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Werkstudentenjob und Minijob – darauf kommt es an

Sie wollen sich neben dem Studium etwas dazuverdienen? Ob mit einem Minijob oder einer Werkstudentenstelle – Studierende genießen viele Vorteile. Erfahren Sie hier, ob ein Werkstudentenjob, ein Minijob oder beides zu Ihnen passt.

zuletzt aktualisiert am 5. Januar 2024

Was ist ein Werkstudentenjob?

Ein Werkstudentenjob ist eine Tätigkeit, die Sie neben Ihrem Studium ausüben. Sie müssen also an einer Hochschule immatrikuliert sein. In einem Werkstudentenjob verdienen Sie regelmäßig mehr als 538 Euro im Monat und sind nicht nur bis zu drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet beschäftigt. Der Vorteil: Werkstudentenjobs sind versicherungsfrei bzw. nicht versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dementsprechend zahlen Sie also keine Beiträge und auch die Beitragsanteile Ihres Arbeitgebers oder ihrer Arbeitgeberin fallen weg. Als Studierender oder Studierende sind Sie in den meisten Fällen schon über Ihre eigene gesetzliche oder private Krankenversicherung krankenversichert.

Einen Versicherungsbeitrag müssen Sie in der Regel trotzdem zahlen: den zur Rentenversicherung. Diese Beiträge teilen Sie sich je zur Hälfte mit Ihrem Arbeitgeber.

Was muss ich bei einer Werkstudentenstelle beachten?

Am allerwichtigsten ist: Achten Sie gut darauf, Ihre regelmäßige Arbeitszeit nicht zu überschreiten! Um als Werkstudent oder Werkstudentin zu gelten, muss das Studium quasi Ihre Haupttätigkeit sein. Das heißt konkret: Sie genießen die besonderen Privilegien in der Sozialversicherung als Werkstudentin oder Werkstudent nur, solange Sie pro Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten. Überschreiten Sie die Grenze von 20 Stunden, wird Ihre Tätigkeit sozialversicherungspflichtig und Sie und Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin müssen Versicherungsbeiträge nicht nur in der Rentenversicherung, sondern zu allen Versicherungszweigen zahlen.

Ausnahme: In den Abend- und Nachtstunden, an Wochenenden und in den Semesterferien ist die Grenze von 20 Stunden pro Woche aufgehoben, sofern diese Einsätze von vornherein befristet sind und Sie maximal 26 Wochen pro Zeitjahr mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Unter diesen Voraussetzungen dürfen Sie also auch mehr arbeiten und für das kommende Semester oder den Urlaub vorsorgen.

Info

Ein Zeitjahr bezieht sich auf 12 vollständige Monate bis zu dem betrachteten Zeitraum. Das Gegenteil von einem Zeitjahr ist das Kalenderjahr, das den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres umfasst. Im Gegensatz zum Kalenderjahr kann das Zeitjahr also auch über Jahresgrenzen hinausgehen. Das Zeitjahr wird vom Ende des zu beurteilenden Beschäftigungszeitraums zurückgerechnet. Endet der Beschäftigungszeitraum zum Beispiel am 31. Mai 2024, läuft das Zeitjahr vom 1. Juni 2023 bis 31. Mai 2024.

Wichtig zu wissen: Abhängig von der Höhe Ihres Verdienstes und der Steuerklasse können Steuern für Sie anfallen. Bleiben Sie dann unter dem Freibetrag in Höhe von 11.604 Euro im Jahr, bekommen Sie die gezahlte Lohnsteuer nach Ihrer Steuererklärung zurück.

Checkliste: Kann ich einen Werkstudentenjob haben?

  1. Ich bin an einer Hochschule immatrikuliert.
  2. Ich arbeite nicht mehr als 20 Stunden pro Woche.
  3. Ich verdiene regelmäßig mehr als 538 Euro im Monat und bin nicht nur kurzfristig beschäftigt.
  4. Ich habe nicht mehr als 25 Fachsemester in derselben Fachrichtung studiert.
  5. Ich befinde mich zur Zeit des Jobs nicht in einem Urlaubssemester.

Wie unterscheidet sich der Werkstudentenjob vom Minijob?

