigsten ist: Achten Sie gut darauf, Ihre regelmäßige Arbeitszeit nicht zu überschreiten! Um als Werkstudent oder Werkstudentin zu gelten, muss das Studium quasi Ihre Haupttätigkeit sein. Das heißt konkret: Sie genießen die besonderen Privilegien in der Sozialversicherung als Werkstudentin oder Werkstudent nur, solange Sie pro Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten. Überschreiten Sie die Grenze von 20 Stunden, wird Ihre Tätigkeit sozialversicherungspflichtig und Sie und Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin müssen Versicherungsbeiträge nicht nur in der Rentenversicherung, sondern zu allen Versicherungszweigen zahlen.
Ausnahme: In den Abend- und Nachtstunden, an Wochenenden und in den Semesterferien ist die Grenze von 20 Stunden pro Woche aufgehoben, sofern diese Einsätze von vornherein befristet sind und Sie maximal 26 Wochen pro Zeitjahr mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Unter diesen Voraussetzungen dürfen Sie also auch mehr arbeiten und für das kommende Semester oder den Urlaub vorsorgen.
Info
Ein Zeitjahr bezieht sich auf 12 vollständige Monate bis zu dem betrachteten Zeitraum. Das Gegenteil von einem Zeitjahr ist das Kalenderjahr, das den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres umfasst. Im Gegensatz zum Kalenderjahr kann das Zeitjahr also auch über Jahresgrenzen hinausgehen. Das Zeitjahr wird vom Ende des zu beurteilenden Beschäftigungszeitraums zurückgerechnet. Endet der Beschäftigungszeitraum zum Beispiel am 31. Mai 2023, läuft das Zeitjahr vom 1. Juni 2022 bis 31. Mai 2023.
Wichtig zu wissen: Abhängig von der Höhe Ihres Verdienstes und der Steuerklasse können Steuern für Sie anfallen. Bleiben Sie dann unter dem Freibetrag in Höhe von 10.347 Euro im Jahr, bekommen Sie die gezahlte Lohnsteuer nach Ihrer Steuererklärung zurück.
Checkliste: Kann ich einen Werkstudentenjob haben?
- Ich bin an einer Hochschule immatrikuliert.
- Ich arbeite nicht mehr als 20 Stunden pro Woche.
- Ich verdiene regelmäßig mehr als 520 Euro im Monat und bin nicht nur kurzfristig beschäftigt.
- Ich habe nicht mehr als 25 Fachsemester in derselben Fachrichtung studiert.
- Ich befinde mich zur Zeit des Jobs nicht in einem Urlaubssemester.
Wie unterscheidet sich der Werkstudentenjob vom Minijob?
Der Minijob ist nicht an den Studierendenstatus gebunden. Sie müssen also nicht an einer Hochschule immatrikuliert oder innerhalb einer bestimmten Semesteranzahl sein, um einen Minijob zu machen. Als Student oder Studentin haben Sie im Minijob auch Vorteile. Die Details sollten Sie dennoch kennen. Am wichtigsten: die Verdienstgrenze.
Im Minijob können Sie durchschnittlich bis zu 520 Euro im Monat verdienen, mit einer Werkstudentenstelle auch mehr. Der Stundenlohn liegt im Minijob und mit einer Werkstudentenstelle auf jeden Fall bei dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von 12 Euro, kann aber auch höher sein. Bei einem Stundenlohn von 12 Euro ergibt sich im Minijob demnach eine maximale Arbeitszeit 43,33 Stunden im Monat.
Im Gegensatz zum Werkstudentenjob können Sie sich als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das hat aber auch Nachteile. Denn mit Ihrem Minijob können Sie wertvolle Rentenpunkte und Wartezeiten sammeln, die Ihnen später nutzen werden. Andere Beiträge zur Sozialversicherung werden nicht fällig. Auch Steuern zahlen Sie in der Regel nicht – die übernimmt Ihr Arbeitgeber.
