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Wie sich das neue Flexirentengesetz auf Minijobs auswirkt

Mit dem neuen Flexirentengesetz können auch Altersvollrentner mit einem Minijob in die Rentenversicherung zahlen, um die Höhe ihrer Rente zu steigern. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Neuerungen der Flexirente für Altersvollrentner, die nebenher einen Minijob ausüben.

Was gilt für Altersvollrentner VOR Erreichen der Regelaltersgrenze, die ab 1.1.17 einen Minijob ausüben?

Ein älteres Ehepar sitzt vor dem Laptop
Mehr Geld für Rentner dank Flexirente und Minijob.

Nimmt ein Altersvollrentner vor Erreichen seiner Regelaltersgrenze ab 1. Januar 2017 einen Minijob mit Verdienstgrenze auf, ist er nach dem neuen Flexirentengesetz rentenversicherungspflichtig.

Die Rentenversicherungspflicht besteht bis zum Ablauf des Monats, in dem der Altersvollrentner seine Regelaltersgrenze erreicht hat. Er kann jedoch auch schon vorher die Möglichkeit nutzen, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Losgelöst davon, wie sich der Altersvollrentner entscheidet, zahlt der Arbeitgeber immer den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung von 15 % (5 % bei Minijobs in Privathaushalten).

NeuSelbst, wenn nur der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung gezahlt wird, wirkt sich dieser ab 1. Januar 2017 bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze rentensteigernd aus.

Was gilt für Altersvollrentner NACH Erreichen der Regelaltersgrenze, die ab 1.1.17 einen Minijob aufnehmen?

Nimmt ein Altersvollrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze ab 1. Januar 2017 einen neuen Minijob auf, ist er mit Ablauf des Monats, in dem er seine Regelaltersgrenze erreicht hat, rentenversicherungsfrei.

Um gleiche Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen, zahlen Arbeitgeber auch für Altersvollrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze ihren Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung. Dieser Beitrag wirkt sich allerdings nicht rentensteigernd aus.

Neu: Ab 1. Januar 2017 kann ein Altersvollrentner, der seine Regelaltersgrenze erreicht hat, in seinem Minijob auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. So wird der Rentenbeitrag des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers rentensteigernd berücksichtigt. Die Altersvollrente erhöht sich dadurch zusätzlich zur jährlichen Rentenanpassung zum 1. Juli des Folgejahres um die neu erworbenen Entgeltpunkte aus dem Minijob.

Hinweis: Ohne Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit erwirbt der Altersvollrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze keine weiteren Entgeltpunkte aus seinem Minijob. Die Höhe der Altersvollrente ändert sich dann -abgesehen von der Rate der Rentenanpassung- nicht mehr. Hat der Altersvollrentner in dem bestehenden Minijob auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet, bleibt die Rentenversicherungspflicht für die gesamte Dauer des Minijobs bestehen. Ein nochmaliger Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit nach Erreichen der Regelaltersgrenze ist nicht möglich.

Was gilt für Altersvollrentner, bei denen der Minijob am 31.12.16 bestanden hat?

Hat der Altersvollrentner bereits am 31. Dezember 2016 einen Minijob ausgeübt, ist er nach wie vor rentenversicherungsfrei. Dies gilt unabhängig davon, ob er die Regelaltersgrenze erreicht hat oder nicht.

Neu: Der Altersvollrentner kann auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen, um die Höhe seiner Rente zu steigern. Auch hier führt ab 1. Januar 2017 bereits die Zahlung des Arbeitgeberanteils zur Rentenversicherung bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zu einer Erhöhung der Altersvollrente des Minijobbers.

Hinweis: Ohne Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit erhalten Altersvollrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze keine weiteren Entgeltpunkte mehr.

Welche Auswirkungen hat ein Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit?

Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit ist schriftlich für jeden einzelnen Minijob gegenüber dem Arbeitgeber zu erklären. In diesem Fall zahlt der Minijobber einen eigenen Beitrag zur Rentenversicherung. Der Verzicht kann nur für die Zukunft erklärt werden und ist für die gesamte Dauer des Minijobs bindend. Die Rentenversicherungspflicht beginnt frühestens einen Tag nachdem die Verzichtserklärung beim Arbeitgeber eingegangen ist.

Den Beitrag des Minijobbers zur Rentenversicherung leitet der Arbeitgeber dann monatlich mit seinem Arbeitgeberanteil an die Minijob-Zentrale weiter. Zum 1. Juli des Folgejahres steigern dadurch Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung die Altersvollrente des Minijobbers.