Der Minijob ist nicht an den Studierendenstatus gebunden. Sie müssen also nicht an einer Hochschule immatrikuliert oder innerhalb einer bestimmten Semesteranzahl sein, um einen Minijob zu machen. Als Student oder Studentin haben Sie im Minijob auch Vorteile. Die Details sollten Sie dennoch kennen. Am wichtigsten: die Verdienstgrenze.

Im Minijob können Sie durchschnittlich bis zu 538 Euro im Monat verdienen, mit einer Werkstudentenstelle auch mehr. Der Stundenlohn liegt im Minijob und mit einer Werkstudentenstelle auf jeden Fall bei dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von 12,41 Euro, kann aber auch höher sein. Bei einem Stundenlohn von 12,41 Euro ergibt sich im Minijob demnach eine maximale Arbeitszeit 43,35 Stunden im Monat.

Im Gegensatz zum Werkstudentenjob können Sie sich als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das hat aber auch Nachteile. Denn mit Ihrem Minijob können Sie wertvolle Rentenpunkte und Wartezeiten sammeln, die Ihnen später nutzen werden. Andere Beiträge zur Sozialversicherung werden nicht fällig. Auch Steuern zahlen Sie in der Regel nicht – die übernimmt Ihr Arbeitgeber.

Der Minijob für wenige Monate – die kurzfristige Beschäftigung

Haben Sie vor, nur für kurze Zeit in einem Minijob zu arbeiten, zum Beispiel als saisonale Aushilfskraft? Mit einer kurzfristigen Beschäftigung können Sie auch im Minijob mehr als 538 Euro im Monat verdienen. Eine kurzfristige Beschäftigung ist auf die Dauer von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr begrenzt. In dieser Zeit dürfen Sie unbegrenzt verdienen und zahlen trotzdem keine Beiträge zur Sozialversicherung. Nur für Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin fallen geringe Abgaben zur Sozialversicherung an.

Gut zu wissen: Bei einer kurzfristigen Beschäftigung sind Sie steuerpflichtig. Ob Sie in der Beschäftigung Steuern zahlen müssen, hängt von der Höhe Ihres Verdienstes und Ihrer Steuerklasse ab. Bleiben Sie aber unter dem jährlichen Freibetrag, bekommen Sie die Lohnsteuer spätestens nach Ihrer Steuererklärung wieder zurück.

Zwischen Minijob und Vollzeitstelle – der Midijob im Übergangsbereich

Verdienen Sie regelmäßig mehr als 538 Euro, aber nicht mehr als 2.000 Euro im Monat, bewegen Sie sich im Rahmen eines Midijobs. Auch ein Werkstudentenjob kann ein Midijob sein. Der Vorteil eines Midijobs ist, dass in der Entgeltspanne von 538,01 bis 2.000 Euro für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer geringere Beiträge zu zahlen sind – als Werkstudent oder Werkstudentin somit geringere Beiträge zur Rentenversicherung. Wenn Sie aber voll sozialversicherungspflichtig sind, zahlen Sie reduzierte Beiträge in allen Versicherungszweigen, also auch zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung. In unserem Magazin-Artikel finden Sie einen ausführlichen Vergleich von Minijob und Midijob.

Werkstudentenjob und Minijob – kann ich beides gleichzeitig ausüben?

Ja, Sie können zusätzlich zu Ihrem Werkstudentenjob mit einem Monatsverdienst von mehr als 538 Euro einen Minijob bei einer anderen Arbeitgeberin oder einem anderen Arbeitgeber ausüben. Die Arbeitszeit aus beiden Tätigkeiten wird aber zusammengerechnet, um festzustellen, ob Sie noch maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Der Vorteil: Auch wenn Sie die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden überschreiten, bleibt der zweite Job ein Minijob und nur der erste Job wird mit entsprechenden Beiträgen zu allen Sozialversicherungszweigen sozialversicherungspflichtig.

BAföG-Leistungen – worauf muss ich achten?

Haben Sie einen Werkstudentenjob oder einen Minijob und beziehen gleichzeitig BAfÖG-Leistungen? Als Minijobber oder Minijobberin können Sie bis zu 538 Euro im Monat verdienen. Hier müssen allerdings bestimmte Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden, damit das BAföG nicht gekürzt wird. Bezieherinnen und Bezieher von BAföG wenden sich daher vor Aufnahme einer Beschäftigung am besten immer an das zuständige BAföG-Amt.