Der Minijob für wenige Monate – die kurzfristige Beschäftigung
Haben Sie vor, nur für kurze Zeit in einem Minijob zu arbeiten, zum Beispiel als saisonale Aushilfskraft? Mit einer kurzfristigen Beschäftigung können Sie auch im Minijob mehr als 520 Euro im Monat verdienen. Eine kurzfristige Beschäftigung ist auf die Dauer von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr begrenzt. In dieser Zeit dürfen Sie unbegrenzt verdienen und zahlen trotzdem keine Beiträge zur Sozialversicherung. Nur für Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin fallen geringe Abgaben zur Sozialversicherung an.
Gut zu wissen: Bei einer kurzfristigen Beschäftigung sind Sie steuerpflichtig. Ob Sie in der Beschäftigung Steuern zahlen müssen, hängt von der Höhe Ihres Verdienstes und Ihrer Steuerklasse ab. Bleiben Sie aber unter dem jährlichen Freibetrag, bekommen Sie die Lohnsteuer spätestens nach Ihrer Steuererklärung wieder zurück.
Zwischen Minijob und Vollzeitstelle – der Midijob im Übergangsbereich
Verdienen Sie regelmäßig mehr als 520 Euro, aber nicht mehr als 2.000 Euro im Monat, bewegen Sie sich im Rahmen eines Midijobs. Auch ein Werkstudentenjob kann ein Midijob sein. Der Vorteil eines Midijobs ist, dass in der Entgeltspanne von 520,01 bis 2.000 Euro für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer geringere Beiträge zu zahlen sind – als Werkstudent oder Werkstudentin somit geringere Beiträge zur Rentenversicherung. Wenn Sie aber voll sozialversicherungspflichtig sind, zahlen Sie reduzierte Beiträge in allen Versicherungszweigen, also auch zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung. In unserem Magazin-Artikel finden Sie einen ausführlichen Vergleich von Minijob und Midijob.
Werkstudentenjob und Minijob – kann ich beides gleichzeitig ausüben?
Ja, Sie können zusätzlich zu Ihrem Werkstudentenjob mit einem Monatsverdienst von mehr als 520 Euro einen Minijob ausüben. Die Arbeitszeit aus beiden Tätigkeiten wird aber zusammengerechnet, um festzustellen, ob Sie noch maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Der Vorteil: Auch wenn Sie die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden überschreiten, bleibt der zweite Job ein Minijob und nur der erste Job wird mit entsprechenden Beiträgen zu allen Sozialversicherungszweigen sozialversicherungspflichtig.
BAföG-Leistungen – worauf muss ich achten?
Haben Sie einen Werkstudentenjob oder einen Minijob und beziehen gleichzeitig BAfÖG-Leistungen? Als Minijobber oder Minijobberin können Sie bis zu 520 Euro im Monat verdienen. Ihr Lohn hat in diesem Fall keine Auswirkungen auf die erhaltenen BAföG-Leistungen. Für den Bewilligungszeitraum von einem Jahr können Sie also 6.240 Euro verdienen, ohne dass Ihre Leistungen gekürzt werden. Als Werkstudent oder Werkstudentin verdienen Sie mehr als 520 Euro im Monat und damit mehr als 6.240 Euro im Jahr. Der Lohn, den Sie zusätzlich zu den 6.240 Euro verdienen, wird mit Ihren BAföG-Leistungen verrechnet. In dem Fall müssen Sie mit einer Kürzung rechnen.
Wie finde ich einen Werkstudentenjob?
Erste Anlaufstelle für einen Job als Werkstudent oder Werkstudentin ist die Jobbörse des Studierendenwerks Ihrer Hochschule. Hier finden Sie Stellenanzeigen von Unternehmen, die gezielt Werkstudenten suchen. Sie können auch direkt auf der Website eines Unternehmens nach Werkstudentenstellen suchen. Ist keine passende Stelle dabei? Schreiben Sie interessante Unternehmen initiativ an.
Wie finde ich einen Minijob?
Minijobs im Haushalt finden Sie in unserer Haushaltsjob-Börse. In unserem Magazin-Artikel finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Nutzung der Haushaltsjob-Börse. Brauchen Sie etwas Minijob-Inspiration? Halten Sie in Cafés oder Bars nach Ausschreibungen Ausschau. Vielleicht ist auch bei unseren fünf Minijobs für Studierende etwas für Sie dabei.