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MD
Minijobs 2017: Das...

[…] ← Wie sich das neue Flexirentengesetz auf Minijobs auswirkt Dez 21 2016 […]

Peter Gymnich
PG
Peter Gymnich

Wie viel € beträgt ca. die monatliche Rentensteigerung bei Verzicht auf Versicherungsfreiheit und eigenem Beitrag von 3,7 % bei einem monatlichen Verdienst von 450 €?

Jürgen A. Singer
JS
Jürgen A. Singer

Der Beitrag enthält einen schwerwiegenden Widerspruch:
Hinweis 1: „Was gilt für Altersvollrentner, die erst …“, dritter Absatz.
„Neu: Ab 2017 können Altersvollrentner, … verzichten und Pflichtbeiträge zahlen“. Im Schussabsatz hingegen wird diese Aussage eliminiert:
Hinweis 2: „Wichtiger Hinweis: Minijobber, … dürfen nicht ab 1. Januar 2017 in dem laufenden Minijob auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten.“
Hier bleibt die Frage ist es ein Versehen bei der Textverfassung oder sogar eine politisch gewollte Diskriminierung der Altrentner?

Klipphahn
KL
Klipphahn

Genau das passiert im Moment meiner Frau. Sie hat sich vor Jahren für Ihren Minijob mit 160 EUR befreien lassen und tritt am 1.2.2016 Ihre vorzeitige Altersrente nach 554 Monaten mit 63 Jahren und 2 Monaten an. Sie würde nun gerne die RV-Pflicht als Altersrente in Anspruch nehmen.

Klipphahn
KL
Klipphahn

Ich meinte 1.2.2017. Entschuldigung

Jonny
JO
Jonny

Bewirkt denn der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit als geringfügig Beschäftgter auch, dass er/sie als Pflegeperson noch zusätzlich versichert wird und aus den Beiträgen der Pflegekasse ebenfalls noch eine Rentensteigerung erwarten kann? Vielleicht sogar mit einem erhöhten Zugangsfaktor, wenn die Zeiten nach der Regelaltersgrenze zurückgelegt werden?

Jonny
JO
Jonny

Und we wirkt sich der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit als geringfügig Beschäftgter im gewerblichen Bereich mit der dann erforderlichen Zuzahlung (3,7 %) bei Beschäftgung
a) in den alten und
b ) in den neuen
Bundesländern aus, z.B. bei einem zu versichernden Entgelt von 5400 EUR ?

Martin
MA
Martin

Ich habe fünf Fälle zu beraten:
1. Vorgezogene Altersrente zum 01.12.2016 – Beendigung sv-pflichtiges Arbeitsverhältnis 30.11.16, Minijob ab 1.12.2016
RV-Beitragspflicht für AN entfällt in 12/2016, da bereits Rentner – Verzichtserklärung muss nicht unterschrieben werden
Kann ab 01/2017 auf die AN-RV-Freiheit verzichtet werden, da Regelaltersgrenze noch nicht erreicht wurde?
2. Pensionär (Beamter) fängt Minijob 01.12.2016 an – wie oben, keine Arbeitnehmer-Beitragspflicht zur RV wegen Pension.
Könnte auch hier ab 01/2017 auf eine AN-RV-Freiheit verzichtet werden, falls noch Rentenansprüche erworben werden können, die sich auswirken würden?
3. Beschäftigung seit 5 Jahren als Minijobber, RV-Befreiung im Jahr 2013 nach Erhöhung auf 450 EUR wurde gestellt – ab 01.12.16 Renter (vor Regelaltersgrenze)
Somit in 01/2017 keine Möglichkeit mehr auf die RV-Befreiung zu verzichten?
RV-Beiträge des Arbeitgebers sind trotzdem rentensteigernd ab 01/2017?
4. wie bei 3. Unterschied, keine RV-Befreiung gestellt, da Verdienst seit 2013 weiterhin unter 400 EUR
Gibt es hier eine Möglichkeit ab 01/2017 als Vorruhestands-„Rentner“ zur RV zu „optieren“?
5. Die Rente würde somit laut Ihrer Mitteilung zum 01.07.2018 das erste Mal mit den zusätzlichen Rentenpunkten aus dem Jahr 2017 (Entgelt aus Jahresmeldung 2017)angepasst ?
In welcher Höhe wirken sich bei einem Jahresverdienst von 5.400 EUR die AN-Zuzahlungen von 3,7% (199,80 EUR/Jahr, 16,65 EUR/Monat) aktuell auf die spätere Rentenerhöhung zum 01.07.2018 aus;
welche Erhöhung ergibt sich, wenn nur der Arbeitgeberbeitrag 15% bzw. 5% bezahlt wird (Auswirkung ja nur bis zur zum Erreichen der Regelaltersgrenze)?