Wie finde ich einen Werkstudentenjob?

Erste Anlaufstelle für einen Job als Werkstudent oder Werkstudentin ist die Jobbörse des Studierendenwerks Ihrer Hochschule. Hier finden Sie Stellenanzeigen von Unternehmen, die gezielt Werkstudenten suchen. Sie können auch direkt auf der Website eines Unternehmens nach Werkstudentenstellen suchen. Ist keine passende Stelle dabei? Schreiben Sie interessante Unternehmen initiativ an.

Wie finde ich einen Minijob?

Minijobs im Haushalt finden Sie in unserer Haushaltsjob-Börse. In unserem Magazin-Artikel finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Nutzung der Haushaltsjob-Börse. Brauchen Sie etwas Minijob-Inspiration? Halten Sie in Cafés oder Bars nach Ausschreibungen Ausschau. Vielleicht ist auch bei unseren fünf Minijobs für Studierende etwas für Sie dabei.

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75 Kommentare

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Laura Müller
LM
Laura Müller

Hallo,

kann man einen Werkstudentenjob mit 15h Arbeitszeit in der Woche und einen auf 4 Wochen befristeten Minijob an den Wochenenden ausüben?

Maria Ojeda
MO
Maria Ojeda

Hallo,

ist es möglich in der vorlesungsfreien Zeit, neben einer 19,5 h/Woche Werkstundentenstelle, ein Minijob auszuüben?
Würde die Werkstundenten-Stelle versicherungsfrei bzw. nicht versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleiben?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Juline
JU
Juline

Hallo,
ich schließe mich der Frage von Jessica an.
Werkstudierende verdienen bei uns i.d.R. alle zwischen 538,01 und 2.000 EUR (außer in den Semesterferien) und zahlen Rentenversicherungsbeiträge (SV-Schlüssel 0100).
Ein Test im SAP-System hat gezeigt, dass sich die RV-Beitrage mit dem zusätzlichen SV-Attribut Midijob nochmal etwas reduzieren.
Sind dann alle Werkstudierende (die zwischen 538,01 und 2000 EUR verdienen) also auch zusätzlich als Midijob anzugeben? Gibt es da klare Vorgaben?

Jessica
JE
Jessica

Hallo,

da laut ihrem Text eine Werkstudententätigkeit auch ein Midijob sein kann, stellt sich jetzt die Frage, ob es sich bei dem SV-Schlüssel 0100 überhaupt lohnt einen Werkstudenten auf Midijob umzustellen, da er nur Beiträge zur Rentenversicherung zahlt?!
Wenn ja, wären alle Werkstudenten betroffen die zwischen 538,01 bis 2.000 Euro verdienen oder muss hierbei auch auf die Art des Studiums geachtet werden?

Julia
JU
Julia

Hallo,
ich würde gerne wissen, ob es eine Altersgrenze für den Werkstudentenjob gibt? Dürfen Studenten, die älter sind als 30 Jahre noch als Werkstudent angestellt werden? Aus der studentischen Krankenversicherung fallen sie dann ja raus, gilt das auch für die Beschäftigung als Werkstudent?

Markus
MA
Markus

Hallo,
ich habe jetzt einen Werkstudentenjob mit 15 wöchentlichen Arbeitsstunden. Da ich meine fachlichen Kenntnisse weiter vertiefen möchte, hatte ich eigentlich geplant, später einen Hiwi-Job (oder besser nennt man Minijob) an einer anderen Hochschule auszuüben als meiner eigenen. Wenn ich richtig verstanden haben, geht es problemlos ja für eine Kombination von Werkstudent+Hiwi für insgesammt 20 wöchentlichen Arbeitszeit in der Vorlesungszeit oder? Also die Verdienstgrenze für Hiwijob muss unbedingt unter 538euro sein. Und in diesem Fall, meine Werkstudentvertrag hat ebenfalls 1-Steuerklasse. Dem Hiwijob wird aber keine Steuerklasse zugeordnet und damit zahle ich weder Rentenversicherung noch Lohnsteuer, da Minijob. In vorlesungsfreien Ferien kann ich doch die 20-wöchentliche-Arbeitsstunden-Grenze überschreiten. Ist alles richtig?
Vielen Dank im Voraus.