31 Kommentare
Liebes Team,
ich bin ein Wissenschaftlichehilfskraft and er Universität, eingestellt auf 6 Stunden die Woche und möchte nun einen Minijob in der Gastro anfangen, muss ich falls ich in Summe ab und zu über 520 Euro im Monat bekomme (aber durchschnittlich aufs Jahr unter 520 Euro) , Steuern zahlen?
Für die WIssenschaftlichehilfskraft, bin ich in der Tarifgruppe WIHIC.
Vielen Dank für die Hilfe
LG
Guten Tag,
ich habe einige Fragen über meine aktuelle Situation. Hoffentlich können Sie mir damit helfen bitte.
Ich arbeite 10 Stunden pro Woche als Werkstudent, wo ich mehr als 520 € im Monat verdiene. Parallel dazu habe ich einen Minijob(A), wo ich 3 Stunden pro Woche arbeite und 169 € im Monat bekomme. Letzte Woche habe ich mit einem Minijob(B) bei einer anderen Firma angefangen, wo ich 5 Stunden pro Woche arbeite und 340 € im Monat bekommen werde. Da ich insgesamt weniger als 20 Stunden pro Woche arbeite und bei beiden Minijobs weniger als 520 € im Monat verdiene, dachte ich, dass alles in Ordnung wäre.
Trotzdem haben Sie mir beim letzten Minijob(B) gesagt, „dass meine Werkstudent Stelle als Hauptbeschäftigung zählt, weil ich mehr als 520,00 € verdiene. Dazu kann ich nur einen weiteren Minijob machen“. Sie meinen auch, dass Sie eine Abmeldung vom ersten Minijob(A) brauchen, damit Sie mich bei ihnen Minijob(B) anmelden können.
Ist das richtig? Wenn nicht, wie kann ich ihnen erklären, dass es nicht stimmt? Was für Quellen kann ich benutzen?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Franco Nieto
Guten Tag,
ich habe eine Frage. Ich arbeite in meiner Sommerferien als Vollzeit, aber ich habe bereits einen Minijob, bei dem ich regelmäßig Samstags und Sonntags 7 bis 10 Stunden beschäftigt bin. Wie siehst bei meinem Fall aus? werde ich nachher Steuer Klasse 6 bekommen? oder wie normale Abzug 10%?
Vielen Dank im Voraus!
mit freundlichen Grüßen
Hallo, vielen Dank für den Artikel. Wodurch kennzeichnet sich eine Werkstudentenstelle? Kann ich auch weniger als 520€ verdienen? Ich möchte gerne so viel Bafög wie möglich bekommen und wenn ich mehr als 520€ bekomme, ja deutlich weniger Bafög kriegen mit jedem Euro den ich verdiene. Ich bekomme aber sehr gutes Gehalt und schätze meinen Arbeitgeber, daher würde ich ungern die Stelle aufgeben, aber sich möchte natürlich auch nicht auf Bafög verzichten nur weil ich mehr verdiene.
Guten Tag,
Folgende Situation:
Ich habe einen Minijob bei dem ich monatlich 520 Euro verdiene. Mir wurde eine Tutorenstelle an der Uni angeboten. Da wäre ich für die Dauer eines Monats angestellt und würde 430 Euro verdienen. Kann ich diese Tätigkeit zusätzlich ausüben? Und wenn ja, wie muss ich das anmelden (als Kurzzeitige Beschäftigung oder etwas anderes)?
Vielen Dank!
Guten Tag,
wir möchten eine Studentin in den Semesterferien im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung beschäftigen. Muss ich für die 70Tage Grenze eine vorhergehende Werkstudententätigkeit is zu 20Std bei einem anderen Arbeitgeber berücksichtigen?
Hallo,
folgende Situation:
Ich habe einen Werkstudentenvertrag mit 20 Stunden im Monat, mit einer Vergütung von ca. 240 Euro monatlich.