Stefan
ST
Stefan

Das, was jetzt ab 01.01.2017 auf die Lohnbüros (bezüglich der Versicherungspflicht eines geringfügig beschäftigten Flexirentners) zukommt, steht in keinem Verhältnis mehr zu einer Abrechnung eines Minijobs. Schon in den letzten Jahren ist die Abrechnung eines Minijobs mit mehr „Risiken“ verbunden als die Abrechnung eines „normalen“ Arbeitnehmers. Unser Fragebogen für Minijobber ist zumindest doppelt solange wie der eines Arbeiters.

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NW
Neue Broschüre: W...

[…] aktuell werden die Neuerungen erörtert, die sich durch das neue Flexirentengesetz für Altersrentner ergeben, die nebenbei einen Minijob […]

Fiedler, Reinhold ...
FR
Fiedler, Reinhold ...

Trotz der vielen Fragen und Antworten weiß ich jetzt immer noch nicht, ob es sich – lohnt – dass meine Frau nach Erreichung der Regelaltersgrenze zum 01.06.2017 – auf die Versicherungspflicht (als Regel-Altersrentnerin) nicht verpflichtet.
Sie also weiterhin sich Beiträge abführen lässt.
Nach momentan Stand mtl. Beitrag – 16,63 EUR – und dafür mehr Rente – mtl. 4,50 EUR – dann lohnt sich doch das nicht.
Außer meine Frau wird 110 Jahre alt (pauschal ausgedrückt).
Denn nach Adam Riese sind 16,63 EUR x 12 = 199,66 EUR im Jahr.
Bei 2 Jahren bereits 399,12 EUR.
Sie muss also noch mind. 7 1/2 Jahr leben (was ja keiner von sich weiß), um die
Beiträge wieder als Rente zu bekommen.
Also – großer Schmarrn (m.E.) für einen normalen 450,- EUR-Job, der nach Erhalt seiner Rente Beiträge weiterbezahlt.

Jonny
JO
Jonny

Adam Riese würde aber noch beachten, dass die Beiträge jeweils zum 1. Juli des folgenden Jahres eine Rentenerhöhung bewirken. Und außerdem schon deshalb höher ausfallen, weil für jeden Monat nach der Regelaltersgrenze ein Zuschlag von 0,5 % hinzukommt. Von Rentenanpassungen wollen wir hier mal nicht reden.
Fazit: Nach etwa 4-5 Jahren sind die geleisteten Beiträge in Form von Renten wieder zurückgezahlt.
Ach und noch was: Frauen werden in aller Regel älter als Männer
Und jetzt noch der Knüller:
Die Rente aus den Beiträgen ist noch höher, wenn man in den neuen Bundesländern arbeitet, also z.B. im Bayerischen Vogtland! (schon gewusst?)
Oder ist jemand von den Experten andere Meinung?

Petra Wronna
PW
Petra Wronna

Hallo, ich bin verwirrt, bin Altersrentnerin und arbeite seit etlichen Jahren als Minijobberin. Mir wurde gesagt, dass bestehende minijobs nicht geändert werden können? Ich möchte gern die Befreiung rückgängig machen. Altrentern wird die neue Lösung vorenthalten? Warum?

Torsten
TO
Torsten

Die Hinzuverdienstgrenzen bei EM Renten steigt zum 1.7.17, wird dann der Minijob versteuert wenn es über 450 Euro geht. Rechnerisch erlaubt sind ab 1.7. dann 525 Euro Hinzuverdienst…..

Christian
CH
Christian

Vor Bezug der Altersvollrente und vor Erreichen der Regelaltersgenze wurde bei einer geringfügigen Beschäftigung auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet. Kann ab Erreichen der Regelaltersgrenze wieder zur Rentenversicherungspflicht optiert werden
a) ohne Bezug einer Altersvollrente
b) mit Bezug einer Altersvollrente?