Sasa
SA
Sasa

Hallo.
Ist es möglich auch im Privathaushalt (Nanny) als Werkstudent angemeldet zu werden oder geht das nur im Unternehmen?
Danke vorab für die Hilfe

Christoph
CH
Christoph

Hallo,
habe ich es richtig verstanden, dass ein Werkstudentenverhältnis nur vorliegt, wenn der Monatsverdienst über 520€ liegt? Wenn ich als Student passend zu meinem Studienfach eine Tätigkeit ausübe, bei der ich nur 4 Stunden/Woche arbeite und nur 350€/Monat verdiene, dann bin ich kein Werkstudent? Dann muss das als Minijob vom Arbeitgeber versteuert werden?
Vielen Dank

John O'Malley
JM
John O'Malley

Hallo zusammen, 
ich bin derzeit Studentin und arbeite als Werkstudentin 20 Stunden pro Woche. Aufgrund meiner Miete und Krankenversicherung Zahlungen ziemlich hoch ist, muss ich bald Stunden irgendwo anders für einige zusätzliche Einkommen zu arbeiten. Ich habe mich gefragt, ob es möglich wäre, einen Minijob oder Midijob irgendwo anders anzunehmen, um dieses zusätzliche Einkommen zu erzielen? Und wenn ja, hätte das irgendwelche Auswirkungen auf die Steuern und Sozialabgaben, die ich derzeit in beiden Jobs zahle?
Vielen Dank!

Sabrina
SA
Sabrina

Hallo
ich habe eine Werksstudentenstelle mit 12 Stunden in der Woche bei der ich mehr als 520€ verdiene, RV pflichtig bin, aber sonst keine SV und Steuern zahlen muss. ich möchte gerne noch eine zweite Stelle annehmen mit ca. 6 Wochenstunden und weniger als 520€ Monatsverdienst, da stellt mir der Arbeitgeber frei ob als Minijob oder Werksstudent.
Zeiltich ist also alles in Ordnung. Aber werden die Gehälter zusammen gerechnet, sodass ich dann Abzüge (Steuern / SV Beiträge) habe? Zusammengerechnet würde ich über die Steuerfreigrenze (909€/monatlich bzw 10908/jährlich) komme, ist das schlimm? Der 12h Job wäre dann Steurerklasse 1 und der 6h Job Steuerklasse 6, oder? Wird dann in Job zwei alles versteuert was mehr als 100€ ist oder was mehr als 520€ ist?

Welche Kombination wäre sinnvoller: zwei Werksstudentenstellen oder Werksstudent und Minijob?

Danke für die Hilfe und schöne Grüße 🙂

Ellen Lala
EL
Ellen Lala

Hallo:)
Derzeit habe ich einen Werkstudentenjob und einen Minijob. Ich habe gelesen, dass man durchschnittlich in seinem Werkstudentenjob über 520€ monatlich verdienen muss. Da ich momentan jedoch sehr viel mehr Uni habe schaffe ich es monatlich nicht über die 520€ in diesem Arbeitsverhältnis zu kommen. Wird der Werkstundentenstatus damit „ungültig“? Rechne ich den Verdienst beider Jobs zusammen komme ich über 520€ (zwei Minijobs würden für mich also kein Sinn machen). Können sie mir eine Empfehlung für die Situation geben? Zur Info: In beiden Jobs zahle ich bereits (freiwillig) in die Rentenversicherung ein. Danke für Ihre Antwort und liebe Grüße!

Peter Jakob
PJ
Peter Jakob

Hallo, ich habe eine Frage. Ich arbeite als Werkstudent (13 Schulstunden), möchte nun ein Minijob (520€) annehmen. Macht es mir Probleme?