Zusätzlich habe ich einen Vertrag für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem ich lediglich Geld bei geleisteten Stunden erhalte.
meine Frage:
Darf ich neben den 240€ als Werkstudent bei der Stelle der geringfügigen Beschäftigung meine vollen 520€ verdienen (vorausgesetzt ich komme nicht über 20 Stunden die Woche?) ohne weitere Beiträge leisten zu müssen bzw. mein Arbeitgeber der geringfügigen Beschäftigung?
Ich hoffe meine Frage ist verständlich.
Mit freundlichen Grüßen
Kathleen Emke
Hi!
Wenn ich als privat familienversicherter Student einen 520€-Job ausübe und zusätzlich einen Werksstudentenjob habe, wird dann neben den 20h/Woche Arbeitszeit das Gehalt beider Jobs zusammengerechnet?
D.h. muss ich, wenn ich in Summe aus beiden Jobs mehr als 520€ verdiene, Steuern zahlen und verliere die Vorzüge aus 520€- bzw. Werksstudentenjob?
LG Thiemo
Guten Tag,
Neben meinem Werkstudentenjob habe ich bereits einen Minijob auf 520€ Basis. Kann ich in den Semesterferien nun zusätzlich noch einen Minijob auf kurzfristiger Beschäftbasis bei einem dritten Arbeitgeber haben?
Liebe Grüße
Verena Schulze
Wir sind Arbeitgeber eines Minijobbers, der ab Mai zusätzlich als studentische Aushilfskraft bei einem anderen Arbeitgeber anfängt. Bei dem anderen Arbeitgeber verdient er aber auch WENIGER als 520 € pro Monat. Müssen wir beide Tätigkeiten zusammenrechnen oder darf er bei uns bis zu 520,00 € pro Monat verdienen? Vielen Dank.
Guten Tag,
ich bin aktuell Werkstudentin (20h pro Woche) und würde gerne noch einen Minijob auf 520€ Basis nebenher ausüben.
Jetzt ist es ja so dass man nicht mehr als 20h pro Woche arbeiten darf, dies darf ich aber 26 Wochen im Jahr überschreiten, wenn ich unter dem Freibetrag liege ist das richtig ?
Das bedeutet dass ich ohne Probleme für 5 Monate neben meinem 20h Werkstudnenstelle in einem Minijob arbeiten kann ?
Bin euch für die Hilfe dankbar. !
Guten Tag!
Ich bin Vollzeitstudentin und habe die Aussicht auf eine Aushilfsbeschäftigung mit Werksstudentenprivileg. Zur Zeit habe ich bereits einen Minijob, bei dem ich regelmäßig Samstags 5,5 Stunden beschäftigt bin und möchte diesen auch weiterhin ausüben. Darf ich nun in dem Aushilfsjob während des Semesters bis maximal 26 Wochen auch mehr als 20 Stunden arbeiten oder muss ich im Semester immer darauf achten, dass ich bei der Aushilfstätigkeit maximal 14,5 Stunden während der Woche arbeite, um die 20 Stunden Grenze nicht zu überschreiten und sozialversicherungsfrei zu bleiben.
Ist die Befreiuung von der Rentenversicherung im Minijob möglich, obwohl ich in der Aushilfstätigkeit RV-Pflichtig bin?
Über ein Antwort würde ich mich sehr freuen.
Guten Tag,
ich habe einige Fragen und erhoffe mir, dass sie mir diese vielleicht beantworten können.
Wir überlegen Schüler zwischen 16 und 18 für einen Nebenjob einzustellen. Es handelt sich um einen Betrieb im Kölner Zoo. Unser größtes Geschäft läuft an den Wochenenden und den Ferien. Die Arbeit umfasst das Verkaufen von Bildern an einem offenen Stand für 4-6 Stunden pro Tag.
Nun haben wir verschiedene Antworten zu diesem Thema gefunden und sind unsicher.
Dürfen Jugendliche zwischen 16 und unter 18 überhaupt am Wochenende arbeiten?
Oder nur jeden 2. Samstag?
Und Sonn- und Feiertags überhaupt nicht?
Vielen Dank für ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Britta Klösgen