Martin
MA
Martin

Minijob wurde am 01.01.2015 begonnen – Befreiungsantrag wurde gestellt – am 01.03.2015 wurde der Minijobber Altersrentner.
Kann der Minijobber in 2017 auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, da er Altersvollrentner ist?

Müller, Ingrid
MI
Müller, Ingrid

Hallo,
ich beziehe seit einigen Jahren eine Rente, wegen voller Erwerbsminderung. Seit 4 Jahren übe ich eine Nebenbeschäftigung aus. Die Nebenbeschäftigung ist sehr unterschiedlich, da sie im Veranstaltungsservice stattfindet. Also im Sommer kommt es kaum zu Einsätzen, dafür aber ab September bis Mai. Bisher konnte ich ja auch nur 450 Euro monatlich verdienen.
Meine Frage, kann ich jetzt durch die Flexirente ,in den oben genannten Monaten mehr als 450 Euro verdienen, ohne Sozialabgaben zahlen zu müssen?

Maria Meister
MM
Maria Meister

Rentner:
seit 04/15 Rente f. besonders langj. Versicherte (mit 63 Jahren)
seit 04/15 Minijob -> der RV-Freiheit wurde nicht widersprochen
Wie hätte dieser Rentner beim Personengruppenschlüssel und beim Sozialversicherungsschlüssel gesteuert werden müssen.
PG: 109
SV-Schlüssel: 6500

Maria Meister
MM
Maria Meister

Altersvollrentner der Regelaltersgrenze erreicht hat beginn im Okt. 17 einen Minijob, geringfügig beschäftig, AG zahlt Pauschalsteuer von 2%
– er verzichtet auf die Versicherungsfreiheit
Wie ist dieser AN zu steuern:
2. Personengruppe 120 ?
3. wie lautet der richtige SV-Schlüssel

Helmut Schamberger
HS
Helmut Schamberger

Der Minijob besteht seit 2001. Im Jahr 2005 wurde auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet. Im Oktober 2017 wird die Regelaltersgrenze erreicht, der Minijob soll aber darüber hinaus weiter ausgeübt werden. Gilt der erklärte Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit auch über die Regelaltersgrenze hinaus weiter, oder tritt in dem Fall zunächst ab 1.11.17 Rentenversicherungsfreiheit ein, ggf. mit der neuen Option, auf die Rentenversicherungsfreiheit ab 1.11.17 erneut zu verzichten?

Reinhard
RE
Reinhard

Bin seit 30.09.15 Pensionär (als Schwerbehinderter mit 63 ausgeschieden) mit erheblichen Abschlägen aus ehelichem Versorgungsausgleich. Gleichzeitig habe ich nach neuem Versorgungsausgleichsgesetz einen Rentenanspruch erworben. Diese Rente wird ab 01.04.18 / Regelaltersgrenze ausgezahlt (hoffe ich).
Um das Studium meines Sohnes zu finanzieren, habe ich seit Pensionierung einen Minijob. Dieser wirkt sich – hoffentlich erhöhend – auf die Rente aus.
Kann ich mit Regelaltersgrenze (im gleichen Minijob) auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und damit meine Rente erhöhen?

Martin
MA
Martin

Ich bin am 01.04.2017 als Beamter in den vorzeitigen Ruhestand getreten.
Gleichzeitig habe ich am 01.04.2017 einen Minijob angetreten und mich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Kann ich aufgrund des Flexirentengesetzes mit Beginn der Regelaltersgrenze auf die gesetzliche Rentenversicherungsfreiheit wieder verzichten.
Des weiteren stellt sich für mich die Frage, ob ich rückwirkend zum 01.04.2017 freiwilligen Rentenbeiträge entrichten kann um letztlich auf 5 Beitragsjahre zu kommen.

Ute
UT
Ute

Betrifft:
Volle Erwerbminderungsrente + gewerbl. geringfügige Beschäftigung seit 2010 .
Bisher keine Rentenversicherungspflicht. Arbeitgeber zahlt/e jedoch pauschale Abgaben an die RV.
Frage 1:
Da es ein älteres geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ist, und der Arbeitnehmer befreit ist und somit selbst keine RENTENVERSICHERUNGSBEITRÄGE zahlt/e:
Sind die RV-Beiträge des Arbeitgebers trotzdem ab nun automatisch rentensteigernd ab 01/2017 oder muss dazu ein neues Beschäftigungsverhältnis gegründet werden, der Arbeitnehmer aktiv werden, dies beantragen?
Frage 2:
Waren bei dieser geringfugigen Beschaftigung (neben einer vollen Frührente bzw. EM-Rente) die 15%- RV-Beiträge des Arbeitgebers auch vor 2017 schon rentensteigernd?
Also bei Minijob in den Jahren 2010-2016 neben einer vollen EM-Rente?
Vielen Dank im Voraus!