Marius Kohler
MK
Marius Kohler

Hi, ich arbeite zurzeit als Werkstudent 20 Stunden die Woche und würde noch an Wochenenden einen Minijob ausüben. Ist es richtig, dass ich meinen Werkstudentenstatus nicht verliere, wenn der Minijob befristet ist und nur zu Abendstunden oder Wochenenden ausgeübt wird. (Während der Vorlesungszeit) Und nicht länger als 26 Wochen im Jahr.

Homepage | Werkstudentenprivileg | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

Vielen Dank im Voraus!

Simon
SI
Simon

Hallo,

ich möchte neben meinem Minijob noch einen Werkstudentenvetrag mit 20h/Monat annehmen. Dabei komme ich nicht über die 20-Stunden-Regelung. Ich frage mich (und kann leider online nichts konkretes finden), ob es ein Problem darstellt, wenn die Werkstudententätigkeit ein Verdienst unter 520€/Monat einbringt. Gibt es dazu Einschränkungen oder sonstiges zu beachten?

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße!

Sruthy Kokurithekk...
SK
Sruthy Kokurithekk...

Hallo, ich mache derzeit einen Hiwi-Studentenjob an meiner Universität für 555 Euro/Monat. Ich wollte einen weiteren Minijob mit weniger als 500 Euro/Monat annehmen. Deshalb wollte ich wissen, ob sich meine Steuerklasse ändert und wie viel Steuern ich dafür zahlen muss. Und Ihrem Artikel zufolge wird die Steuer, wenn sie abgezogen wird, vom Hiwi-Job abgezogen, da dieser ein höheres Gehalt hat? Vielen Dank und würde gerne Ihr Feedback hören.

Paul Theodor
PT
Paul Theodor

Liebes Team,

ich arbeite als Werkstudent mit 15 Stunden in der Woche. Dazu habe ich noch einen Minijob, der NICHT befristet ist. Der findet nur am Wochenende statt, einmal im Monat 8 Stunden. Das bedeutet, dass ich in einer Woche im Monat 23 Stunde mache. Das ist aber erlaubt, denn die Arbeit findet am Wochenende statt? Außerdem kann ich auch die 26-Wochen-Regel einhalten, da ich nur an 12 Wochen im Jahr mehr als 20 Stunden arbeite?

Vielen Dank euch für die schnellen Rückmeldungen!!

Sina
SI
Sina

Guten Tag,
ich arbeite als VSS (Verlässliche Unterrichtskraft) als Minijob und über den Übungsleiterfreibetrag. Des weiteren arbeite ich als studentische Hilfskraft (als Werkstudentin) mit 20 Stunden/ Monat. Nun würde ich gerne einen weiteren Job als Werksstudentin annehmen mit etwa 16 Stunden pro Woche. Mit welchen Abgaben muss ich rechnen? Ist das generell eine mögliche Kombination? Vielen Dank!

Hendrik Delfs
HD
Hendrik Delfs

Liebes Team,

ist es notwendig, dass eine Werkstudentenbeschäftigung über 520€ pro Monat liegt, wenn die Stundenanzahl mit dem Stundenlohn dem Mindestlohn entspricht und unter 520€ liegen würde?

Alex
AL
Alex

Hallo,

ich habe einen Minijob (10 Stunden) bei dem ich 150 € verdiene und will zusätzlich eine Werkstudentenstelle (20 Stunden) aufnehmen, bei der ich 1200 € verdienen würde. Müsste ich neben den Abgaben wie Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung usw. auch Steuern zahlen ? Vielen Dank.

Waldemar Seethaler
WS
Waldemar Seethaler

Ein Minijob mit geringfügiger Entlohnung (520 EUR Job) und eine kurzfristige Beschäftigung können nach ihren Darstellungen gleichzeitig nebeneinander ausgeführt werden. So weit so klar. Aber das darf doch nicht bei gleichen Arbeitgeber passieren, oder?
Ein kurzer Hinweis aus diese Konstellation in den Beiträgen wäre sehr hilfreich um Klarheit zu schaffen. Vielen Dank.

Salome
SA
Salome

Liebes Team,

ich bin ein Wissenschaftlichehilfskraft and er Universität, eingestellt auf 6 Stunden die Woche und möchte nun einen Minijob in der Gastro anfangen, muss ich falls ich in Summe ab und zu über 520 Euro im Monat bekomme (aber durchschnittlich aufs Jahr unter 520 Euro) , Steuern zahlen?

