Porträt einer jungen, verträumten und entspannten Frau im gelben Pullover, die vor dem Computer sitzt.

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Haushaltshilfe anmelden – Abgaben einfach zahlen

Die Zahlung der Abgaben für eine Haushaltshilfe ist einfacher als viele denken. Denn die Minijob-Zentrale übernimmt die Berechnung automatisch und zieht die Abgaben bequem per Lastschrift ein. Welche Beiträge für einen Minijob im Privathaushalt anfallen und welche Termine wichtig sind, erklären wir in diesem Artikel.

Wie funktioniert die Anmeldung einer Haushaltshilfe?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber melden ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale an. Das geht einfach und unkompliziert mit dem Haushaltsscheck direkt online, per Telefon oder Post.

Für die Anmeldung werden nur wenige Angaben benötigt – zum Beispiel:

  • Daten der Haushaltshilfe,
  • Beginn der Beschäftigung,
  • Höhe des Verdienstes,
  • Bankverbindung für das Lastschriftverfahren.

Nach der Anmeldung übernimmt die Minijob-Zentrale unter anderem:

  • die Berechnung der Abgaben und
  • den Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren.

Das macht das Verfahren für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber besonders einfach.

Mehr Informationen zur Anmeldung gibt es auf unserer Internetseite.

Haben Sie Fragen oder
Anregungen?

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Welche Abgaben fallen an?

Die Abgaben für einen Minijob im Privathaushalt sind gering. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen bei einem durchschnittlichen Verdienst bis 603 Euro monatlich insgesamt maximal 14,62 Prozent an Abgaben.

Dazu gehören:

  • Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung 5 %
  • Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung 5 %
  • Umlage U1 bei Krankheit 0,8 %
  • Umlage 2 bei Mutterschaft 0,22 %
  • gesetzliche Unfallversicherung 1,6 %
  • Pauschsteuer 2 %.

Rentenversicherungspflichtige Minijobberinnen und Minijobber zahlen einen Eigenanteil zur Rentenversicherung. Dieser liegt für Haushaltshilfen bei 13,6 Prozent.

Was kostet eine Haushaltshilfe?

Die Höhe der Abgaben richtet sich nach dem Verdienst der Haushaltshilfe. Bei einem Monatsverdienst von beispielsweise 200 Euro fallen zusätzlich zum Verdienst der Haushaltshilfe 29,24 Euro (14,62 % von 200 Euro) Abgaben an.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber profitieren von einem steuerlichen Vorteil. Sie können 20 Prozent der Gesamtkosten, maximal 510 Euro im Jahr, von der Einkommensteuer abziehen.

Eine Beispielrechnung gibt es hier.

In unserem Magazin-Artikel „Haushaltshilfe anmelden:Steuern sparen leicht gemacht“ erfahren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wie sie den Steuervorteil nutzen können.

Haushaltsscheck-Rechner: Kosten übersichtlich berechnet

Mit dem Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale lassen sich die voraussichtlichen Abgaben schnell und übersichtlich berechnen.

So erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bereits vor der Anmeldung einen guten Überblick über die monatlichen Kosten.

Wie funktioniert die Zahlung der Abgaben?

Die Abgaben werden von der Minijob-Zentrale anhand des bei der Anmeldung angegebenen Verdienstes berechnet.

Die Minijob-Zentrale zieht die Abgaben zweimal pro Jahr im Lastschriftverfahren ein. Dabei gelten folgende Zahlungstermine:

  • 31. Juli für den Zeitraum Januar bis Juni,
  • 31. Januar für den Zeitraum Juli bis Dezember.

Rechtzeitig vor dem Einzug erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine Mitteilung über die Höhe der Abgaben.

Der Eigenanteil der Haushaltshilfe zur Rentenversicherung wird zusammen mit den übrigen Abgaben abgerechnet. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber behalten deshalb den entsprechenden Betrag vom Verdienst ihrer Haushaltshilfe ein.

Was gilt bei schwankendem Verdienst?

Arbeitet die Haushaltshilfe nicht jeden Monat gleich viel, kann der schwankende Verdienst mit dem Halbjahresscheck an die Minijob-Zentrale gemeldet werden.

Die Berechnung der Abgaben erfolgt dann anhand der Angaben zum Verdienst auf dem Halbjahresscheck.

Deshalb muss der Halbjahresscheck rechtzeitig vor den Zahlungsterminen bei der Minijob-Zentrale eingehen.

Zu diesen Terminen sollte der Halbjahresscheck der Minijob-Zentrale vorliegen:

  • 30. Juni (für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni)
  • 31. Dezember (für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember)
Haushaltshilfe einstellen: Alles Wichtige – Schritt für Schritt!

Fazit: Abgaben bequem und unkompliziert zahlen

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt müssen die Abgaben für ihre Haushaltshilfe nicht selbst berechnen. Die Minijob-Zentrale übernimmt diesen Schritt und zieht automatisch die Abgaben ein. Das macht die Beschäftigung einer Haushaltshilfe einfach und unkompliziert.

Hilfe und Kontakt

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6 Kommentare

guest
JF
Jörg Fecker

Was muss ich bei der Minijob Zentrale veranlassen, wenn ich die Arbeitszeit und damit einhergehend die Vergütung eines Minijobbers im Privathaushalt innerhalb der erlaubten Grenzen von derzeit 603 Euro erhöhen will?

CF
Chris Fiala

Can tax payments to MiniJob be paid monthly in lieu of the automatic six-month withdrawals?

HC
home health care

I just like the helpful information you provide in your articles