Herbert Grüner
HG
Herbert Grüner

Was ist bei einem Rentner (Vorruhestand – 18 Monate vor dem Erreichen der Regelaltersrente) mit zwei Minijobs zu beachten ?
Ich habe noch 7 Monate in 2018 ( Juni – Dezember) in denen ich 6.300 € dazu verdienen darf. Darf ich in diesen 7 Monaten zwei Minijobs zu je 450 € parallel haben ? Wie sieht es steuerlich aus (Steuerklasse I und Steuerklasse VI) ?

Daniela Schubert
DS
Daniela Schubert

Hallo,
ich habe einen Arbeitnehmer, welcher am 31.03.2018 in Rente geangen ist, er ist 63 Jahre alt. Seit 01.04.2018 ist er als Minijobber weiterhin beschäftigt. Sein Rentenberater hat ihm jedoch mitgeteilt, dass er 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen darf. Werden diese nun runtergebrochen auf die Monate April – Dezember 18. Oder könnten wir das GfB-Verhältnis in ein Normales Beschäftigungsverhältnis umwandeln und ihm statt 5400 Euro im Jahr 6300 Euro ausbezahlen? Die Mitarbeiter beziehen Schichtzulagen, welche Steuer- und Sozialversicherungsfrei sind. Beim Minijob ist es somit hin und wieder so, dass die Mitarbeiter mehr als 450 Euro verdienen, da diese die Schichtzulagen auf dem Gehalt haben, ist das bei der Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro auch in ordnung, oder muss ich dort die Schichtzulagen einrechnen?
MfG
Daniela

Moni
MO
Moni

Ich war von 2002 bis 2017 in einem Minijob, bei einem Arrbeitgeber, 2017 habe ich den Arbeitgeber gewechselt. Von Rentenbefreihung oder Nichtbefreiung hatte ich bis dahin nichts gehört. So habe ich auch die Papiere bei der Einstellung so unterschrieben, wie sie mir vorgelegt wurden. Wie sich herausstellt, hat, habe ich mich für die Rentenbefreihung ausgesprochen. Dies war nicht mehr zu ändern. Demnächts werde ich Regelaltersrentner und der alte Vertrag fällt weg. Da ich noch weiterarbeiten möchte, frage ich mich, ob bei dem neuen Vertrag eine Änderung der Rentenbefreiung möglich ist? Würde es etwas ändern, wenn ich den Arbeitgeber wechseln würde?

W. Metzler
WM
W. Metzler

Meine Frau hat seit ca. 10 Jahren einen Minijob und zahlt eigene Beiträge (also Verzicht auf die R- Freiheit gewählt). Kann sie mit Eintritt in die vorzeitige Rente Rente mit 63 ab 01.04.2020 die Entrichtung der eigenen Beiräge stoppen?
Den Minijob wird sie weiterhin ausführen.

Käthe Haerst-Hobe...
KH
Käthe Haerst-Hobe...

Hallo. Ich habe einen Minijob der befristet ist für ein Jahr. Ich habe mich für die Befreiung von der Rentenbeitragspflicht entschieden. Kann ich mich, wenn der Minijob verlängert wird, noch einmal umentscheiden?

euchner
EU
euchner

Frage mich, weshalb eine Info zur Änderung 2017 jetzt in 2022 eine Mailnachricht auslöst? Schade um die Zeit …

DiploRe
DI
DiploRe

Hallo,
ich bin Altersrentner und 73 Jahre alt. Seit 31.1.22 habe ich einen MiniJob, bei dem ich mtl. ca. 170 € verdiene. Einen zweiten MiniJob übe ich seit dem 2.4.22 aus, der zum 19.5.22 gekündigt ist. Nun beginne ich am 11.5.22 einen MidiJob. In meinem Arbeitsleben hatte ich die Steuerklasse 3. Meine Ehefrau ist Erwerbsunfähigkeitsrentnerin und hat keine weiteren Nebeneinkünfte. Was bedeutet nun diese Job Konstellation für mich ab dem 11.5.22?
Danke!