Für die WIssenschaftlichehilfskraft, bin ich in der Tarifgruppe WIHIC.

Vielen Dank für die Hilfe
LG

Franco Nieto
FN
Franco Nieto

Guten Tag,

ich habe einige Fragen über meine aktuelle Situation. Hoffentlich können Sie mir damit helfen bitte.

Ich arbeite 10 Stunden pro Woche als Werkstudent, wo ich mehr als 520 € im Monat verdiene. Parallel dazu habe ich einen Minijob(A), wo ich 3 Stunden pro Woche arbeite und 169 € im Monat bekomme. Letzte Woche habe ich mit einem Minijob(B) bei einer anderen Firma angefangen, wo ich 5 Stunden pro Woche arbeite und 340 € im Monat bekommen werde. Da ich insgesamt weniger als 20 Stunden pro Woche arbeite und bei beiden Minijobs weniger als 520 € im Monat verdiene, dachte ich, dass alles in Ordnung wäre.

Trotzdem haben Sie mir beim letzten Minijob(B) gesagt, „dass meine Werkstudent Stelle als Hauptbeschäftigung zählt, weil ich mehr als 520,00 € verdiene. Dazu kann ich nur einen weiteren Minijob machen“. Sie meinen auch, dass Sie eine Abmeldung vom ersten Minijob(A) brauchen, damit Sie mich bei ihnen Minijob(B) anmelden können.

Ist das richtig? Wenn nicht, wie kann ich ihnen erklären, dass es nicht stimmt? Was für Quellen kann ich benutzen?

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Franco Nieto

Apriliyana Dewi
AD
Apriliyana Dewi

Guten Tag,

ich habe eine Frage. Ich arbeite in meiner Sommerferien als Vollzeit, aber ich habe bereits einen Minijob, bei dem ich regelmäßig Samstags und Sonntags 7 bis 10 Stunden beschäftigt bin. Wie siehst bei meinem Fall aus? werde ich nachher Steuer Klasse 6 bekommen? oder wie normale Abzug 10%?

Vielen Dank im Voraus!

mit freundlichen Grüßen

Karim Akbar
KA
Karim Akbar

Hallo, vielen Dank für den Artikel. Wodurch kennzeichnet sich eine Werkstudentenstelle? Kann ich auch weniger als 520€ verdienen? Ich möchte gerne so viel Bafög wie möglich bekommen und wenn ich mehr als 520€ bekomme, ja deutlich weniger Bafög kriegen mit jedem Euro den ich verdiene. Ich bekomme aber sehr gutes Gehalt und schätze meinen Arbeitgeber, daher würde ich ungern die Stelle aufgeben, aber sich möchte natürlich auch nicht auf Bafög verzichten nur weil ich mehr verdiene.

Lea O.
LO
Lea O.

Guten Tag,

Folgende Situation:
Ich habe einen Minijob bei dem ich monatlich 520 Euro verdiene. Mir wurde eine Tutorenstelle an der Uni angeboten. Da wäre ich für die Dauer eines Monats angestellt und würde 430 Euro verdienen. Kann ich diese Tätigkeit zusätzlich ausüben? Und wenn ja, wie muss ich das anmelden (als Kurzzeitige Beschäftigung oder etwas anderes)?

Vielen Dank!

Anita L.
AL
Anita L.

Guten Tag,
wir möchten eine Studentin in den Semesterferien im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung beschäftigen. Muss ich für die 70Tage Grenze eine vorhergehende Werkstudententätigkeit is zu 20Std bei einem anderen Arbeitgeber berücksichtigen?

Kathleen Emke
KE
Kathleen Emke

Hallo,

folgende Situation:
Ich habe einen Werkstudentenvertrag mit 20 Stunden im Monat, mit einer Vergütung von ca. 240 Euro monatlich.
Zusätzlich habe ich einen Vertrag für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem ich lediglich Geld bei geleisteten Stunden erhalte.

meine Frage:
Darf ich neben den 240€ als Werkstudent bei der Stelle der geringfügigen Beschäftigung meine vollen 520€ verdienen (vorausgesetzt ich komme nicht über 20 Stunden die Woche?) ohne weitere Beiträge leisten zu müssen bzw. mein Arbeitgeber der geringfügigen Beschäftigung?

Ich hoffe meine Frage ist verständlich.

Mit freundlichen Grüßen
Kathleen Emke

Thiemo Korn
TK
Thiemo Korn

Hi!

Wenn ich als privat familienversicherter Student einen 520€-Job ausübe und zusätzlich einen Werksstudentenjob habe, wird dann neben den 20h/Woche Arbeitszeit das Gehalt beider Jobs zusammengerechnet?
D.h. muss ich, wenn ich in Summe aus beiden Jobs mehr als 520€ verdiene, Steuern zahlen und verliere die Vorzüge aus 520€- bzw. Werksstudentenjob?

LG Thiemo

Verena Schulze
VS
Verena Schulze

Guten Tag,
Neben meinem Werkstudentenjob habe ich bereits einen Minijob auf 520€ Basis. Kann ich in den Semesterferien nun zusätzlich noch einen Minijob auf kurzfristiger Beschäftbasis bei einem dritten Arbeitgeber haben?

Liebe Grüße
Verena Schulze

Simone Dürr
SD
Simone Dürr

Wir sind Arbeitgeber eines Minijobbers, der ab Mai zusätzlich als studentische Aushilfskraft bei einem anderen Arbeitgeber anfängt. Bei dem anderen Arbeitgeber verdient er aber auch WENIGER als 520 € pro Monat. Müssen wir beide Tätigkeiten zusammenrechnen oder darf er bei uns bis zu 520,00 € pro Monat verdienen? Vielen Dank.

Sophia Baumeister
SB
Sophia Baumeister

Guten Tag,
ich bin aktuell Werkstudentin (20h pro Woche) und würde gerne noch einen Minijob auf 520€ Basis nebenher ausüben.
Jetzt ist es ja so dass man nicht mehr als 20h pro Woche arbeiten darf, dies darf ich aber 26 Wochen im Jahr überschreiten, wenn ich unter dem Freibetrag liege ist das richtig ?

Das bedeutet dass ich ohne Probleme für 5 Monate neben meinem 20h Werkstudnenstelle in einem Minijob arbeiten kann ?

Bin euch für die Hilfe dankbar. !

Sandra Feldbusch
SF
Sandra Feldbusch

Guten Tag!
Ich bin Vollzeitstudentin und habe die Aussicht auf eine Aushilfsbeschäftigung mit Werksstudentenprivileg. Zur Zeit habe ich bereits einen Minijob, bei dem ich regelmäßig Samstags 5,5 Stunden beschäftigt bin und möchte diesen auch weiterhin ausüben. Darf ich nun in dem Aushilfsjob während des Semesters bis maximal 26 Wochen auch mehr als 20 Stunden arbeiten oder muss ich im Semester immer darauf achten, dass ich bei der Aushilfstätigkeit maximal 14,5 Stunden während der Woche arbeite, um die 20 Stunden Grenze nicht zu überschreiten und sozialversicherungsfrei zu bleiben.
Ist die Befreiuung von der Rentenversicherung im Minijob möglich, obwohl ich in der Aushilfstätigkeit RV-Pflichtig bin?

Über ein Antwort würde ich mich sehr freuen.

Britta Klösgen
BK
Britta Klösgen

Guten Tag,
 
ich habe einige Fragen und erhoffe mir, dass sie mir diese vielleicht beantworten können.
 
Wir überlegen Schüler zwischen 16 und 18 für einen Nebenjob einzustellen. Es handelt sich um einen Betrieb im Kölner Zoo. Unser größtes Geschäft läuft an den Wochenenden und den Ferien. Die Arbeit umfasst das Verkaufen von Bildern an einem offenen Stand für 4-6 Stunden pro Tag.
 
Nun haben wir verschiedene Antworten zu diesem Thema gefunden und sind unsicher.
 
Dürfen Jugendliche zwischen 16 und unter 18 überhaupt am Wochenende arbeiten?
 
Oder nur jeden 2. Samstag?

Und Sonn- und Feiertags überhaupt nicht?
 
Vielen Dank für ihre Hilfe!
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Britta Klösgen